Wie man eine Marke anmeldet: Alle Grundlagen & Möglichkeiten

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1 Wie man eine Marke anmeldet: Alle Grundlagen & Möglichkeiten Hatten Sie eine gute Idee für ein neues Produkt und überlegen nun, wie Sie dies erfolgreich vermarkten können? Vielleicht ist Ihnen schon ein guter Name eingefallen, der einzigartig für das Angebot Ihres Unternehmens stehen soll. Aber wie kommt man von der Idee zur gelungenen Vermarktung? Ein besonders wichtiger Schritt ist der Schutz Ihrer Marke. Diesen Schutz erreichen Sie am besten, indem Sie Ihre Marke, sei es als Name oder als Logo, bei den offiziellen Behörden anmelden. Davon hat Ihr Unternehmen jede Menge Vorteile: Die Markenanmeldung ist auf jeden Fall eine Investition in die Zukunft. In diesem Whitepaper befassen wir uns deshalb mit den absoluten Grundlagen der Anmeldung von Marken. Betrachten Sie dieses Papier als eine Art ersten Wegweiser. Oder vermarkten Sie schon seit längerem ein Produkt, haben aber keine Marke eintragen lassen? Wenn Sie dieses Whitepaper heruntergeladen haben, ist das ein Zeichen, dass Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie diesen Zustand wirklich beibehalten sollten Denn, Sie ahnen es wahrscheinlich, ein offiziell gewährter Schutz reicht immer weiter und ist leichter gegen Fälscher durchzusetzen, als sich allein auf den guten Namen und die Treue Ihrer Kunden zu verlassen. Lassen Sie uns aber zunächst einmal genauer anschauen, warum es sich lohnt, Ihre Marke schützen zu lassen: 1

2 Warum überhaupt anmelden? Vielleicht fragen Sie sich, was Sie von der offiziellen Anmeldung Ihrer Marke haben. Kostet das nicht vor allem sehr viel Geld und bringt eine ganze Menge Papierkram mit sich? Wenn Sie Unternehmer sind, sind Sie bestimmt mit diesen Vorteilen einer gut profilierten Marke vertraut: Eine Marke kann die Qualität Ihrer Produkte & die Vision Ihres Unternehmens symbolisieren Eine Marke bietet Identifikationspotential für Kunden & Mitarbeiter Eine Marke verleiht Ihren Produkten Wiederkennungswert Der Wert einer Marke ist ein Aushängeschild für Unternehmen Daraus könnte sich für Sie folgende Frage ergeben: Wenn die Marke von der Wiederkennung durch die Kunden lebt und erst dadurch ihren Wert gewinnt, warum sollte man sie dann überhaupt mit Antrag und Formular beim Amt anmelden? Lassen Sie uns das etwas näher in Augenschein nehmen: Grundsätzlich kann eine Marke auch durch ihre bloße Benutzung schon einen gewissen Schutz genießen. Vielleicht haben Sie schon einmal von der Benutzung mit Verkehrsgeltung oder der notorischen Bekanntheit gehört? Hinter diesen Namen verbirgt sich der Gedanke, den Anspruch Ihrer Marke auf rechtlichen Schutz aus dem Grad ihrer Bekanntheit bei Konsumenten abzuleiten. Das ist zwar grundsätzlich eine gute Sache, weil es ihrer Marke auch dann einen Schutz ermöglicht, wenn Sie vielleicht vergessen haben, sie zu registrieren. Ein Beispiel: Ein jüngerer Konkurrent versucht, Ihren guten Namen zu stehlen, den Sie schon viel länger zur Vermarktung Ihrer Produkte benutzen - Sie haben aber bis zu diesem Tag nie daran gedacht, die Marke offiziell anzumelden. In einem Rechtsstreit könnte es Sie retten, sich auf die Benutzung mit Verkehrsgeltung oder auf die notorische Bekanntheit Ihrer Marke zu berufen. 2

