Guillaume JACQUINOT. Inclusion Europe Die europäische Vereinigung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien

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1 Guillaume JACQUINOT Inclusion Europe Die europäische Vereinigung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien

2 Themen Inclusion Europe Bestehende Rechte beim Zugriff auf das Internet Projekt SafeSurfing

3 Inclusion Europe 71 Mitglieder in 38 Ländern Die Mitglieder sind Behindertenorganisationen und/oder Familien von Menschen mit Behinderung. Mitglied mehrerer europäischer Plattformen und Netzwerke der Zivilgesellschaft (Inclusion International, Europäisches Behindertenforum, Europäische Sozialplattform)

4 Eine Vision für Europa Aufbau einer Gesellschaft, in der Menschen mit einer geistigen Behinderung die gleichen Rechte haben und uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können. Den Familien von Menschen mit geistiger Behinderung mit Hilfe einer angemessenen Unterstützung die Möglichkeit geben, wie andere Familien zu leben. Kontakte und den Austausch zwischen der Öffentlichkeit und Menschen mit geistiger Behinderung unterstützen und eine bessere Kommunikation fördern.

5 Die Werte Die Achtung von Menschen mit Behinderung beruht darauf, dass man ihre Situation kennt und versteht. Die Solidarität zwischen selbstständigen Personen und hilfsbedürftigen Menschen gewährleistet gute Leistungen für Menschen mit Behinderung und eine angemessene Betreuung. Der Einbezug in alle Aspekte der Gesellschaft ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ihre Rechte wahrnehmen können.

6 Ziele von Inclusion Europe Sich dafür einsetzen, dass Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien die gleichen Rechte eingeräumt werden und dass sie uneingeschränkt in die Gesellschaft integriert werden. Einfluss auf die Politik auf europäischer Ebene nehmen und den nationalen Organisationen die Möglichkeit geben, sich an den Entscheidungen zu beteiligen, von denen sie betroffen sind. Unsere Mitglieder dabei unterstützen, ihre Lobbyarbeit auszubauen sowie neue politische Handlungskonzepte, Strategien und Instrumente zu entwickeln, um die Integration zu fördern. Den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedorganisationen ermöglichen.

7 Die Europäische Plattform der Selbstvertreter (EPSA) Vereinigt die Selbstvertreter aus ganz Europa und richtet sich an die politischen Akteure, um sie für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung zu sensibilisieren. Fördert ein leicht zugängliches Kommunikationsformat wie «einfach zu lesen und zu verstehen». Die Prioritäten der EPSA: inklusive Bildung; selbstbestimmtes und unabhängiges Leben.

8 Bestehende Rechte beim Zugriff auf das Internet Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Strategie des Europarats in der Behindertenpolitik

9 BRK Artikel 9. g) - Zugänglichkeit «um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschliesslich des Internets, zu fördern» Artikel 21 - Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen : «Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäusserung und Meinungsfreiheit, einschliesslich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen ausüben können.»

10 Charakteristische Merkmale der Zugänglichkeit 56. Die Zugänglichkeit wird in vielen Fällen eingeschränkt als Zugänglichkeit der gebauten Umwelt verstanden. In Wirklichkeit handelt es sich um ein viel weiter gehendes Konzept, das auch die Zugänglichkeit von Waren und Dienstleistungen, einschliesslich der Lieferkanäle, umfasst und die universelle Konzeption einschliesst. Die Zugänglichkeit hängt mit allen Artikeln der BRK zusammen und ist daher unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu berücksichtigen. Sie gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Bereich. Mit anderen Worten ist sie für Menschen mit Behinderung ein «Förderer» in allen Lebensbereichen. Doch bei der vorliegenden Strategie wird dem Zugang zu den Informationen, zu den Informationstechnologien und zum Kommunikationsbereich besondere Beachtung geschenkt.

11 Zugänglichkeit 60.c Die Nutzung von zugänglichen und benutzerfreundlichen Kommunikationsarten, -mitteln und - formaten fördern, einschliesslich der Gebärdensprachen, der Brailleschrift, von leicht zu lesenden Texten und weiterer Methoden innerhalb der gesamten Kommunikation, der Mitteilungen mit einer verbesserten und alternativen Kommunikation (..)

