Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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- Paula Junge
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1 Orientierung Virtuell Consult Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 BetrVG vom 6. bis 10. Juni 2016 in Uslar Ob so der Arbeitsplatz der Zukunft aussieht, vermögen wir nicht zu prophezeien. Was aber gewiss ist: Ein aktiver Betriebsrat hat immer die Chance, auf die Menge und Qualität der Arbeitsplätze, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsbedingungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsfürsorge Einfluss zu nehmen. Wie Betriebsräte ihre Beteiligungsrechte einfordern und anwenden, welche Instrumente ihnen dabei zur Verfügung stehen, wird während dieses Seminars an Hand vieler betriebsbezogener Beispiele und Handlungsmöglichkeiten deutlich. Es gibt nicht nur eine Lösung, sondern meistens viele Alternativen, die besonders dann wirksam für Arbeitnehmer sind sowie Unternehmen Nutzen bringen, wenn die Kreativität der unmittelbar Betroffenen in Fragen des Arbeits- Gesundheitsmanagements konsequent einbezogen werden. und Beratung der Betriebsparteien in bewegten Zeiten Virtuell Consult
2 Beteiligungsrechte des BR bei Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Themenplan Informationskette des Betriebsrates Der Generalanspruch des Betriebsrates auf Information durch den Arbeitgeber gemäß 80 Abs. 2 BetrVG und dessen Durchsetzung Informationspflichten als Bringschuld des Arbeitgebers gemäß BetrVG Rechtzeitige und umfassende Informationen Überlassung, Vorlage oder Einsichtnahme von Daten, Plänen, Übersichten, Dokumenten Veränderungsprozesse im Betrieb und Unternehmen und deren unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Arbeitssicherheit Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß 87 Abs. 1 Nr. 7 i. V. mit 89 BetrVG Informations- und Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Änderung der Arbeitsabläufe, der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsumstände gemäß 90 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß 91 BetrVG Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Arbeitssicherheit und Gesundheitsfragen Die Mitbestimmung nach dem Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz Das Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz und die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrates in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die Überwachungspflicht des Betriebsrates gemäß 80 Abs. 1 Nr.1 BetrVG Betriebsbegehungen Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (ASA) Das Erkennung der Gefährdungen (erkennen, einschätzen und bewerten) Die Gefährdungsbeurteilung Die neue DGUV-Vorschrift 2 Grundsätze und Ziele Bisherige Praxis und aktuelle Änderungen Der Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften Berichte der Fachkräfte und Informationsanspruch des Betriebsrats Methoden der Informationsgewinnung Gesundheitsgefährdende und belastende Faktoren am Arbeitsplatz Gesunde und motivierte Mitarbeiter Garant für den Unternehmenserfolg Ursachen von krankmachenden und demotivierenden Faktoren Merkmale psychischer Belastungen (z. B "Burnout") Kostenfaktor Krankheit und Demotivation sowie dessen Überwindung Gesundheitsmanagement im Betrieb (guter Arbeitsplatz schlechter Arbeitsplatz) Präventionsprogramme
3 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Gefährdungsbeurteilung und -analyse Rechtliche Pflichten des Arbeitgebers Betriebsvereinbarung Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement Erzwinbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen Inhalte und Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Durchsetzungsmöglichkeiten
4 Seminarausschreibung Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 BetrVG vom 6. bis 10. Juni 2016 Thema: Freistellung: Beteiligungsrechte des BR bei Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Seminarbeginn: Montag, , Uhr Seminarende: Freitag, , Uhr Anreisemöglichkeit am Vortage (Sonntag, 05. Juni) Ort: Seminarkosten: Seminargebühr: Rechnung: Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Die Seminargebühr für Seminar beträgt pro Teilnehmer/in 850,- zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Die auf den Teilnehmer bezogene Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen vom Unternehmen zu begleichen. Anmeldung: bis spätestens 6. Mai 2016 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 350,-- bei Anreise am 05. Juni ca. 400,-- pro TeilnehmerIn sind direkt im Hotel zu zahlen, wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und Tel.-Nr.: 05151/
5 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter
6 Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
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