3 Es bringt allerdings einige Probleme und Risiken mit sich, sich allein auf diese Form des Schutzes zu verlassen: Es dauert eine ganze Weile, bis Ihre Marke Verkehrsgeltung bzw. notorische Bekanntheit erlangt hat In dieser Zeit ist Ihre Marke den Fälschern schutzlos ausgeliefert Für die Verkehrsgeltung muss die Marke bei der Zielgruppe zu 50% bekannt sein Die notorische Bekanntheit setzt sogar eine Bekanntheit von 80% voraus Die Durchsetzung einer Marke, die durch ihre Verkehrsgeltung geschützt ist (Benutzungsmarke) ist schwieriger als die einer registrierten Marke, da es für den Schutzbereich und die Dokumentation der Marke ganz besondere Kriterien gibt Dagegen bietet Ihnen die offizielle Eintragung Ihrer Marke sozusagen verbriefte Rechte und Möglichkeiten: Eine registrierte Marke gibt Ihnen allein das Recht, die Marke zu benutzen und zu verwerten (positives Benutzungsrecht) Sie haben außerdem das Recht, jedem anderen die Benutzung Ihrer Marke zu untersagen (negatives Verbietungsrecht) Sie können mit Lizenzvereinbarungen anderen Personen die Benutzung Ihrer Marke gegen Entlohnung erlauben ein zusätzliches Einkommen! Die Durchsetzung einer registrierten Marke gegen Verletzer ist leichter und stützt sich nicht auf Eventualitäten Sie können offizielle Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Verletzer geltend machen Sie sehen also: Die Eintragung Ihrer Marke bietet einen viel umfassenderen und stärkeren Schutz. Ihre Produkte einfach so zu vermarkten und sich darauf zu verlassen, dass kein Fälscher sich an Ihren Ideen bedient, birgt hingegen zu hohe Risiken. Auf den offiziellen Schutz zu verzichten macht es Ihnen im Verletzungsfall nur schwerer, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Schäden von Ihrem Unternehmen abzuwenden. 3

4 Nachdem wir uns mit den Vorteilen einer offiziellen Markenanmeldung befasst haben, wollen wir nun beginnen, uns mit den Grundlagen der Anmeldung zu beschäftigen. Denn wenn Sie Ihre Marke schon offiziell anmelden, soll auch alles richtig sein, damit Ihnen später keine Nachteile oder Risiken entstehen, die einfach zu vermeiden gewesen wären. Lassen Sie uns zunächst von den unterschiedlichen Arten von Marken berichten, die man anmelden kann. Name, Logo oder etwas ganz anderes? Zunächst sollten Sie sich darüber klar werden, was genau Sie als Marke schützen lassen wollen. Ist es vor allem ein Name? Oder geht es um ein ganzes Logo? Es gibt ganz unterschiedliche Marken-Formen in Deutschland und Europa. Dies sind die Interessantesten: Wortmarke Hierunter fallen einzelne oder mehrere Worte. Das heißt, dass außer dem Namen einer Marke auch Werbesprüche oder Slogans geschützt werden können, wenn sie genügend Unterscheidungskraft besitzen. Wortmarken können auch einzelne Buchstaben oder Zahlen enthalten. Beispiele: Nivea, C&A, ARD Bildmarke Sie können auch Abbildungen als Marke anmelden. Diese Bilder oder Bildelemente dürfen aber keine Wortbestandteile enthalten. Einfach ein Foto des Produktes einzureichen ist auch keine gute Idee Denn dies besitzt als einfache Abbildung der Ware nicht genügend eigene Unterscheidungskraft. 4

5 Beispiele: Häkchen von Nike, Mercedes-Stern Wort-/Bildmarke Wollen Sie ein Logo mit einem Schriftzug anmelden, ist wahrscheinlich eine Wort-/Bildmarke die richtige Wahl. Diese zählt auch zu den am häufigsten angemeldeten Marken. Beispiele: VW-Zeichen, Google-Logo Dreidimensionale Marke Sie können sogar die dreidimensionale Gestaltung eines Produktes als Marke schützen lassen. Denkbar ist z.b. die Form des Produktes oder eine besondere Verpackungsform. Dafür muss die Gestaltung aber in besonderer Weise von branchenüblichen Grundformen abweichen. Beispiele: Toblerone-Schokoladenverpackung, Form der Coca-Cola-Flasche Hörmarke Sind sie unterscheidungskräftig genug, können auch akustische Signale als Marke geschützt werden. Denken Sie beispielsweise an einen bestimmten Werbe-Jingle. Beispiele: Brüllen des Metro-Goldwyn-Mayer Löwen, Telekom-Jingle Farbmarke Unter bestimmten Umständen können sogar Farben als Marke geschützt werden. Dafür muss aber eine ganz besonders starke Bekanntheit und Verbundenheit mit dem 5

6 Unternehmen vorhanden sein, denn normalerweise gilt die Farbe lediglich als Eigenschaft des Produkts oder als dekoratives Element. Beispiele: das Lila der Milka-Schokolade, das Blau von Nivea-Verpackungen (um diese Farbe wird aktuell vor Gericht gestritten) Kennfadenmarke Dies ist eine besonders spezielle Form der Markenanmeldung. Wie der Name schon andeutet, ist ein Kennfaden ein farbiger Streifen oder Faden, der z.b. in einem Kleidungsstück eingewebt oder -genäht ist und dieses kennzeichnen hilft. Diese Form der Marke ist deswegen nicht uninteressant, weil sie bei bestimmten Produktgruppen oft das einzige wirkliche Unterscheidungsmittel zu Konkurrenzprodukten ist. Beispiel: Früher ließ die Britische Kriegsmarine einen roten Kennfaden in ihre Taue und Seile einarbeiten. Es gibt noch ein paar andere besondere Markenformen. Auf diese haben wir an dieser Stelle verzichtet, da die Kriterien für die Eintragung meist extrem speziell sind und die Existenz dieser Formen eher auf dem Papier gegeben ist, als dass sie wirklich wesentlich wären. Die Auswahl der richtigen Markenform ist essentiell, um später die besten Voraussetzungen bei der Durchsetzung Ihrer Marke zu haben, oder um zu verhindern, dass die Konkurrenz sich einer ähnlichen Idee bedient und diese zu registrieren versucht. Es gibt spezielle Anwälte für Markenrecht, die Ihnen bei der Auswahl der richtigen Marke helfen und die unterschiedlichen Kriterien gegeneinander abwägen. 6

