Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen

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1 S C H W A R Z RECHTSANW ÄLTE SCHWARZ RECHTSANWÄLTE Postfach Lüdenscheid BRUNO Q. SCHWARZ Rechtsanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Werkvertragsrecht Privates Baurecht ANETTE C. SCHWARZ Rechtsanwältin* Arbeitsrecht Familienrecht Vertragsrecht Kanzlei Staberger Str. 20 a Lüdenscheid Tel Fax info@rechtsanwalt-schwarz.de Zweigstelle Auf der Nacht Herscheid Tel Fax herscheid@rechtsanwalt-schwarz.de Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) V. v BGBl. I S. 267; Geltung ab SCHWARZ Rechtsanwälte Bruno Q. Schwarz, Inhaber (USt-ID: DE ) Anette C. Schwarz, angestellte Rechtsanwältin Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, Hamm Telefon: / , Telefax: / info@rak-hamm.de Fremdgeld Volksbank im Märkischen Kreis (BLZ ) * angestellt Geschäftskonto Volksbank im Märkischen Kreis (BLZ ) Geschäftskonto Sparkasse Lüdenscheid (BLZ ) HINWEIS gemäß 33 BDSG: Ihre Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert.

2 - 2 - Internet: Kontakt Kanzlei Lüdenscheid Staberger Straße 20a, Lüdenscheid Telefon: , Telefax: info@rechtsanwalt-schwarz.de Zweigstelle Herscheid Auf der Nacht 3, Herscheid Telefon: , Telefax: herscheid@rechtsanwalt-schwarz.de Vertragsbedingungen Sämtliche erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an den bevollmächtigten Anwalt abgetreten mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen. Der bevollmächtigte Anwalt nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Die aufgrund der Beauftragung des bevollmächtigten Anwalts entstehenden gesetzlichen Gebühren werden nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig und sind spätestens nach Ablauf von 30 Tagen durch Verzugseintritt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem. 286 III, 288 I BGB zu verzinsen. Von den Beschränkungen des 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Die Haftung des bevollmächtigten Anwalts wird für jeden Haftpflichtfall auf die Höhe der Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung (z. Zt ,00 EUR) beschränkt, soweit nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird. In Ehesachen haftet der Anwalt weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Versorgungsausgleichsberechnung vorzulegenden Unterlagen oder der / 3

3 - 3 - von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beträge. Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, dass in Arbeitsgerichtssachen außergerichtlich und in I. Instanz auch im Falle des Obsiegens kein Kostenerstattungsanspruch besteht. Der Auftraggeber ist gem. 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Gegenstandswert der dem Auftrag zugrunde liegenden Angelegenheit berechnen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen für bestimmte Angelegenheiten einen Pauschlabetrag. Möglich ist auch eine Abrechnung nach Zeit (bei minutengenauer Abrechnung). Hierfür setzen wir zur Zeit einen Stundensatz von 175,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Über die geleistete Zeit wird -soweit erforderlich- eine Abrechnung der geleisteten Minuten und Stunden sowie der angefallenen Auslagen erteilt. Die dananch jeweils abgerchneten Gebühren werden mit der Erteilung und Zugang der Rechnung fällig. Soweit im Rahmen des Mandats Auslagen nach Teil 7 VV-RVG, wie zum Beispiel Kopien, Post- und Telekommunikationspauschale, entstehen, berechnet die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte diese gesondert. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften werden für die ersten 50 Kopien 0,50 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Seite, für jede weitere Kopie 0,15 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Seite berechnet. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Anwalts. Soweit die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte im Laufe des Mandats weitere Kosten verauslagt, insbesondere Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamtsund Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen etc., werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Für bestimmte Auslagen, wie zum Beispiel Gebühren für Melderegisterund Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen usw., fällt aufgrund steuerlicher Vorschriften zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. / 4

4 - 4 - Die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte ist berechtigt, für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern ( 9 RVG). Die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte weist darauf hin, 1. daß die vereinbarten Gebühren von Rechtsschutzversicherungsgesellschaften möglicherweise nicht bzw. nicht vollständig übernommen werden. 2. daß die vereinbarten Gebühren unter Umständen die gesetzlichen Obergrenzen gemäß 34 Abs. 1 Satz 3 RVG überschreiten. 3. entgegen 34 Abs. 2 RVG eine Anrechnung der Gebühren für eine Beratung nach 34 Abs. 1 RVG auf eine weitere sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, nicht stattfindet. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Kanzleiort der Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte in Lüdenscheid. Berufshaftpflichtversicherung Gothaer Versicherungsbank VVAG, Arnoldiplatz 1,50969 Köln Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Berufsrechtliche Regelungen Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwalts- / 5

5 - 5 - kammer ( in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt ( 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer ( schlichtungsstelle@brak.de.

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