Sicherheitsbelehrung. Praktikum Einführung in die Chemie Wintersemester 2007/08. Maik Walpuski
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- Swen Geisler
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1 Sicherheitsbelehrung Praktikum Einführung in die Chemie Wintersemester 2007/08
2 Arbeitsregeln Die Gesundheit der Lernenden und Lehrenden darf nicht gefährdet sein. Die Belastung der Umwelt muss so gering wie möglich gehalten werden.
3 Laborkleidung Baumwollkittel (geschlossen, mindestens knielang) Feste, geschlossene Schuhe Lange, schwer entflammbare Hose Schutzbrille ggf. Haargummi Kleidung, die mit ätzenden, infektiösen oder toxischen Stoffen verunreinigt oder getränkt wurde, muss sofort ausgezogen werden. Bei starker Verätzung ist die Notdusche zu benutzen.
4 Arbeitsregeln Der Aufenthalt in Praktikumsräumen ist nur den Praktikumsteilnehmern erlaubt. Es darf nur unter Aufsicht experimentell gearbeitet werden. Rauchen, Essen und Trinken im Labor ist verboten. Taschen und Jacken außerhalb des Labors abstellen. Nach allen chemischen Arbeiten sind die Hände zunächst mit kaltem, dann mit warmem Wasser und Seife gründlich zu reinigen. Schwangerschaften sind der Praktikumsleitung zu melden.
5 Aufbewahrung von Chemikalien Für Chemikalien dürfen keine Behälter benutzt werden, die üblicherweise zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln bestimmt sind. Alle Behälter, auch Spritzflaschen und solche, in denen Chemikalien nur für kurze Zeit aufbewahrt werden sollen, müssen deutlich und dauerhaft mit dem Namen der Substanz, evtl. mit Formel und Gefahrensymbol entsprechend der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe gekennzeichnet sein. Die angegebenen R-/S-Sätze und Entsorgungsvorschriften sind zu beachten.
6 Transport von Chemikalien Flaschen dürfen nie am Flaschenhals gehoben oder getragen werden. Sie werden seitlich gefasst und am Boden unterstützt. Idealerweise findet der Transport in dafür vorgesehenen Behältern (z.b. Eimern) statt. Kleine Chemikalienmengen sind für den Transport in ein Becherglas abzufüllen.
7 Umgang mit Chemikalien Zur Vermeidung der Verunreinigung von Vorräten sind zur Entnahme saubere Pipetten bzw. saubere Spatel zu verwenden. Alle Chemikalien, die entnommen wurden, müssen am gleichen Tag entsorgt werden. Reste von aus Vorratsflaschen entnommenen Chemikalien dürfen nicht in diese zurückgegeben werden. Arbeiten mit unbekannten und/oder giftigen und/oder karzinogenen Stoffen sind ausschließlich im Abzug auszuführen. Des Weiteren sind hierbei geeignete Handschuhe zu benutzen.
8 Umgang mit Chemikalien Beim Ausgießen von Flüssigkeiten sind die Flaschen so zu halten, dass die Etiketten nicht durch herunter laufende Tropfen beschädigt werden können. Beim Verdünnen konzentrierter Säuren ist Vorsicht geboten. Konzentrierte Säuren dürfen nur in einem dünnen Strahl unter Rühren in Wasser gegossen werden. Niemals umgekehrt verfahren! Reagenzgläser mit heißen oder leicht verdampfbaren Flüssigkeiten dürfen zum Durchmischen der Flüssigkeiten nicht mit Stopfen verschlossen werden. Zum Durchmischen vorsichtig mit einem Glasstab umrühren.
9 Umgang mit Chemikalien Beim Erhitzen ist die Mündung der Gefäße in eine Richtung zu halten, in der niemand durch verspritzende Flüssigkeiten gefährdet werden kann. Siedeverzüge sind zu vermeiden. Sie entstehen bei der plötzlichen Aufhebung einer Hemmung, unter der es möglich war, dass eine Flüssigkeit, ohne zu sieden, über den Siedepunkt erhitzt wurde. Es sind daher vor dem Erhitzen immer einige Siedesteine einzubringen Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht über offener Flamme erhitzt werden.
