Stufe 1 80 /m². Antragsberechtigung Einheimische Einheimische Einheimische Einheimische/ Einheimische Hauptwohnsitz in Gemeinde

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1 Verkauf gemeindlicher Bauplätze (Stand: Januar 2011) Stufenmodell Buxheim (Preis pro m² ohne Erschließung) Stufenmodell Tauberfeld (25 Stück) (Preis pro Quadratmeter ohne Erschließung) Bedingungen Stufe /m² Stufe /m² Stufe 1 80 /m² Stufe /m² Stufe /m² Antragsberechtigung Einheimische Einheimische Einheimische Einheimische/ Einheimische Hauptwohnsitz in Gemeinde Stufe /m² Einheimische/ Auswärtige 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre -- Mindestalter des Erwerbers 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre Besitzverhältnisse kein Grund-/ Haus-/ Wohneigentum -- kein Grund-/ Haus-/ Wohneigentum Bauzwang 6 Jahre 8 Jahre 6 Jahre 8 Jahre eigene (Wohn-)Nutzung 15 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 15 Jahre -- Wiederkaufsrecht Gemeinde Aufzahlungsklausel bei Nichterfüllung der Baupflicht pro Jahr Wertabschöpfung bei vorzeitiger Veräußerung ja ja ja ja ja -- ja (11 /m²) ja (11 /m²) ja (6 /m²) ja (6 /m²) ja ja ja ja ja nein Doppelhaus zulässig nein nein nein nein nein ja Einliegerwohnung zulässig (auch zur Vermietung) Anzahl der zum Verkauf stehenden Plätze ja ja ja ja ja ja ohne Beschränkung 5 ohne Beschränkung 6 5 Lage der Plätze freie Auswahl freie Auswahl

2 Richtlinien Ortsteil Buxheim Stufenmodell 1 1. Der Erwerber/Die Erwerberin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er/Sie hat/hatte für mindestens 5 Jahre nachweislich und ununterbrochen seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Buxheim gemeldet. 2. Der/Die Erwerber/Erwerberin besitzt/besitzen oder besaß/besaßen in den letzten 3 Jahren vor dem Grundstückskauf ( des Kaufvertrages) kein im Grundbuch eingetragenes Grund-/Haus- oder Wohneigentum. 3. Das auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück errichtete Wohngebäude muss vom Erwerber/von der Erwerberin im Geltungszeitraum des Wiederkaufsrechtes selbst bewohnt werden. 4. Auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück darf kein Doppelhaus erstellt werden. In einem Hauptgebäude kann eine Einliegerwohnung zum Zwecke der Vermietung errichtet werden. Der Verkauf einer Einliegerwohnung ist nach Punkt 4 der Richtlinien erst nach 15 Jahren möglich. 5. Die Zuteilung eines gemeindeeigenen Grundstücks ist grundsätzlich nur einmalig möglich. 6. Unabhängig von den festgesetzten Richtlinien entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall über die Vergabe eines gemeindeeigenen Baugrundstücks. 7. Der Preis pro Quadratmeter beträgt zurzeit 125,00 EURO ohne Erschließungskosten. Buxheim, den Doliwa 1. Bürgermeister

3 Antrag zum Kauf eines gemeindeeigenen Baugrundstückes Angaben zum Grundstück Bezeichnung: Straße, Hausnummer Gemarkung Fl.Nr. Größe in m² Angaben zur Person des Erwerbers / der Erwerberin in der Gemeinde Buxheim mit Hauptwohnsitz gemeldet von: bis: Das Grundstück wird erworben zum Alleineigentum Gesamteigentum Angaben zur Person des Mitbewerbers / der Mitbewerberin mit Hauptwohnsitz gemeldet in: seit: rechtliche Stellung zum Erwerber: Der/Die Erwerber/Erwerberin besitzt/besitzen oder besaß/besaßen in den letzten 3 Jahren vor dem Grundstückskauf ( des Kaufvertrages) kein im Grundbuch eingetragenes Grund-/Haus- oder Wohneigentum. Der Kauf des Grundstücks ist im Kalenderjahr beabsichtigt. Der Kauf des Grundstücks wird nach Beginn der Erschließungsarbeiten durchgeführt. Versicherung: Ich/Wir versichere/versichern, dass ich/wir die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe/haben. Mir/Uns ist bekannt, dass unrichtige Angaben zum Verlust des Anspruches auf einen gemeindeeigenen Bauplatz bzw. zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Stellt sich erst nach Bebauung des von der Gemeinde erworbenen Grundstückes heraus, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprochen haben, so wird der Wert des Grundstückes neu ermittelt. Grundlage hierfür bildet der jährlich vom Landratsamt Eichstätt veröffentlichte Bodenrichtwert. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem anhand des Bodenrichtwertes festgesetzten Wert des Grundstückes ist nachzuentrichten. U nterschrift des Erwerbers / der Erwerberin Unte rschrift des Partners / der Partnerin

