EINSCHREIBUNGSREGELN FÜR DAS I. STUDIENJAHR DIREKT- UND FERNSTUDIUM DES I. UND II. GRADES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT STUDIENJAHR 2014/2015

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1 Einschreibungsregeln für das I. Studienjahr Direkt- und Fernstudium des I. und II. Grades an der Technischen Universität in Koszalin Studienjahr EINSCHREIBUNGSREGELN FÜR DAS I. STUDIENJAHR DIREKT- UND FERNSTUDIUM DES I. UND II. GRADES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT STUDIENJAHR 2014/ Die Studienbewerber für das I.Studienjahr werden aufgenommen: Infolge eines Bewerbungsverfahrens Unter Nichtbeachtung des Bewerbungsverfahrens Im Rahmen der 30% des Limits auf Grund des Senatbeschlusses vom 20.April 2011 betreffend Preisträger und Finalisten von einigen Schulwettbewerben (Schulolympiaden). 2. Das Verzeichnis der Studiengänge I.Grades: 3. Innenarchitektur (Raumgestalltung) - Bauingenieurwesen - Journalistik und Soziale Kommunikation - Technisch-Informatische Bildung - Wirtschaftswissenschaften - Elektronik und Telekommunikation - Energiewirtschaft - Europäistik - Philologie - Finanzen und Rechnungswesen - Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie - Raumwirtschaft - Informatik - Industrieinvestitionen und Einführungen - Biotechnologie - Materialtechnologie - Umwelttechnologie - Mechanik und Maschinenbau - Mechatronik - Umweltschutz - Pädagogik - Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft) - Ernährungs- und Lebensmitteltechnologie (Lebensmittelwissenschaft) - Transportwesen - Design - Management - Produktionsmanagement und Technologie 3. - Bauingenieurwesen - Journalistik und Soziale Kommunikation - Technisch-Informatische Bildung - Wirtschaftswissenschaften - Elektronik und Telekommunikation - Energiewirtschaft - Europäistik - Philologie - Finanzen und Rechnungswesen

2 - Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie - Raumwirtschaft - Informatik - Industrieinvestitionen und Einführungen - Biotechnologie - Materialtechnologie - Umwelttechnologie - Mechanik und Maschinenbau - Mechatronik - Umweltschutz - Pädagogik - Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft) - Ernährungs- und Lebensmitteltechnologie (Lebensmittelwissenschaft) - Transportwesen - Management - Produktionsmanagement und Technologie Die Studienbewerber werden aufgrund des Numerus Clausus aufgenommen, in dem die Ergebnisse der Abiturprüfung (neues Abitur) und der Reifeprüfung (altes Abitur) berücksichtigt werden. Aufgrund der Gesamtzahl der Punkte, die nach den unten dargestellten Regeln berechnet werden, schafft man eine Rangliste. Falls die Bewerber die gleiche Zahl der Punkte erhalten haben, wird die Punktenzahl der bevorzugten Fächer, die in Tabelle 1 zusammengestellt werden, entscheidend. Die vom Berwerber erhaltenen Punkte werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse Die Abiturprüfung (neues Abitur) P = 2 PPR + PPP PPR - Prozentpunkte von den bevorzugten Fächern, die auf dem erweiterten Niveuau bestanden wurden PPP - Prozentpunkte von den bevorzugten Fächern, die auf dem Grundniveuau bestanden wurden Die Reifeprüfung (altes Abitur) P = 35 OPP OPP - Zensuren der bevorzugten Fächer In der Tabelle 1 werden die bevorzugten Abiturprüfungen zusammengestellt. Tabelle 1 Bevorzugte Fächer Studienfächer Physik und Polnisch Fremdsprache Englisch Deutsch Mathematik Chemie Erdkunde Geschichte Gemeinschaftskunde Informatik Biologie Astronomie

3 Bauingenieurwesen Journalistik und Soziale Kommunikation Technisch-Informatische Bildung Wirtschaftswissenschaften Elektronik und Kommunikation Energiewirtschaft Europäistik Englische Philologie Germanische Philologie Finanzen und Rechnungswesen Geodäsie und Kartographie Raumwirtschaft Informatik Industrieinvestitionen und Einführungen Biotechnologie Materialtechnologie Umwelttechnologie Mechanik und Maschinenbau Mechatronik Umweltschutz Pädagogik Agrar- und Forsttechnik Ernährungs- Und Lebensmitteltechnologie Transportwesen Management Produktionsmanagement und Technologie In der Tabelle 1 werden die bevorzugten Abiturprüfungen zusammengestellt. 3. Die Einschreibung der Studienbewerber, die das Internationale Abitur bestanden haben und es mit dem IB-Diplom (International Baccalaureat), ausgestellt von der Baccalaureat Organisation mit dem Sitz in Genf,bestätigt wurde, erfolgt so wie bei den Bewerbern, die die polnische Abiturprüfung bestanden haben, unter folgenden Bedingungen Prüfungsergebnisse des Internationalen Abiturs werden in Prozentpunkte gemäß Tabelle 2 umgerechnet Tabelle 2. Die Note auf dem IB-Diplom (Internationales Abitur) Ergebnisse der Abiturprüfung (in Prozentpunkten) Die Prüfungen des Internationalen Abiturs auf dem höheren Niveau entsprechen den polnischen erweiterten Prüfungen, die Prüfungen des Internationalen Abiturs entsprechen den polnischen Abiturprüfungen auf dem Grundniveau. 5.Die Studienbewerber, die zweisprachiges (bilinguales)abitur bestanden haben, erhalten die maximale Punktzahl wie bei der erweiterten Fremdspachenprüfung. 6. Einschreibungsregeln für das Direkt- und Fernstudium des I. Grades aufgrund der Einnahmeprüfung auf folgende Studiengänge: - Innenarchitektur (Raumgestaltung) - Design

