Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik)
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- Annika Gerstle
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1 STUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik) an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO-Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik)) Vom Aufgrund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SHG) vom 4. August 1993 (Sächs. GVBl S. 691) hat die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) - im weiteren mit HTWK Leipzig abgekürzt - die folgende Studienordnung als Satzung erlassen. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Studienvoraussetzungen 4 Beginn, Dauer und Umfang des Studiums 5 Aufbau und Ablauf des Studiums 6 Regelstudienablaufpläne 7 Praktisches Studiensemester 8 Studienberatung 9 Studienabschluß / Diplomgrad 10 Inkrafttreten 11 Übergangsbestimmungen Anlage
2 Vorbemerkung Personenbezeichnungen in dieser Ordnung sind grundsätzlich auf beide Geschlechter zu beziehen. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der jeweils gültigen Diplomprüfungsordnung Teil I und Teil II sowie der Immatrikulationsordnung Ziel, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik) an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH). 2 Ziel des Studiums (1) Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik) trägt dem Anliegen Rechnung, fundiertes technisches und naturwissenschaftliches Grundwissen um anwendbares, wirtschaftlich orientiertes Wissen zu erweitern. (2) Die praxisbezogene Ausbildung, unterstützt durch vielfältige Praktika, fördert wissenschaftliches Arbeiten, praktische Fertigkeiten und vor allem die Fähigkeit, ingenieurtechnische Herangehensweisen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. (3) Die Aspekte der Energieversorgung, Ver- und Entsorgung mit Wärme, Wasser, Gas und Luft, werden aus ökonomischer und ökologischer Sicht vermittelt. (4) Ziel der Ausbildung ist es, den Studierenden eine solide technische und organisatorischwirtschaftliche Ausbildung zu vermitteln, die zur Lösung technologischmarktwirtschaftlicher Aufgabenstellungen befähigt. Die Diplom-Wirtschaftsingenieure (FH) können dank ihrer stark fachübergreifenden Ausbildung in Unternehmen der Energie- und Versorgungstechnik sowie der Umwelttechnik einen Einsatz im Management, in Ingenieurbüros, im Öffentlichen Dienst oder in beratenden Funktionen finden. 3 Studienvoraussetzungen (1) Ein Studium im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Energietechnik setzt eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung voraus. Das sind eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus als gleichwertig bestätigte Hochschulzugangsberechtigung. (2) Das Vorpraktikum ist entsprechend der Praktikumsordnung (siehe Anlage) im Umfang von zwölf Wochen bis zum Ende des Grundstudiums zu absolvieren. Davon sind mindestens sechs Wochen vor Studienbeginn, im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache mit dem Zulassungsamt, bis zum Vordiplom nachzuweisen.
3 4 Beginn, Dauer und Umfang des Studiums (1) Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik) am Fachbereich Maschinen- und Energietechnik umfaßt eine Regelstudienzeit von acht Semestern einschließlich des Praktischen Studiensemesters, der Diplomarbeit und der das Studium abschließenden Prüfungen. (2) Ein Fachsemester umfaßt in der Regel Lehrveranstaltungen von 30 Semesterwochenstunden (SWS) im Grundstudium und 28 SWS im Hauptstudium. Die acht Studiensemester umfassen ohne Diplomarbeit und ohne Praktisches Studiensemester 177 (SWS). (3) Die Gesamtwochenstunden verteilen sich wie folgt: 161 SWS Pflichtfächer 16 SWS Wahlpflichtfächer (4) Wahlpflichtfächer sind unter Berücksichtigung von 5 Abs. 4, 5 und 6 frei auszuwählende Fächer, die durch die Einschreibung zu Pflichtfächern werden. 5 Aufbau und Ablauf des Studiums (1) Das Studium ist in folgende Studienabschnitte gegliedert: Grundstudium: Semester Hauptstudium: Semester Praktisches Studiensemester: 6. Semester Diplomarbeit: 8. Semester (2) Die angebotenen Studienfächer gliedern sich in Pflichtfächer (PF) und Wahlpflichtfächer (WPF). Die Zuordnung der Pflichtfächer und der Wahlpflichtfächer, ingenieurwissenschaftliche (WPFI) und wirtschaftswissenschaftliche (WPFW), zu den einzelnen Studiensemestern ist in 6 aufgeführt. Als zusätzliche Wahlfächer (WF) können auch alle Studienfächer gewählt werden, die nicht im Studiengang vorgeschrieben sind und die sich inhaltlich von den Pflicht- und Wahlpflichtfächern des Studienganges unterscheiden. Wahlfächer können auch im achten Semester angeboten und belegt werden. Die Auswahl aus dem Angebot anderer Fachbereiche der HTWK Leipzig ist möglich. (3) Die Durchführbarkeit der angebotenen Wahlpflichtfächer kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden. Desweiteren kann eine Limitierung der Teilnehmerzahl erfolgen. (4) Der Fachbereichsrat kann im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß die in der Studienordnung festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingendem Grund im Einzelfall abändern.
