Leitfaden Antibiotikamonitoring Rindermast
|
|
- Gottlob Kai Frank
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Antibiotikamonitoring Rindermast Der vorliegende stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der wird ergänzt, wenn neue Festlegungen getroffen wurden. Version:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegendes Zielsetzung Geltungsbereich Teilnahme am Antibiotikamonitoring Verantwortlichkeiten Antibiotikadatenbank Anmeldung und Stammdatenpflege landwirtschaftlicher Betriebe Anmeldung Tierärzte Freischaltung der Tierärzte Erfassung der Verbrauchsmengen für Antibiotika durch den Tierarzt Datenschutz/Dateneinsicht Auswertung der Ergebnisse Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben Definitionen Abkürzungen Begriffe und Definitionen Mitgeltende Unterlagen... 8 Seite 2 von 9
3 1 Grundlegendes Verschiedene Erhebungen zum Antibiotikaeinsatz fachen die Diskussionen über die Anwendung von Medikamenten in den tierhaltenden Betrieben an. Unterschiedliche Aussagen zu resistenten Keimen aus der Tierhaltung und dem Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung insgesamt verunsichern die Verbraucher. Mit der systematischen Erfassung der Antibiotikaanwendungen und -abgaben in einer zentralen Datenbank schafft die Wirtschaft eine solide überbetriebliche Datengrundlage. Das gibt allen Beteiligten die Möglichkeit zu erkennen, wie sich die tatsächliche Situation darstellt und wo Handlungsbedarf besteht. Eine sachgerechte Auswertung schafft die notwendige Transparenz für das zukünftige Vorgehen Reduzierungsstrategien können daraus abgeleitet und umgesetzt werden. 1.1 Zielsetzung Das Monitoring soll in einen Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Optimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung münden. 1.2 Geltungsbereich Der vorliegende dient als verbindliche Anleitung zur Durchführung des Antibiotikamonitorings bei Rindern. Er richtet sich an Kälbermäster (Halter von zum Zwecke der Mast bestimmten Kälbern), Rinder haltende Betriebe können die Antibiotikadatenbank zur Erfassung der Antibiotikaabgaben und Auswertung der Daten nutzen. Eine Verpflichtung besteht nicht. Bündler und Tierarztpraxen/Tierärzte (auch Tierärzte, die für Tiergesundheitsdienste, Erzeugergemeinschaften, wissenschaftliche Einrichtungen etc. tätig sind nachfolgend Tierärzte genannt), die Antibiotika an Rinder haltende Betriebe, die am QS Antibiotikamonitoring teilnehmen, abgeben. 1.3 Teilnahme am Antibiotikamonitoring Alle Kälbermastbetriebe im QS-System (Produktionsart 1002) sind zur Teilnahme am Antibiotikamonitoring verpflichtet. Sie dürfen Antibiotika nur von Tierärzten beziehen, die im QS-System registriert sind. Die Tierhalter sind verpflichtet, alle Arzneimittel nur nach Anweisung des verschreibenden Tierarztes anzuwenden. Alle Übrigen Rinder haltende Betriebe können die QS-Antibiotiakdatenbank nutzen. Details für die Datenerfassung müssen noch festgelegt werden. Die Tierärzte melden sich bei QS an und verpflichten sich gegenüber QS zur Meldung der Antibiotikaanwendungen und -abgaben. Sie geben alle relevanten Daten zum Antibiotikaeinsatz in die zentrale Antibiotikamonitoringdatenbank (Antibiotikadatenbank) ein. Die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes wird für jeden Betrieb anhand des Therapieindexes ermittelt. In Zusammenarbeit mit Experten werden im nächsten Schritt Kategorien festgelegt werden, in die Betriebe anhand des Antibiotikaeinsatzes eingestuft werden. Betriebe mit erhöhtem Antibiotikaeinsatz werden verpflichtet, eine Ursachenanalyse durchzuführen und sich ggf. durch ihren Hoftierarzt und externe Fachleute beraten zu lassen, um über einen abgestuften Maßnahmenplan Schritte zum Beispiel zur Verbesserung ihres Haltungs- und Hygienemanagements einzuleiten. 1.4 Verantwortlichkeiten Die Verantwortung für die Eingabe und Aktualisierung der Stammdaten in der QS-Software-Plattform und der Antibiotikadatenbank liegt beim Bündler. Der Landwirt muss seinen Bündler umgehend über die aktuellen Produktionsdaten und über Änderungen der Stammdaten informieren. Seite 3 von 9
4 Die Verantwortung für die Eingabe der relevanten Daten zu Antibiotikaanwendungen und -abgaben in die Antibiotikadatenbank liegt beim Tierarzt. Stellen Tierhalter fest, dass Tierärzte keine oder nicht alle Daten in die Datenbank eingestellt haben oder dass die eingegebenen Daten fehlerhaft sind, halten sie ihren Tierarzt zur Ergänzung oder Korrektur seiner Angaben an. Erfolgt die Ergänzung oder Korrektur der Daten durch den Tierarzt nicht, informiert der Tierhalter QS. 2 Antibiotikadatenbank Die Antibiotikadatenbank ist das Datenverarbeitungssystem für eine umfassende Registrierung aller Antibiotikaanwendungen und -abgaben in der Tierhaltung. Die Auswertung betriebsbezogener Daten ermöglicht Tierhaltern und Tierärzten die Einschätzung der Situation zum Antibiotikaeinsatz im Betrieb sowie den Vergleich mit anderen Betrieben (benchmark). Als Messgröße dient dafür der Therapieindex. Zudem ermöglichen Auswertungen von kumulierten, überbetrieblichen Daten eine fachgerechte Darstellung der tatsächlichen Situation zum Antibiotikaeinsatz insgesamt und schaffen Transparenz für Wirtschaft und Tierärzteschaft. 