QM im Blick des IQTIG

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1 16. KTQ-Forum, 14. Oktober 2016, Berlin QM im Blick des IQTIG Dr. med. Jochen Oeltjenbruns, MPH Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Berlin IQTIG

2 Die neue QM-RL

3 Die neue QM-RL (SGB V) KQM-RL ÄQM-RL QM-RL ZÄQM-RL Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen & Sektorenspezifische Konkretisierungen

4 Die neue QM-RL soll QM-RL Sektorenübergreifende Regelung zur Überprüfung und Darlegung des Umsetzungsstandes ( Beauftragung IQTIG, 6 QM-RL)

5 IQTIG und QM Entwicklung methodischer Hinweise und Empfehlungen zur Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement. Sobald Gütekriterien gemäß 137a Absatz 3 Nummer 7 SGB V vom G-BA beschlossen sind, sollten Zertifikate und Gütesiegel, die diesen Gütekriterien genügen, von den Krankenhäusern, Vertragsarzt- und Vertragszahnarztpraxen zum Nachweis der Einhaltung der QM-Verpflichtung herangezogen werden können.

6 Blick in die RL QM-RL Grundelemente Methoden & Instrumente besondere Anwendungsbereiche Patientenorientierung einschl. Patientensicherheit Mitarbeiterorientierung einschl. Mitarbeitersicherheit Prozessorientierung Kommunikation und Kooperation Informationssicherheit und Datenschutz Verantwortung und Führung Messen und Bewerten von Qualitätszielen Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen Schnittstellenmanagement Checklisten Teambesprechungen Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen Patientenbefragungen Mitarbeiterbefragungen Beschwerdemanagement Patienteninformation und -aufklärung Risikomanagement Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme Notfallmanagement Hygienemanagement Arzneimitteltherapiesicherheit Schmerzmanagement Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen

7 QM-RL Verzichtsregel

8 QM-RL Verzichtsregel

9 Änderungsbeschluss: neue Verzichtsregel QM-RL Auf die Anwendung einer aufgelisteten Methode und/oder eines aufgelisteten Instruments kann verzichtet werden, soweit die konkrete personelle und sächliche Ausstattung bzw. die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen oder sonstige medizinisch-fachlich begründete Besonderheiten der Leistungserbringung dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen. Die Möglichkeit des Verzichts nach Satz 2 gilt nicht für die Mindeststandards des Risikomanagements, des Fehlermanagements und der Fehlermeldesysteme, für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus sowie für die Nutzung von Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten bzw. Ärztinnen oder die unter Sedierung erfolgen.

10 Bisherige Darlegung der Umsetzung der QM-RL Krankenhäuser (KQM-RL) Vertragsärzte (ÄQM-RL) Vertragszahnärzte (ZÄQM-RL) Vollerhebung Stichprobenverfahren (2,5%) der KVen Stichprobenverfahren (2%) der KZVen Strukturierte Qualitätsberichte (Qb-R) Berichterstattung der KBV Berichterstattung der KZBV Sektorengetrennte Berichterstattung an den G-BA

11 Bisherige Darlegung: ÄQM-RL Auszug aus dem Fragebogen zum Einführungs- und Entwicklungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements der KVen

12 Bisherige Darlegung: ÄQM-RL Datenquelle: KBV: Berichterstattung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL)

13 Bisherige Darlegung: ÄQM-RL Datenquelle: KBV: Berichterstattung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL)

14 Darlegung ÄQM-RL Kommentare des G-BA Erhebliche Anstrengungen zur Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung wurden unternommen. Ergebnisse weisen darauf hin, dass ein Qualitätsmanagement-System von nahezu allen Vertragsärzten angewandt und weiterentwickelt wird. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind seit vielen Jahren stabil. Aber: Eine methodisch exakte Bewertung der Einführungs- und Weiterentwicklungsquoten ist nicht möglich.

15 Bisherige Darlegung: KQM-RL (Qb-R)

16 Bisherige Darlegung: KQM-RL (Qb 2014)

17 Bisherige Darlegung: KQM-RL (Qb-R) Bettenzahl Datenquelle: strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser 2014

18 Bisherige Darlegung: KQM-RL (Qb-R) Datenquelle: strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser 2014

19 Künftige Darlegung stationär (neue Qb-R) Klinisches Risikomanagement Einrichtungsinternes Fehlermeldesystem Einrichtungsübergreifendes Fehlermeldesystem Hygienebezogenes Risikomanagement

20 Erhebung und Förderung der RL-Umsetzung Stichprobenverfahren Förderung Förderung LKG KV / KZV

21 Ziel der Umsetzungsdarlegung: Förderung

22 Fazit Harmonisierte (sektorengleiche) Umsetzungsdarlegung Ziel: Erkennung von (spez.) Förderbedarf Unverzichtbar: Risikomanagement Fehlermanagement Beschwerdemanagement OP-Checklisten Zertifikate als Förderfaktoren? Folgeauftrag?

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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