Informationen gemäß WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007)

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1 Informationen gemäß WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007) Salzburg, Version 2017/4 Inhalt Seite 1. Allgemeine Informationen über die Volksbank Salzburg Möglichkeiten der Kommunikation Information über die Kundeneinstufung Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Lagerstellenpolitik Interessenkonflikte 4 7. Information über Vorteile Information über Entgelte Wertpapiere Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik). 11 A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien. 11 B. Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Anlageempfehlung zu Einzelaktien und Finanzinstrumenten der Risikoklasse Telefonaufträge von Privatkunden mit Wohnsitz außerhalb von Österreich Impressum Seite 1 von 16

2 1. Allgemeine Informationen über die Volksbank Salzburg Bezeichnung: Volksbank Salzburg eg Haftung: Genossenschaft mit beschränkter Haftung Adresse: St.-Julien-Straße 12, 5020 Salzburg Telefon: Telefax: Internet: BIC: VBOEATWWSAL UID-Nummer: ATU Firmenbuchgericht: Salzburg Firmenbuchnummer: z DVR: Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), 1090 Wien, Otto- Wagner-Platz 5, Telefon: +43/1/ , Internet: Die Volksbank Salzburg (im folgendem auch Volksbank genannt) besitzt eine Vollbankkonzession, die Bankgeschäfte sowie bankmäßige Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäfte aller Art, ausgenommen Bankgeschäfte gemäß 1 Abs 1 Z 9, 12, 13, 13a, 14, 15, 16 und 21 BWG und alle spekulativen Geschäfte, umfasst. Sie erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß 1 Z 2 und 3 WAG Die Volksbank bietet ein umfangreiches Spektrum an Wertpapiergeschäften und Geschäften mit anderen Finanzinstrumenten an, vor allem den Erwerb, die Verwahrung und Veräußerung von Wertpapieren. Wird für ein von der Volksbank ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) veröffentlicht, hält die Volksbank diesen in allen Geschäftsstellen kostenlos zur Abholung bereit und ist auf der Homepage unter abrufbar. Wird für ein von der Österreichischen Volksbanken AG (nunmehr immigon portfolioabbau ag) ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) veröffentlicht, hält die Österreichische Volksbanken AG (nunmehr immigon portfolio abbaubank ag) oder die Volksbank diesen in allen Geschäftsstellen kostenlos zur Abholung bereit. Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung seines Auftrages oder, sofern die Volksbank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Darüberhinaus übermittelt die Volksbank dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines Auftrages. Sollten Sie Fragen zu den angebotenen Wertpapierdienstleistungen oder nachfolgenden Informationen haben, steht Ihnen Ihr Volksbank- Berater jederzeit gerne zur Verfügung. 2. Möglichkeiten der Kommunikation Die Kommunikation zwischen der Volksbank und den Kunden erfolgt in deutscher Sprache. An Kommunikationsmöglichkeiten stehen während der üblichen Geschäftszeiten neben dem persönlichen Gespräch auch alternative Kommunikationsmittel, wie Telefon, Telefax oder elektronische Post zur Verfügung. Aufträge des Kunden an die Volksbank können nur schriftlich oder - bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen auch per Telefon, Telefax oder Volksbank Electronic Banking erteilt werden. 3. Information über die Kundeneinstufung Kreditinstitute haben ihre Kunden als Privatkunde, professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei einzustufen. Professionelle Kunden sind nach dem Gesetz der Bund, die Bundesländer, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften und Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme mindestens 20 Millionen Nettoumsatz mindestens 40 Millionen Eigenmittel mindestens 2 Millionen. Weiters kann jeder Kunde die Einstufung als professioneller Kunde beantragen, soferne erzwei der folgenden drei Kriterien erfüllt: Während der letzten vier vorhergehenden Quartale durchschnittlich 10 Geschäfte pro Quartal von erheblichem Umfang getätigt hat Liquide Mittel und Finanzinstrumente von mindestens ,-- besitzt Mindestens einjährige berufliche Position im Finanzsektor, die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte und Dienstleistungen voraussetzt. Professionelle Kunden genießen ein gegenüber Privatkunden niedrigeres Schutzniveau: sie erhalten z.b. weniger Informationen, der Eignungstest wird nur eingeschänkt, der Angemessenheitstest überhaupt nicht durchgeführt. Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als professionelle Kunden erfüllen, können auch die Einstufung als geeignete Gegenpartei beantragen. Geeigneten Gegenparteien kommt nur das niedrigste Schutzniveau des WAG 2007 zu, so kommen z.b. die Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) oder die Eignungs- und Angemessenheitstests bei der Auftragserteilung nicht zur Anwendung, sondern die Volksbank ist nur zur Einhaltung der Regeln über die Interessenskonflikte und die Information über die Kundeneinstufung verpflichtet. Alle Kunden, die weder professionelle Kunden noch geeignete Gegenparteien sind, sind Privatkunden. Auch professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien können jedoch jederzeit ihre Behandlung als Privatkunden (oder professionelle Kunden) und somit ein erhöhtes Schutzniveau verlangen. Privatkunden genießen das höchstmögliche Schutzniveau des Gesetzes. 4. Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen: Einlagen bei der Volksbank Salzburg sind geschützt durch die Volksbank Einlagensicherung eg. Die Sicherungsobergrenze beträgt EUR ,-- pro Einleger pro Kreditinstitut. Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben werden alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben, gilt die Obergrenze von für jeden einzelnen Einleger. Die Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts beträgt 20 Arbeitstage. Währung der Erstattung ist Euro. Die Kontaktdaten der Volksbank Einlagensicherung eg: Kolingasse Wien Tel.: +43 (664) einlagensicherung@volksbank.at Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem: Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu oder Gegenwert in fremder Währung vom Einlagensicherungssystem erstattet. (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal oder Gegenwert in fremder Währung pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise auf einem Sparkonto und auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich erstattet. In einigen Fällen sind Einlagen über oder Gegenwert in fremder Währung hinaus bis zu einer Höhe Seite 2 von 16

