Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom"

Transkript

1 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 1 Gemeinde Illerkirchberg Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom geändert durch Satzung vom , in Kraft seit geändert durch Satzung vom , in Kraft seit geändert durch Satzung vom , in Kraft seit Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Illerkirchberg am die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom , zuletzt geändert am und , beschlossen: 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Illerkirchberg betreibt den Antonius-Kindergarten als Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTagG) als öffentliche Einrichtung. 2 Kindergartenjahr Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Sommerferien der Kinderbetreuungseinrichtung. 3 Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung. (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen abgemeldet. (3) Die Abmeldung hat gegenüber dem Einrichtungsträger unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. Kinder, die zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats Mai abgemeldet werden. (4) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung oder wenn das Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlt. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid; er ist unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen anzudrohen.

2 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 2 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung des Antonius-Kindergartens werden Benutzungsgebühren gemäß 5 erhoben. (2) Gebührenmaßstab ist die Anzahl der belegten Betreuungsplätze. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen vollen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. (4) Die Gebühr ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. 5 Gebührenhöhe (1) Die Benutzungsgebühren sind im Kindergartenjahr für 12 Monate zu entrichten. (2) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab dem der Unterrichtung des Kindergartens folgenden Monat berücksichtigt. (3) Die Gebühr richtet sich nach der angemeldeten Betreuungsform, mindestens aber nach der tatsächlichen Inanspruchnahme. (4) Für Mittagessen in der Mittagsbetreuung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese beträgt für Kinder im Kindergarten 3,10 EUR je Essen für Kinder in der Kinderkrippe 1,55 EUR je Essen

3 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 3 (5) Höhe der Benutzungsgebühren im Einzelnen pro Kind und Kalendermonat: Im Zeitraum September 2017 bis August 2018: Betreuungsformen Betreuungszeiten Gebühr bei Familie mit (Kindern im Haushalt) Montag - Freitag 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern Donnerstag u. mehr A Regelbetreuung 08:00 12:00 08:00 12:00 111,00 EUR 84,00 EUR 56,00 EUR 18,00 EUR B C D E F G H Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Betreuung) Betreuung mit verlängerter Vormittagsbetreuung (VV-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung (GT-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen im Kindergarten (U 3 Kiga) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren halbtags in Kinderkrippe (U 3 Krippe HT) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit verlängerter Vormittagsbetreuung in Kinderkrippe (U 3 Krippe-VV inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kinderkrippe (U 3 Krippe-GT inklusive Mittagsbetreuung) 07:00 13:00 07:00 13:00 144,30 EUR 109,20 EUR 72,80 EUR 23,40 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 194,25 EUR 147,00 EUR 98,00 EUR 31,50 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 222,00 EUR 168,00 EUR 112,00 EUR 36,00 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 255,30 EUR 193,20 EUR 128,80 EUR 41,40 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 277,50 EUR 210,00 EUR 140,00 EUR 45,00 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 333,00 EUR 252,00 EUR 168,00 EUR 54,00 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 388,50 EUR 294,00 EUR 196,00 EUR 63,00 EUR

4 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 4 Im Zeitraum ab September 2018: Betreuungsformen Betreuungszeiten Gebühr bei Familie mit (Kindern im Haushalt) Montag - Donnerstag Freitag 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern u. mehr A Regelbetreuung 08:00 12:00 B C D E F G H Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Betreuung) Betreuung mit verlängerter Vormittagsbetreuung (VV-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung (GT-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen im Kindergarten (U 3 Kiga) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren halbtags in Kinderkrippe (U 3 Krippe HT) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit verlängerter Vormittagsbetreuung in Kinderkrippe (U 3 Krippe-VV inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kinderkrippe (U 3 Krippe-GT inklusive Mittagsbetreuung) 07:00 13:00 08:00 12:00 114,00 EUR 87,00 EUR 58,00 EUR 19,00 EUR 07:00 13:00 148,20 EUR 113,10 EUR 75,40 EUR 24,70 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 199,50 EUR 152,25 EUR 101,50 EUR 33,25 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 228,00 EUR 174,00 EUR 116,00 EUR 38,00 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 262,20 EUR 200,10 EUR 133,40 EUR 43,70 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 285,00 EUR 217,50 EUR 145,00 EUR 47,50 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 342,00 EUR 261,00 EUR 174,00 EUR 57,00 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 399,00 EUR 304,50 EUR 203,00 EUR 66,50 EUR

5 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 5 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des in die Kinderbetreuung aufgenommenen Kindes, in deren Haushalt das Kind lebt. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 7 Entstehung/Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes ( 4 Abs. 3), für den der Betreuungsplatz belegt ist. (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des Veranlagungszeitraumes ( 4 Abs. 3) fällig. Für den Monat der erstmaligen Belegung des Betreuungsplatzes wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht. 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft.