2.1 Anmeldung und Stammdatenpflege landwirtschaftlicher Betriebe Folgende Stammdaten der landwirtschaftlichen Betriebe werden automatisch aus der QS Software- Plattform in die Antibiotikadatenbank übernommen und mit dieser regelmäßig abgeglichen: Adresse mit Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Betriebsidentifikationsnummer nach Viehverkehrsverordnung (VVVO-Nr.), QS-Identifikationsnummer und Vertragsdatum (entspricht in der Regel dem Pflichtdatum für die Teilnahme am Antibiotikamonitoring). Zusätzlich sind vom Bündler je Standort (VVVO-Nummer) und Produktionsart folgende Angaben in die Antibiotikadatenbank einzugeben: Für Mastkälber: Daten zu Produktionsstätten(Stall) und Herdendaten (Mastgruppe) wie Stall/Stallbezeichnung Datum Einstallung, Anzahl Tiere; Datum Ausstallung, Anzahl Tiere Für Mastrinder: Details zur Datenerfassung sind noch festzulegen.. Änderungen bei den Stammdaten teilt der Landwirt dem Bündler unverzüglich mit. Der Bündler aktualisiert die Daten in der Antibiotikadatenbank. Der Bündler kann bei der Dateneingabe von Vermarktern oder Erzeugergemeinschaften unterstützt werden. Dazu müssen schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Die Landwirte erhalten über ihren Bündler Benutzername und Passwort und haben somit jederzeit Zugang zu den Daten ihres Betriebes in der Antibiotikadatenbank. Die Antibiotikadatenbank kann auch von Landwirten genutzt werden, die nicht am QS-System teilnehmen. Sie müssen sich über einen Bündler im QS-System anmelden und eine Verpflichtungserklärung (vertragliche Vereinbarung zwischen Tierhalter und Bündler) zur Nutzung der Antibiotikadatenbank unterzeichnen. Seite 4 von 9
5 2.2 Anmeldung Tierärzte Tierärzte, die Antibiotika in QS-Betrieben anwenden oder abgeben, müssen in der Antibiotikadatenbank registriert sein. Dazu meldet sich die Tierarztpraxis/der Tierarzt online in der Antibiotikadatenbank an und erhält die Anmeldeunterlagen (Verpflichtungserklärung und Datenschutzerklärung) per . Ist eine online-anmeldung nicht möglich, kann eine schriftliche Anmeldung bei QS erfolgen. Der Tierarzt erhält dann auf dem Postweg oder per eine Verpflichtungserklärung. Nach Unterzeichnung und Rücksendung der Verpflichtungserklärung erfolgt die Registrierung in der Antibiotikadatenbank. Der Tierarzt erhält die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zur Antibiotikadatenbank. Über die Suche (Name oder Adresse) in der Antibiotika-Datenbank kann überprüft werden, ob die Tierarztpraxis/der Tierarzt registriert ist. 2.3 Freischaltung der Tierärzte Jeder Tierhalter beauftragt seinen Bündler, den betreuenden Tierarzt oder die betreuenden Tierärzte, die Antibiotika anwenden oder abgeben, für den jeweiligen Betrieb in der Antibiotikadatenbank freizuschalten. Ist einem Kälbermstbetrieb kein Tierarzt zugeordnet, verliert der Betrieb die Lieferberechtigung in das QS-System und zwar solange, bis diese Angaben eingetragen sind. 2.4 Erfassung der Verbrauchsmengen für Antibiotika durch den Tierarzt Im Folgenden werden die Mindestanforderungen an die Meldungen von Daten sowie die Möglichkeiten des Zugriffs auf diese Daten beschrieben. Darüber hinausgehende Anforderungen müssen im Bedarfsfall abgestimmt werden. Die Erfassung der Daten erfolgt über Eingabemasken in der Antibiotikadatenbank oder über Schnittstellen. Die Tierarztpraxis/der Tierarzt meldet jede Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln mit antibiotisch wirksamen Substanzen an die Antibiotikadatenbank und ordnet sie dem Betrieb sowie ggf. der Herde zu. Es können alle Angaben aus dem tierärztlichen Arzneimittelnachweis ( Arzneimittel anwendungs- und -abgabebeleg ) an die Datenbank übergeben werden. Bei der Meldung der Daten wird unterschieden zwischen obligatorischen und freiwilligen Angaben. Wenn die Anwendung oder Abgabe von Antibiotika durch eine Tierarztpraxis erfolgt, muss die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Tierarztpraxis zum behandelnden Tierarzt gegeben sein. Der Tierarzt meldet: Betriebsregistriernummer (nach HIT) der Tierarztpraxis Name des verantwortlichen Tierarztes Belegnummer VVVO-Nr. des Betriebes, an den das Arzneimittel abgegeben wurde Produktionsart des Betriebes (Produktionsart 1002) Produktionsart der behandelten Tiere/Tiergruppe Anzahl der zu behandelnden Tiere Abgabedatum Arzneimittel Abgabe-/Behandlungsmenge Anwendungsdauer Stallnummer (Produktionsstätte) Herdenbezeichnung (Mastgruppe) Indikation Applikationsform Dosierung pro Tier und Tag Wartezeit Chargen-Nr. Behandlungsanweisung Seite 5 von 9
6 Die Indikation kann vom Tierarzt als Freitext in die Datenbank eingegeben werden. Zusätzlich soll eine Zuordnung der Indikation zu Anwendungsbereichen erfolgen. Detaillierte Festlegungen zur Erfassung und Zuordnung der Indikation müssen noch getroffen werden. Das können sein: Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen Erkrankung des Verdauungsapparates Erkrankungen des Bewegungsapparates ZNS-Erkrankungen Bakterielle Allgemeinerkrankungen Andere bakterielle Erkrankungen Werden für einen Kälber- und/oder Rindermastbetrieb für einzelne Mastguppen keine Antibiotika abgegeben, ist dies aktiv in der Antibiotikadatenbank durch den Tierhalter, in der Datenbank zu bestätigen. Dafür ist der Tierhalter verantwortlich. Er kann damit den Tierarzt oder den Bündler betrauen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Tierarzt Antibiotika aus dem Ausland beziehen, sofern es sich um ein Arzneimittel aus einem EU-Mitgliedstaat handelt und dort für Tiere zugelassen ist. Für die Verschreibung, die Anwendung sowie die Abgabe aus dem Ausland verbrachter Antibiotika durch den Tierarzt gelten die wesentlichen Vorschriften des Arzneimittelrechts. Für aus dem Ausland bezogene Antibiotika oder durch Tierärzte im Ausland eingesetzte Antibiotika sind folgende zusätzliche Angaben zu tätigen: Staat, aus dem das Arzneimittel bezogen wurde, Bezeichnung des Präparats, enthaltene antibiotisch wirksame Substanzen nach Art und Konzentration. Die Eingabe aller Antibiotikaanwendungen und -abgaben erfolgt zeitnah, spätestens aber 30 Tage nach der Anwendung oder Abgabe der Antibiotika. Werden Antibiotika nicht aufgebraucht, können die Restmengen über einen Rückgabebeleg in der Antibiotikadatenbank erfasst werden. 