3 von oder Gegenwert in fremder Währung gesichert: 1. Die Einlagen a) resultieren aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, oder b) erfüllen gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke und knüpfen an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder c) beruhen auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung, und 2. der Sicherungsfall tritt innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können, ein. Der Einleger hat innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls einen Antrag für die Erstattung dieser über eine Höhe von hinaus als gedeckt geltenden Einlagen an das Einlagensicherungssystem zu stellen. (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten: Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von für jeden Einleger. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Berechnung der erstattungsfähigen Einlagen der einzelnen Einleger der auf jeden Einleger entfallende Anteil an den Einlagen des Gemeinschaftskontos zu berücksichtigen, wenn die Einleger des Gemeinschaftskontos dem Mitgliedsinstitut besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen schriftlich übermittelt haben. Haben es die Einleger unterlassen, Regelungen für die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto an das Mitgliedsinstitut schriftlich zu übermitteln, so sind die Einlagen des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen auf die Einleger zu verteilen. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von oder Gegenwert in fremder Währung allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. Weitere Informationen sind erhältlich über (4) Erstattung: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Volksbank Einlagensicherung eg, Kolingasse 14-16, 1090 Wien, Tel.: , Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu oder Gegenwert in fremder Währung) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, ab dem 31. Dezember 2023 innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Bis zum 31. Dezember 2023 wird Ihnen die Volksbank Einlagensicherung eg, wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an Sie erstatten kann, auf Ihren Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der gedeckten Einlagen auszahlen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Die Auszahlung des angemessenen Betrags wird die Volksbank Einlagensicherung eg auf Basis und nach Prüfung Ihres Antrags, der ihr bereits vorliegenden Daten sowie der von der Bank bereitzustellenden Daten vornehmen. Ihr ursprünglicher Anspruch auf Auszahlung eines Betrags in Höhe Ihrer gedeckten Einlagen verringert sich in diesem Fall um den durch die Volksbank Einlagensicherung eg ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Gedeckte Einlagen werden nicht ausgezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die der Sicherungseinrichtung bei einer Auszahlung entstehen würden. Erstattungsfähige Einlagen werden bei der Berechnung der gedeckten Einlagen nicht berücksichtigt, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Mitgliedsinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Anlegerentschädigung: Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR ,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen unter die Einlagensicherung. Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen in 10 Abs. 1 ESAEG. Nicht erstattungsfähig sind zum Beispiel Eigenmittel des Kreditinstituts (zb Ergänzungskapital); Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen; Einlagen, bei denen bis zum Eintritt eines Sicherungsfalls die Identität ihres Inhabers niemals gemäß den 40 bis 41 Bankwesengesetz festgestellt wurde, es sei denn, die Identifizierung wird innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls nachgeholt; Schuldverschreibungen eines Kreditinstituts und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Exemplar des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zur Verfügung. Sie finden das Gesetz auch online im Rechtsinformationssystem unter 5. Lagerstellenpolitik Bei der Abwicklung von Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten wie z.b. Käufen und Verkäufen - und der damit verbundenen Verwahrung und Verwaltung, wenn diese nicht durch die Volksbank selbst erfolgt, bedient sich die Volksbank externer Drittverwahrer (Lagerstellen) im Inland wie auch im Ausland, wobei auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers von der Volksbank besonderer Wert gelegt wird. Die Volksbank trennt grundsätzlich Kundenbestände und Eigenbestände der Bank. Die Verwahrung erfolgt im Inland in der Regel als Sammelverwahrung, bei der der Kunde anteiliger Miteigentümer am Sammelbestand der Wertpapiere der gleichen Gattung ist und somit ein Seite 3 von 16

4 Aussonderungsrecht im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verwahrers hat. Die Volksbank haftet bei der Verwahrung für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter. Bei Einschaltung eines Drittverwahrers haftet sie für dessen Verschulden, gegenüber Unternehmern jedoch nur für eine mangelhafte Auswahl eines Drittverwahrers. Bei der Verwahrung bei einem Dritten im Ausland unterliegt die Volksbank den geltenden Rechtsvorschriften und Usancen des entsprechenden Landes bzw Verwahrortes sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Bei Drittverwahrung im Ausland wird dem ausländischen Drittverwahrer in regelmäßigen Abständen von der Volksbank ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt, dass die für Kunden hinterlegten Wertpapiere im Eigentum der Kunden stehen und nicht der Volksbank gehören. Ein Sicherungs- oder Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Wertpapieren der Kunden kann ein Drittverwahrer nur dann geltendmachen, wenn die Volksbank ihren Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht nachgekommen ist. Im Inland ist eine solche Geltendmachung nur möglich, wenn Forderungen in Beziehung auf diese Wertpapiere entstanden sind. Nach den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte (AGB) stehen der Volksbank Sicherungsrechte zu, insbesondere gemäß den Punkten 49ff (Pfandrecht) und 58ff (Zurückbehaltungsrecht). interne Richtlinien, die die Wahrung der Kundeninteressen gewährleisten, entsprechende Schulung der Mitarbeiter, Funktionstrennungen zur Verhinderung unsachgemäßer Einflussnahme, Implementierung einer unabhängigen Compliance-Funktion, die über die Einhaltung der implementierten Vorkehrungen wacht, Offenlegung von Interessenkonflikten, deren Vermeidung nicht möglich ist, vor der Erbringung der Wertpapierdienstleistung, Regeln über die Entgegennahme, Gewährung und Offenlegung von Vergütungen, grundsätzliches Verbot der Geschenkannahme durch Mitarbeiter. Auf Kundenwunsch erteilt die Volksbank gerne genauere Informationen zu bestehenden und potentiellen Interessenkonflikten und deren Bewältigung. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Konflikt zu bewältigen und die Volksbank daher nicht gewährleisten kann, dass das Kundeninteresse unbeeinträchtigt bleibt, wird sie ihren Kunden Art und Umfang des Interessenkonfliktes offen legen, bevor sie Geschäfte für ihre Kunden tätigen wird. 6. Interessenkonflikte Entsprechend den Bestimmungen des WAG 2007 ist die Volksbank verpflichtet, ihre Kunden über die in von ihr zur Bewältigung von Interessenkonflikten getroffenen Maßnahmen und Vorkehrungen zu informieren. Die Volksbank erbringt ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden. Durch das größer werdende Spektrum der Tätigkeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten lassen sich Interessenkonflikte zwischen diesen Tätigkeiten und den Interessen der Kunden nicht immer ausschließen. Der Anspruch der Volksbank ist es, solche Interessenkonflikte zu erkennen und adäquat zu bewältigen, um im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln zu können. Grundsätzlich können Interessenkonflikte zwischen der Volksbank, anderen Unternehmen des Volksbankenverbundes, Mitarbeitern der Volksbank, dem Management der Volksbank, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen mit der Volksbank verbundenen Personen und Kunden der Volksbank entstehen. Interessenkonflikte können insbesondere aus folgenden Situationen entstehen: Interesse der Volksbank am Absatz von Finanzinstrumenten in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Erhalt oder Gewährung von Vorteilen von oder an Dritte (die Informationen über die der Volksbank allenfalls von Dritten zukommenden Vorteile sind nachfolgend und im Schalteraushang bekannt gemacht). Erhalt erfolgsbezogener Vergütungen durch Mitarbeiter der Volksbank. Aktivitäten im Eigenhandel. Finanzanalysen, die von der Volksbank erstellt werden, die aufgrund ihrer Weitergabe an Kunden eine Grundlage für deren Anlageentscheidung sein können. Erlangung von Informationen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Um Interessenkonflikte adäquat bewältigen zu können werden von der Volksbank, entsprechend dem Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft, folgende Maßnahmen angewendet: Organisatorische Verfahren zur Wahrung der Kundeninteressen in der Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Orderausführung, Abteilungen und juristische Einheiten operieren mit der notwendigen Unabhängigkeit voneinander, Einrichtung von Informationsbarrieren, um vertrauliche Kundeninformationen zu schützen, 7. Information über Vorteile Für die Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten wird eine hochwertige Aufklärung und Beratung seitens der Volksbank geboten. Zur Deckung des Aufwandes, der im Zuge dieses Services entsteht, erhält bzw. gewährt die Volksbank Vorteile (auch unter den Begriffen Inducements/Vergütungen/ Anreize in Verwendung). Die Volksbank stellt sicher, dass diese Vorteile den Interessen des Kunden nicht entgegenstehen, sondern für eine Verbesserung der Wertpapierdienstleistungsqualität verwendet werden. Die Volksbank zahlt/erhält an/von Emittenten von Finanzinstrumenten (insbesondere von Aktien, Anleihen und strukturierten Produkten) und an/von Fondsgesellschaften und an/von andere/n Dritte Vorteile unter anderem wie Provisionen oder andere geldwerte oder nicht geldwerte Leistungen. Diese Vorteile können einmalig beim Erwerb des Finanzinstrumentes [Rückvergütung von Transaktionsspesen, Ausgabeaufschlag, Bonifikation (entsprechende Abschläge auf den Emissionspreis, z.b. Platzierungsprovision), Abschlussprovision und ähnliches] oder periodisch wiederkehrend (Bestandsprovision und ähnliches) zur Verrechnung kommen. Direkte Kosten und Spesen, wie unter anderem Verwahrungsgebühren, Abwicklungs- und Handelsplatzgebühren, Verwaltungsgebühren oder gesetzliche Gebühren stellen keine Vorteile dar und werden bei der Erbringung einer Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die aktuellen Entgelte sind dem Schalteraushang zu entnehmen. Vorteile im Allgemeinen Beim Erwerb von Fondsanteilen und Strukturierten Produkten werden in der Regel Ausgabeaufschläge (Aufschläge auf den Kaufpreis) verrechnet, davon erhält die Volksbank bis maximal den vollen Ausgabeaufschlag. Die Volksbank gibt auf Anfrage gerne nähere Informationen zu einem konkreten Produkt bekannt. Fondsanteile Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschläge sind im Verkaufsprospekt ausgewiesen. Der Ausgabeaufschlag ist bei österreichischen Fonds Teil des Ausgabepreises (= Kaufpreis). Vorteile in Form von Bestandsprovisionen werden typischer Weise aus der Verwaltungsgebühr von Fondsgesellschaften bezahlt. Diese fallen periodisch in Relation % zum Volumen an. Bestandsprovisionen variieren nach Fondsgesellschaft und Markt und können nach unterschiedlichen Kriterien gestaltet sein. Vorteile entstehen auch bei der Rückvergütung von Transaktionsspesen an die Volksbank durch die Fondsgesellschaft. periodische Vorteile p.a.: Seite 4 von 16

