Abrechnung im MVZ: Problematische Bereiche und strafrechtliche Hürden. Jutta Burghart

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1 Abrechnung im MVZ: Problematische Bereiche und strafrechtliche Hürden Rechtsanwältin, Oberstaatsanwältin a. D. Fachanwältin für Strafrecht : Staatsanwältin / Oberstaatsanwältin bei der StA Berlin Justiz-Pressesprecherin in Berlin seit 1995 Rechtsanwältin, Seniorpartnerin ERBE Rechtsanwälte: Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen im Bereich der Wirtschaftskriminalität, Risiko-Management, Korruptionsprophylaxe, Vertrauensanwältin in Unternehmen Nebenamtliches Mitglied des gemeinsamen Justizprüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg Lehrtätigkeit in der juristischen Ausbildung Geschäftsleitende Vorsitzende des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg Seite 1

2 Verstöße Beteiligung des überweisenden Arztes am Liquidationserlös Rückvergütungen in Form eines Honoraranteils verdecktes (vielfaches) Honorar für Vor- und Nachsorgeleistungen Honorar auch, wenn Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht Koppelgeschäfte: Höhe der Vergünstigung wird von der Zahl der Einweisungen abhängig gemacht Rechtsprechung 1. Betrug bei Abrechnung nicht oder nicht selbst erbrachter Leistungen als eigene gegenüber Privatpatienten (Beschluss vom 25. Januar 2012, BGHSt 57, 95) 2. Keine Bestechung bei Prämien von Pharmaunternehmen an niedergelassene Kassenärzte (BGH-Beschluss vom 29. März 2012) Seite 2

3 1. Nicht erbrachte Leistungen 2. Leistungen eines Labors als Mitglied einer Laborgemeinschaft 3. Leistungen eines Osteopathen und eines chinesischen Arztes ohne Approbation Durchsuchung bei dem Verdächtigen StPO bei Nicht-Verdächtigen StPO Seite 3

4 Gegenstand der Durchsuchung bei dem Verdächtigen der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer einer Straftat die Wohnung und andere Räume des Verdächtigen Achtung: Die Durchsuchung bei dem Verdächtigen unterliegt keinerlei Beschränkungen Zweck der Durchsuchung bei dem Verdächtigen Ergreifen (Verhaftung) des Verdächtigen Auffinden von Beweismitteln Seite 4

5 Verdächtiger im Unternehmen Gegenstand der Durchsuchung Arbeitsplatz des Verdächtigen Sekretariat des Verdächtigen Hinweis: Der Inhaber (Firmeninhaber) der Räume oder Gegenstände, die durchsucht ht werden, darf anwesend sein StPO Gegenstand der Durchsuchung bei Nicht-Verdächtigen Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume bestimmte Gegenstände Achtung: Die Durchsuchung kann durch die freiwillige Herausgabe der bestimmen Gegenstände abgewendet werden Seite 5

6 Zweck der Durchsuchung bei Nicht-Verdächtigen Ergreifen des Beschuldigten Verfolgung von Spuren einer Straftat Beschlagnahme bestimmter Gegenstände Rechtsgrundlage der Durchsuchung StPO richterlicher Durchsuchungsbeschluss bei Gefahr im Verzug: Anordnung (auch mündliche) durch die Staatsanwaltschaft durch die Ermittlungspersonen (Polizei, i Steuerfahndung, Zoll) Seite 6

7 Gefahr im Verzug Ausnahmecharakter mit Tatsachen begründet und auf den Einzelfall bezogen die bloße Möglichkeit des Beweismittelverlustes genügt nicht Hinweis: i Die Rechtswidrigkeit i it einer Durchsuchung h wegen fehlender Gefahr im Verzug kann lediglich nach ihrer Durchführung gerichtlich überprüft werden. Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses StPO Anordnung, wo durchsucht werden soll Bezeichnung der Straftat und des Beschuldigten Bezeichnung der Gegenstände, die gesucht werden Seite 7

8 Protokoll über die Durchsuchung StPO Schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung beim Verdächtigen StPO die Bezeichnung der Straftat bei Nicht-Verdächtigen StPO die Bezeichnung der Gegenstände, auf die sich die Durchsuchung bezieht die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände Zufallsfunde StPO Die Ermittlungsbehörden können auch Gegenstände Die Ermittlungsbehörden können auch Gegenstände beschlagnahmen, auf die sich die Durchsuchung nicht bezieht, wenn sie auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten. Seite 8

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 9

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