2.5 Datenschutz/Dateneinsicht Die in der Antibiotikadatenbank vorliegenden Daten dürfen nur autorisierten Nutzern zur Verfügung stehen. Zugriffsregelungen für Tierhalter, Bündler, Tierärzte, Dritte : Tierhalter Die Tierhalter haben Einsicht in alle in der Antibiotikadatenbank für ihren Betrieb vorliegenden Daten. Das betrifft die Stammdaten, Daten zu Produktionsstätten, Ein- und Austalldaten, Daten zu Antibiotikaanwendungen und -abgaben mit allen eingegebenen obligatorischen freiwilligen Angaben sowie Auswertungen und Statistiken. Bündler Bündler haben Einsicht in die Stammdaten, Daten zu Produktionsstätten, Ein- und Ausstalldaten sowie Auswertungen der von ihnen gebündelten Betriebe. Zu den Antibiotikaanwendungen und -abgaben erhalten sie lediglich die Information zur Identität der behandelten Tiergruppe. Soll der Bündler alle Informationen zu Antibiotikaanwendungen und -abgaben einsehen können, muss der Landwirt den Bündler dafür in der Antibiotikadatenbank freischalten. Mit der Freischaltung erklärt der Landwirt, dass er dies mit dem jeweiligen Tierarzt abgestimmt hat. Der Tierarzt kann in den Stammdaten des Betriebes erkennen, dass der Bündler für alle Details des Abgabebelegs freigeschaltet wurde. Seite 6 von 9
7 Tierarzt Tierärzte haben Einsicht in alle in der Antibiotikadatenbank vorliegenden Daten von Betrieben, für die sie freigeschaltet sind. Das betrifft die Stammdaten der für sie freigeschalteten Betriebe, Daten zu Produktionsstätten, Ein- und Ausstalldaten, Daten zu Antibiotikaanwendungen und -abgaben mit allen eingegebenen obligatorischen und freiwilligen Angaben sowie Auswertungen. Daten zu Antibiotikaanwendungen und -abgaben weiterer für einen landwirtschaftlichen Betrieb freigeschalteter Tierärzte erhalten sie nur, wenn der Landwirt dies in der Datenbank hinterlegt. Ansonsten erhält der Tierarzt nur Informationen zur Identität der behandelten Tiergruppe, zum Abgabedatum und zur Indikation. Dritte Tierhalter können weiteren Personen/Personenkreisen Zugriff auf ihre Daten in der Antibiotikadatenbank ermöglichen. Dazu ermächtigt der Tierhalter QS schriftlich, bestimmten Personen/Personenkreisen vorher festgelegte Informationen zu übermitteln oder auf diese Informationen in der Antibiotikadatenbank zuzugreifen. (Detaillierte Regelungen dazu müssen für jede Nutzergruppe noch festgelegt werden). 2.6 Auswertung der Ergebnisse Auf Grundlage der Daten aus dem Antibiotikamonitoring werden Messgrößen entwickelt, die eine qualitative und quantitative Einschätzung des Antibiotikaeinsatzes in den tierhaltenden Betrieben ermöglichen und die zeitliche Entwicklung der Anwendung von Arzneimitteln verfolgen lassen. Die Messgrößen ermöglichen einen Vergleich der Daten des eigenen Betriebes mit Durchschnittswerten der Gesamtheit von Betrieben mit gleicher Produktionsart. Anhand dieser Messgrößen können die teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe in Kategorien eingestuft werden. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, einen abgestuften Maßnahmenplan umzusetzen. Therapieindex Auf Grundlage der Daten aus dem Antibiotikamonitoring wird für jeden Betrieb der Therapieindex berechnet, der beschreibt, wie viele Behandlungseinheiten je Tier verabreicht wurden. Dazu wird für jede Antibiotikaanwendung oder -abgabe die Zahl der Behandlungseinheiten berechnet, indem die Zahl behandelter Tiere mit der Zahl der Behandlungstage und der Zahl der eingesetzten Wirkstoffe multipliziert wird (siehe Formel). Aus allen Antibiotikaanwendungen und -abgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.b. sechs Monate) wird die Summe aller Behandlungseinheiten gebildet. Als Bestandsgröße gilt die Zahl der durchschnittlich belegten Tierplätze des Betriebs. Diese Summe der Behandlungseinheiten wird anschließend durch die Bestandsgröße dividiert, sodass der Therapieindex als Zahl der Behandlungseinheiten je Tierplatz definiert werden kann. Dieser Wert wird vierteljährlich berechnet. Der Therapieindex je Betrieb ermöglicht den Vergleich der Daten des eigenen Betriebes mit Durchschnittswerten der Gesamtheit von Betrieben mit gleicher Produktionsart. Seite 7 von 9