4
5 6 Regelstudienablaufpläne (1) Grundstudium Pflichtfächer Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik) Nr. Fach SWS gesamt Semester Höhere Mathematik Informatik Technische Mechanik Konstruktionsgrundlagen Maschinenelemente Werkstofftechnik (Labor) Physik (Labor) Chemie Thermodynamik Strömungstechnik Elektrotechnik (Labor) Elektronik CAD Fertigungstechnik Meßtechnik I (Labor) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Fremdsprachen Buchführung / Bilanzierung Kosten- und Leistungsrechnung Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsmathematik Unternehmensführung Operations Research 4 4 Summe
6 (2) Hauptstudium Pflichtfächer Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Energietechnik) Nr. Fach SWS gesamt Semester Ver- und Entsorgungstechnik Steuerungs- und Regelungstechnik Meßtechnik II (Labor) TGA Controlling Recht Fremdsprachen Steuerlehre Produktionswirtschaft TGA Brennstofftechnik (Labor) Organisationslehre Recht Umwelttechnik Energiewirtschaft I Steuerlehre Marketing Finanzwirtschaft Logistik und Materialflusstechnik Gasversorgungstechnik Kommunikationstraining Umwelttechnik Marketing Finanzwirtschaft Material-/ Produktionswirtschaft Wärmeversorgungstechnik Regenerative Energien (Labor) Qualitätsmanagement (Labor) Projektmanagement Kraftwerkstechnik Projektarbeit Studium generale 2 2 Wahlpflichtfächer 16 Summe
7 Angebot Wahlpflichtfächer für Wirtschaftsingenieure Energietechnik (Auszug) a) Betriebswirtschaftliche Fächer Pr.- Fach SWS Semester Nr. gesamt Spezialgebiete Marketing Spezialgebiete Unternehmensführung Spezialgebiete Rechnungswesen Spezialgebiete Wirtschaftsrecht Personalwirtschaft Σ b) Ingenieurwissenschaftliche Fächer Pr.- Fach SWS Semester Nr. gesamt Abfallwirtschaft Gasanwendung / Gasinstallation Grundlagen der Ökologie Wärme- und Stoffübertragung Fluidenergiemaschinen Heizungstechnik Prozeßleittechnik Recyclingtechnik Umweltmanagement Apparate und Anlagen der Umwelttechnik Moderne Werkstoffe Energiewirtschaft II Arbeitswissenschaft Rechnergestützte Produktionssysteme 2 2 Σ Von dem Angebot sind von den Studierenden im vierten Semester und im fünften Semester jeweils 6 SWS und im siebenten Semester 4 SWS auszuwählen (Aufteilungsempfehlung). Diese 16 SWS sind in der Regel jeweils zur Hälfte für wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Fächer zu nutzen.
