Steuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR

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1 Steuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR Haus Freudenberg Lothar Flemming Fachbereichsleiter Sozialhilfe II LVR-Dezernat Soziales und Integration Folie 1

2 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die Städte-Region Aachen im Rheinland Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Er ist der größte überörtliche Träger der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Der LVR arbeitet mit seinen rund Beschäftigten für die etwa 9,6 Mio. Menschen im Rheinland. Übersicht LVR

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6 LVR-Dezernat Soziales und Integration Entwicklung der Kosten Eingliederungshilfe (brutto) im 1) Rheinland in Mio. EUR ) 3) ) 2) 3) einschließlich PG 074 Ansatz Entwurf Kostenentwicklung Eingliederungshilfe Rheinland

7 Kennzahlen stationäres Wohnen Wohnhilfen allgemein: Zahl der Menschen mit Behinderung, die Wohnunterstützung erhalten, steigt bundesweit : + 42,7 % : + 3,4 % Bundestrend stationäre Wohnhilfen: Zahl der Leistungsempfänger/innen steigt, die Zuwachsraten sinken : + 10% : + 0,3 % NRW: Stagnation bei stationären Wohnhilfen Ausgaben für das stationäre Wohnen steigen, primär aufgrund höherer Fallkosten Altersdurchschnitt der BewohnerInnen steigt: knapp 40% sind 50 und älter Durchschnittsalter: 46,6 Jahre (erwachsene Leistungs-berechtigte, ohne Kinder und Jugendliche)

8 LVR-Dezernat Soziales und Integration Stationäre Leistungen zum Wohnen Leistungsberechtigte Personen zum Stichtag Anzahl der Fälle ) ) Entwurf

9 Kennzahlen selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung Bundestrend ambulante Unterstützung Die Zahl der Leistungsberechtigten wächst bundesweit weiterhin stark: um mehr als 100 % seit 2005 auf LB in Ihr Anteil an den gesamten Leistungsberechtigten Wohnen liegt bundesweit bei 42 %. NRW: Ambulantisierungsquote > 50 % (LVR: 54 %) Ausgaben: Die Netto-Fallkosten im selbstständigen Wohnen steigen bundesweit moderat ( um 160 ) auf (gewichteter Mittelwert). Die Fallkosten beim LVR (9.816 ) liegen im Mittelfeld. Altersdurchschnitt der Leistungsberechtigten steigt: Knapp ein Drittel sind 50 und älter lag der Anteil noch bei einem Viertel.

10 LVR-Dezernat Soziales und Integration Ambulante Leistungen zum selbständigen Wohnen Leistungsberechtigte Personen zum Stichtag Anzahl der Fälle ) Ambulant Betreutes Wohnen bis 2003 freiwillige Leistung, Förderung/Zuwachs begrenzt. Ambulantes Wohnen Entwicklung Rheinland 1) Entwurf

11 UN-BRK Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; Folie 11

12 UN-BRK Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist; c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. Folie 12

13 Steuerung im Bereich der Eingliederungshilfen Steuerungsverantwortung seit Mitte 2003 auch für die ambulanten Eingliederungshilfen zum Wohnen vom Land an die Landschaftsverbände übertragen Steuerungsziel: Kostenbegrenzung bei wachsenden Fallzahlen durch fachliche Weiterentwicklung Grundsatzziel: konsequente Umsetzung des Vorranges offener Hilfen ambulant vor stationär! - mit Heimplatzabbau als Ergebnis Fachkonzept: personenzentrierter Ansatz Vorgehensweise: Entwicklung von Steuerungsinstrumenten Folie 13

14 Steuerung im Einzelfall Definition personenzentrierter Ansatz: Beim personenzentrierten Ansatz geht es darum, mit dem psychisch erkrankten Menschen gemeinsam den individuellen Hilfebedarf festzustellen und dann ein passendes Hilfepaket zu organisieren, möglichst im gewohnten Lebensfeld des psychisch kranken Menschen und unter möglichst `normalen` Bedingungen; das heißt weitgehend außerhalb von Spezialeinrichtungen für psychisch Kranke. Nicht mehr über Betten und Plätze soll verhandelt werden, sondern über Leistungen, deren individuelle Notwendigkeit und deren Ergebnisse. Regina Schmidt - Zadel, Vorsitzende der Aktion psychisch Kranke 2003

