AGBF-Vollversammlung vom mit

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1 AGBF-Vollversammlung vom mit Bericht des Arbeitskreises Vorbeugender Brand-und Gefahrenschutz Vorsitzender: Feuerwehr München

2 Inhalt Veröffentlichungen im Berichtszeitraum Bevorstehende Veröffentlichungen Aktuelle Themen

3 Veröffentlichungen im Berichtszeitraum (1) Ungeschützte Löschwasserleitungen in Gebäuden (2010) Photovoltaikanlagen (2010) Zulässige Löschwassertemperatur (2010) Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung (2010) Rettungswegerleichterungen für Nutzungseinheiten im Erdgeschoss (2011)

4 Photovoltaikanlagen (2010) Es wird als Schutzziel festgehalten: PV Anlagen einschließlich der gesamten Leitungsanlage sind so auszuführen, dass im Brandfall keine elektrischen Gefahren für die Einsatzkräfte entstehen können. Der AK VB/G empfiehlt eine Ausführung der PV Anlagen mit Abschaltelementen an den PV- Elementen. Eine entsprechende Forderung dieser Abschaltelemente soll über den Verwendbarkeitsnachweis erfolgen; die Fachkommission Bauaufsicht geht diesbezüglich auf das DIBt zu. Eine Kennzeichnung für Einsatzkräfte wird dann für notwendig erachtet, wenn PV-Anlagen nicht erkennbar sind. Grundsätzlich besteht das Problem von nicht abschaltbaren elektrischen Anlagen durch die Feuerwehr bei einem Brand auch bei anderen Anlagen z.b. bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen. Eine Schulung der Einsatzkräfte über die Brandbekämpfung bei unter Spannung stehenden Leitungen ist daher weiterhin unentbehrlich. Der Verunsicherung der Feuerwehren bei Einsätzen mit PV-Anlagen sollte begegnet werden, um taktische Fehlentscheidungen zu verhindern. Grundsätzlich ist eine Brandbekämpfung immer unter Berücksichtigung der VDE 0132 möglich.

5 Veröffentlichungen im Berichtszeitraum (2) Prüf-und Ausführungsregelungen für analoge BOS-Gebäudefunkanlagen (2010) Pyrotechnik in Fußballstadien (2011) Sicherheitskonzepte von Schulen zum Amokschutz (2011) Wärmedämmverbundsysteme (2011) Garderoben in Rettungswegen von Schulen (2011)

6 Pyrotechnik in Fußballstadien (2011) Die Fangruppen wenden sich an die örtlichen Feuerwehren um Ausnahmen von 35 VStättV zu erhalten. Herr Spangardt berichtet über die Entzündung einer Fanfahne durch ein Bengalisches Feuer; das Feuer führte zum Ausfall des ersten Rettungsweges aus dem Tribünenbereich. Als Antragsteller können grundsätzlich nur die Betreiber/Veranstalter akzeptiert werden. Unabhängig von der baulichen Ausführung ist stets die Gefahr für Personen zu berücksichtigen. Es besteht im AK Einvernehmen, dass Pyrotechnik durch Fanruppen nicht zugestimmt werden kann.

7 Veröffentlichungen im Berichtszeitraum (3) Verwendung von Feuer, brennbaren Gasen und Flüssigkeiten bei Messen (2011) Einrichtungen zur Kindertagespflege (2012) Nutzbarkeit von Notausgangsverriegelungen (2012) Evakuierungsaufzüge (2012) Abtrennungen in Garagen (2012) Verrechnung von Fehlalarmen durch RWM (2012)

8 Verrechnung von Fehlalarmen durch RWM (2012) Die Aufschaltung von vernetzten Rauchwarnmeldern an Dritte mit dem Zweck der Alarmierung der Feuerwehr ist wie ein Fehlalarm einer automatischen Brandmeldeanlage an zu sehen und sollte somit auch, sofern eine Gebührenpflicht besteht, verrechnet werden. Es soll verhindert werden, dass nicht fehlalarmsichere RWM mit Aufschaltung an Hilfsorganisationen/Firmen als Ersatz für Brandmeldeanlagen dienen.

9 Bevorstehende Veröffentlichungen (1) Empfehlung Flächen für die Feuerwehr mit Aussagen zu Flächen auf öffentlichen Verkehrsgrund und die Befestigung

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11 Bevorstehende Veröffentlichungen (2) Empfehlungen zur Brandverhütungsschau Ziele (keine Baurechtsüberprüfung, sondern Gefahrenfeststellung und Einsatzplanung zum Objekt) Risikobezogene Fristen Prüfinhalte

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18 Weitere aktuelle Themen (1) Änderung der Musterbauordnung mit Regelungen zu besonderen Wohnformen für Behinderte Inklusion und Änderungen bei Veranstaltungen im Freien Gefahr durch Lithiumbatterien Gefahren durch WDVS Planung Bauphase Nutzungsphase Wirkung der Rauchwarnmelder Verwendung von Wandhydranten

19 Weitere aktuelle Themen (2) Wegwürdigung von Feuerwehrbelangen durch private Prüfsachverständige, Prüfingenieure oder die Bauaufsicht

20 Wie ist die Feuerwehr bei der Beurteilung der notwendigen Brandsicherheit von baulichen Anlagen einzubinden? Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

21 Wie definiert sich notwendige Brandsicherheit? Welches Risiko ist gesellschaftlich akzeptiert? Daraus folgernd: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen herrschen? Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

22 Woraus ergibt sich die notwendige Brandsicherheit? Welches Risiko ist gesellschaftlich akzeptiert? Daraus folgernd: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen herrschen? Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

23 Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Baulicher Brandschutz Technischer Brandschutz Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

24 Wer nimmt Einfluss auf die Brandsicherheit? Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

25 Einfluss nehmen Bauherr Gesetzgeber Ausführende sind Nachweisersteller und Prüfer Forschung, Normung, Prüfinstitute Feuerwehr Bauausführende Versicherer Brandsicherheit Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

26 Einfluss nehmen Bauherr Gesetzgeber Ausführende sind Nachweisersteller und Prüfer Forschung, Normung, Prüfinstitute Feuerwehr Bauausführende Versicherer Brandsicherheit Ergebnis betrifft Nutzer Feuerwehr Versicherer (geben Risiken wieder weiter) Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

27 Wie ist die Feuerwehr bei der Beurteilung der notwendigen Brandsicherheit von baulichen Anlagen einzubinden? Wenn wir wollen, dass die Feuerwehrbelange richtige Einsatzunterlagen, wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten und die Sicherheit der Einsatzkräfte auch berücksichtigt werden, sollten wir unsere Belange aktiv vertreten. Zur Bestandsaufnahme ist eine Umfrage zu Erfahrungen mit privaten Prüfsachverständigen und Prüfingenieuren geplant. Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Mit Leidenschaft dabei

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