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom

GEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl vom 11.07.2011 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 9 des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. April 2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

S A T Z U N G. 1 Öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Bondorf betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung.

S A T Z U N G. 1 Öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Bondorf betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung. Gemeinde Bondorf Kreis Böblingen S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die ertagesbetreuungseinrichtungen vom 19.05.2011, 22.05.2015 und zuletzt geändert am 15.07.2016 Aufgrund von

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Gemeinde Berglen - Rems-Murr Murr-Kreis - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der 2, 3, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes

Mehr

Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen STADT ACHERN Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Betreuungseinrichtungen der Stadt Achern - Kindertagesstätten-, Schulkind- und Ganztagsschulgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bietigheim-Bissingen (Kita-Satzung - Kita-S) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung. Die Gemeinde Jestetten (Einrichtungsträger) betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung.

Satzung. Die Gemeinde Jestetten (Einrichtungsträger) betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung. GEMEINDE JESTETTEN Landkreis Waldshut Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kindergarten Altenburg sowie die Kindergärten Kunterbunt und Homberg sowie den Wald-Kindergarten in Jestetten

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 (In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom

Mehr

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN S e i t e 1 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Einrichtung 2 Kindertageseinrichtungen, Betreuungsangebote

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Urach

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Urach Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Urach Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung sowie der

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Rheinfelden (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

S a t z u n g. der Stadt Rheinfelden (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen S a t z u n g der Stadt Rheinfelden (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen betreuungseinrichtungen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0 4/0 Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Auf Grund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Stadt Neuenstein Hohenlohekreis Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen 1 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat am 25.07.2017 die Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung

Mehr

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.

Mehr

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

1 Allgemeines. 2 Aufgaben

1 Allgemeines. 2 Aufgaben Satzung über die Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung an der Grundschule Wyhl am Kaiserstuhl (Schul-und Ferienbetreuungs-Satzung) vom 25. September 2014 Aufgrund von 4

Mehr

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0

Satzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0 4/0 Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S 581) in Verbindung mit 2, 13, 14, 19 des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) vom 25. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Gemeinde 77880 Sasbach (Ortenaukreis) - 1 - Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartengebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartengebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartengebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, dem Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

GEMEINDE DETTINGEN UNTER TECK LANDKREIS ESSLINGEN. Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)

GEMEINDE DETTINGEN UNTER TECK LANDKREIS ESSLINGEN. Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) GEMEINDE DETTINGEN UNTER TECK LANDKREIS ESSLINGEN Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 14.12.2015 mit eingearbeiteten Änderungen vom 04.07.2016 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren 1 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen

Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für

Mehr

-1- Kindergartenordnung

-1- Kindergartenordnung -1- Gemeinde Wald Landkreis Sigmaringen Kindergartenordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat am 24.07.1995 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom 14.12.2015 Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2,13 und 19

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

4 Anmeldung, Abmeldung, Kündigung 5 Betreuungsangebote und Öffnungszeiten

4 Anmeldung, Abmeldung, Kündigung 5 Betreuungsangebote und Öffnungszeiten Satzung der Gemeinde Kupferzell über die Benutzung und den Betrieb der gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kindergartensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

-1- Kindergartenordnung

-1- Kindergartenordnung -1- Gemeinde Wald Landkreis Sigmaringen Kindergartenordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat am 24.07.1995 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2017) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze

1 Allgemeines. 2 Grundsätze Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr

Satzung. vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf folgende. Satzung: 1 Gebührenpflicht

Satzung. vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf folgende. Satzung: 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhaus) der Gemeinde Mammendorf (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung KiTaGS-)

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft. der Barlachstadt Güstrow

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft. der Barlachstadt Güstrow Ortsrecht der Barlachstadt Güstrow Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow Auf der Grundlage des 5 Kommunalverfassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und der Benutzung der Kindergärten (Kindergartensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren und der Benutzung der Kindergärten (Kindergartensatzung) Gemeinde Rosengarten gartensatzung A II 12. Gemeinde Rosengarten Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Erhebung von Gebühren und der Benutzung der gärten (gartensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

S t a d t W a i b l i n g e n

S t a d t W a i b l i n g e n S t a d t W a i b l i n g e n Benutzungs- und Gebührenordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen und die kommunalen Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen der Stadt Waiblingen vom 06.05.2010

Mehr

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule.

