Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015
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- Katarina Sylvia Fiedler
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1 Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Mehr Aufwand für Landwirt und Verwaltung Anke Stegemann V22 1
2 Umsetzung der Agrarreform Zeitplan der Umsetzung Aufteilung der Direktzahlungen Greeningprämie Anbaudiversifizierung Erhalt Dauergrünland Flächen im Umweltinteresse Basisprämie Umverteilungsprämie Junglandwirteprämie Kleinerzeugerregelung Anke Stegemann V22 2
3 Zeitplan der Umsetzung EU-Ebene VO EU Nr. 1306/2013 Finanzierung, Verwaltung u. Kontrollsystem, CC VO EU Nr. 1307/2013 Direktzahlungen Entwürfe der delegierte Rechtsakten zur Abstimmung beim Europäischen Parlament und Rat Engl. Entwürfe Durchführungsrechtsakte Mitgliedstaat (MS) Deutschland Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes In Vorbereitung diverse BundesVO zur Umsetzung der Rechtsakten Anke Stegemann V22 3
4 Aufteilung der Direktzahlungen 4,5 % Umverteilung der für D festgesetzten nationalen Obergrenze für Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung ( ) 30 % Greeningprämie Basisprämie 7 % Umverteilungsprämie Junglandwirte Prämie Kleinerzeugerprämie Anke Stegemann V22 4
5 Greeningprämie bundeseinheitlicher Prämiensatz auf Basis der beihilfefähigen Hektarfläche 1.Anbaudiversifizierung 2.Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands 3.Ausweisung Flächennutzung im Umweltinteresse = Ökologische Vorrangfläche (övf) Ausnahmen von den Greeningverpflichtungen: Ökologisch wirtschaftende Betriebe Kleinerzeuger Anke Stegemann V22 5
6 Greening - Anbaudiversifizierung ha Ackerfläche: 2 Hauptkulturen 1. Hauptkultur max. 75% der Ackerfläche mehr als 30 ha Ackerfläche: 3 Hauptkulturen 1. Hauptkultur max. 75% der Ackerfläche Hauptkultur max. 95% der Ackerfläche Freistellung von Betrieben mit mehr als 75% - Anteil Dauergrünland an der landwirtschaftl. Fläche - Ackergras / Stilllegung an der Ackerfläche aber Ackerfläche nicht über 30 ha. Anke Stegemann V22 6
7 Greening - Anbaudiversifizierung Jede Gattung eine Hauptkultur zusätzlich gilt: 1. Winter- und Sommerungen bei gleicher Gattung als unterschiedliche Kulturen zulässig 2. Alle zusammengefassten Arten Kreuzblütler (Kohlarten, Senf, Rüben, Raps etc.) Nachtschattengewächse (Kartoffeln, Tomaten, Auberginen etc.) Kürbisgewächse (Kürbis, Melone, Gurke etc.) 3. Stilllegungsflächen und 4. Gras oder andere Grünfutterpflanzen zusammengefasst MS: Mischkulturen Anke Stegemann V22 7
8 Greening Anbaudiversifizierung MS: Festlegung des Zeitraums für die tägliche Einhaltung des Anbauverhältnisses Diskussion - Zeitraum zwischen 1.Juni und 15. bis 31. Juli Anke Stegemann V22 8
9 Greeningprämie - Dauergrünlanderhalt Erhalt des bestehenden Dauergrünlands Ausweisung von umweltsensiblen, ökologisch wertvollem Dauergrünland Beibehaltung des Dauergrünlandanteils Anke Stegemann V22 9
10 Greeningprämie Dauergrünlanderhalt MS: Festlegung umweltsensibler Gebiete: FFH + Vogelschutz (SPA) Kulisse Auflage: Umbruch- und Pflugverbot Kulisse außerhalb Natura 2000 Kulisse? Einzelbetriebliches Genehmigungsverfahren? Vor Erreichung der Abnahme des DGL-Anteils von 5%, bereits ab 2015? regionale Umsetzung Referenzbasis: DGL 2012 plus 2015 Nur Greeningbeteiligte Anke Stegemann V22 10
11 Greeningprämie Ökologische Vorrangflächen mehr als 15 ha Ackerfläche: 5% der Ackerfläche = övf einzelbetrieblich i.d.r. keine Umrechnungsfaktoren flächengenaue Erfassung Gewichtungsfaktoren kleiner 1,0 Pflicht - Übrige vom MS festzulegen (KOM: Rahmen) Freistellung von Betrieben mit mehr als 75 % - Dauergrünland an der landwirtschaftlichen Fläche oder - Ackergras / Stilllegung / Leguminosen an der Ackerfläche wenn Ackerfläche nicht über 30 ha Anke Stegemann V22 11
