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1 Steuern in Österreich: Es gibt steuerrechtlich 2 Varianten für den Betrieb von behördlich bewilligten Bordellen. 1) UNSELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen: diese werden von der betreibenden Person angemeldet. Für Informationen zu dieser Steuervariante bitten wir Sie Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. 2) SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen: damit setzt sich dieses Informationsblatt auseinander. Ab Beginn Ihrer Selbstständigkeit haben Sie einen Monat Zeit diese dem für Sie zuständigen Finanzamt (FA) zu melden. Dazu müssen Sie das Formular Verf 24 (online oder direkt beim FA) ausfüllen und beim FA abstempeln lassen. Wichtig: lassen Sie eine Kopie des abgestempelten Formulars anfertigen! Bei einer Kontrolle zeigen Sie diese vor. Einnahmen: Die Einnahmen können in einem einfachen Jahreskalender handschriftlich notiert werden. Wichtig dabei sind folgende Inhalte: Jeden Kunden einzeln angegeben Datum Uhrzeit Einnahmen Montag :00 13:30 80,- Kunde 2: 17:00 18:00 150,- Dienstag :00 15:00 200,- Mittwoch Donnerstag :00 20:30 100,- Freitag Samstag Sonntag ,- 200,- 100,- Ausgaben: Kassabelege und Rechnungen (als Originale) aufheben! Zum Beispiel von: Sozialversicherungsbeiträge Fahrtkosten, Benzin, Diesel, Vignetten, Miete (Arbeitszimmer) Untersuchungskosten für die Pflichtuntersuchung Arbeitskleidung Kondomkauf 1

2 Einnahmen Ausgaben - Rechnung: Alle Einnahmen eines Jahres Minus allen belegbaren Ausgaben eines Jahres = Der zu versteuernde Gewinn eines Jahres Beispiel: Einnahmen ,- Ausgaben ,- Gewinn ,- Wichtig: es werden nur Belege für berufliche Ausgaben anerkannt keine privaten Ausgaben (z.b.: private Miete)!!! ODER: Möglichkeit der Betriebsausgabenpauschale bei der Einkommenssteuererklärung: Bei dieser Variante sind Rechnungen und Belege nicht erforderlich. Alle Einnahmen eines Jahres Minus 12 % (Pauschale anstelle der belegbaren Ausgaben) Minus SVA Zahlungen = Der zu versteuernde Gewinn eines Jahres Beispiel: Einnahmen - 12% (Pauschale) - SVA- Zahlung = Gewinn Höhe der Steuern 1,- bis ,- muss NICHT versteuert werden Ab ,- muss der Gewinn versteuert werden Beispiel: Jährlicher Gewinn in der Höhe von ,- = der über dem steuerlichen Freibetrag von ,- liegende Gewinn also 4.000,- muss versteuert werden. Relevante Steuerzonen: EUR 0,-- bis EUR ,-- keine Einkommensteuer EUR ,01 bis EUR ,-- 36,5 % Einkommensteuer EUR ,01 bis EUR ,-- 43,2143% Einkommensteuer Jeder Betrag der über EUR ,-- hinausgeht, wird mit 50% Steuer belastet. 2

3 Versicherung: Durch die Versicherungserklärung (für Freiberufler) meldet man der SVA Versicherungsanstalt seine selbstständige Tätigkeit. Das Finanzamt sendet den jährlichen Einkommenssteuerbescheid an die SVA. Dabei kann es zu Nachzahlungen vom Vorjahr kommen, wenn die oben genannte Versicherungserklärung nicht bei der SVA Versicherungsanstalt abgegeben wurde. Die Pflichtversicherung der SVA deckt alle drei Versicherungsspaten und die Selbstständigenvorsorge ab: Pensionsversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Selbstständigenvorsorge Für die SVA-Versicherung wird der durch das Finanzamt errechnete Gewinn (zuzüglich Anteile der vorgeschriebenen SVA Beiträge) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dadurch entsteht einerseits eine höhere Beitragsgrundlage und andererseits auch eine höhere Versicherungssumme (z.b. für die Pension). Eine Pflichtversicherung tritt ab folgenden Versicherungsgrenzen in Kraft, selbst wenn bereits eine Versicherung in Österreich oder einem anderen Land abgeschlossen wurde. Versicherungsgrenze I: 6.453,36 (Stand 2014) Diese Grenze gilt, wenn innerhalb des Beitragsjahres keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt und auch sonst kein Einkommen (Gewinn) aus einer anderen Quelle (siehe folgende Auflistung) bezogen wird. Versicherungsgrenze II: 4.743,72 (Stand 2014) Diese Grenze gilt, wenn innerhalb des Beitragsjahres nur an einem einzigen Tag eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt und/oder wenn ein weiteres Einkommen wie z.b.: Pension Versorgungsleistung einer gesetzlichen beruflichen Vertretung (Kammer) Kranken- oder Wochengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung Geld aus der Arbeitslosenversicherung Kinderbetreuungsgeld etc. bezogen wird. 3

