Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP)
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- Reiner Lorenz
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1 Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) Ralph Schmidt, Geschäftsführer ARGE SOLAR e.v. Infoveranstaltung AKS,
2 BAFA -Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Förderrichtlinie seit dem um 25 % geringere Fördersätze für Neubauten ( Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien durch das EEWärmeG)
3 Basis- und Bonusförderung Förderung für Solarkollektoranlagen Anlagen zur Verbrennung von Biomasse Wärmepumpen Innovationsförderung bei Erfüllung zusätzlicher Vorgaben: weitere Informationen unter (Achtung: Anträge auf Innovationsförderung müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden)
4 Basis- uns Bonusförderung Förderung für 1. Solarkollektoranlagen Anlagen zur Verbrennung von Biomasse Wärmepumpen
5 Solarkollektoranlagen (Basisförderung) Für Warmwasserbereitung: Bestandsgebäude: 60 /m² (min. 410 ) Neubau: 45 /m² (min. 307,50 ) Erweiterung Bestand: 45 /m²
6 Solarkollektoranlagen (Basisförderung) Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung: Bestandsgebäude: 105 /m² Neubau: 78,75 /m² Anforderungen: Flachkollektoren: Fläche 9m², Speicher 40 l/m² Vakuumröhrenkollektoren: Fläche 7m², Speicher 50 l/m²
7 Solarkollektoranlagen (Bonusförderung) ( separater Antrag für Bonusförderung) Kesselaustauschbonus: Bei Austausch eines Nicht-Brennwert-Kessels durch einen Kessel mit Brennwerttechnik, im Zusammenhang mit der Installation einer Solarthermieanlage bei Anlagen zur WW-Bereitung: 375 bei Anlagen zur WW-Bereitung mit Heizungsunterstützung: 750
8 Solarkollektoranlagen (Bonusförderung) Regenerativer Kombinationsbonus: Bei Installation einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage bei Anlagen zur WW-Bereitung: 750 bei Anlagen zur WW-Bereitung mit Heizungsunterstützung: 750
9 Solarkollektoranlagen (Bonusförderung) Effizienzbonus: Bei Installation einer förderfähigen Solarkollektoranlage auf einem Gebäude, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat ( als Nachweis Energiebedarfsausweis) Bezugsgröße ist EnEV-Neubau-Niveau Stufe 1: 1,5-fache Förderung Stufe 2: 2,0-fache Förderung
10 Solarkollektoranlagen (Bonusförderung) Umwälzpumpenbonus: Einbau einer besonders effizienten Umwälzpumpe, gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage 200 Bonus Besonders effizient: Klasse A Energielabel Liste im Internet Hydraulischer Abgleich Beantragung mit der Förderung der Solaranlage
11 Solarkollektoranlagen (Bonusförderung) Solarpumpenbonus: Einbau einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe, gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage 50 Bonus Besonders effizient: permanent erregter EC-Motor Liste im Internet Hydraulischer Abgleich Beantragung mit der Förderung der Solaranlage
12 Auszug aus Anmerkungen beachten!
13 Basis- uns Bonusförderung Förderung für Solarkollektoranlagen 2. Anlagen zur Verbrennung von Biomasse Wärmepumpen
14 Biomasse (Basisförderung) Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kw (bzw. 8 kw bei luftgeführten Pelletöfen) bis 100 kw Nennwärmeleistung: 36 pro kw installierte Nennwärmeleistung Mindestförderbeträge: Pelletöfen kw: (5-8 kw: 500 ) Pelletkessel: Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (min. 30 Liter/kW): 2.500
15 Biomasse (Basisförderung) Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kw bis 100 kw Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln: pauschal pro Anlage (Pufferspeicher mit min. 30 Liter/kW Speichervolumen muss installiert werden) Scheitholzvergaserkessel von 15 kw bis 50 kw Nennwärmeleistung: pauschal pro Anlage (Pufferspeicher mit min. 55 Liter/kW Speichervolumen muss installiert werden)
16 Biomasse (Bonusförderung) Regenerativer Kombinationsbonus: Bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarkollektoranlage: 750 Bonus Effizienzbonus: Bei Installation einer förderfähigen Biomasseanlage in einem Gebäude, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat: 1,5-fache (Stufe1) oder 2-fache (Stufe 2) Fördersumme Umwälzpumpenbonus Einbau einer besonders effizienten Umwälzpumpe, gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage 200 Bonus
17 Marktanreizprogramm Biomasse
18 Basis- uns Bonusförderung Förderung für Solarkollektoranlagen Anlagen zur Verbrennung von Biomasse 3. Wärmepumpen
19 Wärmepumpe (Basisförderung) Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Raumwärme als auch das Warmwasser eines Gebäudes bereitstellen Voraussetzungen Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen Vorliegen einer Fachunternehmererklärung
20 Wärmepumpe (Basisförderung) Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: Gebäudebestand: 3,7 Neubau: 4,7 Luft/Wasserwärmepumpen: Gebäudebestand: 3,3 Neubau: 3,5 Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von min. 1,2
21 Wärmepumpe (Basisförderung) Höhe der Förderung Gebäudebestand Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 20 /m² Wohn-/Nutzfläche max pro Wohneinheit (Wohngebäude) max. 15 % der Investitionskosten (WG > 2WE, NWG) Luft/Wasser-Wärmepumpen: 10 /m² Wohn-/Nutzfläche max pro Wohneinheit (Wohngebäude) max. 10 % der Investitionskosten (WG > 2WE, NWG)
22 Wärmepumpe (Basisförderung) Höhe der Förderung Neubau (Bauantrag 2009): Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 7,50 /m² Wohn-/Nutzfläche max pro Wohneinheit (Wohngebäude) max. 7,5 % der Investitionskosten (WG > 2WE, NWG) Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,75 /m² Wohn-/Nutzfläche max. 637,50 pro Wohneinheit (Wohngebäude) max. 7,5 % der Investitionskosten (WG > 2WE, NWG)
23 Wärmepumpe (Bonusförderung) Regenerativer Kombinationsbonus: Bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarkollektoranlage: 750 Bonus Effizienzbonus: Bei Installation einer förderfähigen Wärmepumpe in einem Gebäude, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat: 1,5-fache (Stufe1) oder 2-fache (Stufe 2) Fördersumme Umwälzpumpenbonus Einbau einer besonders effizienten Umwälzpumpe, gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Wärmepumpe 200 Bonus
24 Marktanreizprogramm Wärmepumpe
25 Basis- und Bonusförderung Innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage vor Installation überprüfen, ob die Anlage förderfähig ist (Liste mit förderfähigen Anlagen) Antragsunterlagen: Antragsformular Fachunternehmererklärung Kopie der Rechnung Bei WP: Nachweis der Wohn- und Nutzfläche
26 Zusammenfassung MAP Basisförderung Solarthermie Biomasse Wärmepumpe Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus Umwälzpumpenbonus Effizienzbonus
27 Energiesparberatung vor Ort Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Gefördert wird: Energieberatung vor Ort durch besonders qualifizierte Architekten, Ingenieure oder Gebäudeenergieberater. Beratung zu: Baulicher Wärmeschutz Wärmeerzeugung und erteilung Warmwasserbereitung Nutzung erneuerbarer Energien
28 Energiesparberatung vor Ort Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich bis zu 100 Euro.
29 Wir beraten Sie gerne! Ansprechpartner Tel / Tel /
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frauke Westrich ARGE SOLAR e.v
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