5 Bei Emissionen des Volksbankenverbundes beträgt die Höhe der Bestandsprovisionen zwischen 0,10% - 0,75%. Bei Dritten kann die Höhe der Bestandsprovisionen zwischen 0% bis 1% betragen. Strukturierte Produkte Bei der Emission von strukturierten Finanzinstrumenten (Strukturierte Investments) wird in der Regel eine Provision (Bestandsprovision bzw. Bonifikation) verrechnet. einmalige Vorteile beim Erwerb: Die Höhe der Bonifikationen beträgt bei Emissionen des Volksbankenverbundes zwischen 0% und 5%. Bei Dritten beträgt die Höhe der Provisionen zwischen 0% und 5%. periodische Vorteile p.a.: Die Höhe der Provisionen beträgt bei Emissionen des Volksbankenverbundes zwischen 0% und 0,75%. Bei Dritten beträgt die Höhe der Provisionen zwischen 0% und 0,75%. Sonstige Finanzinstrumente Bei der Emission von sonstigen Finanzinstrumenten können Provision (Bestandsprovision bzw. Bonifikation) verrechnet werden. einmalige Vorteile beim Erwerb: Bei Emissionen des Volksbankenverbundes beträgt die Höhe der Provisionen in der Regel zwischen 0% und 2%. Bei Dritten kann die Höhe der Provisionen bis zu 7% betragen. periodische Vorteile p.a.: Die Höhe der Provisionen beträgt bei Emissionen des Volksbankenverbundes zwischen 0% und 0,50%. Bei Dritten kann die Höhe der Provisionen bis zu 1% betragen. Die Volksbank gibt auf Anfrage gerne nähere Informationen zu einem konkreten Produkt bekannt. 8. Information über Entgelte Wertpapiere Entgelte Wertpapiere Stand: 17. Mai 2017 Angebotene Wertpapierbörsen/Ausführungsplätze siehe Informationen gemäß WAG Inländische Werte/ Börse/Emittenten Seite 1 Ausländische Werte/ Börsen/Emittenten Kauf (KF), Verkauf (VK) und Festpreisgeschäft (Kaufvertrag) Anleihen / Forderungswertpapiere / 0,80% 1,00% VBS-Obligationen (Ermäßigung bei Kauf) 0,50% Aktien / Bezugsrechte / Optionsscheine / ETF / Net-Fonds 1,25% 1,25% / Fonds ohne Bonifikationen Investmentfonds KF: Ausgabepreis (inkl. Ausgabe- KF: Ausgabepreis (inkl. Ausgabeaufschlag) aufschlag) (Bei Fonds der Union Investments (UI) gelten die VK: Rücknahmepreis (RP) VK: Rücknahmepreis (RP) inländischen Werte) abzüglich 1,00% abzüglich 1,25% Zertifikate Provision Zins-Cap Provision zur Absicherung von FW-Krediten KF: Kaufkurs zzgl. Ausgabeaufschlag VK: RP abzgl. 1,00% 0,70% einmalig 0,25% einmalig Mindestspesen Kauf und Verkauf EUR 35,-- Ablauf, Änderung, Storno WP-Auftrag EUR 10,-- Nicht zugeteilte Zeichnungen EUR 20,-- Gebühr pro Wertpapierauftrag --- KF: Kaufkurs zzgl. Ausgabeaufschlag VK: RP abzgl. 1,25% Depotgebühren p.a. *) Die Berechnung für die taggenaue Behaltedauer erfolgt vierteljährlich im nach hinein per Quartalsultimo. Basis ist der Kurs bzw. Kurswert (mind. Nominalwert) per Quartalsultimo bzw. der letzte verfügbare Kurs. Emissionen Volksbank Salzburg, ÖVAG (nunmehr 0,10% 0,25% immigon portfolio abbaubank ag), Volksbank Investments Fonds Union Investment Austria (UIA), Union Investment 0,25% (UI DE/LU-ISIN), Union Investment Austria Real Estate Sonstige Inländische Emittenten/Wertpapiere 0,25% 0,50% Ausland I (Emittenten/WP insb. aus Westeuropa, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland) 0,50% Ausland II (aus USA, Argentinien, Brasilien, Mexiko, Südafrika, Israel, Singapur, Thailand, 0,60% Philippinen, Slowenien, Indien, Kroatien, Slowakei, Bosnien, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Ägypten, Grenada, Georgien, Gambia, Kasachstan, Jamaika, Libanon, Liberia, Montenegro, Mauritius, Nigeria, Peru, Rumänien, Serbien, Seychellen, Uruguay) Ausland III (aus Tschechien, Russland, Türkei, Ungarn, Griechenland, UAE, Albanien, Chile, 0,75% Bangladesch, Belize, Papua-Neuguinea, Marshall-Inseln) Ausland IV (aus Bermuda, Bulgarien, Ukraine, Polen) 1,00% Ausland V (aus Mazedonien) 1,75% Mindestdepotgebühr *) EUR 6,25 vierteljährlich / EUR 25,-- p.a. Erträgnisaufstellungsgebühr (z.b. Steuerreport Deutsche EUR 10,-- Abgeltungssteuer) *) Report Deutsche Abgeltungssteuer *) EUR 100,-- Inkassoprovision für Kupon- und Tilgungsabrechnungen *) 0,125% 0,25% (mind. EUR 2,--) *) zuzüglich 20 % Umsatzsteuer Fremde Spesen werden generell weiterverrechnet, Details siehe nachfolgende Information und Übersicht Fremde Spesen. Berechnungsgrundlagen der Entgelte sind Kurs- bzw. Nominalwerte. Entgelte Wertpapiere Seite 5 von 16