8 Berechnung des Therapieindex Therapieindex= (Behandlungstage*Anzahl Wirkstoffe*Anzahl behandelter Tiere) Tierzahl im Bestand Behandlungseinheit (für jede Anwendung oder Abgabe eines Arzneimittels): Behandlungstage x Anzahl Wirkstoffe x Anzahl behandelte Tiere Bestandsgröße: Zahl der durchschnittlich belegten Tierplätze Zeiteinheit: definierter Zeitraum In Abstimmung mit Vertretern der Landwirtschaft sowie der Tierärzteschaft sind folgende Punkte noch festzulegen: Dauer des Beobachtungszeitraums, Umgang mit Präparaten mit einer Wirkdauer länger als 24 Stunden, Umgang mit Leerstandszeiten, Umsetzung der Therapiehäufigkeit in Kategorien. 3 Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben Wird über die Auswertung der Daten ein überdurchschnittlich häufiger Antibiotikaeinsatz in tierhaltenden Betrieben erkannt, muss der Betrieb unverzüglich Maßnahmen einleiten und umsetzen, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel: Überprüfung des Hygienestandards des Betriebes Überprüfung der Haltungsbedingungen der Tiere Überprüfung des Bestandsmanagements/Gesundheitsmanagements Überprüfung der Futter- und Trinkwasserversorgung Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen soll dokumentiert und überprüft werden. Weitere Maßnahmen sind zu definieren. 4 Definitionen 4.1 Abkürzungen VVVO ID Vieh-Verkehrs-Verordnung Identifikationsnummer 4.2 Begriffe und Definitionen Antibiotika Antibiotika sind Arzneimittel mit antibakteriell wirksamen Substanzen. Antibiotikaanwendung oder -abgabe Antibiotikaanwendung oder -abgabe ist die Anwendung oder Abgabe eines Antibiotikums durch einen Tierarzt. Anwendungs- und -abgabebeleg Beleg über die Anwendung oder die Abgabe eines Antibiotikums durch einen Tierarzt. 5 Mitgeltende Unterlagen Allgemeines Regelwerk Landwirtschaft Rinderhaltung Verpflichtungserklärung des Tierarztes zum Antibiotikamonitoring im QS-System Verpflichtungserklärung für Nicht-QS-Betriebe zur Nutzung der Antibiotikadatenbank Seite 8 von 9
9 QS Qualität und Sicherheit GmbH Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff Schedestraße Bonn Tel Fax Seite 9 von 9
Leitfaden Antibiotikamonitoring Rindermast
Antibiotikamonitoring Rindermast Der vorliegende stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der wird ergänzt,
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Mastgeflügel
Leitfaden Antibiotikamonitoring Der vorliegende Leitfaden stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitorings und den Aufbau der Antibiotikamonitoring-Datenbank dar. Der
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Schwein
Leitfaden Antibiotikamonitoring Der vorliegende Leitfaden stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Schwein
Leitfaden Antibiotikamonitoring Der vorliegende Leitfaden stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Rindermast
Antibiotikamonitoring Rindermast Der vorliegende stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der wird ergänzt,
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Mastschweine
Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastschweine Der vorliegende Leitfaden stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitorings und den Aufbau der Antibiotikamonitoring-Datenbank
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Schwein
Leitfaden Antibiotikamonitoring Der vorliegende Leitfaden stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der
MehrLeitfaden Antibiotikamonitoring Mastgeflügel
Leitfaden Antibiotikamonitoring Der vorliegende Leitfaden stellt den aktuellen Stand der Beratungen um die Umsetzung des Antibiotikamonitoring und den Aufbau der Antibiotikamonitoringdatenbank dar. Der
MehrAufbau der QS-Antibiotika-Datenbank. Thomas May
Aufbau der QS-Antibiotika-Datenbank Thomas May Studien zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung Kritische Berichterstattung in allen Medien Nordrhein-Westfalen in 2011 Studie zum Antibiotikaeinsatz
MehrTeil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung
Information zur 16. AMG Novelle 1 Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft
MehrArbeitshilfe Antibiotikadatenbank Kurzanleitung für Tierärzte
Arbeitshilfe Antibiotikadatenbank Version: 01.01.2014 (Stand 01.03.2013) Status: E Inhaltsverzeichnis 1 Erste Schritte... 3 1.1 Anmelden in der Antibiotikadatenbank... 3 1.2 Startbild... 4 2 Tierhalter
MehrInfoblatt Antibiotikadatenbank
Infoblatt Antibiotikadatenbank 1. Ziel der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika haben in ihrer Häufigkeit und Ausprägung so zugenommen, dass Maßnahmen zur Bekämpfung
MehrBestandsregister für Schweinehaltungen
Bestandsregister für Schweinehaltungen Übertrag (Anzahl Tiere): Name: Registriernummer nach VVVO: Anschrift der Betriebsstätte: Gesamtzahl am Stichtag 01.01.20 : Davon Zuchtsauen: Davon sonstige Zucht-
MehrPraktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank
Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank Kristina Herold Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Erforderliche Meldungen: 1. Nutzungsart 2. Tierbestand
MehrI. Grundlagen. 15. Literatur
15. Literatur I. Grundlagen Seit vielen Jahren muss der Landwirt jede antibiotische Behandlung mit elf Schritten und damit den sach- und fachgerechten Einsatz eines Antibiotikums dokumentieren. Dies sind:
MehrAntibiotikamonitoring QS /HIT
Antibiotikamonitoring QS /HIT I. QS-Datenbank Überblick aktueller Stand II. staatliche Datenbank AB-Minimierungskonzept nach 58 AMG Mitteilungspflichten Zeitlicher Ablauf III. Abgabe der Meldeverpflichtung
MehrMeldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)
Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 250 Ferkel bzw. Schweine, 20 Kälber bzw. Rinder, 10.000 Hähnchen oder 1.000 Puten
MehrDie 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter?
