Themen für die Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte an Realschulen am

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1 Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken Glockenhofstr. 51, Nürnberg Tel / , Fax 0911 / verwaltung@schulberatung-mittelfranken.de Themen für die Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte an Realschulen am Beratung allgemein Tätigkeitsberichte für das Schuljahr 2013/2014 (19 abgegebene Berichte; 2012/ !) 1

2 Zum Vergleich 2012/2013: Aktuelle Fortbildungsangebote für Beratungslehrkräfte von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung 2

3 2. Grundschule LehrplanPLUS an der Grundschule: (KMS vom und vom ) /2015: Jgst. 1 und /2016: Jgst /2017: Jgst. 4 Flexible Grundschule ( 43 Abs.11 GrSO; KMS vom und vom ) Dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch in Jgst. 1 3 ersetzt Zwischenzeugnis Übertritt ( 25 GrSO und KMS vom ): 25 GrSO Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule (1) 1 In den Jahrgangstufen 3 und 4 führt die Grundschule Informationsveranstaltungen zur Wahl des schulischen Bildungswegs und zum Übertrittsverfahren durch; Lehrkräfte mit Erfahrung an weiterführenden Schulen sollen zu den Informationsveranstaltungen hinzugezogen werden. 2 Den Erziehungsberechtigten wird außerdem eine eingehende Beratung angeboten. 3 Dabei werden die Erziehungsberechtigten auch umfassend über die Angebote des schulischen Bildungssystems und dessen An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens informiert. 3

4 (2) 1 Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. 2 Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist; es gilt nur für den Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr. [ ] (4) 1 Die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt. 2 Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt. 3 Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt. (5) 1 Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. 2 Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für diese Schülerinnen und Schüler voraus, dass sie eine angemessene Zeit vor der Ausgabe des Übertrittszeugnisses nach Abs. 2 den Unterricht im Fach Deutsch besucht haben. 2 Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann. KMS vom : In 25 Abs. 5 Satz 2 GrSO ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine Klarstellung erforderlich: Für die Übertrittsempfehlung kommt es unverändert auf die Note im Fach Deutsch an. Schülerinnen und Schülern, die den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache besuchen und nicht rechtzeitig in die Regelklasse wechseln, bleibt es unbenommen, ihre Eignung für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums im Probeunterricht nach Maßgabe von Realschulordnung (RSO) und Gymnasialschulordnung (GSO) nachzuweisen, wenn sie einen Übertritt nach der Jahrgangsstufe 4 anstreben sollten. Die speziellen Regelungen für Gastschülerinnen und Gastschüler in der RSO und GSO bleiben unberührt. 3. Mittelschule Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule MSO (vgl. 64 Abs. 9 RSO) gelten nicht für staatlich genehmigte Realschulen oder staatlich genehmigte Gymnasien. 54 MSO Erfolgreicher Abschluss (1) 1 Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt 4

5 dabei wie zweimal die Note 5. 2 Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, so trägt die Schule auf Antrag in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittlere-Reife-Klasse folgenden Vermerk ein: Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein. (2) 1 Staatlich genehmigte Mittelschulen können dem Staatlichen Schulamt das Abschlusszeugnis zusammen mit einer Dokumentation über die erbrachten Leistungen im letzten Schuljahr vorlegen. 2 Das Staatliche Schulamt bestätigt den Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule, wenn sich aus dem Zeugnis und der Dokumentation ergibt, dass die Schülerin oder der Schüler Leistungen erbracht hat, mit denen an einer staatlichen Mittelschule der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nach Abs. 1 Satz 1 hätte zuerkannt werden können. 55 MSO Erwerb einer entsprechenden Schulbildung (1) 1 Eine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, wer 1. in öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Realschulen oder Wirtschaftsschulen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder im Zeugnis über die entsprechende Feststellungsprüfung Noten erzielt hat, mit denen man auch die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule mit Erfolg besucht hätte, [ ] Musik ist Vorrückungsfach an der Mittelschule! (2) In ein Zeugnis nach Abs. 1 trägt die zuletzt besuchte Schule auf Antrag folgenden Vermerk ein: Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein. ( 64 Abs. 9 RSO) Vorbereitungsklassen (ehem. 9+2-Modell ) In sog. Vorbereitungsklassen erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule die Möglichkeit, in zwei zusätzlichen Schuljahren den mittleren Schulabschluss zu erwerben (Art. 7a Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Neu: - Ausschließlich für Schüler der Mittelschule - verbindlicher Notendurchschnitt im Quali (2,5) - Aufnahme nur in VK 1 - VK 1 und VK 2 bilden eine Einheit - Vorrücken in VK 2 ohne besondere Entscheidung - Schüler nach VK 1 dürfen nicht an Prüfungen zum mittleren Schulabschluss teilnehmen 33 Abs. 5 MSO (und den KMS vom , und ) (5) Schülerinnen und Schüler können im unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen werden, wenn sie den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben haben. 5

