Prüfung der förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen

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1 An Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen 1. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Verbindliche Anwendung der Online-Bestätigung zum Antrag ab Energieeffizient Bauen und Sanieren: Anpassungen in den Programm-Merkblättern zum Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit: Neues Kreditangebot für die Ergänzungsfinanzierung zur BAFA-Förderung für Erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm) zum Altersgerecht Umbauen: Anpassungen im Programm-Merkblatt sowie Bestätigungsformulare zum Multiplikatorenrundschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, für die Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung stellt das BMVBS Bundesmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zur Kreditverbilligung und Zuschussförderung für die Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung. Neben diesen Anreizen für eine breite Inanspruchnahme dieser Programme werden die Klimaziele im Wohngebäudebereich durch hohe Anforderungen an eine fachlich kompetente Umsetzung der Förderbestimmungen unterstützt. Die schrittweise Entwicklung der Qualitätssicherung in den Förderprogrammen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren führen wir zum durch folgende Maßnahmen fort: Verbindliche Anwendung der Online-Bestätigung zum Antrag Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen Prüfung der förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen Verbindliche Anwendung der Liste der Technischen FAQ KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 9, Frankfurt am Main Telefon: Fax: S.W.I.F.T: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

2 1. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Verbindliche Anwendung der Online- Bestätigung zum Antrag ab (Programm-Nr.: 151/152, 153, 430) Bereits mit Einführung der Online-Bestätigung zum Antrag wurde avisiert, dass wir eine verbindliche Nutzung in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren planen. Ab erfolgt die Umstellung auf die Online-Bestätigung zum Antrag bei der Antragstellung. Die Bereitstellung eines ausfüllbaren PDF-Formulars auf unserer Internetseite / im KfW Beraterforum oder die Bestellung des Formulars über unseren Bestellservice ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Zur Vorbereitung auf die verbindliche Nutzung der Online-Bestätigung zum Antrag ist eine frühzeitige Nutzung für Sie und Ihren Auftraggeber von Vorteil. Durch die bereits online geprüfte Bestätigung entfallen mögliche Nachberechnungen aus der Antragsprüfung der KfW bzw. reduzieren sich die Bearbeitungszeiten. Zur weiteren Entlastung aller Beteiligten werden wir ab bei allen eingereichten unplausiblen energetischen Kennwerten eine Neuberechnung über die Online-Bestätigung zum Kreditantrag verbindlich anfordern. Mögliche Fragestellungen der Sachverständigen sind dann direkt über die in der Online-Anwendung angebotenen Hilfestellungen zu klären. Darüber hinaus werden dem Sachverständigen technische FAQ sowie Kontaktadressen angeboten. Im Rahmen der laufenden Pflege der Online-Anwendung wurden bereits folgende Optimierungen durchgeführt: Verbesserung der Performance beim Aufruf der Online-Bestätigung Verbesserung der Prüfung energetischer Kennwerte bei kleinen Wohngebäuden Prüfung von geometrischen Angaben zum Gebäude, die auf unplausible bzw. ungewöhnliche Geschosshöhen schließen lassen. 2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Anpassungen in den Programm- Merkblättern zum (Programm-Nr.: 151/152, 153, 430) Mit Wirkung zum erfolgen in den Programm-Merkblättern für Energieeffizientes Bauen und Sanieren und in den dazugehörigen Anlagen Technische Mindestanforderungen redaktionelle Änderungen und inhaltliche Anpassungen. Die Einzelheiten zu den Änderungen in

3 den Anlagen Technischen Mindestanforderungen zu den Programm- Merkblättern sind als Anlage diesem Rundschreiben beigefügt. Folgende Anpassungen sind für die in den Programmen Energieeffizientes Bauen und Sanieren zugelassenen Sachverständigen unmittelbar von Bedeutung Anforderungen an die Unabhängigkeit des Sachverständigen Eingeführt wird eine vorhabensbezogene Unabhängigkeit des Sachverständigen. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige dann weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden sein noch deren Lieferungen und Leistungen vermitteln. Bauausführende Unternehmen oder Lieferanten, die bzw. deren Angestellte gleichzeitig als Sachverständige zugelassen sind, müssen sich künftig am jeweiligen Bauvorhaben entscheiden, ob sie als Sachverständige oder bauausführende Unternehmen oder Lieferanten tätig werden. Nicht unter diese Regelung fallen beim Antragsteller oder Verkäufer von (förderfähigen) Wohneinheiten/-gebäude angestellte Sachverständige Prüfung der geplanten und tatsächlichen förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen Die Prüfungsinhalte der von den Sachverständigen unterzeichneten Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung des Vorhabens in Energieeffizient Sanieren umfassen auch die Prüfung der geplanten und tatsächlichen förderfähigen Kosten. Zur Klarstellung haben wir diese Anforderung explizit in die Programm-Merkblätter für die Programme in Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 151/152, 430) aufgenommen. Für eine praxistaugliche Handhabung werden wir zum eine FAQ entwickeln. Für unsere Stichproben zur Kontrolle der geförderten Vorhaben wird diese Anforderung ab in unseren Prüfungskatalog aufgenommen. Für Programm Energieeffizient Bauen (Programm-Nr.: 153) werden auch künftig mit der Umsetzung des geförderten Effizienzhaus- Niveaus die Kosten bzw. die programmgemäße Verwendung der Fördermittel ausreichend nachgewiesen Verbindliche Anwendung der Liste der Technischen FAQ Mit dem Verweis der Programm-Merkblätter auf die Liste der Technischen FAQ in den Programmen Energieeffizientes Bauen und Ener-