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter? Svenja Brünau Abteilung 6 - Dezernat 600 - Tierarzneimittelüberwachung
MehrInformation zum Antibiotika-Minimierungskonzept Stand:
Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil Königstr. 36, 78628 Rottweil Telefon: 0741/244-383 E-Mail veta@lrarw.de Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept Stand: 18.08.2015 1. Welche Fristen
MehrHäufige Fragen zur Auslegung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)
Häufige Fragen zur Auslegung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) Nr. Sachverhalt/Frage Erläuterung/Auslegungsvorschlag AMG 1 Der Tierhalter hat seinen Namen, die Anschrift seines Tierhaltungsbetriebes
MehrAMG- Auslegung (Einigung der Länder auf der 2. Sondersitzung der AG TAM am 24./ in Potsdam)
1 58a Abs. 1 Nr. 1 und 2 2 58a Abs. 1 Nr. 3 3 58a Abs. 1 Nr. 3 4 58a Abs. 2 Nr. 2 Der Tierhalter hat seinen Namen, die Anschrift seines Tierhaltungsbetriebes und die Registriernummer nach ViehVerkV mitzuteilen.
MehrAnleitung für die Meldung der Antibiotika in die staatliche Tierarzneimitteldatenbank
Anleitung für die Meldung der Antibiotika in die staatliche Tierarzneimitteldatenbank Diese Anleitung ist für Sie nicht von Bedeutung, wenn Sie im Durchschnitt eines Kalenderjahres weniger als: 20 Mastkälber
MehrAntibiotika-Minimierung:
Antibiotika-Minimierung: Erste Ergebnisse und Konsequenzen Kreislandvolkverband Vechta am 27. August 2015 Dr. Matthias Triphaus-Bode LAVES, Dezernat 23 1 Gliederung Grundlage für die Antibiotika-Minimierung
MehrTierarztpraxis Dr. Georg Eller. 9. Dezember 2014
Rechtliche Neues zum Voraussetzungen Arzneimittelrecht für den Einsatz was und muss die der Abgabe Landwirt von wissen Antibiotika Tierarztpraxis Dr. Georg Eller 9. Dezember 2014 Dr. Wolfgang Hansen, M.A.
Mehr16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten der Tierhalter Rostock, Juli 2014
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 6 Dezernat 600 - Tierarzneimittelüberwachung 16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten
MehrHannover, Dezember 2011
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Hannover, Dezember 2011 Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der
MehrAntibiotikaeinsatz. Infopool: Sicherheit l. Antibiotikaeinsatz. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.
Antibiotika werden in der Geflügelhaltung ausschließlich bei erkrankten Tieren eingesetzt, sofern es ihre Behandlung erfordert. Im Falle einer Erkrankung muss der zuständige Bestandsveterinär hinzugezogen
MehrInformationen zu den Mitteilungspflichten für Tierhalter gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) seit
30. Januar 2015 Informationen zu den Mitteilungspflichten für Tierhalter gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) seit 1.4.2014 Sehr geehrte Tierhalter, der wurde von Ihrem Land- oder Stadtkreis beauftragt für die
MehrTierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung
Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Tierhalter Arzneimittel - alte Bestandsbuch-Verordnung Ziele der neuen Verordnung 1 Nachweispflichten des Betriebes / Tierhalters, der
MehrTeam AMG-Novelle Stand: 28. Oktober Handbuch HIT-Datenbank Rind - Stand Oktober Seite 1 von 19
Handbuch zur Anmeldung und Eingabe der Daten für Tierhalter von Mastrindern und Mastkälbern nach dem am 01.April geänderten Arzneimittelgesetz (16. AMG Novelle) in die amtliche zentrale Datenbank (HIT-Datenbank
MehrDie einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.
Handbuch für Tierhalter von Masthähnchen und Mastputen zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT-Datenbank Inhalt 1 Übersicht... 2 2 Mitteilungspflicht...
MehrPilotstudie zur repräsentativen Erfassung des Antibiotikaeinsatzes beim Lebensmittel liefernden Tier in Deutschland
Pilotstudie zur repräsentativen Erfassung des Antibiotikaeinsatzes beim Lebensmittel liefernden Tier in Deutschland van Rennings, L. 1, von Münchhausen, C. 1, Merle, R. 1, Ottilie, H. 2, Käsbohrer, A.
MehrArzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14121 17. Wahlperiode 26.06.2013 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Drucksachen 17/11293, 17/11873,
MehrFragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Stand 13.06.2014 Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Inhalt und Ziel Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre haben dargelegt,
MehrFragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Stand 07.01.2015 Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Inhalt und Ziel Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre haben dargelegt,
Mehrzu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
Bundesrat Drucksache 97/1/15 27.04.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - G - In zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher
Mehr16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten der Tierhalter Rostock, Januar 2016
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - Veterinärdienste und Landwirtschaft - 16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Mitteilungspflichten
MehrDie einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.