6 KMS vom : Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Vorbereitungsklassen Die Aufnahmekriterien sind in 33 Abs. 5 MSO angeführt. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Mittelschule in die Vorbereitungsklasse 1 (VK 1) aufgenommen werden können. Schülerinnen und Schüler anderer weiterführender Schularten können nicht berücksichtigt werden. Eine Aufnahme in die Vorbereitungsklasse 2 (VK 2) kann nicht erfolgen, da VK 1 und VK 2 als Einheit gesehen werden. Aus dem gleichen Grund ist es unzulässig, eine Schülerin oder einen Schüler nach der VK 1 an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss teilnehmen zu lassen. Aufnahme in den M-Zug 33 MSO (und KMS vom und ): KMS vom : Die Aufnahmeprüfung findet (nach dem Jahreszeugnis) in den letzten Tagen der Sommerferien statt und hat wie bisher - zum Ziel, die Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik und Englisch zu verbessern. Die entsprechen-de Änderung der MSO wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werden. 6

7 33 MSO (und KMS vom , und ): nicht für Externe! Fach Art der Prüfung Gewichtung Deutsch schriftlich 2-fach Mathematik schriftlich 2-fach Projektprüfung siehe Fußnote 2-fach ein Fach aus ein Fach aus Englisch bzw. Muttersprache Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde Religion oder Ethik Sport Musik oder Kunsterziehung Informatik oder Buchführung Werken/Textiles Gestalten schriftlich und mündlich schriftlich schriftlich schriftlich schriftlich und praktisch mündlich und praktisch schriftlich und praktisch praktisch 2-fach 1-fach 7

8 4. Realschule Umstrukturierung des Probeunterrichts für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 von staatlich genehmigten Schulen an Realschulen und Gymnasien (KMS vom ) KMS vom : Die Inhalte des Probeunterrichts für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 von staatlich genehmigten Schulen werden daher ab dem Schuljahr 2014/2015 folgendermaßen angepasst: Der schriftliche Teil wird für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 aller Schulen und für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der staatlich genehmigten Schulen einheitlich konzipiert sein. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 werden speziell im mündlichen Teil die zusätzlichen Inhalte der bisher besuchten Jahrgangsstufe thematisiert und die Zielsetzung bzw. die Aufgabe der jeweiligen aufnehmenden Schulart berücksichtigt. Schüler mit Probezeit ( 29 RSO) Deutlicher Hinweis auf die Probezeit von Seiten der Beratungslehrkraft an ratsuchende Eltern! 29 RSO (1) 1 Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus Abs. 2 Nr. 3 sowie Abs. 5 bis 8 gelten entsprechend. (2) 1 Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife- Klassen der Hauptschulen, wenn 1. diesen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder 2. deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist. 2 Dies gilt nur in dem auf die Erteilung des Jahreszeugnisses folgenden Schuljahr. (3) 1 Die Aufnahmeprüfung entfällt auch bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Hauptschulen in die Jahrgangsstufen 6 bis 9, wenn deren Jahreszeugnis der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,00 aufweist und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen. 2 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. 31 RSO (3) 1 Beim Übertritt von einem öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasium entfällt die Probezeit, wenn die Schülerin oder der Schüler am Gymnasium die Vorrückungserlaubnis für die nächsthöhere Jahrgangsstufe erhalten hat. 2 Dies gilt nicht für Schülerinnen oder Schüler, die auf Probe vorgerückt sind. 8

9 Einzelfallentscheidung bei folgenden komplexen Art. 53-Fällen (kursiv): Gym 8 (keine Vorrückungserlaubnis) Gym 8 (keine Vorrückungserlaubnis): Übertritt RS 8 möglich? Ja, da Schulartwechsel! Gym 8 (keine Vorrückungserlaubnis) Gym 8 (Vorrückungserlaubnis) Gym 9 (keine Vorrückungserlaubnis): Übertritt RS 9 möglich? Ja, da Schulartwechsel! Gym 8 (keine Vorrückungserlaubnis) Gym 8 (Vorrückungserlaubnis) RS 9 (keine Vorrückungserlaubnis): Wiederholung RS 9 möglich? Gym 5 (keine Vorrückungserlaubnis) Gym 5 (keine Vorrückungserlaubnis): Übertritt RS 5 möglich? Schulartwechsel! Aber: nach 26 Abs. 3 Nr. 4 RSO ist keine Aufnahme in RS 5 möglich, da sie nicht als geeignet für die RS bezeichnet werden!!! Gym 6 (keine Vorrückungserlaubnis) Gym 6 (keine Vorrückungserlaubnis): Übertritt RS 6 möglich? 26 Abs. 3 Nr. 4 RSO gilt hier nicht!!! Gym 5 (keine Vorrückungserlaubnis) Gym 5 (Vorrückungserlaubnis) RS 6 (Vorrückungserlaubnis) RS 7 (keine Vorrückungserlaubnis) Wiederholung RS 7 möglich? Eigentlich kein Schulartwechsel bei der Wiederholung. Übertritt von Schülern aus anderen Bundesländern Grundsätze - Wechselseitiges Vertrauen in die Entscheidung des anderen Bundeslandes - Keine offensichtliche Umgehung bayerischen Rechts - Bei fehlender Vorrückungserlaubnis des Herkunftslandes, jedoch bei Erfüllung der bayerischen Anforderungen gilt: Einzelfallentscheidung i. d. R. zu Gunsten der Schüler Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 - Analoge Anwendung der bayerischen Übertrittsbedingungen - Schriftlicher Nachweis der für die jeweilige Schulart erforderlichen Eignung - Vergleichbare Noten prüfen - Probeunterricht Neues Angebot der Realschule für Migranten als Modellversuch an der Staatlichen Realschule Nürnberg III 9