4 gieeffizientes Sanieren sind diese ab verpflichtend anzuwenden. Die aktuelle Fassung der Liste der Technischen FAQ ( vom enthält folgende Änderungen: Ein Inhaltsverzeichnis zur besseren Orientierung im Dokument Redaktionelle Änderung zur besseren Verständlichkeit und Klarstellung Neue bzw. ergänzende Regelungen, die durch den Zusatz gültig ab kenntlich gemacht worden sind 2.4. Anforderungen an die Sachverständigen bei Baudenkmalen Die Sanierung von denkmalgeschützten Wohngebäuden und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz wird bei den Einzelmaßnahmen von der Verpflichtung zur Beauftragung einer Energetischen Fachplanung und Baubegleitung freigestellt. Für die Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Geschossdecken, Austausch der Heizungsanlage und Optimierung des Heizsystems sind künftig neben den Energieberatern für Baudenkmale auch die sonstigen in der Liste unter für die Förderprogramm des Bundes geführten Experten oder eine nach 21 EnEV2009 ausstellungsberechtigte Person als Sachverständige berechtigt Anpassung des Verwendungszweckes Optimierung der Wärmeverteilung Im Programm Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152) wurde der Anwendungsbereich der Einzelmaßnahme Optimierung der Wärmeverteilung auf den Anwendungsbereich Optimierung des Heizsystems erweitert und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt. 3. Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit: Neues Kreditangebot für die Ergänzungsfinanzierung zur BAFA-Förderung für Erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm) zum (neue Programm-Nr.: 167) Wir freuen uns, zum unser neues KfW-Eigenprogramm Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit anbieten zu können. Derzeit werden kleine Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im

5 Wärmemarkt mit dem Fokus auf private Antragsteller im Programm Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) durch die BAFA mit einem Zuschuss gefördert. Ab dem stellen wir mit dem neuen Programm eine ergänzende Kreditfinanzierung zur BAFA-Förderung bereit. Das neue Programm kann in Kombination mit einem BAFA-Zuschuss oder eigenständig genutzt werden und ist wie folgt ausgestaltet: Verwendungszweck: Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden; dazu zählen solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Hierbei sind die Anforderungen der o.g. BAFA-Förderung einzuhalten. Finanzierungsanteil: 100 % der förderfähigen Investitionskosten Förderhöchstbetrag: 50 TEUR je Wohneinheit Kreditlaufzeit: 10 Jahre bei 10-jähriger Zinsbindung Weitere Einzelheiten können Sie dem Programm-Merkblatt entnehmen. Die Zinskonditionen werden wir zeitnah zum Programmstart am veröffentlichen. 4. Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr.: 159): Anpassungen im Programm- Merkblatt sowie der Bestätigungsformulare Für Altersgerecht Umbauen werden zum kleinere redaktionelle und inhaltliche Änderungen im Programm-Merkblatt und den technischen Mindestanforderungen vorgenommen. Die technischen Mindestanforderungen werden darüber hinaus zukünftig als Anlage zum Programm- Merkblatt geführt. Das Formular Bestätigung zum Kreditantrag und Bestätigung nach Durchführung wird in zwei Formulare getrennt. Wir bieten zukünftig ein Formular Bestätigung zum Kreditantrag an, welches zur Unterstützung im Rahmen der Antragsstellung genutzt werden kann. Dieses muss nicht verpflichtend genutzt werden. Nur die Erfüllung des Standards Altersgerechtes Haus / Altersgerechte Wohnung ist mit dem Formular Bestätigung nach Durchführung verpflichtend von einem Sachverständigen / Experten zu bestätigen. Die ab gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab im Internet unter bzw. veröffentlicht. Für Sie stehen die Programm-Merkblätter und Formulare bereits im Archiv unseres KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de zur Verfügung. Aus-

6 genommen davon ist das Programm-Merkblatt für Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430). Das Programm-Merkblatt werden wir Anfang 2013 zur Verfügung stellen und Sie rechtzeitig informieren. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung: kostenfrei Wohnwirtschaft und Infrastruktur: kostenfrei Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: kostenfrei Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen: AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen über Fax-Abruf unter der Nummer oder im Internet ( zur Verfügung. Alternativ können Sie die aktuellen Programm-Merkblätter über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer kostenfrei; bestellservice@kfw.de KfW-Bestellnummer Bezeichnung Stand Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen Anlage Technische Mindestanforderungen zum Programm-Merkblatt Energieeffizient Bauen Programm-Merkblatt Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit Programm-Merkblatt Wohneigentumsprogramm

7 Programm-Merkblatt Altersgerecht Umbauen Anlage Technische Mindestanforderungen Altersgerecht Umbauen Bestätigung zum Kreditantrag Altersgerecht Umbauen Bestätigung nach Durchführung Altersgerecht Umbauen Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Bauen 12/ / /2012 Des Weiteren empfehlen wir Ihnen das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im KfW Beraterforum. Diesen Service können Sie unter beraterforum.kfw.de/rss als registrierter Benutzer des KfW Beraterforums abonnieren. Mit freundlichen Grüßen KfW Georg Maier Dr. Burkhard Touché Anlage

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