6 Seite 2 Inländische Werte/ Börse/Emittenten Ausländische Werte/ Börsen/Emittenten Stimmkartenbesorgung je Eintrittskarte *) EUR 20,-- Inkassoeinreichung fälliger Wertpapiere Kupons und Zinsscheine *) 3,00 % (mind. EUR 35,--) Wertpapierstücke *) 0,25% (mind. EUR 35,--) Effektive Wertpapiereinlieferung *) Wertpapierauslieferung *) 0,50% (mind. EUR 50,--) WP-Übertrag *) Umtausch, Bezugsgebühr EUR 50,-- pro Kategorie/ISIN-Nr. EUR 35,-- pro Kategorie/ISIN-Nr. Devisenprovision 0,25% Fondsspar-Plan Vermögensaufbau mit ausgewählten Fonds der Union Investment (UI), (Standarddepot) UI Austria und Union Investment Real Estate Austria AG Veranlagungsgebühr p.a. pro Fonds *) Fondsspar-DAU ab : EUR 0,-- / Alte DAU: EUR 6,-- Mindestanlagebetrag pro Monat/Fonds ab 50,-- Anspartermine pro Monat / Abrechnungen Kauf, Verkauf/Vermögensabbau, sonstige Entgelte und Gebühren 12. d. M. / Abrechnung je Geschäftsfall Standardkondition Wertpapier Banking Kauf und Verkauf: Anleihen/Forderungswertpapiere / Aktien / Net-Fonds / ETF / Fonds, Zertifikate, SI- Produkte ohne Ausgabeaufschlag bzw. Bonifikation / Optionsscheine. Verkauf: Strukturierte Investments (SI-Produkte) Kauf: Fonds Union Investment (UI), Fonds Union Investment Real Estate Austria AG und sonstige Dritt-/Fremdfonds mit Vertriebsvereinbarung und Vertriebszulassung in Österreich In- und ausländische Werte bis EUR 4.999,--: 0,80 % (mind. EUR 15,--) ab EUR 5.000,--: 0,70 % ab EUR ,--: 0,60 % ab EUR ,--: 0,50 % ab EUR ,--: 0,40 % Ausgabeaufschlag abzgl. bis EUR 4.999,--: 10 % ab EUR 5.000,--: 15 % ab EUR ,--: 20 % ab EUR ,--: 30 % ab EUR ,--: 40 % Mindestkaufvolumen EUR 1.000,--, ansonsten EUR 15,-- Gebühr Verkauf: Investmentfonds RP abzüglich 0,35% (mind. EUR 12,--) Kauf: Fremdprodukte Strukturierte Investments Nutzungsentgelt *) Sonstige Entgelte und Gebühren Kaufkurs zzgl. Ausgabeaufschlag (Ausgabepreis) EUR 2,-- p.m. Standardkondition Depot- bzw. Fondsspar-Schließungsgebühr *) EUR 30,-- Entgelt für sonstige Dienstleistungen *) EUR 90,-- pro Stunde Wertpapier- und Fondsspar- Verrechnungskonten siehe Entgelte für Freie Euro-Konten, Konten in fremder Währung, Wertpapier- und Fondsspar-Verrechnungskonten, Festgeld-Konten *) zuzüglich 20 % Umsatzsteuer Entgelte Wertpapiere Seite 3 Information und Übersicht Fremde Spesen, Gesamtentgelt Bitte beachten Sie, dass beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten (Wertpapiere) und der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen zusätzlich zu den Entgelten der Volksbank Salzburg auch fremde Spesen anfallen. Das Gesamtentgelt (pro Auftrag/Transaktion) setzt sich somit aus den Entgelten der Volksbank Salzburg, Seite 6 von 16

7 den Kontrahentenspesen (das sind Entgelte unserer Partnerbank für jede Transaktion), sonstigen fremden Spesen (insbesondere Börsenspesen, Maklergebühren, Abwicklungsgebühren), Steuern aller Art (z.b. Umsatzsteuer, Kapitalertragssteuer, Börsensteuer etc.) zusammen. Die nachfolgenden Angaben sind Richtwerte für die gängigsten Wertpapiere, Börsen und Wertpapierdienstleistungen und verstehe n sich pro Auftrag zuzüglich fremder Spesen und Gebühren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann trotz sorgfältiger Analyse keine Haftun g übernommen werden. Nachfolgende Prozentangaben beziehen sich auf den Kurswert. Kontrahentenspesen Allgemeine Kosten Änderung/Storno 5,-- Ablehnung 5,-- Börsenaufträge Region *) Gebühr Europa I 0,03 % (mind. 13,50) Europa II 0,05 % (mind. 14,50) Europa III 0,125 % (mind. 35,--) Europa IV 0,15 % (mind. 50,--) USA / Kanada 0,125 % (mind. 25,--) Ausnahme: OTC/Pink Sheet: Fix 125,-- Australien 0,125 % (mind. 65,--) Afrika / Asien 0,25 % (mind. 50,--) CEE 0,30 % (mind. 50,--) Cap je Auftrag 100,-- *) siehe Tabelle Zuordnung Handelsbörse Region auf Seite 5 Außerbörslicher Handel: Fremdfonds Kauf **) - Union Investment Fonds (UI Austria, UI Privatfonds, UI Luxembourg) - Sonstige Fremdfonds Vermögensverwaltung Gebühr 7,50 fix 0,10 % (mind. 25,--, max. 100,--) Wird derzeit in der Volksbank Salzburg nicht angeboten) Vermögensaufbau Fremdfonds Für ausgewählte Fonds gemäß Liste spesenfrei (UI Austria, UI Privatfonds, UI Luxembourg) Sonstige Fremdfonds 0,50 % (mind. 5,--) Verkauf - Union Investment Fonds (UI Austria, UI Privatfonds, UI Luxembourg) - Sonstige Fremdfonds 7,50 fix 25,-- fix **) ETFs sind von der Betrachtung ausgenommen, da diese via Börse gehandelt werden. Entgelte Wertpapiere Seite 4 Außerbörslicher Handel: Sonstige Wertpapiere (Finanzinstrumente) Wertpapierart Gebühr Volksbank Salzburg Emissionen 0,-- Volksbankenverbund (ZO) Emissionen Primärmarkt 0,-- (inkl. Emissionen der Emittentenplattform) Volksbankenverbund (ZO) Emissionen Sekundärmarkt 15,-- (inkl. Emissionen der Emittentenplattform) Aktien 0,25 % (mind. 30,--) Fremdemissionen: Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine u.dgl. 25,-- Bezugsrechte Österreich, Deutschland 3,-- Bezugsrechte andere Länder 6,-- Sonstige Wertpapierdienstleistungen Wertpapierart Depoteingang (Wertpapierübertrag) / ISIN-Nr. Depoteingang effektive Stücke pro ISIN-Nr. Gebühr frei, jedoch fremde Spesen frei, jedoch fremde Spesen + Porto + Valorenversicherung (mind. 3,63) Depotausgänge / Auslieferungen pro ISIN-Nr. Inlandswerte 12,--, Auslandswerte 22,--, jeweils zzgl. fremde Spesen Seite 7 von 16

