I. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen

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1 Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Katholische Religionslehre als 3. Fach) Katholische Theologie als Nebenfach im Magisterstudium (2000/2001) I. Allgemeines II. Lehramt an Realschulen III. Erweiterungsprüfung (Theologie 3. Fach) IV. Theologie als Nebenfach im Magister-Studiengang Modell eines Studienverlaufsplans I. Allgemeines 1. Studierende, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Fach Katholische Religionslehre anstreben, können die dafür geforderten Studien- und Prüfungsleistungen an der Theologischen Fakultät Trier absolvieren. 2. Für die Gestaltung des Studiums und die Durchführung der Prüfungen gelten die Landesverordnung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in der Fassung vom 4. Juni 1991 und die Studienordnung der Theologischen Fakultät Trier für das Lehramt an Realschulen vom 15. November 1984 sowie die Zwischenprüfungsordnung der Theologischen Fakultät Trier vom 15. November Die Lehramtsstudiengänge sehen jeweils ein Studium von zwei Fächern vor, das in der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Das Kultusministerium empfiehlt sehr das

2 Studium eines dritten Faches, das nach der Ersten Staatsprüfung - oder, wenn erst das Studienseminar (Referendariat) absolviert wird - nach der Zweiten Staatsprüfung durch die Erweiterungsprüfung abgeschlossen wird. Die jeweils geltenden Anforderungen für die Erweiterungsprüfung im Fach Katholische Religionslehre sind bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes an der Universität Trier oder beim Studiendekan der Theologischen Fakultät Trier zu erfragen. 4. Einschreibung - Immatrikulation Grundsätzlich können die Studierenden, die sich für ein Lehramtsstudium in Trier mit dem Fach Katholische Religionslehre entscheiden, wählen, ob sie sich an der Universität Trier oder an der Theologischen Fakultät Trier immatrikulieren lassen. Studierende, die Katholische Religionslehre als erstes Fach wählen, immatrikulieren sich an der Theologischen Fakultät; Studierende, die Katholische Religionslehre als zweites oder als drittes Fach wählen, immatrikulieren sich an der Universität Trier. Alle Studierenden des Faches Katholische Religionslehre, die sich an der Universität Trier immatrikulieren, müssen sich an der Theologischen Fakultät schriftlich anmelden und umgekehrt. Die Entscheidung, welches Fach des Lehramtsstudiums das erste Fach ist, wird endgültig erst am Ende des Studiunms, bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung, getroffen; sie berührt die Frage, an welcher der beiden Hochschulen der Studierende sich immatrikuliert, nicht. 5. Belegpflicht Für das Studium des Faches Katholische Religionslehre besteht Belegpflicht, d.h. die in der Studienordnung vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen sind in jedem Semester in das Studienbuch (bzw. bei den an der Universität Immatrikulierten: auf zwei Belegnachweisen) einzutragen; diese Eintragungen sind zu dem im Vorlesungsverzeichnis engegebenen Termin dem Sekretariat der Theologischen Fakultät zur Bestätigung vorzulegen. II. Lehramt an Realschulen Die Regelstudienzeit für den Studiengang Lehramt an Realschulen beträgt einschließlich der Zeit für die Prüfungen dreieinhalb Jahre. 1. Sprachanforderungen Wenn das Latinum nicht im Abiturzeugnis bescheinigt ist, ist es spätestens bei der Meldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen.

3 2. Grundstudium ( Semester) Im Grundstudium sind folgende Pflichtvorlesungen zu absolvieren: 2 SWS Biblische Einleitung/Altes Testament 2 SWS Biblische Einleitung/Neues Testament 2 SWS Religionsphilosophie (Philosophische Gotteslehre oder Metaphysik oder eine Vorlesung mit religionsphilosophischer Thematik) 2 SWS Fundamentaltheologie 2 SWS Liturgiewissenschaft (davon 2 SWS Liturgiegeschichte) 4 SWS Kirchengeschichte (2 SWS aus dem Bereich Altertums/Patrologie, 2 SWS aus dem Bereich Mittelalter/Neuzeit) (2 SWS Religionspädagogik sollten ebenfalls möglichst schon im Grundkurs absolviert werden). Der Einführung in die Theologie dient der Theologische Grundkurs (2 SWS); er sollte daher möglichst im ersten Semester absolviert werden. Die Teilnahme am Theologischen Grundkurs und an den Vorlesungen über die beiden Teile der Biblischen Einleitung ist jeweils durch ein Semesterprüfungszeugnis nachzuweisen. Durch qualifizierten (= benoteten) Seminarschein ist die Teilnahme an einem zweistündigen Seminar in Philosophie (mit religionsphilosophischer Thematik) oder Fundamentaltheologie oder Kirchengeschichte oder Liturgiewissenschaft nachzuweisen. Die drei Semesterprüfungszeugnisse, der Seminarschein und der Nachweis des Latinums sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung. 3. Zwischenprüfung Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Sie ist im 3., spätestens im 4. Fachsemester abzulegen; sie kann auch schon im 2. Fachsemester abgelegt werden, wenn die Voraussetzungen erbracht sind. Die Zwischenprüfung umfaßt folgende drei Disziplinen (wobei Religionsphilosophie und Fundamentaltheologie zur einer Disziplin zusammengefaßt werden): Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie

