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1 Fakt - Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Maßnahmen der 2. Säule (Fakt, AZL, Staatsförderung Pheromone, Schalvo) stehen zunächst noch unter Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU und der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel Mit einer Genehmigung kann nicht bis gerechnet werden Bisherige MEKA-Maßnahmen, die in Fakt weitergeführt werden siehe Umdruck (blaue Farbe) Zunächst vorgesehen Fakt B GL Hangneigung > 25% gibt eigenes Förderprogramm, De-minimis reguliert Extensive Grünlandförderung und 5 gl. Fruchtfolge Neue Maßnahmen, die nur für einige wenige Unternehmen in Frage kommen Tierwohl, Heumilch etc. Bitte Einzelberatung im Amt in Anspruch nehmen!

2 Optionen für Weinbaubetriebe Die bisherigen klassischen 3 MEKA-Maßnahmen für Weinbaubetriebe werden in Fakt nicht mehr weitergeführt Pheromone über Staatsförderung im GA, nur noch über Pheromon-Gemeinschaften Melden Sie Ihre Flurstücke den Beauftragten der SAS- Gemeinschaften! Begrünung und max. Bandspritzung werden in Fakt nicht mehr gefördert Für Direktzuglagen gibt es mit Ausnahme der Öko- Förderung keine Fakt-Förderung Neue verbesserte Förderung für den Steillagenweinbau

3 Fakt Weinbau-Steillagenförderung C 2 Weinbausteillagen [900 /ha]* Was wird verlangt? Bewirtschaftung abgegrenzter Steillagen. Keine Beseitigung der Trockenmauern. Raubmilbenschonender Pflanzenschutz. Durchführung von Bodenuntersuchungen gemäß Düngeverordnung, soweit keine Befreiungstatbestände vorliegen * Die Prämiensätze stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Kalkulation und EU- Genehmigung.

4 Fakt Teile E und die einjährigen Maßnahmen im Teil F Werden in einer gesonderten Präsentation erläutert Zunächst noch einmal ein Blick auf die Grünlandförderung und die Fruchtartendiversifizierung

5 Grünlandförderung nur mit GV-Besatz ohne mineralische Stickstoffdünung B 1.1 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche ohne mineralische Stickstoffdüngung [150 /ha]* Was wird verlangt? RGV-Besatz von max.1,4 RGV je ha HFF. GV-Besatz von max. 1,4 GV je ha LF. Neu: Mindestviehbesatz von 0,3 RGV je ha Dauergrünland. Bisher Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Hauptfutterfläche 2015 muss im Fiona FSV die Zurechnung zur HFF erklärt werden Voreinstellung bei Wiese = ja, Getreide = Nein, Getreide als GPS = Ja möglich Mais grundsätzlich zu erklären, ob Energiepflanze oder Futterfläche Keine Düngung des Dauergrünlandes mit mineralischem Stickstoff. Durchführung der erforderlichen Weidepflege, sofern keine jährliche Schnittnutzung erfolgt. Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung. Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat

6 Grünlandförderung nur mit GV-Besatz mit mineralischer Stickstoffdünung B 1.2 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche [120 /ha]* Was wird verlangt? Wie B 1.1, jedoch Düngung mit mineralischem Stickstoff möglich.

7 Fruchtartendiversifzierung A 1 Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gl. FF) [75 /ha]* Was wird verlangt? Jährlich mindestens 5 verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche. Mindestanteil von 10% und Maximalanteil von 30% je Kultur oder Kulturgruppe (bei Gemengen aus Gräsern und Leguminosen als Hauptfrucht max. 40%) Mindestens 10% Leguminosen Anteil in Reinsaat oder als Gemenge Maximal 2/3 Getreide Nach Leguminosen Anbau einer über Winter vorhandenen Folgekultur

8 Ermittlung der Fördervoraussetzungen Kultur Getreid Legumi- Nutz- Fläche Anteil % Winterweizen x ,00 28, Wintergerste x ,00 28, Mais 171, 411 8,00 7,47 8,00 Mais, Erbsen zur Körnergewinnung x 210 9,00 8,41 1 9,00 Erbsen zur Körn Winterraps 311 9,00 8,41 9,00 Winterraps, Kartoffeln 611, 612 9,00 8,41 1 9,00 Kartoffeln, Luzerne x 423 9,00 8,41 9,00 Luzerne, Ackerland aus der Erzeugung genommen 591 3,00 2,80 ###### zählt nicht Ergebnisse Summe Auflage Summe Anteil 44,00 Kulture n erfüllt? an AF ha % Ackerfläche (AF) 107,00 Getreide (maximal 2/3 der Ackerfläche) ja 60,00 56,07 Leguminosen (mindestens 10 % der Ackerfläche) ja 18,00 16,82 Kulturen insgesamt 7 davon Kulturen mit einem Anteil zwischen 10 und 30 % 2 60,00 56,07 weitere Kulturen (evtl. zur Bildung von Kulturgruppen) 5 prüfen! 44,00 41,12 Mais, Erbsen zur Körnergewinnung, Winterraps, Kartoffeln, Luzerne, Teilnahme prüfen!

9 Bitte beachten Silomais/Körnermais = 1 Kultur Kartoffeln = 1 Kultur Körner- und Futterleguminosen = 1 Kultur Stilllegung kein Fruchtfolgeglied, keine Förderung Jede Getreideart zählt als 1 Kultur Anbaudiversifizierung Fazit: Es bedarf in der Regel erheblicher Aufmerksamkeit und Anbauänderungen, um die Maßnahme über Zeitraum von 5 Jahren passend zu machen! Kurzfristige witterungsbedingte Anbauänderung kann die Einhaltung der Bedingungen gefährden

10 Konsequenzen bei Nichteinhaltung in Folgejahren Volle Rückforderung Leguminosen < 10 Prozent Keine 5 Glieder mit mind. 10 Prozent Teilrückforderung nach Berechnung Fruchtfolgeglied > 30 Prozent Überschreitung 2/3 Getreideanteil falls im Verpflichtungszeitraum 2. Teilrückforderung anfallen würde erfolgt volle Rückforderung

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