4 Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: 1. Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch),bei dem die Eignungsprüfung der Gestaltung durchgeführt wird. Der Bewerber kann 0-20 Punkte erhalten. 2. Die Darstellung einer Mappe mit eigenen Werken aus folgenden Bereichen handgezeichnete Bilder, Malerei, Fotografie und Computergrafik. Der Bewerber kann 3. Punkte erhalten. Die maximale Punktzahl von der Prüfung, die der Bewerber erhalten kann, beträgt 30 Punkte. Als positives Ergebnis der Bewerbung für die Innenarchitektur und Design betrachtet man das Ergebnis von mindestens 16 Punkten. Über die Aufnahme des Studienbewerbers entscheidet die Reihenfolge auf der Bewerberliste, die positive Ergebnisse erhalten haben. Diese Reihenfolge wird nach der Zahl der erhaltenen Punkten berechnet. 7. Einschreibungsregeln für das Direkt- und Fernstudium des II. Grades aufgrund des Wettberwerbs der Hochschulabschlusses des I.Grades auf folgende Studiengänge: - Bauingenieurwesen - Wirtschaftswissenschaften - Elektronik und Telekommunikation - Europäistik - Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie - Informatik - Biotechnologie - Materialtechnologie - Umwelttechnologie - Mechanik und Maschinenbau - Mechatronik - Pädagogik - Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft) 7a.Allgemeine Bewerbungsbedingungen An das Studium des II.Grades werden die Bewerber aufgrund des Wettbewerbs der Hochschulabschlusses des I.Grades (endgültige Studienergebnisse) aufgenommen. Wenn es dieselben Ergebnisse bei mehreren Bewerbern gibt, wird eine zusätzliche Einstufung stattfinden, d.h.es wird das arithmetische Mittel von allen Prüfungs- und Testatzensuren, die der Bewerber im Studium des I.Grades erhalten hat, berechnet. Die Bewerber sind verpflichtet, außer Hochschulabschluss auch die Studiengangläuterung oder das Studienbuch (wenn es keine Studiengangläuterung gibt) dem Bewerbungsausschuss vorzulegen. Für die Bewerber, die einen anderen Studiengang des I.Grades abgeschlossen haben als den gewählten des II.Grades, wird die Länge des Studiums aufgrund der Studiendifferenzen festgestellt. 7b. Besondere Bedingungen (betreffen nur die unter erwähnten Studiengänge) Bauingenieurwesen Auf das Studium des II.Grades können nur Absolventen des Studiengangs Bauingenieurwesen des I.Grades aufgenommen werden. Nach dem Gesetz Bauordnungsrecht besitzen die Absolventen des Studiums II.Grades Bauingenieurwesen eine Ausbildung, die ermöglicht, sich um das Baubefugnis (ohne Eischränkung) zu bewerben. Umwelttechnologie Auf das Studium des II.Grades können nur Absolventen des Studiengangs Umwelttechnologie des I. Grades aufgenommen werden. Nach dem Gesetz Bauordnungsrecht besitzen die Absolventen des Studiums II.Grades