12 Greeningprämie Ökologische Vorrangflächen geplante Gewichtungsfaktoren Stilllegungsflächen 1,0 Pufferstreifen am Gewässer 1,5 MS: Mindestbreite nach GLÖZ Mindestbreite für andere Pufferstreifen >= 1m Nutzung (Weidehaltung und Aberntung) Waldstreifen mit/ohne Produktion Maximalbreite 10 m 0,3/1,5 MS: Mindestbreite 1m Nutzung (Weidehaltung und Aberntung) Niederwald mit Kurzumtrieb 0,3 MS : Liste Gehölzarten: heimisch, ökologisch vorteilhaft ohne / mit PS ; Düngung Anke Stegemann V22 12
13 Greeningprämie Ökologische Vorrangflächen geplante Gewichtungsfaktoren Zwischenfrüchte oder eingesäte Grünbedeckung 0,3 MS: Mischungen welche, wie viele Arten, Sommer-/ Winterarten oder bei Untersaat Gras, Aussaat bis des Jahres möglich Produktionsmethoden Nutzung / PS / Düngung zusätzliche Regelungen über CC z.b. Mindesbodenbedeckung Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen 0,3 MS: Liste der Leguminosen Kulisse unter Berücksichtigung der Nitrat- / WasserrahmenRiLi Produktionsmethoden z.b. Anbau Folgekultur; PS / Düngung Anke Stegemann V22 13
14 Greeningprämie Ökologische Vorrangflächen Geplante Liste der CC-relevanten Landschaftselemente vorgeschlagene Gewichtungsfaktoren Hecken >10 m 2,0 CC-Einzelbäume 30 m² Baumreihen > 50m 2,0 Feldgehölze > 50 m² m² 1,5 Feuchtgebiete; Tümpel, Sölle < 2000 m² 1,0 Gräben 2,0 Feldraine (in SH nicht CC) 1,5 nicht dauerhaft, auch zwischen Parzellen von 1m bis max. 20 m Breite Anke Stegemann V22 14
15 Basisprämie Schrittweise Annäherung der regionalen Basisprämie bundeseinheitlicher Wert 2019 Neuzuteilung der Zahlungsansprüche 2015 Mindestbetriebsgröße 1 ha Aktive Landwirte beihilfefähige Flächen 2015 Erstzuweisung auch für Rebflächen und bei Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit Härtefallregelung Zuteilung aus der Nationalen Reserve Neueinsteiger und Junglandwirte Anke Stegemann V22 15
16 Aktiver Landwirt Ausschluss von Unternehmen gem. Negativliste: Flughafen, Wasserwerke, Sport- und Freizeitflächen, Eisenbahndienstleister oder Immobiliendienstleister MS: Liste erweiterbar Aktiver Betriebsinhaber dennoch wenn: a) jährlicher Betrag der DZ beläuft sich auf mind. 5 % der Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten im jüngsten Steuerjahr; oder b) die landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht unwesentlich; oder c) der Haupttätigkeits- und Geschäftszweck ist die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit Beachtung der WTO - Kompatibilität Anke Stegemann V22 16
17 Aktiver Landwirt Mögliches Kriterium: Nachweis der Haupttätigkeit bzw. Geschäftszweck - natürliche Personen. im Sinne des AdL??? - juristische Personen Unternehmensregister Auslegungsvermerk der KOM abwarten Anke Stegemann V22 17
18 Umverteilungsprämie Zuschläge für die ersten Hektare Begrenzung auf 46 ZA Für die ersten 30 ZA ca. 50 EUR Für die weiteren 16 ZA ca. 30 EUR Erklärung des Antragstellers: es erfolgte keine Betriebsteilung seit dem , um in den Genuss der Prämie zu kommen Anke Stegemann V22 18
19 Junglandwirteprämie ca. 44 EUR für die ersten 90 ha Zahlung für max. 5 Jahre Kriterien: 40 Jahre und jünger, Berufsstart höchstens 5 Jahre vor Erstantragstellung ZA Neuzuteilung bei Junglandwirten auch nach 2015 aus der nationalen Reserve Anke Stegemann V22 19
20 Kleinerzeugerregelung Erklärung im Sammelantrag bis Befreiung von CC und Greening Alle DZ Prämien berechnet + addiert Max. jährlich 1250 UR Sonderregelungen bei Zahlungsansprüchen Anke Stegemann V22 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anke Stegemann V22 21
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