12 Zugang zu Informationen 57. Der Zugang zu Informationen, wie er in der BRK definiert ist (Artikel 21), sowie die Kommunikation und die Sprache (Artikel 2) sind wesentliche Komponenten der Zugänglichkeit. Durch die unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten, die Informationen und Kommunikationstechniken entgegenzunehmen, weiterzuleiten und zu nutzen, entsteht eine Wissenskluft, die Ungleichheiten zur Folge hat. Die Zugänglichkeit kann diese Kluft überbrücken und ein Mittel sein, um die Medien- und Informationsbildung zu unterstützen, den Einbezug und die Mitwirkung zu fördern und schliesslich die Wahrnehmung der übrigen Menschenrechte zu ermöglichen. Denn die Menschenrechte können nicht ausgeübt werden, wenn man nicht darüber informiert ist und sie nicht zugänglich sind. 60.a. Die Diskussion über einen erstklassigen Zugang zu den Informationen, zu den Kommunikationsmitteln und zum digitalen Umfeld für Menschen mit Behinderung fördern. Dies umfasst auch die Medien- und Informationsbildung sowie die Integration in die politischen Strategien zur Informationsgesellschaft und zur Mitwirkung an deren Erarbeitung.

13 Das Recht auf Beteiligung 54,d Die Achtung, die Gleichstellung, die Fähigkeiten, die aktive Beteiligung, den Einbezug und die Integration von Menschen mit Behinderung in die Medien, die Freizeitbeschäftigungen und das Kulturleben fördern, sowohl als Akteure als auch als aktive Nutzer.

14 Beteiligung und Präsenz in der Öffentlichkeit

15 Gefahren im Internet Verbrechen aus Hass und durch Mobbing, insbesondere im Internet, sind ebenfalls Formen der Ausbeutung, der Gewalt und des Missbrauchs, denen Kinder und Jugendliche mit Behinderung besonders ausgesetzt sind.

16 Einen besseren Schutz gewährleisten.

17 Das Projekt SafeSurfing

18 Das Projekt in Zahlen Realisierung in fünf Ländern mit vier Partnern Fünf Online-Schulungsmodule Fünf Videos Schulung von über 200 Menschen mit geistiger Behinderung

19 Projektziele Schulung von Menschen mit geistiger Behinderung in den Bereichen Datenschutz und sicheres Surfen im Internet Produktion von Videos zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Internetsicherheit, die nach dem Abschluss des Projekts genutzt werden können Erarbeitung von politischen Empfehlungen zum Datenschutz und zur Nutzung des Internets durch Menschen mit geistiger Behinderung

20 Schulungsmodule Das Internet völlig sicher nutzen und meine persönlichen Daten schützen Gefahren im Internet Das Internet und mobile Anwendungen nutzen und dabei völlig sicher surfen Facebook und völlig sicheres Surfen Informationen schützen oder austauschen

21 Video Wie lässt sich völlig sicher im Internet surfen?

22 Informationen im Internet austauschen Risiken beim Austauschen von Informationen Rechte als Nutzer Beispiele von empfehlenswerten Vorgehensweisen

23 Das Internet wird für viele Dinge genutzt.

24 Im Internet werden viele Informationen bekanntgegeben.

25 Kann ich diese Informationen jemandem bekanntgeben, den ich nicht kenne? Nein!

26 Wie kann ich meine Informationen kontrollieren? Jemandem, den du nicht kennst, würdest du deine Schlüssel nicht anvertrauen. Also, gib auch dein Passwort nicht bekannt!

27 Ergebnisse Im Rahmen der Online-Schulungsmodule wurden rund 200 Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre Familien und weitere Betreuungspersonen geschult. Die Projektpartner und weitere Organisationen sind besser vorbereitet, um alle Anwenderinnen und Anwender zu schulen, und sie können die Projektressourcen nutzen, um die Schulung weiterzuführen. Dank der Verfügbarkeit von einfach lesbaren Schulungsunterlagen können Menschen mit geistiger Behinderung die Schulung auf sich selbst gestellt absolvieren.

28 Im Rahmen des Projekts «Able to Include» wurde Kolumba entwickelt, eine einfacher nutzbare Schnittstelle von Gmail (mit Google). Für verschiedene Arten von Behinderungen zugänglich Vereinfachte Mailbox für das Empfangen und Versenden von Mitteilungen und die Verwaltung der Kontakte

29 Fazit Beim Internetzugang für Menschen mit Behinderung müssen die Dienstleistungserbringer eine wichtige Rolle übernehmen. Viele Nutzerinnen und Nutzer sind sich nicht bewusst, dass im Internet verschiedene Gefahren lauern. Doch trotz dieser Gefahren muss dem Recht von Menschen mit geistiger Behinderung, auf die Informationen zuzugreifen und aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen, Rechnung getragen werden.

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