8 Wahlfachangebot für Wirtschaftsingenieure Wahlfach SWS Semester/ SWS gesamt Ausgewählte Kapitel der Volksund Betriebswirtschaftslehre Patentwesen 2 2 Europäische Normen 4 4 Qualitätsmanagement Kreativitätstechniken Praktisches Studiensemester (1) Das Praktische Studiensemester umfaßt in der Regel 23 Wochen, davon mindestens 20 Wochen praktische Tätigkeit im Berufsfeld (Vollzeittätigkeit). Dabei werden dem Studenten in geeigneten Ausbildungsstätten (Praxisstelle) praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ergänzung der Lehrinhalte der Studiensemester vermittelt. Der Student schließt mit der Praxisstelle eine Ausbildungsvereinbarung ab. (2) Der Abschluß eines Ausbildungsvertrages im Praktischen Studiensemester obliegt dem Studenten und wird vom zuständigen Leiter des Praktikantenamtes genehmigt. Das Praktikantenamt des Fachbereiches führt ein Verzeichnis über geeignete Praxisstellen und wirkt bei der Wahl des Praktikantenplatzes beratend mit. (3) Ausbildungsziele und -inhalte - Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gestaltung energetischer Prozesse - Analyse technischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge der Produktionsabläufe - Einführung in ingenieurmäßige Tätigkeiten durch praktische Arbeit beim Lösen von Aufgaben der rationellen Energieanwendung und des Umweltschutzes - Nutzen der modernen CA-Techniken zum Lösen komplexer Aufgabenstellungen - Mitarbeit bei der Organisation des Unternehmens, der Arbeits- und Investitionsvorbereitung, in Marketing und Vertrieb, in Logistik, Rechnungswesen und Kundendienst. (4) Der Student wird während des Praktischen Studiensemesters nach Maßgabe der Möglichkeiten des Fachbereiches betreut. Der Fachbereich arbeitet in allen die berufspraktische Ausbildung der Studenten betreffenden Fragen mit der Praxisstelle zusammen. (5) Weitere Einzelheiten werden in der Praktikumsordnung (siehe Anlage) geregelt.
9 8 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung obliegt den zentralen Stellen der Hochschule. (2) Studienbewerber und Studierende werden durch den Studienfachberater über das Studium und dessen Organisation beraten. (3) Studienanfänger werden in einer Einführungsveranstaltung in den Studiengang eingeführt. (4) Zur Wahl der Studienrichtung und der zu belegenden Wahlpflichtfächer geben die Studienrichtungsleiter Empfehlungen. (5) Fachlich und methodisch werden die Studenten von allen Professoren des Studienganges beraten. 9 Studienabschluß / Diplomgrad (1) Das Thema der Diplomarbeit wird frühestens im siebenten Studiensemester ausgegeben, sofern keine anderen Regelungen festgelegt sind. (2) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt in der Regel drei Monate. (3) Die Diplomarbeit wird von einem Professor oder einer anderen, nach Landesrecht prüfungsberechtigten Person betreut, soweit diese an der HTWK Leipzig in einem für den Studiengang relevanten Bereich tätig ist. (4) Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Student alle Teilnahmebescheinigungen, unbenoteten Studienleistungen und Prüfungen in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erbracht und das Diplomkolloquium erfolgreich abgeschlossen hat. Über die Ergebnisse wird ein Diplomzeugnis ausgestellt. (5) Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung wird entsprechend 29 DPO Teil I der akademische Grad Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH) bzw. Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) oder in der Kurzform Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) verliehen. 10 Inkrafttreten Die vorliegende tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium nach Inkrafttreten dieser Ordnung aufgenommen haben. 11 Übergangsbestimmungen
10 Mit dem Einverständnis der Studenten, vertreten durch die Fachschaft, wird die vorliegende Studienordnung auch für höher liegende Matrikel angewandt. Kann ein Student der höheren Semester aus den vorher geltenden Regelungen Vorteile für sich ableiten, so werden diese ihm zugebilligt. Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereiches Maschinenund Energietechnik vom 29. April 1998 und des Senates der HTWK Leipzig vom 17. Juni Diese Satzung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit dem Schreiben vom 1998 angezeigt und wurde an der HTWK Leipzig bekannt gemacht. Leipzig, 1998 Der Rektor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (Prof. Dr.-Ing. K. Steinbock) Anlage: Praktikumsordnung
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