4 Merkblatt A: Anspruchsvoraussetzungen in der Gemeinde Buxheim Stufenmodell 1 1. Der Erwerber/Die Erwerberin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er/Sie hat/hatte für mindestens 5 Jahre nachweislich und ununterbrochen seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Buxheim gemeldet. 2. Der/Die Erwerber/Erwerberin besitzt/besitzen oder besaß/besaßen in den letzten 3 Jahren vor dem Grundstückskauf ( des Kaufvertrages) kein im Grundbuch eingetragenes Grund-/Haus- oder Wohneigentum. 3. Das auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück errichtete Wohngebäude muss vom Erwerber/ von der Erwerberin bis zum Erlöschen des Wiederkaufsrechtes selbst bewohnt werden. 4. Auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück darf kein Doppelhaus erstellt werden. In einem Hauptgebäude kann eine Einliegerwohnung zum Zwecke der Vermietung errichtet werden. Der Verkauf einer Einliegerwohnung ist nach Punkt 4 der Richtlinien erst nach 15 Jahren möglich. 5. Die Zuteilung eines gemeindeeigenen Grundstücks ist grundsätzlich nur einmal möglich. 6. Der Preis pro Quadratmeter beträgt zurzeit 125,-- EURO ohne Erschließungskosten. B: Hinweise zum Wiederkaufsrecht 1. Der Erwerber räumt der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht an dem Vertragsgrundstück ein. Das Wiederkaufsrecht kann ausgeübt werden, a) wenn der Erwerber nicht innerhalb von 6 Jahren (gerechnet ab des dem Erwerb folgenden Jahres) ein bezugsfertiges Wohngebäude erstellt und bezogen hat oder b) wenn der Erwerber das bezugsfertige Wohngebäude nicht für den Zeitraum von 15 Jahren (gerechnet ab dem 01. Januar des dem Erwerb folgenden Jahres) mit seiner Familie selbst bewohnt oder c) wenn der Erwerber das Grundstück (bebaut oder unbebaut) vor Ablauf des 15-Jahresfrist veräußert, ausgenommen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge des Erwerbers, die die vorstehenden Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde übernehmen. Das Wiederkaufsrecht erlischt mit Ablauf der 15-Jahresfrist. 2. Bei Ausübung des Wiederkaufsrechts erstattet die Gemeinde dem Erwerber den vereinbarten Kaufpreis sowie die vom Erwerber für das Grundstück gezahlten Anliegerkosten ohne Berücksichtigung von Geldwertveränderungen und ohne Zinsen. Aufwendungen des Erwerbers für die Gebäulichkeiten auf dem Grundstück hat die Gemeinde nur insoweit zu ersetzen, als durch sie der Wert zum Zeitpunkt der Ausübung des Wiederkaufsrechts gegenüber dem Zustand beim Erwerb erhöht hat. 3. Wenn der Erwerber auf dem Grundstück ein bezugsfertiges Wohngebäude innerhalb der 6-Jahresfrist nicht erstellt und bezogen hat, hat er für jedes Jahr, in dem er diese Bedingung nicht erfüllt hat, auf den Kaufpreis eine Aufzahlung von 11,00 /m² zu leisten, jedoch nur bis zur Höhe des Verkehrswertes. 4. Wenn der Erwerber das Grundstück vor Ablauf der 15-Jahresfrist veräußert und die Gemeinde das Wiederkaufsrecht nicht ausübt, hat er den Wertzuwachs des Bodens, ausgehend vom Quadratmeterpreis beim Erwerb an die Gemeinde Buxheim zu zahlen, mindestens jedoch den durch Weiterverkauf erzielten Kaufpreis. Der Wertzuwachs verringert sich um 7 % für jedes abgelaufene Kalenderjahr, wobei das erste Kalenderjahr am des dem Vertragsabschluss folgenden Jahres beginnt.

5 Richtlinien Ortsteil Buxheim Stufenmodell 2 1. Der Erwerber/Die Erwerberin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er/Sie hat/hatte für mindestens 5 Jahre nachweislich und ununterbrochen seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Buxheim gemeldet. 2. Das auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück errichtete Wohngebäude muss vom Erwerber/von der Erwerberin im Geltungszeitraum des Wiederkaufsrechtes selbst bewohnt werden. 3. Auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück darf kein Doppelhaus erstellt werden. In einem Hauptgebäude kann eine Einliegerwohnung zum Zwecke der Vermietung errichtet werden. Der Verkauf einer Einliegerwohnung ist nach Punkt 4 der Richtlinien erst nach 15 Jahren möglich. 4. Die Zuteilung eines gemeindeeigenen Grundstücks ist grundsätzlich nur einmalig möglich. 5. Unabhängig von den festgesetzten Richtlinien entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall über die Vergabe eines gemeindeeigenen Baugrundstücks. 6. Der Preis pro Quadratmeter beträgt zurzeit 150,00 EURO ohne Erschließungskosten. Buxheim, den Doliwa 1. Bürgermeister