4 Bei der Versicherung gibt es, anders als bei den Steuern, keinen Freibetrag. Das heißt, wenn man mehr als eine der beiden Versicherungsgrenzen von 6.453,- bzw ,- im Kalenderjahr verdient, dann werden ca. 28% (Stand 2014) der gesamten Einnahmen als Versicherungsbeitrag fällig. Zusätzlich zu diesem Prozentsatz werden monatlich 8,67 für die Unfallversicherung berechnet. Sollten die Einnahmen unter den Versicherungsgrenzen liegen ist eine freiwillige Versicherung ( Opting In ) bei der SVA möglich. Damit wären sie kranken- und unfallversichert. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 50,- im Monat. Beispiele: Vom Finanzamt ermittelter Gewinn in der Höhe von 7.000,- = über der Versicherungsgrenze = Pflichtversicherung Vom Finanzamt ermittelter Gewinn in der Höhe von 3.000,- = unter der Versicherungsgrenze = keine Pflichtversicherung = Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung zum Beispiel Opting in der SVA. Wichtig: Beim Ausfüllen des Versicherungsformulars muss man selbst angeben, ob man über oder unter der Versicherungsgrenze liegt. Gibt man etwas Falsches an hat dies Folgen und kann zu einer Strafe führen! Berechnungsmöglichkeiten: Steuern: Sie können ihre voraussichtlichen Steuerzahlungen telefonisch beim Finanzamt erfragen bzw. einen kostenpflichtigen Steuerberater kontaktieren. Unter folgendem Link können Sie sich Ihre jährlichen Steuerkosten für das Finanzamt berechnen lassen: Versicherung: Sie können sich telefonisch bei der SVA über ihre Versicherung informieren oder unter folgendem Link ihre monatlichen Versicherungskosten bei der SVA berechnen lassen: Zu den Ergebnissen des Beitragsrechners muss ein monatlicher Betrag von 8,67 für die Unfallversicherung (Stand 2014) und 1,53% der Beitragsgrundlage für die Selbstständigenvorsorge (Stand 2014) gerechnet werden. 4

5 Übersicht über die aufgerundeten jährlichen und monatlichen Kosten für Versicherung und Steuern: Jährl. Gewinn Jährl. zu Steuer Monatl. zu Steuer Jährl. zu Versicherung Monatl. zu Verischerung Jährl. Gesamt Monatl. Gesamt *beim jährlichen Gewinn wurden in dieser Tabelle die SVA-Beiträge nicht wieder hinzugerechnet. Die Übersicht über entstehende, jährliche bzw. monatliche Kosten bezieht sich auf den Stand von Juli Gewinne über ,-/jährlich wurden dabei nicht beachtet. Die Inhalte wurden von den Daten des Finanzamtes (Einkommenssteuertabelle des Bundesministeriums für Finanzen) und der SVA (gerundete Beträge des SVA Beitragsrechners) übernommen und errechnet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an eine der angegebenen Beratungsstellen: Beratungsstelle LENA Beratungsstelle für Menschen die in den sexuellen Dienstleistungen arbeiten bzw. gearbeitet haben A-4020 Linz, Steingasse 25/II. Stock T: 0043/732/ SOPHIE Bildungsraum für Prostituierte A-1150 Wien, Oelweingasse 6-8 T: 0043/1/ Dieses Informationsblatt wurde von der Beratungsstelle LENA erstellt und vom SOPHIE in weitere Sprachen übersetzt. Es wird kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit erhoben. 5

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