8 Lagerstellenwechsel wegen Börsenwechsel 12,-- + fremde Spesen Einreichung inländische effektive Stücke Inkassogebühr (pro 1% v. Einlösungswert + Porto + Valorenversicherung (mind. ISIN und pro Kupon-Nummer) 3,63), mind. 7,-- max. 70,-- Einreichung ausländische effektive Stücke Inkassogebühr (pro 2% v. Einlösungswert + Porto + Valorenversicherung (mind. ISIN und pro Kupon-Nummer) 3,63), mind. 10,-- max. 70,-- Abwicklung von Kuponerneuerungen 14,-- + fremde Spesen (= Porto + Valorenversicherung, mind. 3,63) Stimmkartenbesorgung je Eintrittskarte 5,-- (Inland) bzw. 25,- (Ausland) Regulierung der aus Kapitalmaßnahmen entstandenen Spitzen 3,-- (Spitzenverwertung) Entgelte Wertpapiere Seite 5 Tabelle: Zuordnung Handelsbörse Region Anbei finden Sie die Zuordnung der wichtigsten Handelsbörsen zur jeweiligen Gebührengruppe. Nicht angeführte Börsenkürzel sind grundsätzlich auf Basis des Börsenlandes der jeweiligen Region zugeordnet, vorbehaltlich etwaiger Sondereinstellungen auf Bas is der Kosten der Anbindung. Börsenland Handelsbörse Region Börsenland Handelsbörse Region AT XVIE Europa I CA XTSE, XTSX, XCNQ USA / Kanada DE XBER, XDUS, XETR, XFRA, XHAM, XMUN, XSTU, XHAN Europa II US 1OTC, ARCX, XASE, XBOS, XNMS, XNYS, XOTC, 1NBQ, XNAS, NYSE BA XSSE Europa III HK XHKG Afrika / Asien BE XBRU ID XIDX CH XSWX, XVTX, XQMH JP XJAS, XTKS, 1JOB, JP DK XCSE KR XKOR ES XMAD, 1MBE, SG XSES XMCE FI XHEL TH XBKK FR XPAR ZA XJSE GB XLON AU XASX Australien IE XDUB HR XZAG CEE IT XMIL MK XMAE NL XAMS PL XWAR NO XOSL RO XBSE PT XLIS RU MISX RS XBEL SI 1LJU SE XSTO GR XATH Europa IV Entgelte Wertpapiere Seite 6 Informationen zu Finanztransaktionssteuern Französische Finanztransaktionssteuer*): Gültig seit 1. August 2012 für den Erwerb sogenannter Kapitalwertpapiere Besteuert werden der Erwerb von Wertpapieren von börsennotierten Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben und die über eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro verfügen (etwa 100 Aktiengesellschaften). Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion, erfasst werden somit auch Transaktionen französischer Wertpapiere an ausländischen Börsenplätzen. Der Steuersatz beträgt derzeit 0,30 % des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb. Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung bei Ausübung von Derivaten. Erfasst werden jedoch nur Aktien am regulierten Markt. Italienische Finanztransaktionssteuer*): Gültig seit 1. März 2013 auf den Erwerb von Aktien (und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des italienischen Rechts) Besteuert wird der Erwerb von Wertpapieren italienischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen Euro (mindestens 70 Aktiengesellschaften) Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion. Seite 8 von 16

9 Als Erwerb gilt der direkte Wertpapierkauf. Der Steuersatz beträgt zwischen 0,12 % des Kaufpreises am regulierten Markt und 0,22 % an anderen Börsenplätzen. Ab 2014 sinkt der Steuersatz auf 0,10 % bzw. 0,20 %. *)Weiterverrechnung erfolgt derzeit bei entsprechender Belastung der Volksbank Salzburg eg durch die Börse bzw. den Kontrahenten Börse- bzw. Brokerspesen (Angaben sind Richtwerte) Österreich und Deutschland: Börse Wien prime market, mid market continuous standard market continuous mid market auction standard market auction other securities.at cont./auction bond market.at 0,03% vom Kurswert, Mindestgebühr 1,90, Maximalgebühr 60,00 zzgl. CCP-Gebühr 0,97 0,04% vom Kurswert, Mindestgebühr 4,00, zzgl. CCP-Gebühr 0,97 0,05% vom Kurswert, Mindestgebühr 4,00, zzgl. CCP-Gebühr 0,97 0,06% vom Kurswert, Mindestgebühr 4,00, zzgl. CCP-Gebühr 0,97 0,01% vom Kurswert Mindestgebühr 5,00, Maximalgebühr 40,00 zzgl. CCP-Gebühr 0,97 Zertifikate, Optionsscheine 5,00, zzgl. CCP-Gebühr 0,97 ETFs, Investmentfonds 0,03% vom Kurswert, Mindestgebühr 1,90, Maximalgebühr 60,00 zzgl. CCP-Gebühr 0,97 Börse Xetra Frankfurt Aktien CCP-fähig 0,00571% v. KW / Min 0,71 / Max 85,68 CCP Spesen: 0,03 + 0,0008% v. KW ; Max 4,03 Aktien NICHT CCP-fähig 0,00571% v. KW / Min 0,71/Max 85,68 Abwicklungsspesen nicht CCP-fähige WP: Fix 3,-- ETF-/ETC-Instrumente CCP-fähig 0,00571% v. KW / Min 0,71 / Max 21,42 CCP Spesen: 0,03 + 0,0008% v. KW ; Max 4,03 ETF-/ETC-Instrumente nicht CCP-fähig 0,00571% v. KW / Min 0,71 / Max 21,42 Abwicklungsspesen nicht CCP-fähige WP: Fix 3,-- Entgelte Wertpapiere Seite 7 Frankfurt Parkett (Xetra Frankfurt 2) Dax Werte CCP fähig 0,01142% min. 0,71 max. 85,68 + 0,06% min ,06 + 0,0008% v. KW ; Max 4,06 Sonstige Aktien/ETFs/ETNs CCPfähig 0,01142% min. 0,71 max. 85,68 + 0,06% min ,06 + 0,0008% v. KW ; Max 4,06 Sonstige Aktien ETFs/ETNs nicht CCP-fähig 0,01142% min. 0,71 max. 85,68 + 0,06% min ,00 SCOACH (Marktsegment an der Frankfurter Wertpapierbörse ausschließlich für Optionsscheine und Zertifikate) Strukturierte Wertpapiere 0,11305% v. KW /Max 17,99 Aktiv gemanagte Fonds 0,95 fix zzgl. 0,07735 %v. KW / Min. 0,60/Max. 22,61 Börse Hamburg-Hannover Dax-Werte ab KW ,- 0,04% v. KW/Min 0,75 Handelsspesen: 0,02975%/Min 1,55/Max 13,09 Aktien MDAX, TecDAX & ab KW ,- 0,08% v. KW/Min 0,75 SDAX Handelsspesen: 0,02975%/Min 1,55/Max 13,09 Sonstige deutsche Aktien ab KW 0,01 0,08% v. KW/Min 0,75 Handelsspesen: 0,02975%/Min 1,55/Max 13,09 Sonstige Aktien ab KW ,- 0,08% v. KW/Min 0,75 Handelsspesen: 0,02975%/Min 1,55/Max 13,09 Strukturierte Produkte / ETFs / Genussscheine 0,08% v. KW / Min 0,75 Handelsspesen: 0,02975%/Min 1,67/Max 13,09 Börse Stuttgart Dax-Werte 0,04% v. KW / Min 0,75 + Fix 5,-- ungl. Dax-Werte 0,08% v. KW / Min 0,75 + Fix 5,-- Hybride 0,11305% v. KW / Max 18,80 Optionsscheine 0,11305% v. KW / Max 18,80 Fonds, ETFs, ETCs 0,119% v. KW / Max 14,49 Seite 9 von 16