7 Was als Marke gar nicht geht Haben Sie die richtige Form der Anmeldung für Ihre Marke herausgefunden? Prima! Aber freuen Sie sich besser nicht zu früh, denn es gibt die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Wenn Ihre Marke eines der folgenden Kriterien erfüllt, wird sie höchstwahrscheinlich nicht vom Amt eingetragen: Die Marke hat nicht genügend Unterscheidungskraft Die Marke lässt sich nicht graphisch darstellen Die Marke verstößt gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung Die Marke ist eine allgemeine Bezeichnung aus dem Sprachgebrauch (für diese besteht das sogenannte Freihaltebedürfnis ) Die Marke enthält Informationen zur allgemeinen Benutzung des Produktes (z.b. die Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung eines Produktes) Die Marke enthält falsche Informationen über das Produkt (z.b. über Art, Beschaffenheit oder Herkunft) Die Marke enthält ein Wappen, eine Flagge, ein Hoheitszeichen oder Siegel Die Marke enthält ein amtliches Prüf- oder Gewährzeichen Die Marke ist bösglaubig angemeldet (sie wurde nur angemeldet, um die Rechte anderer zu blockieren) Außerdem an dieser Stelle noch ein Wort zu den sogenannten relativen Schutzhindernissen : Eigentlich sollte selbstverständlich sein, dass Ihre Marke nur dann einzigartig und schutzwürdig ist, wenn sie älteren, schon eingetragenen Marken nicht zu sehr ähnelt oder sogar mit diesen identisch ist. Allerdings prüfen die Behörden vor der Eintragung nicht, ob Ihre Marke ältere Marken verletzt (im Markenrecht nennt man das kollidieren ). Eine 7

8 solche Kollision liegt z.b. vor, wenn Ihre Marke Bestandteile eines schon eingetragenen Namens verwendet. Sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht mit den Rechten Dritter kollidiert, liegt also allein in Ihrer Verantwortlichkeit als Anmelder. Und nicht umsonst gibt es auch im Markenrecht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke zu erheben bzw. ein Löschungsverfahren durchzuführen. Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, die Anmeldung so sorgfältig wie möglich durchzuführen, damit am Ende nicht alles umsonst war. Wie & bei welchen Behörden man die Marke anmeldet Je nachdem, wo Sie sich den Schutz Ihrer Marke wünschen, sind Antrag und Anmeldeverfahren bei unterschiedlichen Behörden fällig. Anmeldung in Deutschland Soll Ihre Marke nur in Deutschland gelten, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der richtige Ansprechpartner. Man kann die Anmeldung online oder in Papierform einreichen. Der Vorteil einer Anmeldung ausschließlich in Deutschland sind die relativ geringen Kosten. Es könnte aber für Ihr Unternehmen zum Nachteil werden, dass der Schutz der Marke eben nur in Deutschland besteht und nicht europaweit. Wenn jemand beispielsweise in Bulgarien gefälschte Produkte verkauft, wird europaweiter Schutz sehr schnell ein Thema. Anmeldung in Europa Für die Anmeldung einer Marke in Europa gilt dieser Weg: 8

