für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 /
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1 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Rechts- u.geschäftsfähigkeit Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 / Alle Rechte vorbehalten, besonders die der Verbreitung und Vervielfältigung durch (auszugsweisen) Nachdruck, fotomechanische Wiedergabe, Film, Funk und Fernsehen, Ton- Bild- oder Datenträger jeder Art inkl. CD-ROM, Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art.
2 Rechts- u.geschäftsfähigkeit Seite 2 Inhaltsverzeichnis Grundsatz Seite 3 Geschäftsunfähigkeit Seite 3 Beschränkt geschäftsfähig Seite 4 Erweiterungstatbestände Seite 4 Geschäftsfähigkeit Seite 5
3 Rechts- u.geschäftsfähigkeit Seite 3 Grundsatz Die Geschäftsfähigkeit ist die persönliche Fähigkeit, eingegangene Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen. Sie ist u.a. eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Vertrages. 104 BGB Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit wer noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat 104 BGB Geschäftsfähigkeit wer sich in einem Zustand befindet, in dem er keine freie Willenserklärung abgeben kann. ( keine dauerhafte krankhafte Störung der Geistestätigkeit ) 104 BGB Geschäftsfähigkeit Rechtsfolge: Geschäftsunfähige Personen können keine rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Werden diese Willenserklärungen trotzdem abgegeben, sind diese Willenserklärungen nichtig ( von Anfang an unwirksam ) 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung
4 Rechts- u.geschäftsfähigkeit Seite 4 Beschränkt geschäftsfähig Minderjährige vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Willenserklärungen die ein beschränkt Geschäftsfähiger abgibt, sind schwebend unwirksam. Diese Willenserklärungen bedürfen der Zustimmung bwz. Genehmigung beider Erziehungsberechtigten. 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung Einwilligung Genehmigung vorher nachher Erweiterungstatbestände Die abgegebenen Willenserklärungen sind ohne Zustimmung / Genehmigung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam. Rechtliche Vorteile 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Taschengeld 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Folge-Willenserklärungen / Arbeitsverhältnis 113 BGB Dienst- oder Arbeitsverhältnis nachlesen im Gesetz erforderlich Selbständiger Betrieb 112 BGB Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
5 Rechts- u.geschäftsfähigkeit Seite 5 Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähig sind alle Personen die das 18. Lebensjahres vollendet haben. Sie ist daher die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und solche auch entgegenzunehmen. Wer Rechtsgeschäfte abschließt haftet für die vertraglichen Konsequenzen. Abgabe einer Willens erklärung Ist die Person voll Ja! Rechtsgeschäft ist geschäftsfähig? gültig! Ja! liegt ein Erweiterungstatbestand vor? Ist die Person Rechtliche Vorteile beschränkt geschäftsfähig? Ja! Taschengeld Folge-Willenserklärungen / Arbeitsverhältnis Selbständiger Betrieb Ist die Person geschäftsunfähig? Willenserklärung ist "schwebend unwirksam" Ja! Willenserklärung ist nichtig! Liegt eine Zustimmung / Genehmigung der beider Erziehungsberechtigten vor? Ja!
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