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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke und Heidrun Schmitt (GRÜNE) vom und Antwort des Senats Betr.: Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern Aktueller Sachstand Wenn Eltern an einer psychischen Erkrankung leiden oder seelisch sehr belastet sind, kann dies erhebliche Auswirkungen auf das Aufwachsen ihrer Kinder haben. Depressionen, Suizidgedanken, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Zwänge, Ängste, Essstörungen und das Miterleben im Alltag durch die Kinder können die Eltern-Kind-Beziehung belasten. In der täglichen Arbeit der Jugendhilfe sind die Auswirkungen, die psychische Erkrankungen der Eltern auf die Kinder und deren Entwicklung haben können, zunehmend sichtbar: zum Beispiel Isolation, Überforderung, die Situation geheim zu halten, Unsicherheit, Ängste, Desorientierung und auch Parentifizierung. Als Folge besteht für die betroffenen Kinder ein deutlich erhöhtes Risiko, selbst psychisch zu erkranken. Die Zahl der Familien mit betroffenen Elternteilen in den Beratungsstellen und bei den Jugendämtern hat in den letzten Jahren merklich zugenommen. Dies ist ein Ergebnis der deutlichen Zunahme psychischer Erkrankungen, die sich auch in zahlreichen Studien zeigt und sich in der zunehmenden öffentlichen Wahrnehmung des Themas spiegelt. Nach den betroffenen Kindern aber wird selten gefragt. Die Fachliteratur spricht von den vergessenen Kindern. Wir fragen den Senat: 1. Im August 2012 lagen dem Senat keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder psychisch kranker Eltern in Hamburg leben (vergleiche Drs. 20/4768). Welche Erkenntnisse liegen dem Senat inzwischen über die Anzahl von Kindern psychisch kranker Eltern und deren besondere Bedürfnisse vor? Von psychisch erkrankten Personen und ihren Angehörigen werden keine statistisch auswertbaren Daten erfasst. Den zuständigen Behörden liegen daher keine Angaben über die Anzahl betroffener Kinder vor. 2. Welche gesetzlichen Grundlagen greifen bei der Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern? Welche Stellen sind beteiligt und zuständig? Sofern Kinder psychisch kranker Eltern einer medizinischen Diagnostik oder Behandlung bedürfen, gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V). Die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) stellen einen gegebenen Anspruch der Sorgeberechtigten auf Hilfe zur

2 Drucksache 20/14513 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Erziehung und gegebenenfalls einen bei einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung eines Kindes auf Eingliederungshilfe sicher. 3. Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt es aktuell in Hamburg für Kinder psychisch kranker Eltern? Diese bitte darstellen und ergänzen um Angaben zur Zahl der vorhandenen Plätze, zum zeitlichen Umfang der Angebote, zur Zahl der Mitarbeitenden in VZÄ und jeweils zur Höhe der Finanzierung im Haushalt 2015/2016. Grundsätzlich steht in Hamburg für die Behandlung von psychisch kranken Eltern und deren behandlungsbedürftigen Kindern das Regelsystem der ambulanten, teilstationären und stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für die Betroffenen sind der Jugendpsychiatrische und der Sozialpsychiatrische Dienst der Bezirksämter. Diese werden koordinierend tätig beziehungsweise leiten die Betroffenen in das Hilfesystem weiter. Darüber hinaus bieten die Asklepios Klinik Nord, die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des Universitätsklinikums Hamburg- Eppendorf (UKE), die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Asklepios Klinik Harburg sowie die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Evangelischen Krankenhauses Alsterdorf spezifische Angebote für betroffene Familien mit psychischen Belastungen an. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Bethesda Krankenhauses Bergedorf hält zwei Plätze für Mütter mit ihren Kindern (bis zum Alter von zwölf Monaten) bereit. Das UKE hält eine Spezialsprechstunde für Kinder und Jugendliche unter anderem mit psychisch erkrankten Eltern vor. Beratung für Angehörige leistet auch der Landesverband Hamburg der Angehörigen psychisch Kranker. Für die Beratungsstellen der Jugendhilfe sowie für den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Erziehungsberatungsstellen und insbesondere die Einrichtungen der Familienförderung ist die Beratung der genannten Zielgruppen integraler Bestandteil ihrer Arbeit. Die Sozialräumlichen Hilfen und Angebote in den sieben Hamburger Bezirken sind regionale zielgruppenübergreifende Angebote. Im Kontext dieser Sozialräumlichen Angebotsentwicklung wird in den Bezirken Altona und Bergedorf für Kinder psychisch kranker Eltern ein spezialisiertes Angebot vorgehalten. Zuwendungsfinanziert ist ausschließlich das Projekt Vermittlung und Begleitung von Patenschaften für Kinder junger und/oder psychisch kranker Mütter des Trägers PFIFF ggmbh. Hierfür erhält der Träger in 2015 eine Zuwendung von Euro. Über diese Zuwendung werden jährlich maximal 24 Patenschaften finanziert. Zur Erbringung der Leistungen stehen