über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel)

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1 VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC, der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt den ERSATZKASSEN - BARMER GEK -Techniker Krankenkasse (TK) - DAK Gesundheit - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK- Hanseatische Krankenkasse - hkk gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek), vertreten durch die Leiterin der vdek-landesvertretung Hessen über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel) Vereinbarung HM-Richtgrößenwerte 2013

2 2 Die in der bisherigen Ergänzungsvereinbarung festgesetzten Praxisbesonderheiten werden ab 01. Januar 2013 durch die auf der Bundesebene zwischen dem Spitzenverband Bund und den Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bundesweit festgelegten Praxisbesonderheiten nach Anlage 1 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln abgelöst. 1. Die Richtgrößenwerte des Jahres 2012 werden für das Jahr 2013 fortgeschrieben. 2. Ergänzung der Fachgruppen: Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Internisten mit Schwerpunkt Angiologie und Schmerztherapeuten sowie Streichung der Fachgruppen: Laborärzte und sonstigen Arztgruppen. 3. Entsprechend der Anlage 4/1 zur Prüfvereinbarung gem. 106 Abs. 3 SGB V (siehe dort Anhang 1) legen die Vertragspartner für die Richtgrößenprüfung nach 106 SGB V ab dem die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Richtgrößenwerte gemäß 84 Abs. 6 SGB V für Heilmittel je abgerechneten Behandlungsfall zugrunde. Richtgrößenwerte (Heilmittel) für das Jahr 2013 (in Euro): Facharztgruppen RG M + F RGR Ärzte für Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte 7,22 19,49 Anästhesisten 5,90 12,07 Vollzugelassene Schmerztherapeuten 18,47 25,41 Chirurgen 9,73 14,70 Frauenärzte 0,89 7,07 Hautärzte 3,27 8,47 HNO-Ärzte 6,04 3,03 Vollzuge!. Internisten mit SP Angiologie 11,82 11,11 Internisten mit fachärztlicher Tätigkeit 1,76 4,61 Internisten mit Gastroenterologie 0,71 1,16 Internisten mit hausärztlicher Tätigkeit 5,05 14,22 Internisten mit Kardiologie 0,83 0,88 Internisten mit Lungen- u. Bronchialheilkunde 0,46 1,19

3 3 Facharztgruppen RGM+ F RG R Internisten mit Nephrologie 2,64 4,04 Internisten mit Rheumatologie 14,36 17,60 Kinderärzte 26,02 37,37 Lungenärzte 0,27 0,71 Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgen 2,31 4,52 Neurochirurgen 29,47 28,50 Neurologen 11,55 29,16 Nervenärzte, Neurologen und Psychiater (Doppelzulassung) 8,20 25,01 Nuklearmediziner 0,43 0,59 Kinder- und Jugendpsychiater 24,46 14,23 Orthopäden 26,86 32,05 Ärztliche Psychotherapeuten/Ärzte für Psy- 0,86 1,87 chotherapeutische Medizin Vollzuge!. Arzte f. Physikalische und Rehab. Medizin 22,80 32,23 Psychiater 3,07 10,57 Urologen 0,30 0,43 Diese Vereinbarung gilt vom bis Bad Homburg, Dresden, Frankfurt am Main, Kassel, den 20.Februar 2013

4 IKK CLASSIC SVLFG als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt VERBAND DER ERSATZKASSEN E.V. Vereinbarung Heilmittei-Richtgrößenwerte 201 3

5 BKK LANDESVERBAND HESSEN ~ KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt VERBAND DER ERSATZKASSEN E. V.

6 BKK LANDESVERBAND HESSEN IKK CLASSIC SVLFG als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE SVLFG landwirtschaftliche Krankenkasse Hauptverwaltung Kassel NAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt VERBAND DER ERSATZKASSEN E.V. Vereinbarung Hei lmittei-richtgrößenwerte 2013

7 BKKLANDESVERBANDHESSEN IKK CLASSIC SVLFG als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt VERBAND DER ERSATZKASSEN E. V.

8 BKK LANDESVERBAND HESSEN IKK CLASSIC SVLFG als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt VERBAND DER ERSATZKASSEN E. V.

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