6 Antrag zum Kauf eines gemeindeeigenen Baugrundstückes Angaben zum Grundstück Bezeichnung: Straße, Hausnummer Gemarkung Fl.Nr. Größe in m² Angaben zur Person des Erwerbers / der Erwerberin in der Gemeinde Buxheim mit Hauptwohnsitz gemeldet von: bis: Das Grundstück wird erworben zum Alleineigentum Gesamteigentum Angaben zur Person des Mitbewerbers / der Mitbewerberin mit Hauptwohnsitz gemeldet in: seit: rechtliche Stellung zum Erwerber: Der/Die Erwerber/Erwerberin besitzt/besitzen oder besaß/besaßen in den letzten 3 Jahren vor dem Grundstückskauf ( des Kaufvertrages) kein im Grundbuch eingetragenes Grund-/Haus- oder Wohneigentum. Der Kauf des Grundstücks ist im Kalenderjahr beabsichtigt. Der Kauf des Grundstücks wird nach Beginn der Erschließungsarbeiten durchgeführt. Versicherung: Ich/Wir versichere/versichern, dass ich/wir die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe/haben. Mir/Uns ist bekannt, dass unrichtige Angaben zum Verlust des Anspruches auf einen gemeindeeigenen Bauplatz bzw. zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Stellt sich erst nach Bebauung des von der Gemeinde erworbenen Grundstückes heraus, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprochen haben, so wird der Wert des Grundstückes neu ermittelt. Grundlage hierfür bildet der jährlich vom Landratsamt Eichstätt veröffentlichte Bodenrichtwert. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem anhand des Bodenrichtwertes festgesetzten Wert des Grundstückes ist nachzuentrichten. U nterschrift des Erwerbers / der Erwerberin Unte rschrift des Partners / der Partnerin

7 Merkblatt A: Anspruchsvoraussetzungen in der Gemeinde Buxheim Stufenmodell 2 1. Der Erwerber/Die Erwerberin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er/Sie hat/hatte für mindestens 5 Jahre nachweislich und ununterbrochen seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Buxheim gemeldet. 2. Das auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück errichtete Wohngebäude muss vom Erwerber/ von der Erwerberin bis zum Erlöschen des Wiederkaufsrechtes selbst bewohnt werden. 3. Auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück darf kein Doppelhaus erstellt werden. In einem Hauptgebäude kann eine Einliegerwohnung zum Zwecke der Vermietung errichtet werden. Der Verkauf einer Einliegerwohnung ist nach Punkt 4 der Richtlinien erst nach 15 Jahren möglich. 4. Die Zuteilung eines gemeindeeigenen Grundstücks ist grundsätzlich nur einmal möglich. 5. Der Preis pro Quadratmeter beträgt zurzeit 150,-- EURO ohne Erschließungskosten. B: Hinweise zum Wiederkaufsrecht 1. Der Erwerber räumt der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht an dem Vertragsgrundstück ein. Das Wiederkaufsrecht kann ausgeübt werden, a) wenn der Erwerber nicht innerhalb von 8 Jahren (gerechnet ab des dem Erwerb folgenden Jahres) ein bezugsfertiges Wohngebäude erstellt und bezogen hat oder b) wenn der Erwerber das bezugsfertige Wohngebäude nicht für den Zeitraum von 15 Jahren (gerechnet ab dem 01. Januar des dem Erwerb folgenden Jahres) mit seiner Familie selbst bewohnt oder c) wenn der Erwerber das Grundstück (bebaut oder unbebaut) vor Ablauf des 15-Jahresfrist veräußert, ausgenommen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge des Erwerbers, die die vorstehenden Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde übernehmen. d) Das Wiederkaufsrecht erlischt mit Ablauf der 15-Jahresfrist. 2. Bei Ausübung des Wiederkaufsrechts erstattet die Gemeinde dem Erwerber den vereinbarten Kaufpreis sowie die vom Erwerber für das Grundstück gezahlten Anliegerkosten ohne Berücksichtigung von Geldwertveränderungen und ohne Zinsen. Aufwendungen des Erwerbers für die Gebäulichkeiten auf dem Grundstück hat die Gemeinde nur insoweit zu ersetzen, als durch sie der Wert zum Zeitpunkt der Ausübung des Wiederkaufsrechts gegenüber dem Zustand beim Erwerb erhöht hat. 3. Wenn der Erwerber auf dem Grundstück ein bezugsfertiges Wohngebäude innerhalb der 5-Jahresfrist nicht erstellt und bezogen hat, hat er für jedes Jahr, in dem er diese Bedingung nicht erfüllt hat, auf den Kaufpreis eine Aufzahlung von 11,00 /m² zu leisten, jedoch nur bis zur Höhe des Verkehrswertes. 4. Wenn der Erwerber das Grundstück vor Ablauf der 15-Jahresfrist veräußert und die Gemeinde das Wiederkaufsrecht nicht ausübt, hat er den Wertzuwachs des Bodens, ausgehend vom Quadratmeterpreis beim Erwerb an die Gemeinde Buxheim zu zahlen, mindestens jedoch den durch Weiterverkauf erzielten Kaufpreis. Der Wertzuwachs verringert sich um 7 % für jedes abgelaufene Kalenderjahr, wobei das erste Kalenderjahr am des dem Vertragsabschluss folgenden Jahres beginnt.

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