Aktuelles Kündigungsrecht

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1 Aktuelles Kündigungsrecht Die neueste Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Kündigungen

2 Herr Fehl

3 Verspätete Krankmeldung LAG Rheinland-Pfalz Sa 593/11 Fristlose Kündigung nach Abmahnung, nachdem AN (GdB 50) seiner vertraglichen Pflicht zur AU-Anzeige am ersten Tag nicht nachkommt Bestätigung, fristlose Kündigung Verletzung Anzeigepflicht kann bei erschwerenden Umständen nach Abmahnung auch fristlose Kündigung rechtfertigen hier gegeben, weil hartnäckig und uneinsichtig

4 Nichts Neues nach Emmely 1/2 BAG AZR 381/10 Fristlose Kündigung wegen Falschdokumentation von insgesamt 135 Minuten an 7 aufeinanderfolgenden Tagen Bestätigung fristlose Kündigung nach 17 Jahren Arbeitszeitbetrug = wichtiger Grund an sich i.s.v. 626 Abs. 1 BGB Abmahnungserfordernis? (-), weil im Vorhinein erkennbar war, dass AG Pflichtverletzung und Häufigkeit nicht hinnehmen wird

5 Nichts Neues nach Emmely 2/2 LAG Berlin-Brandenburg Sa 1845/11 Diebstahl von Beutel Streusand sowie Waren im Wert von 12,02 Bestätigung einer fristlosen Kündigung (ohne Abmahnung) nach 21 Jahren herausgehobene Stellung des Arbeitnehmers und Berücksichtigung des Nach-Tat-Verhaltens (anders: Emmely) unkooperatives Nach-Tat-Verhalten

6 Religion am Arbeitsplatz LAG Hamm Sa 2230/10 Fristlose Kündigung eines Call-Center-MA, der trotz Abmahnung Jesus hat Sie lieb! als Verabschiedungsformel wählte Bestätigung der fristlosen Kündigung (anders: Vorinstanz) Arbeitsanweisung war billig i. S. von 106 S. 1 GewO i.v.m. 315 Abs. 1 BGB und verstieß nicht gegen Art. 4 GG Abmahnung entbehrlich, weil Kl. bewusst arbeitsr. Konsequenzen in Kauf nimmt, außerdem mündliche Abmahnung

7 Whistleblowing 1/2 EGMR /08 / Heinisch, NZA 2011,1269 interner Hinweis einer Altenpflegerin auf Missstände Erstattung einer Strafanzeige wegen schweren Betrugs nach 263 Abs. 3 StGB Erklärung der fristlosen Kündigung Einstellung des Strafverfahrens LAG, BAG, BVerfG geben AG Recht! Ergebnis EGMR: Whistleblowing von Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit) geschützt Abwägung zwischen den Interessen der AG (Rufschädigung) und denen der AN (Meinungsfreiheit) sowie denen der Öffentlichkeit (Kenntnis der Mängel)

8 Whistleblowing 2/2 Fazit: 1. Dem Grunde nach Bestätigung der deutschen Rechtsprechung: zunächst: interner Beschwerdeweg, erst danach: Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Abweichung vom BAG: Meinungsfreiheit überwiegt Ehrschutz der AG trotz fehlender substantieller Hinweise auf schweren Betrug; öffentliches Interesse wohl ausschlaggebend!

9 Speicherung von Daten auf privater Festplatte und Firmen-Laptop 1/2 BAG AZR 282/10 Kündigung wegen Speicherung privater Daten auf dem Firmen-Laptop und unternehmensbezogener Daten auf privater Festplatte Unwirksamkeit der Kündigung (Teilurteil nur bzgl. ao Kü.) Verstoß gegen berechtigte Weisungen oder Rücksichtnahmepflichten aus 241 Abs. 2 BGB = wichtiger Grund an sich i.s.v. 626 Abs. 1 BGB

10 Speicherung von Daten auf privater Festplatte und Firmen-Laptop 2/2 Abmahnungserfordernis? (+), weil im Vorhinein nicht erkennbar war, dass AG Pflichtverletzungen nicht hinnehmen wird: Private Daten auf Firmen-Laptop kein Herunterladen privater Daten aus dem Internet, kein strafrechtlich relevantes Material, keine Funktionsbeeinträchtigung des Firmen-Laptops Unternehmensbezogene Daten auf privater Festplatte keine Anweisung zur Speicherung auf Netzwerkserver kein Zugriff durch Dritte, keine Intention der Unterdrückung

11 Druckkündigung eines Low-Performers ArbG Magdeburg Ca 1917/11 AN verweigern weitere Zusammenarbeit mit Low-Performer, woraufhin AG (ordentlich) kündigt Unwirksamkeit der Kündigung keine Low-Performer-Kündigung auch keine Druckkündigung angedrohte Nachteile von erheblichem Gewicht AG hat Drucksituation nicht vorwerfbar selbst herbeigeführt AG muss sich zunächst schützend vor AN stellen

12 Frage nach Schwerbehinderung BAG AZR 553//10 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, der auf Nachfrage seine Behinderung verheimlichte; entsprechend keine Beteiligung des Integrationsamtes (IA) Bestätigung der Kündigung (anders: ArbG) Frage nach Schwerbehinderung im berechtigten Interesse des AG; jedenfalls nach 6 Monaten Kein Berufen auf fehlende Zustimmung des IA, wenn AN auf Nachfrage Behinderung wahrheitswidrig verneint (= widersprüchliches Verhalten, Treu und Glauben)

13 Verweigerung der Herausgabe des Dienstwagens nach Kündigung LAG Nürnberg Sa 521/10 Zweite fristlose Kündigung wegen Einbehaltung des Dienstwagens trotz Rückgabeverpflichtung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach erster fristloser Kündigung Unwirksamkeit der zweiten Kündigung Grds.: Erneute Kündigung wegen Nichtherausgabe eines Dienstwagens nach erster Kündigung möglich Aber: i.d.r. Abmahnung erforderlich

14 Aktuelles Kündigungsrecht Die neueste Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Kündigungen

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