10 Wenn was schief geht verschüttete Flüssigkeiten je nach Art verdünnen, neutralisieren und aufnehmen. Bei Unsicherheiten fragen Sie das Laborpersonal! benetzte Körperstellen sofort gründlich abwaschen, u. U. die Notdusche benutzen. Auch hier soll das Laborpersonal benachrichtigt werden.
11 Gefahrstoffe Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, explosionsgefährlich, leichtentzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen.
12 Kennzeichnung von Gefahrstoffen
13 Gefahrensymbole
14 Einstufung von Gefahren Xi: reizend Gefahr: Dieses Symbol kennzeichnet Stoffe, die eine Reizwirkung auf Haut, Augen und Atmungsorgane ausüben können. Vorsicht: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Beispiele: Ammoniak-Lösung
15 Einstufung von Gefahren C: ätzend Gefahr: Lebendes Gewebe, aber auch Betriebsmittel werden bei Kontakt mit diesen Chemikalien zerstört. Vorsicht: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Schutzhandschuhe tragen! Beispiele: Brom, konz. Schwefelsäure
16 Einstufung von Gefahren Xn: gesundheitsschädlich Gefahr: Bei Aufnahme in den Körper verursachen diese Stoffe Gesundheitsschäden geringeren Ausmaßes. Vorsicht: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch Einatmen der Dämpfe vermeiden. Bei Unwohlsein Arzt aufsuchen. Beispiele: Pyridin, Dichlormethan
17 Einstufung von Gefahren T/T+: giftig/ sehr giftig Gefahr: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut treten meist erhebliche Gesundheitsschäden oder gar der Tod ein. Vorsicht: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen. Beispiele: Cadmium und seine Verbindungen
18 Einstufung von Gefahren F/F+: leichtentzündlich/hochentzündlich Gefahr: Flammpunkt unter 21 bzw. 0 C. Feste Stoffe und Zubereitungen, die durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und danach weiterbrennen oder weiterglimmen. Vorsicht: Bildung zündbarer Gas-Luft- Gemische vermeiden und von Zündquellen fernhalten. Beispiele: Benzin, Ethanol
19 Einstufung von Gefahren O: brandfördernd Gefahr: Brandfördernde Stoffe können brennbare Stoffe entzünden oder ausgebrochene Brände fördern und so die Brandbekämpfung erschweren. Vorsicht: Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden. Beispiele: Kaliumpermanganat, Natriumperoxid
20 Einstufung von Gefahren E: explosionsgefährlich Gefahr: Dieses Symbol kennzeichnet Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen explodieren können. Vorsicht: Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung und Hitzeeinwirkung vermeiden. Beispiele: Ammoniumdichromat
21 Einstufung von Gefahren N: umweltgefährlich Gefahr: Bei Freisetzung in die aquatische und nichtaquatische Umwelt kann eine Schädigung des Ökosystems durch Veränderung des Naturhaushalts sofort oder später herbeigeführt werden. Manche Stoffe oder ihre Umwandlungsprodukte können gleichzeitig verschiedene Kompartimente beeinträchtigen. Vorsicht: Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften beachten! Beispiele: Heptan, Silbernitratlösung
22 Wichtige Verbots- und Gebotszeichen
23 Rettungssymbole
24 Sofortmaßnahmen bei Unfällen 1. Retten - Verletzte unter Selbstschutz bergen - Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich - Abschalten von Gas, Strom, Wasser etc. 2. Hilfe anfordern oder 3333 (Wo? Wer? Was? Wie viele Verletzte?) 3. Erste Hilfe leisten
25 Sicherheitseinrichtungen im Labor Augendusche Notdusche Feuerlöscher Löschdecke Löschsand Not-Aus Telefon (Notruf) Entsorgungsstellen Erste-Hilfe-Material Notausgänge
26
27 Info-Material
28 Bei Fragen & Problemen Sabine Fechner Raum SL 112 Telefon: 0201/ Raum SL 117 Telefon: 0201/
29 Sicherheitsklausur Montag, :00 Uhr s.t. Raum SE 011 Studentenausweis mitbringen! Ergebnisse ab ca Uhr unter
30 Viel Glück am Montag! Erstes Praktikumstreffen: Donnerstag, Gruppe 1: Uhr Gruppe 2: Uhr Erstes Seminar: Donnerstag, , 08:00 Uhr Gruppe 1 (danach immer freitags 10:15 Uhr) Freitag, , 8:30 Uhr Gruppe 2
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