Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017
|
|
- Sylvia Bruhn
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017 wie bisher auch am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Keine Bankarbeitstage sind Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage. Auch der 24. und der 31. Dezember bleiben unberücksichtigt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Tabelle. Zu beachten ist, dass das so genannte "vereinfachte Beitragsverfahren", bei dem der Vormonatswert zugrunde gelegt werden darf, nunmehr stets angewendet werden darf, wenn der endgültige Lohn noch nicht feststeht. Bisher durfte das Verfahren nur dann angewendet werden, wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig dies durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile erfordern. Die Erleichterung tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2017 im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes II in Kraft Abgabe des Beitragsnachweises Fälligkeit der Beiträge Januar ) Februar ) März ) April ) Mai ) Juni ) Juli ) August ) September ) Oktober ) 2) ) November ) Dezember v ) Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein. 2) Aufgrund des 500-Jahres-Jubiläums ist der Reformationstag am bundesweit ein gesetzlicher Feiertag. Sachbezugswerte: Bekommt der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber freie Verpflegung bzw. Unterkunft, so ist der entsprechende Sachbezugswert als geldwerter Vorteil zu versteuern und zu verbeitragen. Die für 2017 geltenden Sachbezugswerte können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird zum 1. Januar 2017 auf 0,09 Prozent festgelegt und liegt damit 0,03 Prozentpunkte niedriger als 2016 (0,12 Prozent). Der steuer- und beitragsfreie Höchstbeitrag für die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ( 1a Abs. 1 BetrAVG) steigt 2017 auf Euro
2 2. Krankenversicherung / Pflegeversicherung Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt bei 7,3 Prozent festgeschrieben; die Arbeitnehmer haben 7,3 Prozent plus einen eventuellen Zusatzbeitrag (vgl. nächster Punkt) ihrer Krankenkasse zu tragen. Der ermäßigte Beitragssatz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld beträgt 14,0 Prozent plus einen eventuellen Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse. Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung: Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2017 wie bereits 2016 auf 1,1 Prozent festgelegt. Die Krankenkassen legen aber die Höhe ihrer Zusatzbeiträge selber fest. Dabei können sie auch erheblich vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach oben oder unten abweichen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sich auch Damit steigt die Hürde für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Es können aber auch Arbeitnehmer durch die höheren Grenzen wieder krankenversicherungspflichtig werden. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich jedoch von der Versicherungspflicht per Antrag bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt nunmehr 2,55 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt dabei 1,275 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil beträgt ebenfalls 1,275 Prozent ggf. zuzüglich eines Beitragszuschlages für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent (Hinweis: Sonderregelung im Bundesland Sachsen). Der monatliche Höchstbeitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt 317,55 Euro und zur privaten Pflegeversicherung 55,46 Euro. 3. Gesetzliche Unfallversicherung Ab müssen alle Unternehmen ihre Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft wie in der Vergangenheit herkömmlich (in Papierform oder per Extranetlohnnachweis) und zusätzlich elektronisch mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder der systemgeprüften Ausfüllhilfen übersenden. Die Zugangsdaten zum Verfahren (einschließlich der neu eingeführten PIN) erhalten die Unternehmen ab November 2016 schriftlich von dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger
3 4. Gesetzliche Rentenversicherung Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden jedes Jahr neu festgesetzt. Sie markieren die Grenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ebenso zur Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Die neuen Werte entnehmen Sie bitte der Tabelle. Die Werte 2017 für die Handwerkerrentenversicherung ( 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI) können der beigefügten Tabelle entnommen werden. (Sonder-) Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen sind statt dem Alter von 55 Jahren bereits ab 50 Jahren möglich (Inkrafttreten voraussichtlich 1. Januar 2017 "Flexi-Rentengesetz"). Neuregelungen zur Teilrente: Beim anrechnungsfreien Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten (gilt auch für Erwerbsminderungsrenten) wird vom Monatsprinzip