Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom
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- Nelly Klein
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1 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 1 Gemeinde Illerkirchberg Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom geändert durch Satzung vom , in Kraft seit geändert durch Satzung vom , in Kraft seit geändert durch Satzung vom , in Kraft seit Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Illerkirchberg am die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom , zuletzt geändert am und , beschlossen: 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Illerkirchberg betreibt den Antonius-Kindergarten als Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTagG) als öffentliche Einrichtung. 2 Kindergartenjahr Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Sommerferien der Kinderbetreuungseinrichtung. 3 Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung. (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen abgemeldet. (3) Die Abmeldung hat gegenüber dem Einrichtungsträger unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. Kinder, die zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule wechseln, können nur bis spätestens zum Ende des Monats Mai abgemeldet werden. (4) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung oder wenn das Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlt. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid; er ist unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen anzudrohen.
2 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 2 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung des Antonius-Kindergartens werden Benutzungsgebühren gemäß 5 erhoben. (2) Gebührenmaßstab ist die Anzahl der belegten Betreuungsplätze. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen vollen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. (4) Die Gebühr ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. 5 Gebührenhöhe (1) Die Benutzungsgebühren sind im Kindergartenjahr für 12 Monate zu entrichten. (2) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab dem der Unterrichtung des Kindergartens folgenden Monat berücksichtigt. (3) Die Gebühr richtet sich nach der angemeldeten Betreuungsform, mindestens aber nach der tatsächlichen Inanspruchnahme. (4) Für Mittagessen in der Mittagsbetreuung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese beträgt für Kinder im Kindergarten 3,10 EUR je Essen für Kinder in der Kinderkrippe 1,55 EUR je Essen
3 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 3 (5) Höhe der Benutzungsgebühren im Einzelnen pro Kind und Kalendermonat: Im Zeitraum September 2017 bis August 2018: Betreuungsformen Betreuungszeiten Gebühr bei Familie mit (Kindern im Haushalt) Montag - Freitag 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern Donnerstag u. mehr A Regelbetreuung 08:00 12:00 08:00 12:00 111,00 EUR 84,00 EUR 56,00 EUR 18,00 EUR B C D E F G H Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Betreuung) Betreuung mit verlängerter Vormittagsbetreuung (VV-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung (GT-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen im Kindergarten (U 3 Kiga) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren halbtags in Kinderkrippe (U 3 Krippe HT) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit verlängerter Vormittagsbetreuung in Kinderkrippe (U 3 Krippe-VV inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kinderkrippe (U 3 Krippe-GT inklusive Mittagsbetreuung) 07:00 13:00 07:00 13:00 144,30 EUR 109,20 EUR 72,80 EUR 23,40 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 194,25 EUR 147,00 EUR 98,00 EUR 31,50 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 222,00 EUR 168,00 EUR 112,00 EUR 36,00 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 255,30 EUR 193,20 EUR 128,80 EUR 41,40 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 277,50 EUR 210,00 EUR 140,00 EUR 45,00 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 333,00 EUR 252,00 EUR 168,00 EUR 54,00 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 388,50 EUR 294,00 EUR 196,00 EUR 63,00 EUR
4 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 4 Im Zeitraum ab September 2018: Betreuungsformen Betreuungszeiten Gebühr bei Familie mit (Kindern im Haushalt) Montag - Donnerstag Freitag 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern u. mehr A Regelbetreuung 08:00 12:00 B C D E F G H Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Betreuung) Betreuung mit verlängerter Vormittagsbetreuung (VV-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung (GT-Betreuung inklusive Mittagsbetreuung) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen im Kindergarten (U 3 Kiga) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren halbtags in Kinderkrippe (U 3 Krippe HT) Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit verlängerter Vormittagsbetreuung in Kinderkrippe (U 3 Krippe-VV inklusive Mittagsbetreuung) Ganztagsbetreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kinderkrippe (U 3 Krippe-GT inklusive Mittagsbetreuung) 07:00 13:00 08:00 12:00 114,00 EUR 87,00 EUR 58,00 EUR 19,00 EUR 07:00 13:00 148,20 EUR 113,10 EUR 75,40 EUR 24,70 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 199,50 EUR 152,25 EUR 101,50 EUR 33,25 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 228,00 EUR 174,00 EUR 116,00 EUR 38,00 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 262,20 EUR 200,10 EUR 133,40 EUR 43,70 EUR 07:00 13:00 07:00 13:00 285,00 EUR 217,50 EUR 145,00 EUR 47,50 EUR 07:00 14:15 07:00 14:15 342,00 EUR 261,00 EUR 174,00 EUR 57,00 EUR 07:00 16:00 07:00 14:15 399,00 EUR 304,50 EUR 203,00 EUR 66,50 EUR
5 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 5 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des in die Kinderbetreuung aufgenommenen Kindes, in deren Haushalt das Kind lebt. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 7 Entstehung/Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes ( 4 Abs. 3), für den der Betreuungsplatz belegt ist. (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des Veranlagungszeitraumes ( 4 Abs. 3) fällig. Für den Monat der erstmaligen Belegung des Betreuungsplatzes wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht. 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft.
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