Handbuch für Tierhalter von Mastschweinen und Mastferkeln zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT Inhalt 1 Übersicht... 2 2 Mitteilungspflicht...
MehrKTBL Fachgespräch Indikatoren Tiergerechtheit Katrin Spemann, QS Qualität und Sicherheit GmbH
KTBL Fachgespräch Indikatoren Tiergerechtheit Katrin Spemann, QS Qualität und Sicherheit GmbH Stufenübergreifende Qualitätssicherung Umsetzung über dreistufiges Kontrollsystem Betriebliche Eigenkontrolle
MehrMerkblatt für Tierärzte (Stand )
Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot
MehrArbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System
Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System 1 Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe ist eine Information. Sie dient dem
MehrQualitätssicherung. Vom Landwirt bis zur Ladentheke. Rindfleisch Qualitätssicherung beginnt beim Landwirt.
Rindfleisch Qualitätssicherung beginnt beim Landwirt. QS-geprüftes Rindfleisch Etwas anderes kommt nicht mehr in die Tüte. Rindfleisch gehört in Deutschland zu den beliebtesten Lebensmitteln. Jeder Einwohner
MehrArbeitshilfe Für Erzeugung, Großhandel/ Logistik und Lebensmitteleinzelhandel. Kartoffeln: Kennzeichnung von QS-Ware
Arbeitshilfe Für Erzeugung, Großhandel/ Logistik und Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln: Kennzeichnung von QS-Ware Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Definition QS-Ware... 3 3 Kennzeichnung
MehrAnleitung Software-Plattform Freigebende Personen
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Anmeldung und Menüstruktur... 3 3 Menüpunkt Auditberichte... 4 3.1 Suchen von Auditberichten... 4 3.2 Auditberichte freigeben... 5 3.3 Änderung der geprüften Produktionsart
MehrQS-Antibiotikamonitoring. LQB GmbH Max-Joseph-Str. 9, München Telefon / Fax /
QS-Antibiotikamonitoring LQB GmbH Max-Joseph-Str. 9, 80333 München info@lq-bayern.de Telefon 08139 / 9368-30 --Fax 08139 / 9368-57 Aufgaben und Funktion LQB GmbH 1) Bündelungsfunktion bei Qualitätssicherungsprogrammen
MehrEinrichtung der sicheren TAN-Verfahren in moneyplex
1 Einrichtung der sicheren TAN-Verfahren in moneyplex Um Ihnen beim Homebanking mit PIN und TAN mehr Sicherheit zu geben, bieten immer mehr Banken ein verbessertes TAN-Verfahren an. Das itan-verfahren
MehrInformationen für Pferdehalter
Informationen für Pferdehalter Merkblatt (Fassung vom 20.11.2006) der Stabsstelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübingen Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen
MehrHotline: 0231/ (Mo-Fr 9-17 Uhr) oder Benutzerhandbuch zur Registrierung
Benutzerhandbuch zur Registrierung Version 1.0, Stand: 29.02.2016 Seite 1 von 11 PfAD.wtg - Handbuch Registrierung 1. Anlegen Ihres Leistungsangebots mit Startcodeverfahren Die nachfolgende Beschreibung
MehrInformation zum Antibiotika-Minimierungskonzept
Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept 1) Was bedeutet die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit (TH)? Die für Ihren Betrieb ermittelte und Ihnen durch das LAVES mitgeteilte betriebliche
MehrBearbeitung von Abweichungen - Checkliste
Bearbeitung von Abweichungen - Checkliste Festlegen der Begriffe Definition des Begriffs Abweichung Festlegung der Bereiche/Abteilungen, für die dieses Abweichungsmanagement Anwendung findet Klassifizierung
MehrRepräsentative Erfassung von Verbrauchsmengen für Antibiotika bei Lebensmittel liefernden Tieren
Repräsentative Erfassung von Verbrauchsmengen für Merle, R., Hajek, P., Gravenhorst, C., Robanus, M., Ungemach, F., Kreienbrock, L. Projektbeteiligte Auftraggeber: Bundesinstitut für Risikobewertung Institut
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrDokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln
Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung
MehrDie einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.
Handbuch für Tierhalter von Mastrindern und Mastkälbern zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT Inhalt 1 Übersicht... 2 2 Mitteilungspflicht...
MehrKennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden
Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden Versammlung der Pferdebetriebe des Kreis- Reiterverbandes Bergisch Land 05. Juli 2010, Hebborner Hof, Bergisch Gladbach Veterinäramt Rheinisch-Bergischer
MehrOrt, Datum Unterschrift Prüfer Unterschrift für den Betrieb
Checkliste zur neutralen Kontrolle Schwein: Landwirtschaft Name des Betriebes : Straße und Hausnummer : Postleitzahl und Ort : Vorwahl und Telefonnummer : Telefaxnummer : Registriernummer VVVO : Name des
MehrArzneimittelgesetz aktueller Stand. Informationen zum Arzneimittelgesetz. Stand vom vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch die Länder
Arzneimittelgesetz aktueller Informationen zum Arzneimittelgesetz vom vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch die Länder Liegen andere Informationen durch die Länder vor, so gelten diese. Inhaltsverzeichnis
MehrAntibiotika-Meldungen an HIT gem. 58 TAM
Antibiotika-Meldungen an HIT gem. 58 TAM Voraussetzungen Organisatorische Voraussetzungen Sie müssen sich Betriebsnummer und PIN zuteilen lassen. Nach unserem Wissen erfolgt dies durch die von HI-Tier
MehrFragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Ziel und Inhalt Die zunehmende
MehrW7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.
Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2
MehrTRIAS-AMOS Handbuch Band 3 Benutzerverwaltung Seite: 1
TRIAS-AMOS Handbuch Band 3 Benutzerverwaltung Seite: 1 Inhaltsverzeichnis 1. Benutzerverwaltung... 3 a. Zugeordnetes Profil... 5 b. Werke... 5 c. Kostenstellen... 6 d. Persönliche Einstellungen löschen...
MehrDelegierte Benutzerverwaltung (DeBeV) Nutzungshinweise
Delegierte Benutzerverwaltung (DeBeV) Nutzungshinweise Stand: 07.03.2016 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Registrierung neuer Administratoren... 4 2.1 Validierung des Registrierungscodes... 5 2.2 Aktivierung
MehrINFORMATIONSREGISTER
OLMERA - ANWENDERDOKUMENTATION - Version 1.7.0 24.04.2012 Soft- und Hardware Vertriebs GmbH 16356 Ahrensfelde Rudolf-Diesel-Str. 2 030/94004-0 Fax 030/94004-400 @ support@hsh-berlin.com Kapitel 15 Inhaltsverzeichnis
MehrBenutzer-Dokumentation Version v2.1 vom
Die folgende Dokumentation beschreibt die Verwendung des Essen-Informations-Systems (EIS) des Kindergarten Wasserburg (B) und der Grundschule Wasserburg (B). Das EIS wird über die Website http://eis.kindergarten-wasserburg.de
MehrFragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes
MehrAnleitung Software-Plattform Futtermittelunternehmen- Hinzufügen weiterer Produktionsarten/Standorte
Futtermittelunternehmen- Hinzufügen weiterer Produktionsarten/Standorte Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie Ihr Passwort vergessen?... 3 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt
MehrDie Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) des Bundes: Ihre Ziele und Folgen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Die Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) des Bundes: Ihre Ziele und Folgen Swiss Beef,
Mehrondaf Der Online-Einstufungstest Deutsch als Fremdsprache
ondaf Der Online-Einstufungstest Deutsch als Fremdsprache Anleitung für Teilnehmer Der gesamte Ablauf einer ondaf-prüfung ist in drei Phasen aufgeteilt: Registrierung, Buchung und Teilnahme am Test. Hier
MehrEine Aufgabensammlung für die Unterstützung des kompetenzorientierten Lernens Manual zur Durchführung der Kalibrierung Mai, Juni 2017
Eine Aufgabensammlung für die Unterstützung des kompetenzorientierten Lernens Manual zur Durchführung der Kalibrierung Mai, Juni 2017 2. Mai 2017 Inhalt 1. Anmeldung 3 Bereits auf www.check-dein-wissen.ch
MehrErste Schritte ANLEITUNG Deutsche Sportausweis Vereinsverwaltung Schnittstelle zum Portal des Deutschen Sportausweises unter www.sportausweis.
Erste Schritte ANLEITUNG Deutsche Sportausweis Vereinsverwaltung Schnittstelle zum Portal des Deutschen Sportausweises unter www.sportausweis.de Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Einrichtung der
MehrDieser bezieht sich auf Ihren letzten Kontoauszug sowie Ihre letzte Transaktion.
Registrierung für den neuen Online- Service mein.konto mein.konto bietet Ihnen einen schnellen Zugang zu vielen Informationen über Ihr Tagesgeldkonto, wie zum Beispiel: Finanzstatus Dieser bezieht sich
MehrBehandlungsjournal und Inventarliste für Tierarzneimittel
Behandlungsjournal und Inventarliste für Tierarzneimittel Anleitung zu den Norm-Formularen Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht für Tierarzneimittel (TAM) Die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht unterstützt
MehrKleiner Helfer für Gruppenleiter zur Bedienung des Onlinemoduls
Kleiner Helfer für Gruppenleiter zur Bedienung des Onlinemoduls Inhaltsverzeichnis Vor dem Spiel Vorbereitungen... 1 Zum ersten Mal bei ju-line dabei? Registrierung... 1 Schon einmal ju-line gespielt (seit
MehrHeimtierdatenbank für Onlinemelder
Version 1.4 Dokumenthistorie Datum Tätigkeit durchgeführt von abgenommen von 21.10.2010 Erstversion des Dokuments BMG-IT BMG-IT 27.10.2010 Überarbeitung des Dokuments BMG-IT BMG-IT 01.05.2012 Qualitätssicherung
MehrAnleitung Software-Plattform Offline-Checklisten
Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie Ihr Passwort vergessen?... 3 2 Erstellung von... 4 2.1 Blanko Offline-Checkliste erstellen... 4 2.2 Standortspezifische Offline-Checkliste
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrDie Hochschule Wismar
Leitfaden zur Online-Bewerbung an der Hochschule Wismar (für zulassungsbeschränkte Studiengänge, Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung, Masterstudiengänge und Bewerbungen für höhere Fachsemester)
MehrZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER
LEITFADEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER Dr. Helga Vergara Orale Medikation Bedeutung
Mehr11. Handbuch Online-Tool Stufe II. Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden.
11. Handbuch Online-Tool Stufe II Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden Mit der Überarbeitung der Inhalte von SQD Stufe II im Jahr 2012 wurde auch ein neues Online-Tool für die Stufe II programmiert.