5 Umwelttechnologie eine Ausbildung, die ermöglicht, sich um das Baubefugnis (ohne Eischränkung) zu bewerben. Geodäsie (Vermessungskunde) und Kartographie Auf das Studium des II.Grades können nur Absolventen des Studiengangs Geodäsie und Kartographie des I. Grades aufgenommen werden. Elektronik und Elektrotechnik desselben Studiengangs des I.Grades. Es ist auch möglich, dass die Absolventen die mindestens 7 Semester -Studium mit dem Titel des Ingenieurs abgeschlossen haben, sich um einen Studienplatz auf dem Studium des II.Grades bewerben können. Die Absolventen von anderen Studiengängen des I. Grades sind verpflichtet, die Programmdifferenzen zu gleichen. Informatik desselben Studiengangs des I.Grades. Es ist auch möglich, dass die Absolventen die mindestens 7 Semester -Studium mit dem Titel des Ingenieurs oder 6- Semester Studium des I. Grades mit dem Titel eines Bachelors abgeschlossen haben, sich um den Studienplatz auf dem Studium des II.Grades bewerben können. Die Absolventen von anderen Studiengängen des I. Grades sind verpflichtet, die Programmdifferenzen zu gleichen. Technisch-Informatische Bildung desselben Studiengangs des I.Grades. Die Absolventen von anderen Studiengängen des I. Grades sind verpflichtet, die Programmdifferenzen zu gleichen. Mechanik und Maschinenbau Agrar- und Forsttechnik (Forstwissenschaft) Auf das Studium des II.Grades können Absolventen der technischen Studiengänge des I. Grades mit einem Titel Ingeniuers oder Bachelor aufgenommen werden. Biotechnologie Materialtechnologie Mechatronik Auf das Studium des II.Grades können Absolventen der technischen Studiengänge des I. Grades mit einem Titel Ingeniuer oder Bachelor aufgenommen werden. Pädagogik desselben Studiengangs des I.Grades. Für die Bewerber, die einen anderen Studiengang des I. Grades abgeschlossen haben, wird die Länge des Studiums des II. Grades nach den Programmdifferenzen festgestellt. Die besonderen Bedingungen des Studiums des II. Grades werden in entsprechenden Beschlüssen Fachbereichsrates / Institutrates enthalten. 8. Einschreibungsregeln für das Direkt- und Fernstudium des II. Grades aufgrund der Aufnahmeprüfung: - Design Die Aufnahme auf das Studium des II. Grades erfolgt aufgrund einer Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung können nur Absolventen des Direkt- und Fernstudiums des I. Grades von folgenden Studiengängen ablegen :Innenarchitektur, Design, Zeichenbildung, Grafik, Malerei, Skulptur und Szenographie (Bühnenbild). Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Etappen: Etappe I die Darstellung des Bewerbers mit der Vorstellung des Portfolios Etappe II - Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch),bei dem die Eignungsprüfung des Bewerbers durchgeführt wird. In der ersten Etappe kann der Bewerber 0 10 Punkte erhalten. Wenn er mindestens 6 Punkte bekommt, kann er an der zweiten Etappe teilnehmen. In der zweiten Etappe kann der Bewerber 0 10 Punkte erhalten.

6 In der zweiten Etappe kann der Bewerber 0 10 Punkte erhalten. Für das positive Ergebnis von beiden Etappen der Aufnahmeprüfung hält man mindestens 12 Punkte, die der Bewerber bekommen hat. Die maximale Punktzahl, die der Bewerber erhalten kann beträgt 20 Punkte. Die Reihenfolge der aufgenommenen Bewerber wird nach der Zahl der erhaltenen Punkten festgelegt. 9. Die Einschreibungsorganisation und verlauf Das Einschreibungsverfahren wird durch das Bewerbungsausschuss, das von den Dekanen / Direktoren des Instituts ernannt werden, durchgeführt Zu den Aufgaben des Bewerbungsausschusses gehören: Die Annahme der Unterlagen der Bewerber Die Benachrichtigung der Bewerber über Prüfungstermin ( nur Innenarchitektur und Design) Die Durchführung des Bewerbungsverfahrens (auch die Organisierung und Durchführung der Aufnahmeprüfungen Innenarchitektur und Design) Die Aufnahme innerhalb (im Rahmen)der Begrenzung der Plätze für die jeweiligen Studiengänge Die Benachrichtigung der Bewerber von den Bewerbungsergebnissen. Zu den Aufgaben des Hochschulbewerbungsausschusses gehören: Die Koordinierung der Arbeit von dem Bewerbungsausschuss Die Einzelbetrachtung einer Berufung gegen die Entscheidung des Bewerbungsausschusses. Das Hochschulbewerbungsausschuss ist die wichtigste Instanz für die Entscheidungen. Der Grund der Entscheidung vom Fachbereich- und Institutsbewerbungsausschuss ist die Zuwiderhandlung bei den Bewerbungsbedingungen und verfahren. 10. Die Bewerber, die die Einschreibungsbedingungen erfüllt haben, sollen folgende Unterlagen einreichen: - das Abitur / Reifezeugnis - Original oder Abschrift - Hochschulabschluss des I. Grades und Studiengangläuterung oder Studienbuch (bei der Bewerbung auf das Studium des II. Grades) - Personalbogen ( den Personalbogen soll man nach dem Ausfüllen in dem elektronischen Einschreibungssystem ausdrucken) - Auszug aus dem Personalausweis oder Kopie (Ablichtung) des Personalausweises, die vom dem Bewerbungsausschuss beglaubigt werden muss - 4 Bilder 35 x 45 mm - Erklärung über die Erfüllung der Aufnahme- und Studienbedingungen ohne Gebühren. 11. Die Anmeldung des Bewerbers wird nur dann geprüft, wenn er die Bewerbungsgebühr auf das individuelle Konto, das von der e-bewerbung generiert wird, entrichtet.

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