10 Börse München Aktien Dax-Werte 0,04% v. KW / Min 0,75 + 0,03451% v. KW / Min 1,55/Max 16,66 Aktien, Fonds ETFs, ETCs und sonstige Wertpapiere 0,08% v. KW / Min 0,75 + 0,03451% v. KW / Min 1,55/Max 16,66 Börse Düsseldorf Dax-Werte ab KW ,- 0,04% v. KW / Min 0,75 Handelsspesen: 0,04522%/Min 1,55/Max 22,61 ungl. Dax-Werte 0,08% v. KW / Min 0,75 Handelsspesen: 0,04522%/Min 1,55/Max 22,61 ETFs/Fonds/Hybride 0,08% v. KW / Min 0,75 Handelsspesen: 0,04522%/Min 1,55/Max 17,85 Börse Berlin Dax-Werte 0,04% v. KW / Min 0,75 Handelsspesen: 0,04522%/Min 1,55/Max 17,85 ungl. Dax-Werte 0,08% v. KW / Min 0,75 ETFs (Fonds) Handelsspesen: 0,04522%/Min 1,55/Max 17,85 Hybride 0,08% v. KW / Min 0,75 Handelsspesen: 0,04522%/Min 1,55/Max 14,28 Entgelte Wertpapiere Seite 8 Weitere Börsenplätze: Börse Amsterdam (Niederlande) Aktien: 0,15% v. Kurswert min. 15 EUR Anleihen: 0,25% v. Kurswert min. 50 EUR Börse Athen (Griechenland) 0,20% mind. 25 EUR Stamp Duty Verkauf: 0,2375% / Kauf 0,03275% vom Kurswert Börse Bangkok (Thailand) 1% vom Kurswert min THB Börse Belgrad (Serbien) 0,8% vom Kurswert + 50 EUR +Liefergebühr RSD Börse Bratislava (Slowakei) 0,60% vom Kurswert + 50 EUR + Liefergebühr: 35 EUR Börse Brüssel (Belgien) 0,06% vom Kurswert min. 10 EUR Börse Budapest (Ungarn) ca. 0,25% vom Kurswert min HUF Börse Dublin (Irland) 0,06% vom Kurswert min. 10 EUR Stamp Duty 1% vom Kurswert (bei Kauf) Börse Helsinki (Finnland) 0,06% - 0,20% vom Kurswert min. 10 EUR Börse Hong Kong 0,4% vom Kurswert min. 100 HKD Stamp Duty 0,10 % vom Kurswert Transaction Fee 0,004% vom Kurswert Trading Fee 0,005 vom Kurswert Börse Johannesburg (Südafrika) 0,25% vom Kurswert min 200,00 ZAR Stamp Duty 0,25% vom Kurswert Börse Kopenhagen (Dänemark) 0,06% - 0,15% vom Kurswert min. 75,00 DKK Börse Kuala Lumpur (Malaysien) 1% vom Kurswert min. 300 MYR Clearing Fee 0,03% vom Kurswert Stamp Charge 0,10% vom Kurswert Börse Laibach (Slowenien) 0,40% vom Kurswert + 50 EUR + Liefergebühr: 17 EUR Börse Lissabon (Portugal) 0,06% vom Kurswert min. 10 EUR Börse London (UK) 0,06% vom Kurswert min. 10,00 GBP Stamp Duty (betrifft nur GB-ISINs): Kauf 0,5% vom Kurswert (wenn im Markt UK bleibt; bei Auslieferung aus UK -zb w/börsenwechsel-:1,5% Strafsteuer ) VAT pro Auftrag 1 GBP Börse Luxemburg 0,06% vom Kurswert min. 10 EUR Börse Madrid (Spanien) 0,06% vom Kurswert min. 10 EUR Börse Mailand (Italien) 0,06% vom Kurswert min. 10 EUR Börse Moskau (Russland) 0,2% - 0,3% vom Kurswert min. 200 EUR + 25 EUR+ Liefergebühr: 70 USD Börsen New York, Nasdaq..(USA) 0,17% v. Kurswert min. 17,00 USD Ausnahme: Wertpapiere an OTC/PinkSheet mit Kurs < 1,00 USD: Nur noch Verkäufe möglich pro Auftrag 125 USD Börse Oslo (Norwegen) 0,06% - 0,20 % vom Kurswert min. 80 NOK Börse Paris (Frankreich) 15,-- Börse Prag (Tschechien) ca. 0,40% vom Kurswert min CZK Börse Seoul (Korea) Kauf: 0,3% mind KRW KRW Settlementgebühr Verkauf: 0,3% mind KRW + 0,30% Sales Tax KRW Settlementgebühr Börse Singapur 0,25% vom Kurswert min. 65 SGD Clearing Fee 0,04% vom Kurswert max. 600 SGD Börse Stockholm (Schweden) 0,06% - 0,20% vom Kurswert min. 90,00 SEK Börse Sydney (Australien) 0,20% vom Kurswert, min. 60 AUD + 14 AUD Brokerkommission Seite 10 von 16