4 Kirchengeschichte Liturgiewissenschaft. In einer der Disziplinen ist eine dreistündige schriftliche Prüfung abzulegen. Die mündliche Prüfung über die beiden anderen Disziplinen dauert jeweils mindestens 15, höchstens 20 Minuten. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung an der Theologischen Fakultät Trier geht mit 25 % in die Fachnote für Katholische Religionslehre in der Ersten Staatsprüfung ein. Ein Zeugnis, das nur aufgrund der vorgelegten Scheine den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums bescheinigt, wird von der Theologischen Fakultät Trier nicht als Zwischenprüfungszeugnis anerkannt. 4. Hauptstudium ( Semester) Im Hauptstudium sind folgende Pflichtvorlesungen zu absolvieren: 4 SWS Exegese des Alten Testamentes (ein geschichtliches und ein weiteres Buch) 4 SWS Exegese des Neuen Testamentes (ein Evangelium und ein weiteres Buch) 6 SWS Dogmatik (Christologie/Soteriologie und zwei weitere Traktate) 4 SWS Allgemeine Moraltheologie 2 SWS Christliche Sozialwissenschaft 2 SWS Kirchenrecht (bes. Eherecht) 4 SWS Religionspädagogik (Religionspädagogik ist zugleich auch die Fach didaktik für Katholische Religionslehre; davon können 2 SWS schon im Grundstudium absolviert werden). Durch qualifizierte Seminarscheine ist die Teilnahme an folgenden, je zweistündigen Seminaren nachzuweisen: 1 Seminar in biblischer Theologie 1 Seminar in systematischer Theologie (Dogmatik oder Moraltheologie oder Christliche Sozialwissenschaft) 1 Seminar in Religionspädagogik/Fachdidaktik.

5 5. Erste Staatsprüfung a) Wissenschaftliche Prüfungsarbeit Sobald der Studierende die von der Landesprüfungsordnung für die einzelnen Fächer geforderten Studienleistungen erbracht hat, meldet er sich zu den dafür vorgesehenen Terminen bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes an der Universität Trier zur Ersten Staatsprüfung. Wählt der Studierende Katholische Religionslehre als erstes Fach, hat er in einer theologischen Disziplin die wissenschaftliche Prüfungsarbeit anzufertigen. Mit einem vom Landesprüfungsamt zum Prüfer ernannten Fachvertreter im ersten Fach ist das Thema für die wissenschaftliche Prüfungsarbeit zu vereinbaren, die innerhalb einer Frist von drei Monaten anzufertigen ist. Im Fach Katholische Religionslehre kann das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit aus jeder der im Grund- und Hauptstudium vertretenen Disziplinen gewählt werden. In dieser Disziplin sind über die vorgeschriebenen Pflichtstsunden hinaus zwei weitere Lehrveranstaltungen im Hauptstudium zu besuchen, sofern diese Disziplin mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wurde. b) Schriftliche Prüfung Nach Wahl des Kandidaten, die er bei der Meldung zur Prüfung trifft, werden in zwei der Disziplinen Altes Testament, Neues Testament, Dogmatik zwei je dreistündige Klausuren geschrieben. c) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert fünfundvierzig Minuten; sie erstreckt sich auf die in der schriftlichen Prüfung nicht berücksichtigte Disziplin, ferner auf Moraltheologie und Christliche Sozialwissenschaft, Kirchenrecht und Religionspädagogik. Fachdidaktik ist in Religionspädagogik integriert; sie wird innerhalb dieser Disziplin geprüft und nicht durch eine gesonderte Note ausgewiesen; ebenso gilt der Seminarschein in Religionspädagogik als Seminarschein in Fachdidaktik. III. Erweiterungsprüfung (Theologie als 3. Fach) 1. In 2 Absatz 2 der Landes-Prüfungsordnung von 1991 wird den Studierenden der Lehramtsstudiengänge dringend empfohlen, die Ausbildung in drei Fächern anzustreben. Das Studium im ersten und zweiten Fach wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen;