zu einer jährlichen Hinzuverdienstgrenze von Euro übergegangen. Bei Überschreiten der jährlichen Hinzuverdienstgrenze werden 40 Prozent des zusätzlichen Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet. Darüber hinaus gilt eine individuelle Obergrenze für die Summe aus Hinzuverdienst und Rente sie entspricht dem (dynamisierten) höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Bei Überschreiten dieser Obergrenze erfolgt eine vollständige Anrechnung. (Inkrafttreten voraussichtlich 1. Juli 2017 Flexi-Rentengesetz") Für erwerbstätige Regelaltersrentner entfällt der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung (befristet auf 5 Jahre). Der Arbeitnehmer kann schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und eigene Pflichtbeiträge entrichten. Der Gesamtrentenversicherungsbeitrag wirkt dann rentensteigernd. (Inkrafttreten voraussichtlich 1. Januar 2017 "Flexi-Rentengesetz") - 3 -
4 Rechengrößen in der Sozialversicherung 2017 Beitragsbemessungsgrenzen West Ost Kranken- und Pflegeversicherung jährlich monatlich Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich monatlich allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ( 6 Abs. 6 SGB V) besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ( 6 Abs. 7 SGB V) Sachbezugswerte insgesamt für die Verpflegung monatlich 241 Frühstück Mittagessen Abendessen Unterkunft(allgemein) 223 Geringverdienergrenze (Grenze bis zu der der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen hat gilt in der Regel nur noch für in der Berufsausbildung befindliche Personen) 325 Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) 450 Faktor F 0,7509 Beitragssätze Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung (ohne Sonderbeitrag der Versicherten) Künstlersozialabgabe 2,55 Prozent 0,25 Prozent 3,0 Prozent 18,7 Prozent 14,6 Prozent 4,8 Prozent Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent - 4 -
5 Versicherungspflichtige Selbstständige und Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb West Ost Regelbeitrag monatlich jedoch höherer oder niedrigerer Beitrag bei entsprechendem Nachweis des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens 556,33 497,42 Halber Regelbeitrag (in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit), jedoch höherer oder niedrigerer Beitrag bei entsprechendem Nachweis des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens 278,16 248,71 Mindestbeitrag monatlich (bei Nachweis eines entsprechend niedrigen Arbeitseinkommens) 84,15 Höchstbeitrag monatlich (bei Nachweis eines entsprechend hohen Arbeitseinkommens) 1.187, ,90 Bezugsgrößen jährlich monatlich Stand: 8. Dezember 2016, alle Angaben ohne Gewähr - 5 -
Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011
ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz
MehrRechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag
Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67
Mehr2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25%
Sozialversicherungsbeiträge 2015 Krankenversicherung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert
MehrSozialversicherung 2017
Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...
MehrSozialversicherung 2018
Sozialversicherung 2018 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung... 4 IV. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte
MehrSV-Rechengrößen in 2016 und 2017
SV-Rechengrößen in 216 und 217 Beitragssätze 216 217 Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13.
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2016
7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrAktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de
Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung
MehrAlle Neuerungen auf einen Blick
Praxis-News, Teil 2 Alle Neuerungen auf einen Blick ist nicht mehr allzu fern. Allerhöchste Zeit, sich fachlich fit zu machen für das neue Jahr, damit die Zusammenarbeit mit der neuen BARMER genauso reibungslos
MehrRechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010
Rechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010 Die sog. Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, z. B. bei der Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2014
20.01. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung ( ) 14,60 % 0,90 % -5,81 % ermäßigter 14,00 % 0,90 % -6,04 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13.00 % 13.00
MehrÜber die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland
Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland Aktenzeichen:
MehrSenatsverwaltung für Inneres und Sport
Senatsverwaltung für Inneres und Sport ------ Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung
MehrSozialversicherung 2011
Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.
MehrAngehoben wird ebenfalls der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.
Sozialversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 45.000 Euro auf 44.550 Euro herabgesetzt. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich
MehrBEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Whitepaper BEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2018 www.haufe.de/sozialwesen 2017 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg www.haufe.de Versicherungs- und Beitragsrecht:
MehrNeue Grenzwerte und Rechengrößen
PERSONALWESEN 1 Sozialversicherungen 2017 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2017 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten
MehrWerte - Zahlen - Tabellen
Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in
MehrBeachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
2 Bezugsgröße Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung (ISBN 978-3-8029-7336-9). Nach 17a SGB IVist Einkommen,
MehrInfor Finance Newsletter November 2009
Infor Finance Newsletter November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Infor Finance Release 3.05: 1.0 1.2 1.3 1.6 Jahreswechsel 2009/2010
MehrSozialversicherungswerte
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Gesetzliche Pflegeversicherung (PV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung West jährlich 34.020,00 33.180,00 monatlich 2.835,00 2.765,00
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrDie Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]
TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen
MehrBeitragsinformation für Arbeitgeber 2015
Beitragsinformation für Arbeitgeber 2015 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse BKK family - Der gute Freund der Familie BKK family, Äppelallee 27, 65203 Wiesbaden Servicetelefon: 0611 / 18686-0 Servicefax:
MehrDie neuen Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2015 liegen vor
VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 9/2014 09.12.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht Die neuen Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung
MehrInitiale Persönliche Absicherung für Selbständige
Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
MehrVarial Kundeninformation November 2009
Varial Kundeninformation November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Varial Guide Release 3.05: Vorzunehmende Anpassungen in der
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - KVdR Normen 237 SGB V Kurzinfo Die Beiträge pflichtversicherter Rentner berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen sowie dem Arbeitseinkommen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags
MehrDresden Persönliche Absicherung für Selbständige
Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
MehrPDF-Version. FAQs für Selbstständige
PDF-Version FAQs für Selbstständige Wie berechnen sich meine Beiträge? Wie werde ich Mitglied? Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen rund um die bei Selbstständigkeit. Wonach richtet sich der
MehrBEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Whitepaper BEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2017 www.haufe.de/sozialwesen 2016 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg www.haufe.de www.haufe.de/shop Beitragsbemessungsgrenzen
MehrWICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011
WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011 BEMESSUNGS- UND EINKOMMENSGRENZEN. 1. Rentenversicherung Alte Bundesländer Neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) 66.000,00
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrHCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!
HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400
MehrDie Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
MehrEinbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung
Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. März 2017 Fachbereich:
MehrSozialversicherung 2014
Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab
MehrVarial Beraterinformation November 2009
Varial Beraterinformation November 2009 Inhalt Installation & Administration Wichtige Information zu Updates und neuen Releaseständen 1.0 Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010
MehrNeuer Garantiezins bei Lebensversicherungen
Die wichtigsten 2017 Änderungen Liebe Mandanten, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Steuern 2017 stehen zahlreiche Neuregelungen und Änderungen an. Damit Sie im Bereich Finanzen und Versicherungen den
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
Mehr1 Überblick Neuerungen 2010
Wie in jedem Jahr müssen auch zum 1.1.2010 die Basiswerte angepasst werden. Steuerlich sind dies u.a.: Altersentlastungsbetrag Versorgungsfreibetrag Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 Sozialversicherungsrechtlich
MehrRechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich
Service im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Bezugsgröße 2) l KV/PV 34.860,00 2.905,00 96,83 34.860,00 2.905,00 96,83 l RV/ALV 34.860,00 2.905,00 96,83 30.240,00 2.520,00 84,00 Beitragsbemessungsgrenzen
MehrFür das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung (SV):
Wie hoch sind die Grenz- und Rechenwerte in der SV? Werte für das Jahr 2013 Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen 52.200,00/4.350,00 EUR jährlich/monatlich
MehrWas ändert sich zum Jahreswechsel 2017/2018
Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Auf Besserverdiener kommen höhere Sozialversicherungsbeiträge
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - KVdR Normen 237 SGB V Kurzinfo Die Beiträge pflichtversicherter Rentner berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen sowie dem Arbeitseinkommen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags
MehrNeue Grenzwerte und Rechengrößen
PERSONALWESEN 1 Sozialversicherung 2014 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2014 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrFirmenkundenauskunft Betriebskrankenkasse Mobil Oil c/o ARGE GSV plus GmbH Postfach 70 01 06 22001 Hamburg oder per Fax an 040 20901-5999 1. Stammdaten Firma Ansprechpartner im Personalbüro Telefon E-Mail
MehrEine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,
ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt
MehrARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A
ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden
MehrHCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!
HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400
MehrBeurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer
Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen
MehrWas ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017
BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017 Wie jedes Jahr werden in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel die sogenannten Rechengrößen angepasst. Auf Besserverdiener
MehrSV-Rechengrößen in 2014 und 2013
SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung
MehrArbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016
Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung
MehrSatzungsnachtrag Nr.21 zur Satzung vom
Satzungsnachtrag Nr.21 zur Satzung vom 14.05.2002 A. 4 Abs. II (Widerspruchsausschuss) erhält folgende neue Fassung: 4 Widerspruchsausschuss 1. Der Widerspruchsausschuss setzt sich zusammen aus jeweils
MehrDer Werkstattlohn in der WfbM
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Der Werkstattlohn in der WfbM Sozialversicherung Steuerrecht - Sozialhilfe Arbeitshilfe für die Lohnabrechnung in der WfbM Zahlenwerte der alten Bundesländer Stand:
MehrArbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende. a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Mi, 19.12.2012 Das ändert sich 2013 Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2013 im
MehrSozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrI. Entgeltgrenzen 2010... 2. II. Beitragssätze + Gleitzone 2010... 3. III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer...
Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen 2010... 2 II. Beitragssätze + Gleitzone 2010... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 5 IV. Sachbezugswerte 2010... 6 V. Prüfung des
MehrAktuelle Sozialversicherungswerte 2010
Firmengeschäft informiert Nr. 1 Januar 2010 Aktuelle Sozialversicherungswerte 2010 1 Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung für 2010 Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
MehrNEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG. IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018
NEWSLETTER Kundeninformation der dbfp Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG Ausgabe
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrFür den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:
Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht
MehrSozialdaten West. Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2008
Sozialdaten West Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2008 KV 4012,50 ( 48150 ) Pflichtgrenze 3600,00 ( 43200 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3600,00 ( 43200 ) Beitragsbemessungsgrenze
Mehr9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrGRENZWERTE UND PAUSCHALEN 2015
GRENZWERTE UND PAUSCHALEN 2015 I. Sozialversicherung Wert Zeitraum 2014 2015 1. esarbeitsentgeldgrenze (Versicherungspflichtgrenzen) 1.1. Allgemeine esarbeitsentgeldgrenze 53.550 54.900 1.2. Besondere
MehrÜberblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld
MehrBeiträge aus Einmalzahlungen
Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2
MehrInformationsblatt für den Arbeitgeber
BKK Stadt Augsburg City-Galerie Bürohaus Willy-Brandt-Platz 1 86153 Augsburg Informationsblatt für den Arbeitgeber Fälligkeit der Beiträge Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen
MehrKarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
KarriereStart 20.-22.01.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung
MehrMinijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone
Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente Januar 2016 Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs zum Beispiel im Verkauf,
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Mehr4.1.2 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrSozialversicherungswerte 2012
Sozialversicherungswerte 2012 Andre Blechschmidt Alte Straße 2 82431 Kochel am See Kontakt: Telefon: 08851/615432 Fax: 08851/615624 Mobil: 0176/63362090 E-Mail: info@versicherungsmakler-blechschmidt.de
MehrSozialversicherungswerte 2011
Sozialversicherungswerte 2011 Andre Blechschmidt Alte Straße 2 82431 Kochel am See Kontakt: Telefon: 08851/615432 Fax: 08851/615624 Mobil: 0176/63362090 E-Mail: info@versicherungsmakler-blechschmidt.de
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrBeitragsinformationen 2011
Anlage 1 Beitragsinformationen 2011 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse Servicetelefon: Servicefax: E-Mail: BKK Braun-Gillette, Westerbachstraße 23 a, 61476 Kronberg 06173 / 30 1963 oder 01803
Mehr+ Bündig Kurz Ativ + inform tuell K A
Inhalt Kurz + Bündig Aktuell + Informativ Kalendarien....................... 4 Gesetzliche Feiertage................. 7 Schulferien....................... 8 zialversicherungs-termine............ 9 Rechengrößen
MehrInformationen zur Beitragsabführung
Informationen zur Beitragsabführung Ihre persönlichen Berater im Referat Mitglieder und Beitrag Versicherungsrecht / Meldungen Familienname beginnend mit. zuständiger Sachbearbeiter Telefon: 07331/25-
MehrInformation über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum
Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar
MehrBesonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand )
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) (Stand 01.07.2015) Im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) ergeben sich für den Bereich der
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009
(Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
Mehr2 Sozialrechtlich relevante Regelungen
2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012
Mehr1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht
Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für
Mehr2. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
2. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 1. Satzungsnachtrages wird
MehrSozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
MehrII. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld..
Vorwort Inhaltsübersicht 1. Kapitel Grundsätzliches 2. Kapitel Arbeitslosenversicherung I. Versicherungspflicht II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.. 3.
Mehr