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule. Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Betreuungsangebots im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie des Horts an der Schule vom 23. Juni

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000

Mehr

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und die 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier.

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier. Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge der Gemeinde Bischweier Inhaltsübersicht I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber,

Mehr

Verein Feriendorf im Odenwald e.v.

Verein Feriendorf im Odenwald e.v. Gebührensatzung zur Betreuungsvereinbarung über die Benutzung der des Verein Feriendorf im Odenwald e.v. 1 Allgemeines (1) Für die Benutzung der haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule

S a t z u n g. über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule 211.32 S a t z u n g über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

4/1 S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Geislingen an der Steige

4/1 S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Geislingen an der Steige 1 Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Geislingen/Steige 4/1 4/1 S A T Z U N G die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Geislingen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung Hinweis: Dies ist die Lesefassung der Kindergartengebührensatzung der Stadt Bad Liebenstein vom 28. November 2013, in die die 1. Änderung der Kindergartengebührensatzung vom 13. Januar 2016 eingearbeitet

Mehr

Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla

Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Veröffentlichung: Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel, N. 17, Jahrgang 67 Letzte berücksichtigte Änderung: 1. Änderungssatzung

Mehr

(In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom , vom )

(In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom , vom ) Satzung über die Benutzung des kommunalen Betreuungsangebots im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung der Gemeinde Ingersheim (Schulkindbetreuung) vom 24.07.2012 (In

Mehr

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010

Mehr

Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn

Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom

Mehr

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg und Kindertagespflege ab 01.01.2008 Auf der Grundlage

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach (Leseversion) 1 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Stadt Renningen Kreis Böblingen 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. S A T Z U N G Ü B E R D I E ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE B E N U T Z U N G V O N K I N D E R T A G E S E I N R I C H T U N G E N D E R S T A D T G Ö P P I N G E N Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Seebach

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Seebach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Seebach Aufgrund der 19 Abs.1 und 20 Abs.2 Nr.1 und 21 der Thüringer Gemeinde-

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder 1. SATZUNG/ORDNUNG: Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Kleinostheim (Kindergarten-Gebührensatzung)

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Kleinostheim (Kindergarten-Gebührensatzung) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Kleinostheim (Kindergarten-Gebührensatzung) vom 6. April 2006 Beschluss des Gemeinderates vom 06.04.2006 amtlich

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1,2,4 und 5 des

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Satzung Äber die Erhebung von BenutzungsgebÄhren fär die Kinderbetreuungseinrichtungen

Satzung Äber die Erhebung von BenutzungsgebÄhren fär die Kinderbetreuungseinrichtungen 1 Satzung Äber die Erhebung von BenutzungsgebÄhren fär die Kinderbetreuungseinrichtungen Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat am 22. MÄrz 2016 die Satzung Åber die GebÅhrenerhebung får die Benutzung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der Gebührensatzung zur Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom 16.09.1992 über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Die I. Die bis I. XIV. bis Nachträge XVII. Nachträge

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark Neufassung Stavo-Beschluss vom 18.03.2008 In Kraft seit 28.03.2008 1. Änderung Stavo-Beschluss vom

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg Der Magistrat Aktuelle Satzung Stand vom 01.08.2017 (Endnote) Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Auf Grund der. hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen 1 460-01 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen ---------------------------------------------------------- Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Mehr

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME VON VERPFLEGUNGSANGEBOTEN DER GEMEINDE AM OHMBERG Aufgrund der 19

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Otzberg- und der Hasselbachschule

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Otzberg- und der Hasselbachschule Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Otzberg- und der Hasselbachschule [Beinhaltet die Erste Änderung vom 14.08.2015] [Beinhaltet die Zweite Änderung vom 01.11.2016] Der

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr Gliederungs-Nr.: III- 2 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr Seite 1 von 9 Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005

Mehr

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kaisersbach für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an der Grundschule Kaisersbach außerhalb der Unterrichtszeit Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.7 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 ( Gbl. S. 578, berichtigt S. 720), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18.12.1995 ( Gbl. 1996 S.29

Mehr

Gemeinde Notzingen Landkreis Esslingen

Gemeinde Notzingen Landkreis Esslingen Gemeinde Notzingen Landkreis Esslingen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Gebühren (Benutzungs- und Gebührenordnung für Kindertageseinrichtungen) Auf Grund von

Mehr