9 Sie können über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) einen Antrag auf Erteilung einer europäischen Gemeinschaftsmarke stellen. Diese gilt mit einem einzigen Anmeldeverfahren in allen Staaten der Europäischen Union. Sie wird deshalb auch Gemeinschaftsmarke genannt. Der Vorteil dieses Verfahrens ist seine Einfachheit: Nur eine Anmeldung und Sie haben eine EU-weit in 28 Staaten gültige Marke. Der Nachteil: Über dieses Verfahren können Sie keinen Schutz in Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise der Türkei erreichen. Außerdem ist das Verfahren natürlich teurer als die Anmeldung einer Marke nur beim DPMA. Anmeldung international Wenn Sie Ihre Marke auch in Nicht-EU-Staaten wie der Türkei schützen möchten, ist der Weg über das Madrider System der World Intellectual Property Organisation (WIPO) der Richtige. Die Anmeldung über diese Institution führt zur Erteilung sogenannter IR-Marken (international registrierte Marken), die die gleiche Gültigkeit und die gleichen Schutzrechte besitzen wie einzeln eingetragene Marken im jeweiligen Land. Der Antrag auf Erteilung der IR-Marke wird ebenfalls beim DPMA eingereicht, das den Antrag an die WIPO weiterleitet. Der Vorteil dieser Anmeldung ist, dass sich genau festlegen lässt, in welchen einzelnen Ländern Sie die Marke geschützt haben wollen. So lässt sich z.b. ein Schutz in Europa herstellen, der auch Nicht-EU-Staaten miteinschließt. Der Nachteil der Anmeldung bei der WIPO liegt auf der Hand: Je mehr Länder, desto teurer. Achtung! Um eine Marke über die WIPO international anzumelden, brauchen Sie vorher eine sogenannte Basismarke in Deutschland. Diese muss beim DPMA angemeldet werden. 9

10 Die Vielzahl der Möglichkeiten, eine Marke anzumelden, kann schnell überwältigend wirken. Vor allem, weil sich die Verfahren von Behörde zu Behörde doch immer ein bisschen unterscheiden. Und was Sie auf keinen Fall vergessen dürfen: Es ist nicht unbedingt sinnvoll, die Marke gleich in so vielen Ländern wie möglich anzumelden, damit sie auf jeden Fall vor Fälschern sicher ist. Denn wo eine Marke angemeldet ist, muss sie in der Regel auch benutzt werden, d.h. die Produkte müssen dort auch auf dem Markt erhältlich sein. Melden Sie die Marke also in Ländern an, in denen Sie sie schließlich nicht benutzen, kann eine frühzeitige Löschung Ihre ganzen Anstrengungen zunichtemachen. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt hilft, für Ihr Projekt das beste Verfahren und die richtigen Länder auszuwählen damit Sie kein Geld in aussichtslose Anmeldungen investieren, und damit alles so glatt läuft wie möglich. Was kommt danach? Wenn Ihre Marke endlich überall angemeldet und eingetragen ist, können Sie sich freuen. Aber leider ist das noch nicht alles. Es gibt einiges, was Ihrer Marke jetzt noch passieren kann: Widerspruchsverfahren: Wenn Dritte oder Konkurrenten mit älteren Markenrechten der Meinung sind, dass ihre eigenen Rechte durch die Eintragung der neuen Marke verletzt werden, können sie innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die neue Marke einlegen. Dieser Fall tritt z.b. ein, wenn Sie bei der Recherche, die jeder Anmeldung unbedingt vorausgehen sollte, zu sorglos waren und Ihr Markenname deshalb einem vorhandenen Markennamen zu sehr ähnelt. Das Widerspruchsverfahren kann zur Löschung Ihrer Marke führen, auch wenn die Eintragung davor problemlos schien. Löschungsverfahren: Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Dritte die Löschung Ihrer Marke verlangen. Das kann z.b. sein, wenn Dritte der Meinung sind, 10

11 dass die Marke eingetragen wurde, obwohl ein absolutes Schutzhindernis bestand, oder weil die Marke zu lange Zeit nicht benutzt worden ist. Das Besondere an diesen beiden Verfahren ist, dass derjenige, der gegen die Eintragung Ihrer Marke vorgeht, selbst kein eingetragenes Markenrecht besitzen muss. Auch anhand einer Benutzungsmarke (Schutz durch Verkehrsgeltung) kann man gegen eingetragene Marken vorgehen. Warum das so etwas Besonderes ist? Sollten Sie sich bei Ihrer Markenrecherche nur auf das offizielle Register gestützt haben, kann es gut sein, dass Sie genau die ältere Marke übersehen, die Ihre eigene später zu Fall bringen wird! Deshalb ist es auf jeden Fall ratsam, sich vor der Anmeldung bei der Recherche von Profis helfen zu lassen. Und was kann man tun, um zu verhindern, dass später angemeldete Marken die eigene, frisch eingetragene Marke bedrohen? Beauftragen Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt mit der Überwachung neu veröffentlichter Marken, der sogenannten Markenüberwachung. So haben Sie potentielle Verletzer Ihrer eigenen Rechte schnell im Blick und außerdem sind die richtigen Partner gleich zur Stelle. Wer ist Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP? Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP ist eine Patent- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir schützen das geistige Eigentum unserer Mandanten in Europa und auf der ganzen Welt. Wir melden Patente an und lassen Marken und Designs eintragen. Auch mit der Prozessführung haben wir Erfahrung Denn wir geben nicht nach, bis wir für unsere Mandanten das beste Ergebnis herausgeholt haben. So können Sie uns erreichen: Per an info[at]legal-patent.com Per Telefon unter +49 (0) 69 /

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