MehrUnternehmensverzeichnis.org
Unternehmensverzeichnis.org 1 Copyright Die hier enthaltenen Angaben und Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die in den Beispielen verwendeten Namen und Daten sind frei erfunden, soweit
MehrSelf Service Reset Password Benutzerhandbuch
Self Service Reset Password Benutzerhandbuch Der Service Self Service Reset Password bietet den Benutzern der Provinzdomäne die Möglichkeit, ihr Passwort selbständig zu ändern oder zurückzusetzen. Um den
MehrErläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz
Erläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz Jeder Tierbesitzer hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen zu lassen. QS
MehrGS-Office Mobile. Einrichtung & Konfiguration
GS-Office Mobile Einrichtung & Konfiguration Inhaltsverzeichnis 1. Willkommen bei Sage GS-Office Mobile... 3 1.1 Anmelden in der Service Welt... 5 2. Einrichten des Hauptbenutzers für Sage GS-Office Mobile...
MehrBenutzerleitfaden DIN Norm-Entwurfs-Portal
Benutzerleitfaden DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Version Version 1.0, 05.01.2010 von Annette Schulz-Schöllhammer, ]init[ AG Seite 1 von 13 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...
MehrTSV LE SKI Online Portal
TSV LE SKI Online Portal Anwender Leitfaden Bernhard Breitsch / Stand 30.10.2010 Zugangsdaten https://ausfahrten.leinfelden-ski.de Benutzername: Kennwort: Max Mustermann meins Es können beide Explorer
Mehrondaf Der Online-Einstufungstest Deutsch als Fremdsprache
ondaf Der Online-Einstufungstest Deutsch als Fremdsprache Anleitung für Teilnehmer Der gesamte Ablauf einer ondaf-prüfung ist in drei Phasen aufgeteilt: Registrierung, Buchung und Teilnahme am Test. Phase
MehrArbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung Inhaltsverzeichnis
Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung Inhaltsverzeichnis Liebe Bäuerinnen und Bauern! Die Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Rinderhaltung gibt Ihnen Überblick über: - die wichtigsten
MehrSchnell und einfach - conject Ausschreibung & Vergabe für Bieter
Schnell und einfach - conject Ausschreibung & Vergabe für Bieter conject AG Implerstraße 100 81371 München support@conject.com www.conject.com Tel.: +49 (1805) 266 53 28 1 (0,14 /Min. aus dem dt. Festnetz,
MehrOutdoorbuchungskalender
Outdoorbuchungskalender Handbuch für Instruktoren Version: 1.2 / 22.11.2013 Handbuch Instruktoren I. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Erstregistration...4 3 Login...5 4 Passwort vergessen / Neues
MehrEin Integriertes Berichtswesen als Führungshilfe
Ein Integriertes Berichtswesen als Führungshilfe Begleitung eines kennzahlgestützten Berichtswesens zur Zielerreichung Tilia Umwelt GmbH Agenda 1. Was bedeutet Führung? 2. Was bedeutet Führung mit Hilfe
MehrKurzanleitung webbasierter Förderplaner der Hochschule für Heilpädagogik 1 BEVOR SIE BEGINNEN 2 2 EINEN BENUTZER ERFASSEN 2 3 ANMELDUNG 2
Kurzanleitung webbasierter Förderplaner der Hochschule für Heilpädagogik Inhaltsverzeichnis 1 BEVOR SIE BEGINNEN 2 2 EINEN BENUTZER ERFASSEN 2 3 ANMELDUNG 2 4 DOSSIER ERÖFFNEN 4 5 NEUE FRAGESTELLUNG ERÖFFNEN
MehrInitiative Tierwohl Geflügel
Initiative Tierwohl Geflügel Erzeugung + Übermittlung der Bewegungsdaten Schlachtbetrieb In 5 Schritten zur fertigen Schnittstellendatei Version 1.2 19.05.2016 arvato Financial Solutions Copyright bfs
MehrAnleitung zur Benutzung des Internen Bereiches
Teil 1 Aufruf des internen Bereiches Schritt 1: Öffnen Sie die Homepage des Kleingartenvereins unter der Adresse: www.kgvsw54.de Schritt 2: Klicken Sie oben auf den Reiter Intern. Kleingartenverein SW
MehrAnleitung Software-Plattform Neuanmeldung
Inhaltsverzeichnis 1... 3 1.1 Startseite QS Software-Plattform... 3 1.2 Datenschutzerklärung... 3 2 Sechs Schritte zur... 4 2.1 Schritt 1 Auswahl der Stufe im QS-System... 4 2.2 Schritt 2 Eingabe der Unternehmensdaten...
Mehrm Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung eines webbasierten Störungsmanagements zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, vertreten durch das Präsidium und dem Personalrat der Carl
MehrLS Milchkuh 4.0 Mobil für Android ab Version 2.1
LS Milchkuh 4.0 Mobil für Android ab Version 2.1 Der Kuhplaner vom Landwirt für Landwirte Handbuch LS Milchkuh 4.0 Mobil Seite 1 von 8 INHALT INHALT... 2 VORWORT... 2 KONTAKT... 2 INSTALLATION... 3 DATENAUSTAUSCH
MehrVon der Registrierung bis zur Online-Gebotsabgabe
- So registrieren Sie sich auf www.vebeg.de (Seite 1 bis 5) - So bieten Sie auf www.vebeg.de (Seite 5 bis 11) Seite 1 So registrieren Sie sich auf www.vebeg.de Bitte klicken Sie auf MEIN KONTO auf der
MehrBedienungsanleitung für die Online - Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Oldenburg
Bedienungsanleitung für die Online - Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Oldenburg I. Betreuungsangebot finden 1. Wählen Sie auf der linken Seite die Schaltfläche Betreuung finden aus. 2. Auf der nun
MehrLeitfaden zur Registrierung im T-Systems ServiceNet
Leitfaden zur Registrierung im T-Systems ServiceNet Copyright T-Systems International GmbH 2016 Alle Rechte vorbehalten. Version 1.0 Ausgabe vom 01.02.2016 Status: in Arbeit Vervielfältigungen jeder Art,
Mehr