10 5. Gymnasium Weiterentwicklung des Gymnasiums (KMS vom ) Prämissen für die Weiterentwicklung Es gibt ein bayerisches Gymnasium mit einer einheitlichen pädagogischen Grundkonzeption. Das bayerische Gymnasium hat einen Stoffumfang von acht Jahren. Alle Maßnahmen müssen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum umsetzbar sein. Eckpfeiler des Gesamtkonzepts: Lehrplan Plus: Nicht Weniger an Wissen, sondern Mehr an Können Lehrerbildung: Auf den Lehrer kommt es an! Starke Stellung der Sachlichkeit im Studium, Intensivierung der Schulpraktika, Verankerung aktueller päd. Herausforderungen wie etwa die inklusive Beschulung Zeitgemäße Gymnasialpädagogik: Herausforderungen pädagogisch beantworten! Individuelle Lernzeit: - Mittelstufe plus : bedarfsorientierte Dehnung der Lernzeit um ein Jahr - Beibehaltung des Flexibilisierungsjahrs - Gebundener rhythmisierter Ganztag 6. Wirtschaftsschule Neuausrichtung der Wirtschaftsschule ab Schuljahr 2014/2015 Die wesentlichen beabsichtigten Neuerungen: Keine Wahlmöglichkeit zwischen H- und M-Zweig Mathematik als Pflichtfach in allen Jahrgangsstufen Übungsunternehmen statt Übungsfirmenarbeit - hier werden mehrere Kompetenzbereiche zusammengefasst, die bisher auf andere Fächer verteilt waren Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen werden zum Fach betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle zusammengefasst. Zusammenführungen von Fächern: aus Biologie, Physik und Chemie wird Natur und Technik aus Sozialkunde und Geschichte wird Sozialkunde/Geschichte, und aus Erdkunde und Volkswirtschaft wird Wirtschaftsgeographie Abschlussprüfungsfächer sind: Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle, Mathematik oder (wahlweise) Übungsunternehmen 10

11 Stundentafel für die vierstufige WS (ab 2014/2015) 7. Dyskalkulie Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Beschluss vom : 8. Legasthenie Zeugnisbemerkungen (KMS vom ) bei Legasthenie: Die Rechtschreibleistungen wurden nicht bewertet. bei LRS: Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben wurden zurückhaltend bewertet. Bei Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen im Verhältnis 1 : 1 in den Fremdsprachen wird im Zeugnis darauf eingegangen. KMS vom : Das Urteil der VGH ist noch nicht rechtskräftig ist hinsichtlich der Erteilung der Zeugnisbemerkung bis auf Weiteres nach den Vorgaben des oben genannten KMS vom 6. Juni 2014 zu verfahren. 11

12 9. Berufsmessen Berufsbasar der Stadt Nürnberg: Berufsbildung und Bayerischer Berufsbildungskongress: vom bis im Messezentrum in Nürnberg Schwerpunkt am : Zuzug nach Deutschland Vocatium Mittelfranken: Fachmesse für Ausbildung+Studium am 7./8. Juli 2015 in der Meistersingerhalle Nürnberg, Münchener Straße Eingliederung ausländischer Schüler Schulische Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (KMS vom und vom ): 180 Klassen Plätze Aufnahme: - 16 bis 21 Jahre alt (Ausnahme bis 25 Jahre alt) - kein anerkannter Schulabschluss - auch für Jugendliche mit Migrationshintergrund - nicht mehr als 20 Schüler / Klasse - Klassenbildung bereits ab 10 Schüler 1. Jahr: allgemein- und berufssprachliche Ausbildung - Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/s) oder Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) mit ESF-Förderung (Europäischer Sozialfonds) - Rückmeldung (=Bescheinigung) zu schulischen Leistungen am Ende des Schuljahres - allgemeine Bewertung - Empfehlung zu sinnvollen schulischen Anschlussmöglichkeiten - schließt nicht die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses gemäß 45 BSO mit ein - erfolgreicher Besuch der Vorklasse: mögliche Befreiung von der Berufsschulpflicht gemäß BayEUG Art.39 Abs 3 Nr Jahr: fortgeführte allgemein- und berufssprachliche Ausbildung + Berufsvorbereitung - mögliche Vorbereitung auf allgemeinbildende Abschlüsse (z. B. Quali) - möglicher Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule gemäß BSO 45 - im Einzelfall auch ehrenamtliche Initiative in Kombination mit der Berufsschule möglich 12

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