11 Entgelte Wertpapiere Seite 9 Börse Toronto (Canada) Börse Tokio (Japan) Börse Warschau (Polen) Börse Wellington (Neuseeland) Börse Zagreb (Kroatien) Börse Zürich & virt-x (Schweiz) 0,20% vom Kurswert, Mindestgebühr 50 CAD 0,25% vom Kurswert min JPY 0,20 % vom Kurswert + 40 EUR + Liefergebühr 15 EUR 0,20% vom Kurswert mind. 60 NZD 0,80% vom Kurswert + 50 EUR + Liefergebühr: 20 EUR Aktien: 0,06% vom Kurswert min. 15 CHF Anleihen: 0,25% vom Kurswert, mind. 50 CHF Bei CH-Staatsanleihen zzgl. 0,10 CHF pro angefangene CHF Nominale Information USt-Pflicht bei individueller Portfolioverwaltung Dient nur zur Info, da in der Volksbank Salzburg keine individuelle Portfolioverwaltung angeboten wird: Seit sind bei individueller Portfolioverwaltung die Entgelte für die Vermögensverwaltung (z.b. All-in-Fee ) und Handelspesen/Transaktionsgebühren umsatzsteuerpflichtig, wenn ein Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen wurde und der Kundenbetreuer selbstständig, also ohne dass der Kunde selbst über Verkauf oder Kauf entscheidet, handelt. Entscheidet der Kunde selber, ob und welche konkreten Transaktionen durchgeführt werden sollen, so ist die Umsatzsteuerpflicht gesondert zu beurteilen: Die Entgelte für die Depotverwaltung (Analyse, Empfehlungen, Depotgebühren usw.) sind umsatzsteuerpflichtig, die verrechneten Handelsgebühren umsatzsteuerfrei. Leistungen an Nichtunternehmer (Privatkunden) aus einem Drittland sind jedoch von der USt-Pflicht befreit (Empfängerortprinzip). 9. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien 1. Präambel Die Ausführungsrichtlinien erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung des höchstmöglichen Schutzniveaus für Privatkunden gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) Fassung Die Volksbank Salzburg eg wendet die vorliegenden Ausführungsrichtlinien auch für professionelle Kunden an und verzichtet daher auf die Erstellung von separaten Richtlinien. Auf Aufträge von geeigneten Gegenparteien sind diese Richtlinien, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, nicht anzuwenden. Die Ausführungsrichtlinien gelangen in folgenden Fällen jedoch nicht zur Anwendung: 1.1. Bestimmte Finanzinstrumente werden zu einem festen Preis direkt von der Volksbank Salzburg eg gekauft bzw. an die Volksbank Salzburg eg verkauft Die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen an inländischen Investment- und Immobilienfonds und ausländischen Kapitalanlagefonds, die in Österreich zum Vertrieb zugelassen sind, über eine Depotbank Weisung des Kunden Es liegt eine Weisung des Kunden vor, d.h. der Kunde bestimmt den Ausführungsplatz und/oder die Auftragsart (z.b. Orderzusatz wie Stop-Market ) für ein Einzelgeschäft. Eine solche ausdrückliche Weisung des Kunden setzt die in diesem Dokument aufgestellten Ausführungsrichtlinien für den Teil des Auftrages, der von der Weisung betroffen ist, außer Kraft. Eine bestmögliche Ausführung kann unter diesen Umständen nicht garantiert werden. Der nicht von der Weisung betroffene Teil des Auftrages unterliegt weiterhin den Grundsätzen zur Auftragsausführung (z.b. Ausführungsplatz). Generelle Weisungen, die sich nicht nur auf die Ausführung eines konkreten Auftrages sondern auch auf alle zukünftigen Aufträge beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Exemplarisch sind nachfolgend einige Arten von Weisungen in Zusammenhang mit Aufträgen angeführt: Bestens-Orders (Market Order) sind Aufträge ohne Angabe eines Preislimits. Wenn Sie kein Preislimit angeben, gilt der Auftrag als "Bestens- Order", wodurch die Ausführung ohne Limit zu jedem möglichen Kurs erfolgen kann; dadurch bleibt ein erforderlicher Kapitaleinsatz oder Verkaufserlös ungewiss Limit-Order (Auftrag mit Angabe eines Preislimits): Mit einem Kauflimit können Sie den Kaufpreis einer Börsenorder und damit den Kapitaleinsatz begrenzen; Käufe über dem Preislimit werden nicht durchgeführt. Mit einem Verkaufslimit legen Sie den geringsten für Sie akzeptablen Verkaufspreis fest; Verkäufe unter dem Preislimit werden nicht durchgeführt Stop-Order: Eine Stop Market Order wird erst aktiviert, sobald der an der Börse gebildete Kurs dem gewählten Stop-Limit entspricht: Die Order ist ab ihrer Aktivierung als Bestens Order, also ohne Limit, gültig. Der tatsächlich erzielte Preis kann Seite 11 von 16

12 daher erheblich vom gewählten Stop-Limit abweichen, insbesondere bei marktengen Titeln. Eine Stop-Limit-Order wird erst aktiviert, sobald der an der Börse gebildete Kurs dem gewählten Stop-Limit entspricht, die Order wird dann als Limit-Order ( siehe oben) in den Markt gestellt Zeitlimit Monats-Ultimo: Wenn Sie keine gesonderte Weisung erteilen, bleibt Ihre Order bis zum letzten Handelstag des Monats gültig. Wird der Auftrag nach dem 25. Kalendertag eines Monats erteilt, so gilt Ihre Order bis zum letzten Handelstag des Folgemonats. Tagesgültig: Der Auftrag bleibt nur für den aktuellen Handelstag gültig. Datum: Der Auftrag bleibt bis zum angegebenen Datum gültig. 90-Tage: Der Auftrag bleibt für 90 Kalendertage gültig. Jahres-Ultimo: Der Auftrag bleibt bis zum letzten Handelstag des Jahres gültig. Die verschiedenen Möglichkeiten der Ausführungs- bzw. Gültigkeitszusätze sind vom jeweiligen Produkt, Handelsplatz bzw. Handelspartner abhängig. Informationen über weitere Auftragsarten erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater. 2. Weiterleitung von Aufträgen Soweit in Pkt B.4. als Ausführungsplatz nicht die Volksbank Salzburg eg genannt ist, leitet sie die Aufträge in der Regel zur Ausführung an Dritte weiter. Leitet die Volksbank Salzburg eg Aufträge an Dritte (Banken, Broker, Fondsgesell-schaften / Depotbanken oder Wertpapierfirmen) weiter, so stellt sie durch Weisung sicher, dass diese Ausführung gemäß ihrer Ausführungsrichtlinien erfolgt. An die Volksbank Salzburg eg weitergeleitete Aufträge von anderen Banken bzw. Wertpapierfirmen werden ausschließlich als Weisung der weiterleitenden Bank entgegengenommen. Generelle Weisungen der weiterleitenden Bank, die sich nicht auf einen konkreten Auftrag beziehen, können seitens der Volksbank Salzburg eg nicht berücksichtigt werden. 3. Ausführung außerhalb eines geregelten Marktes oder Multilateralen Handelssystems Da die Volksbank Salzburg eg in ihren Ausführungsrichtlinien für bestimmte Produktkategorien (Kategorien von Finanzinstrumenten) eine Auftragsausführung außerhalb eines geregelten Marktes ( Börse ) oder Multilateralen Handelssystems vorsieht, ist hierfür vom Kunden eine separate Zustimmung einzuholen. 4. Zusammenlegung von Aufträgen Die Volksbank Salzburg eg bearbeitet Aufträge nur zusammenlegt, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Zusammenlegung der Aufträge für jeden Kunden, dessen Auftrag zusammengelegt wird, insgesamt nachteilig ist. B. Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Aspekte für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Bei der Ermittlung der bestmöglichen Ausführung berücksichtigt die Volksbank Salzburg eg derzeit folgende Aspekte: den Kurs des Finanzinstrumentes die mit der Auftragsausführung und -abwicklung verbundenen Kosten die Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung des Umfangs. Unter den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten sind alle dem Kunden entstehenden Auslagen, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrages zusammenhängen, einschließlich Ausführungsplatzgebühren, Clearing- und Abwicklungsgebühren, insbesondere Kosten eines Lagerstellenwechsels sowie alle zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses bekannten sonstigen Gebühren, die an Dritte, die an der Ausführung des Auftrages beteiligt sind, bezahlt werden, zu verstehen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausführung berücksichtigt die Liquidität eines Ausführungsplatzes und trifft somit eine Aussage darüber, ob eine Order überhaupt ausgeführt werden kann. Das Kriterium Wahrscheinlichkeit der Abwicklung des Umfangs nimmt auf die Qualität der Abwicklung Bezug. Darunter ist u.a. die ordnungsgemäße Lieferung der Wertpapiere bzw. die Abwicklung der Zahlungen und Kapitalmaßnahmen zu verstehen. Produktkategorien / Kategorien von Finanzinstrumenten Bei der Ausführung von Kundenaufträgen trifft die Volksbank Salzburg eg eine Unterscheidung zwischen folgenden Produktkategorien: Produktkategorien 1 Aktien und vergleichbare Beteiligungswerte 2 Fondsanteile 3 Anleihen und vergleichbare Forderungswertpapiere 4 Strukturierte Wertpapiere 5 Optionsscheine 6 Wertpapier-Derivate 7 Zinsderivate 8 Kreditderivate 9 Währungsderivate 10 Derivate auf Rohstoffe In den angeführten Produktkategorien werden verschiedene Finanzinstrumente zusammengefasst, z.b.: Strukturierte Wertpapiere (4.): Zertifikate. Seite 12 von 16