6 das Studium im dritten Fach wird mit der sog. Erweiterungsprüfung abgeschlossen, zu der sich die Interessenten nach bestandener Erster Staatsprüfung anmelden können. 2. Im Fach Katholische Religionslehre wurde bis 1995 als Voraussetzung für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung das Zeugnis über die Zwischenprüfung gemäß der Zwischenprüfungsordnung der Theologischen Fakultät Trier vom 15. November 1984 gefordert, weil die Note der Zwischenprüfung gemäß Anhang B der Landes- Prüfungsordnung mit 25 % in die Fachnote der Ersten Staatsprüfung eingeht. 3. Seit Mai 1995 ist - im Vorgriff auf die Neuformulierung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen für das Fach Katholische Religionslehre (Angang B der Landes- Prüfungsordnung) - für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Realschulen das Zeugnis über die Zwischenprüfung nicht mehr vorgeschrieben. Wenn keine Zwischenprüfung abgelegt wird, zählen die im Anhang zur Landesprüfungsordnung aufgeführten Prüfungsanforderungen in den Disziplinen Religionsphilosophie/ Fundamentaltheologie, Kirchengeschichte und Liturgiewissenschaft zum Prüfungsstoff der Erweiterungsprüfung. Wird jedoch die Zwischenprüfung abgelegt, sind diese Disziplinen nicht mehr Gegenstand der Erweiterungsprüfung und die Note der Zwischenprüfung geht mit 25% in die Fachnote der Erweiterungsprüfung im Fach Katholische Religionslehre ein. 4. Bei der Anmeldung zu Erweiterungsprüfung müssen zusätzlich zum Nachweis des Latinums nur zwei Seminarscheine vorgelegt werden, von denen wenigstens einer in den Disziplinen des sog. Hauptstudiums zu erbringen ist. Die Anforderungen bezüglich der Prüfungsinhalte und die Prüfungsform (2 Klausuren, 45-minütige mündliche Prüfung) sind bei der Erweiterungsprüfung dieselben, wie wenn Katholische Religionslehre als zweites Fach in der Ersten Staatsprüfung gewählt worden wäre. Daher kann nur geraten werden, sich während des ganzen Studiums so weit wie möglich an den Angaben zu orientieren, die die Studienordnung für das Studium der Katholische Religionslehre als 2. Fach vorgibt. IV. Theologie als Nebenfach im Magister-Studiengang 1. Ein Magistergrad in Theologie kann an der Theologischen Fakultät Trier nicht erworben werden. 2. Durch die Kooperation unserer Hochschule mit der Universität Trier ist es jedoch möglich, in einem Magister-Studiengang, der an der Universität Trier absolviert wird, Katholische Theologie als zweites Hauptfach oder als Nebenfach zu wählen. a) Wird Katholische Theologie als zweites Hauptfach gewählt, sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang des Studiengangs Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien zu erbringen.

7 b) Wird Katholische Theologie als eines der beiden Nebenfächer gewählt, sind Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang des Studiengangs Katholische Religionslehre für das Lehramt an Realschulen zu erbringen. c) Die jeweils geltenden Studien- und Zwischenprüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge sind entsprechend zu beachten. 3. Abweichend von den Anforderungen der Lehramts-Studiengänge bezüglich der Seminarscheine werden für Theologie im Magister-Studiengang zwei qualifizierte Seminarscheine aus verschiedenen Disziplinen des Hauptstudiums gefordert (Beschluß der Fak.-Konf. vom ). Das bedeutet, daß die im Lehramts-Studiengang vorgeschriebene Bindung der Seminarscheine des Hauptstudiums an bestimmte theologische Fächergruppen für das Studium der Theologie in einem Magister-Studiengang nicht gilt; auch der Seminarschein in Religionspädagogik/Fachdidaktik ist hier nicht vorgeschrieben. 3. Die Magisterprüfung ist eine Hochschulprüfung und wird vom zuständigen Fachbereich der Universität Trier im Zusammenwirken mit der Theologischen Fakultät Trier durchgeführt. 4. Die Universität Trier wird eine fachbereichsübergreifende Magisterprüfungsordnung erlassen. In der Zwischenzeit wird es Sache der betroffenen Studierenden selbst sein, rechtzeitig vor der Magisterprüfung die Kontaktaufnahme zwischen dem zuständigen Fachbereich der Universität und der Theologischen Fakultät zu veranlassen. Modell eines Studienverlaufsplans (Lehramt an Realschulen) Pflichtvorlesung in Semestern Semi- nare Theologischer Grundkurs 2 2 Religionsphilosophie/ 2 Fundamentaltheologie 2 SWS

8 Liturgiewissenschaft 2 2 Altertum: 2 Kirchengeschichte MA/Neuzeit: 2 Altes Testament: 2 Biblische Einleitung Neues Testament: Exegese des Alten Testaments Exegese des Neuen Testaments Dogmatik Moraltheologie Christliche Sozialwissenschaft 2 2 Kirchenrecht 2 2 Religionspädagogik Seminare: Zusammen 4 = 8 SWS Bemerkungen:

9 1. Wenn das Latinum erst während des Hochschulstudiums erworben wird, sind im ersten Studienabschnitt entsprechend zusätzliche Stunden einzuplanen; das Grundstudium kann sich dadurch verlängern. 2. Wird die wissenschaftliche Prüfungsarbeit im Fach Katholische Religionslehre, und zwar in einer Disziplin des Grundstudiums angefertigt, sind in dieser Disziplin nach der Zwischenprüfung zwei weitere Lehrveranstaltungen zu besuchen.

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