zwei Stellen E 9 TV-L zur Verfügung. Die Patenfamilien erhalten eine Aufwandsentschädigung. Im Übrigen siehe Drs. 20/4768 und Drs. 19/ Hält die zuständige Fachbehörde die aufgeführten Angebote für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 5. In der Drs. 20/4768 wird von einer ausreichenden Versorgungsstruktur im niedrigschwelligen Bereich ausgegangen, obwohl gleichzeitig keine Erkenntnisse über die Zahl der betroffenen Kinder vorliegen. Wie sind der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde zu dieser Einschätzung gelangt? Ja. Die Hamburger Bezirksämter halten in allen einschlägigen Bereichen des SGB VIII, wie der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung und den sozialräumlichen Hilfen, Angebote vor, die geeignet sind, auch für diese Zielgruppe primär präventiv und niedrigschwellig zu wirken. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/14513 Auf dieses Regelsystem aufbauend, werden betroffene Kinder bei Bedarf in die oben genannten Angebote vermittelt und/oder individuelle Leistungsansprüche der Jugendund Gesundheitshilfe umgesetzt. Kinder psychisch erkrankter Eltern stellen keine homogene Gruppe mit einem speziellen Hilfebedarf dar, vielmehr können je nach individuellen Hilfebedarf die unterschiedlichsten Unterstützungsnotwendigkeiten entstehen. Entscheidend für sachgerechte und zielgenaue Hilfen ist ein breit gefächertes Regelsystem. Im Übrigen siehe Antwort zu Welche Angebote gibt es, um Kinder ohne die direkte Mitwirkung ihrer Eltern (wie zum Beispiel bei einer Erziehungsberatung) zu erreichen? Im Bereich der Jugendhilfe erhalten betroffene Kinder und Jugendliche qualifizierte Beratung und Unterstützung in den Beratungsstellen der Jugendhilfe wie den Allgemeinen Sozialen Diensten der Bezirke, den Erziehungsberatungsstellen und insbesondere den Einrichtungen der Familienförderung. Ebenso können Kinder aus belasteten Familien Beratung und Unterstützung in Form von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhalten. Grundsätzlich stehen auch die Sozialräumlichen Hilfen und Angebote Kindern offen. Wenn sich im Laufe des Kontakts herausstellt, dass spezialisiertes Wissen im Umgang mit psychischen Erkrankungen erforderlich ist, werden hierfür einschlägig qualifizierte Einrichtungen und Dienste und/oder das Jugendamt eingeschaltet. Alle Sozialräumlichen Hilfen und Angebote sind niedrigschwellig zugänglich und werden dementsprechend tätig. Eine weitere Anlaufstelle für die Betroffenen sind der Jugendpsychiatrische und der Sozialpsychiatrische Dienst. Kinder und Jugendliche in Problemlagen können sich an das Kindersorgentelefon (Telefon: ) wenden oder sich über das Internet unter beraten lassen. Darüber hinaus gibt es das Faltblatt Hamburger Notrufnummern für Jugendliche mit Ansprechstellen für diverse Notlagen, hierzu gehört unter anderem der KJND und die Nummer des Kinder- und Jugendtelefons Nummer gegen Kummer. 7. Welche Erkenntnisse liegen über die Anzahl der Kinder als Selbstmelder vor? Hierüber liegen keine statistischen Daten vor. Kinder definieren sich meist selbst nicht als Kinder psychisch kranker Eltern, dieser Problemhintergrund wird daher sehr häufig erst in einem laufenden Beratungs- oder Betreuungsprozess deutlich. 8. Welche kindgerechten Möglichkeiten haben Kinder, zu erfahren, welche Hilfen es für sie gibt? Für Kinder und Jugendliche gibt es das Faltblatt Hamburger Notrufnummern für Jugendliche mit Ansprechstellen für diverse Notlagen, hierzu gehört unter anderem der KJND und die Nummer des Kinder- und Jugendtelefons Nummer gegen Kummer. Das Faltblatt ist über das Internet abrufbar und wird auch in Schulen immer wieder verteilt. Hilfe und Unterstützung erhalten Kinder und Jugendliche ebenfalls durch die ihnen vertrauten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in niedrigschwelligen Jugendangeboten, die ihnen entsprechende Ansprechstellen oder weiterführende Hilfen nennen oder sie dahin vermitteln können. Das Zentrum für psychosoziale Medizin des UKE organisiert regelmäßig Veranstaltungen zur Aufklärung und allgemeinen Prävention psychischer Erkrankungen für Kinder und Jugendliche für und in Schulen (zum Beispiel Psychiatrie macht Schule ). Prävention und Aufklärung ist auch Teil des hamburgweiten Psychenet-Projektes unter Federführung des UKE. Diese Veranstaltungen werden ausschließlich über Drittmittel finanziert. 9. Gibt es Pläne zum Ausbau der Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern beziehungsweise sind Pläne und/oder Forderungen bekannt? Wenn ja, wie lauten diese? 3