13 Wertpapier-Derivate (6.): Optionen bzw. Futures, die sich auf ein Wertpapier oder einen Index als Basiswert beziehen. Derivate sind unverbriefte abgeleitete Finanzinstrumente mit spezifischen Basiswerten (z.b. Aktien, Währung, Rohstoffe, Zinsen). Ausführliche Erläuterungen zu den Produktgruppen finden Sie in der Broschüre Informationen zu Veranlagungen Risikohinweise sowie auf Darüber hinaus steht Ihnen bei Fragen Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung. Gewichtung der Aspekte Die einzelnen Orderausführungsaspekte sind hinsichtlich ihrer relativen Bedeutung untereinander zu gewichten. Diese Gewichtung stellt eine Einschätzung der Volksbank Salzburg eg darüber dar, wie wichtig die einzelnen Aspekte sind. Die Volksbank Salzburg eg wird vorrangig das Gesamtentgelt berücksichtigen, das sich aus dem Kurs des Finanzinstruments sowie aus sämtlichen, mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammensetzt. Die von der Volksbank Salzburg eg vorgenommene Gewichtung lautet: Aspekte zur bestmöglichen Auftragsausführung Gewichtung Kurs des Finanzinstruments 40% Kosten der Auftragsausführung und -abwicklung 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% Die Volksbank Salzburg eg wendet die vorstehende Gewichtung ausnahmslos auf sämtliche Produktkategorien / Kategorien von Finanzinstrumenten an. Festlegung der bestmöglichen Ausführungsplätze Aufträge zur Zeichnung von Emissionen werden generell an den Emittenten, den Emissionsführer oder an ein Mitglied des vom Emittenten bestimmten Emissionskonsortiums zur Ausführung weitergeleitet. Die Volksbank Salzburg eg hat ihre Ausführungsplätze auf Grundlage der oben vorgenommenen Gewichtung bewertet und legt den jeweiligen Ausführungsplatz für die unter Punkt B2 angeführten Produktkategorien / Kategorien von Finanzinstrumenten wie folgt fest: Ausführungen von Verkäufen werden unter Berücksichtigung des Gesamtentgelts bei denjenigen Ausführungsplätzen durchgeführt, die ohne Wechsel einer Lagerstelle möglich sind. Ist dies nicht möglich, so kommt im Folgenden angeführte Tabelle Produktkategorien und Ausführungsplätze zur Anwendung, wodurch ein Lagerstellenwechsel nicht ausgeschlossen werden kann. Produktkategorien 1 Aktien und vergleichbare Beteiligungswerte 1.1 Inland: Emittent : Volksbank Salzburg eg Ausführungsplätze Volksbank Salzburg eg Volksbank Wien AG, Österreichische Volksbanken AG und deren Rechtsnachfolger (immigon portfolioabbau ag) Volksbank Wien AG außerbörslich Für ISIN: AT : Xetra Wien Sonstige Emittenten Inland: Xetra Wien; Falls ein Papier nicht an der Wiener Börse gelistet ist, kommt die Börse zum Zug, die der inländische Emittent als seine Heimatbörse betrachtet. 1.2 Ausland: Deutsche Emittenten: 19:58 17:28*): Xetra FRA (Voraussetzung: fortlaufender Handel), ansonsten Börse Frankfurt; 17:28 19:58*): generell Börse Frankfurt Alle anderen Emittenten: Börse Frankfurt; Falls ein Papier nicht an einer deutschen Börse gelistet ist, kommt die Börse zum Zug, die der ausländische Emittent als seine Heimatbörse (siehe unten) betrachtet. Hinweis für Bezugsrechte: Erteilt der Kunde bei Bezugsrechten keine Weisung, so werden - soweit als möglich - die Bezugsrechte am letzten Handelstag an der Heimatbörse (bei Börsenotierung) bzw. außerbörslich (falls keine Börsenotierung vorhanden ist) verkauft, andernfalls als wertlos ausgebucht. *) Zeit Abwicklungssystem 2 Fondsanteile 2.1 ETFs/Closed End Fonds 19:58 17:28*): Xetra FRA (Voraussetzung: fortlaufender Handel), ansonsten Börse Frankfurt; 17:28 19:58*): generell Börse Frankfurt Falls ein Papier nicht an einer deutschen Börse gelistet ist, kommt die Börse zum Zug, die der Emittent als seine Heimatbörse betrachtet. Seite 13 von 16

INFORMATIONEN GEMÄSS WAG

INFORMATIONEN GEMÄSS WAG INFORMATIONEN GEMÄSS WAG 1. Allgemeine Informationspflichten Volksbank: VOLKSBANK WIEN AG Adresse: Kolingasse 14-16, 1010 Wien Telefon: +43(0)40137-0, Telefax: +43(0)40137-7600 Internet: www.volksbankwien.at

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