15 Umorganisation des LVR Regionalisierung der Fallbearbeitung und Einführung des Fallmanagements FallmanagerInnen als feste AnsprechpartnerInnen Medizinisch-psychosozialer Fachdienst als interner Dienstleister für Regionalabteilungen. Aufgestellt als multiprofessionelles Team. Personenzentrierte Steuerung der Leistungen zum Wohnen individualisierte Leistungsvergütung Hilfeplankonferenzen nach Zielgruppen Gremien zur Bündelung der Fachkompetenz vor Ort (85 im Rheinland) einheitliches Verfahren zur Bedarfsermittlung seit 2003 individuelle Hilfeplanung IHP3

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17 /95 'H]HUQDW 6R]LDOHV,QWHJUDWLRQ.R.R%H 5HJLRQDONRQIHUHQ] +3. )DPLOLH $U]W $UEHLW 03' )DOOPDQDJHPHQW 63= )UHXQGH,+3 """ 6SRUW.QHLSH %H:R X D )DFKOHLVWXQJVVWXQGHQ /HLVWXQJVPRGXOH 6HUYLFH +LQWHUJUXQGOHLVWXQJ $QJHERWH 3ODQXQJ 6WHXHUXQJ )LQDQ]HQ LQGLYLGXDOLVLHUWH /HLVWXQJVYHUJ WXQJ LQGLYLGXHOOH (EHQH %HUDWXQJ 03',+3 ) XHOOH $NWLRQ 3V\FKLVFK.UDQNH

18 Herausforderung Inklusion im Quartier Die Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens benötigt einen speziellen Blick : durch die Augen der Menschen im Quartier auf ihre Lebenswelt. Menschen mit und ohne Behinderung überlegen gemeinsam vor Ort, was ihnen für ihr Leben im Quartier wichtig ist. Diesen Blickwinkel nehmen auch die Professionellen der Behindertenhilfe ein: sie schauen nicht auf den Menschen mit Behinderung, sondern mit ihm zusammen auf seine Lebenswelt Die Aufgabe der Experten aus Politik und Verwaltung ist es vor allem, bei Gesprächen im Quartier zuzuhören und die vorhandenen Energien zu nutzen für Entwicklungsschritte (Teilhabekonferenzen, Stadtteilforen, Gemeinwesenprojekte) Folie 18

19 Herausforderung Inklusion im Wohnheim Das Wohnheim orientiert sich in seiner Arbeit nach außen Die Bewohner/innen werden darin unterstützt, auswählen zu können zwischen verschiedenen Angeboten Die Ziele der Zusammenarbeit liegen außerhalb des Heimes Das Heim ist Teil eines Verbundes unterschiedlicher Angebote für die Bewohner/innen (Wohnverbund) Das Leben (und Arbeiten) im Heim ist nicht Erfüllung eines Ziels, sondern eine Maßnahme auf dem Weg zu Zielen wie: Menschen dabei unterstützen, selbstbestimmt zu leben, ihre Meinung zu vertreten Keine Angst vor der Vorstellung, dass es kein Heim mehr gibt Folie 19

20 LVR-Dezernat Soziales und Integration "Wechselfälle": Ambulant Betreutes - Stationäres Wohnen - LVR Rahmenzielvereinbarung I Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag des Jahres von stationär zu ambulant von ambulant zu stationär Wechselfälle ambulant stationär LVR

21 Rahmenvereinbarung 2011 Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern 1. Mehr Menschen mit Behinderung das Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen 2. Alt gewordene Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Pflegeversicherungsleistungen bedarfsgerecht versorgen 3. Leistungen der Krankenversicherung in die bedarfsgerechte Versorgung einbeziehen Folie 22

22 LVR-Dezernat Soziales und Integration 1. Mehr Menschen mit Behinderung das Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen Durch eine Ausdifferenzierung von Unterstützungsleistungen Leistungsmodul Serviceorientiert (LM S) (kompensatorische und einzelfallbezogene Leistungen als Ergänzung Leistungstyp I) Hintergrunddienste (HD) (sozialräumlich ausgerichtet, ggf. durch Verbundkooperationen regionaler Anbieter)

23 LVR-Dezernat Soziales und Integration Eingliederungshilfe und Inklusion Die Verwaltung wird in Umsetzung der UN-BRK beauftragt, für den Sozialausschuss ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote vorzustellen Es soll.. nicht nur auf den individuellen Unterstützungsangebot ausgerichtet sein, sondern auch dazu beitragen, den Sozialraum auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung auszurichten und inklusiv zu gestalten Das Anreizprogramm soll dazu beitragen, den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzubremsen. (Antrag 13/165)

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 25

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