4 Drucksache 20/14513 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 10. Welche präventiven Angebote gibt es für Kinder psychisch kranker Eltern, die selbst (noch) keinerlei Symptome haben? Für Kinder ohne Symptome finden Maßnahmen im Rahmen wissenschaftlicher Studien statt (zum Beispiel im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit der HafenCity Universität, children of mentally ill parents (CHIMPS)). Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 5. und zu Welche Hilfsangebote gibt es für Frauen (und deren Säuglinge) mit Postpartaler Depression? Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit für die Betroffenen? Die multiprofessionellen Familienteams mit Familienhebammen, Sozialpädagoginnen und teilweise auch Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen bieten ein niedrigschwelliges regionales Unterstützungsangebot für Schwangere und Mütter mit Säuglingen in schwierigen Lebenslagen, zum Beispiel auch bei psychischen Belastungen, Suchtproblemen und sozialer Isolation. Die Evaluation der Familienhebammenarbeit in Hamburg, die im November 2012 von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgelegt wurde 1, machte deutlich, dass die Familienhebammen bei mehr als der Hälfte der betreuten Frauen erhebliche psychische Belastungen und bei in etwa jeder zehnten Frau eine psychische Erkrankung beobachteten. Viele dieser Frauen konnten über einen längeren Zeitraum betreut werden und im Bedarfsfall an ein anderes Hilfeangebot übergeleitet werden. Alle Hamburger Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie bieten bei Krisen nach der Geburt Beratung und Behandlung. Darüber hinaus steht das ambulante haus- und fachärztliche Angebot der Vertragsärztinnen und -ärzte der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Akut behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten werden in den genannten Krankenhäusern ohne Wartezeit versorgt. Der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde liegen mit Ausnahme des Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf (UKE) (siehe unten) aktuell keine Hinweise auf Wartezeiten 2 in Krankenhäusern mit spezifischen Angeboten für betroffene Familien mit psychischen Belastungen vor. Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf hatte der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) im Februar 2014 mitgeteilt, dass die Wartezeit bis zur vollstationären Aufnahme in der dortigen Eltern-Kind-Einheit auf sechs acht Monate gestiegen sei und eine Erweiterung von deren Kapazitäten um je fünf zusätzliche Planbetten in der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene beantragt. Die BGV hat im Oktober 2014 letztverantwortlich über den Antrag des Krankenhauses entschieden und die beantragten Kapazitäten mit Wirkung ab im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg zusätzlich ausgewiesen. Die psychiatrische Versorgung von Frauen mit postpartaler Depression 3 erfolgt im UKE ambulant, teilstationär und stationär: Eine ambulante Vorstellung ist in der Institutsambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Erwachsenenpsychiatrie), Spezialsprechstunde für Depressionen, nach Voranmeldung (Wartezeit derzeit regulär vier Wochen, im Notfall kurzfristig) möglich. Eine Notfallversorgung ist ambulant jederzeit über die Dienstärzte Wartezeiten auf eine geplanten teil- oder vollstationäre klinisch-psychiatrische beziehungsweise kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung wird in der Regel durch eine ambulante Betreuung und Kontaktwahrung durch die Institutsambulanz des betreffenden Krankenhauses begleitet. Es handelt sich somit nicht um Wartezeit im wörtlichen Sinn, da auch hier schon Behandlung und vor allem Motivationsarbeit, Vorbereitung und Stärkung des Arbeitsbündnisses geleistet werden, die die Erfolgsaussichten der geplanten stationären Therapie verbessern. Im Fall von akuter Dringlichkeit kann dementsprechend natürlich reagiert werden und eine Dringlichkeitsaufnahme vorgezogen werden. 3 Psychische Zustände oder Störungen, die im nahen Zeitraum nach der Geburt auftreten. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/14513 der Erwachsenenpsychiatrie des UKE gesichert. Eine ambulante Vorstellung kann zudem in der Eltern-Kind-Sprechstunde der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (Kinder- und Jugendpsychiatrie) des UKE erfolgen, insbesondere wenn Interaktionsstörungen oder Störungen des Säuglings (zum Beispiel Regulations- und Fütterstörungen) im Vordergrund stehen. Hier beträgt die Wartezeit circa zwei Wochen, in Notfällen ist auch hier eine kurzfristige Vorstellung möglich. Eine teilstationäre Behandlung erfolgt in der interdisziplinären Eltern-Kind-Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie des UKE. Dort stehen Therapieplätze für vier Eltern (in der Regel Mütter) und vier Kinder im Alter bis zu drei Jahren zur Verfügung. Die Wartezeit beträgt circa vier bis acht Wochen. Eine stationäre Aufnahme von Müttern mit postpartaler Depression mit ihrem Säugling ist in der Erwachsenenpsychiatrie des UKE auf zwei Stationen möglich. Eine Aufnahme ohne Säugling ist in der Regelversorgung möglich. Die Wartezeit für Notfallaufnahmen in diesen Fällen liegt bei bis zu zwei Tagen, für geplante Aufnahmen bei ein bis drei Wochen. Mütter mit postpartaler Depression, die bereits in einer anderen UKE-Klinik (in der Regel Frauenklinik oder Kinderklinik) aufgenommen sind, werden während ihres Aufenthaltes im UKE konsiliarisch durch Ärztinnen und Ärzte der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie mitbetreut. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5

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