Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Inklusion endet nicht mit dem Schulabschluss Was tut der Senat für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung? Seit dem Jahr 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Diese sieht vor, dass Menschen mit Behinderung uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Gemäß Artikel 27 gilt dies auch für den Bereich Arbeit. So heißt es: Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird 1 Um gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben, ist die Berufsqualifizierung von Menschen mit Behinderung eine der wichtigsten Voraussetzungen. Ich frage den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt sich in vielfältiger Weise für die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ein. So zielt unter anderem die Hamburger Fachkräftestrategie darauf ab, Unternehmen für die Potenziale von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sensibilisieren und die Erwerbsbeteiligung der Zielgruppe zu erhöhen. In diesem Rahmen wurde unter anderem eine Analyse der Erwerbssituation sowie eine saufnahme des Unterstützungssystems für Menschen mit Beeinträchtigungen erstellt (Link zur Studie: fachkraefte/ /analysen-fachkraeftenetzwerk/). Derzeit werden auf dieser Grundlage Handlungsansätze erarbeitet. Die der vorliegenden Drucksache zugrunde liegenden Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sind nicht vergleichbar, da individuelle Förderansprüche von Menschen mit Behinderung in den infrage kommenden Rechtskreisen (Hamburgisches Schulgesetz, Sozialgesetzbuch II, III, IX) unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben. Für den Rechtskreis Schule (Hamburgisches Schulgesetz) ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen. Für die Gewährung von Leistungen in der beruflichen Erstrehabilitation ist die Feststellung eines Bedarfs nach SGB IX Voraussetzung. Somit ist eine Zuordnung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Ausbildung beginnen, nicht 1 UNKonvention_KK.pdf? blob=publicationfile.

2 Drucksache 21/9329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode möglich. Für die Feststellung eines Bedarfs in der beruflichen Wiedereingliederung gilt ebenfalls SGB IX. Das SGB II 9 regelt den Begriff der Schwerbehinderung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) wie folgt: 1. Wie viele Menschen mit Behinderung gemäß 2 des SGB IX leben derzeit in Hamburg? In Hamburg leben Menschen, die behindert, schwerbehindert (es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor) oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (Grad der Behinderung von mindestens 30 aber weniger als 50). a) Wie viele davon gelten als schwerbehindert? Menschen haben einen Grad der Behinderung von wenigstens 50. b) Wie ist die Altersstruktur der Menschen mit Behinderung in Hamburg? Bitte nach Altersgruppen auflisten. Altersstruktur der Menschen mit Behinderung in Hamburg: A: 0 bis unter B: 3 bis unter C: 6 bis unter D: 12 bis unter E: 18 bis unter F: 20 bis unter G: 30 bis unter H: 45 bis unter I: 60 bis unter J: 65 und älter Quelle: Versorgungsamt Hamburg, Stand Laut Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen lebten im Jahr 2013 in Hamburg schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. a) Wie wird erwerbsfähiges Alter definiert? Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit fasst ausgehend von der Definition des statistischen Landesamts unter Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter grundsätzlich alle Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. b) Wie viele schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter leben derzeit in der Stadt? Derzeit leben Menschen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 18 und 65 Jahren) in Hamburg mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Die Statistik des Versorgungsamts Hamburg erfasst die Daten in einer anderen Struktur als die Bundesagentur für Arbeit. c) Wie viele schwerbehinderte Menschen verfügen davon über einen Schulabschluss? Bitte nach Art des Schulabschlusses aufschlüsseln. d) Wie viele gehen einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt nach? Wie viele davon verfügen über einen Schulabschluss? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Es liegen lediglich Daten aus der Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß 80 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Erhebung der Ausgleichsabgabe vor. Diese zeigt die schwerbehinderten Beschäftigten bei Hamburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen auf: 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=& pagelocale=de&topicid=17388&year_month=201512&year_month.group=1 &search=suchen. Zu den Daten, die Hamburg betreffen, siehe Anlage 1. e) Wie viele arbeiten im öffentlichen Dienst? Entsprechend der Angaben unter C.2.7 der Drs. 21/5141 zu den Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Angaben zu anderen öffentlichen Diensten, zum Beispiel des Bundes, liegen dem Personalamt nicht vor. f) Wie viele gehen einer staatlich geförderten Beschäftigung nach? Bitte nach Art des Arbeitsplatzes und Branche aufschlüsseln. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Aus dem Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird mit Stand insgesamt für 177 Personen über das Hamburger Budget für Arbeit eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert. Eine Auflistung nach Branchen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierzu müsste eine händische Auswertung und Zuordnung zu Branchen erfolgen. g) Laut Arbeitsmarktstatistik vom Mai 2017 waren in dem Monat Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet. Welche Maßnahmen für ihre Arbeitsmarktintegration werden ergriffen? Bitte erläutern. Wie viele befinden sich jeweils in diesen Maßnahmen? Im Rechtskreis SGB III waren im Mai 2017 insgesamt schwerbehinderte Kunden arbeitslos gemeldet, im Rechtskreis SGB II insgesamt schwerbehinderte Kunden. Auch für Menschen mit einer Schwerbehinderung steht das Maßnahmeportfolio der Agentur für Arbeit/Jobcenter team.arbeit.hamburg zur Verfügung. Bei der Auswahl und Planung der Maßnahmen für das Jahr 2017 wurden die Belange schwerbehinderter Menschen berücksichtigt (unter anderem Barrierefreiheit). Hierzu zählen insbesondere: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III Probebeschäftigung nach 46 SGB III Eingliederungszuschüsse nach 88 fortfolgende SGB III, insbesondere Eingliederungszuschüsse nach 90 für behinderte und (besonders betroffene) schwerbehinderte Menschen Gründungszuschuss nach 93 fortfolgende SGB III Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach 81 fortfolgende SGB III Daneben führt die Agentur für Arbeit Hamburg in einem zentralen Team die Beratung und Vermittlung für Menschen mit (Schwer-)Behinderung durch. Jobcenter team.arbeit.hamburg unterhält einen Standort für schwerbehinderte Menschen. Hier erfolgt eine auf die Zielgruppe ausgerichtete intensive Beratungs- und Vermittlungsarbeit. In der Beratung wird den Herausforderungen der Menschen mit Behinderung Rechnung getragen, in eine Beschäftigung einzumünden. Hierzu zählen unter anderem auch spezielle Bewerbungstrainings. Für schwerbehinderte arbeitslose Jugendliche gelten die oben genannten Ausführungen analog. Aus den Anlagen 2 bis 4 ist die Auswertung aus der Förderstatistik inklusive Rechtskreistrennung ersichtlich (endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest). 3

4 Drucksache 21/9329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Zudem finanziert die Freie und Hansestadt Hamburg aus arbeitsmarktpolitischen und ESF-Landesmitteln unter anderem folgende Programme zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes: In dem Projekt Personenindividuelles Coaching (PiCo) wird Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen durch berufsqualifizierende Maßnahmen und Coachings geholfen, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu finden. Mit Stand 1. Mai 2017 befinden sich zurzeit 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem Projekt. Das ESF-Projekt Aktionsbündnis Inklusive Arbeit fördert die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Initiierung und Organisation von Inklusionspatenschaften. Kern des Ansatz ist es, engagierte Vertreterinnen und Vertreter Hamburger Unternehmen als Mentorinnen und Mentoren zu gewinnen, um Menschen mit Behinderung bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche zu unterstützen, unter anderem in Form von Hospitationen oder Praktika im eigenen Betrieb beziehungsweise innerhalb des Netzwerkes. Mit Stand 1. Januar 2017 befinden sich zurzeit 43 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem Projekt. 3. Ein wichtiges Kennzeichen dafür, ob der Schulbesuch eines Menschen von Erfolg gekrönt ist, ist beispielsweise, ob nach dem Erwerb des Schulabschlusses eine duale Ausbildung anknüpft. a) Wie viele Schüler erhalten derzeit sonderpädagogische Unterstützung? Wie viele davon sind schwerbehindert? Im Schuljahr 2016/2017 haben Schülerinnen und Schüler in Hamburg sonderpädagogischen Förderbedarf. Diese Zahl umfasst alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen, der ReBBZ und der speziellen Sonderschulen, bei denen ein spezieller sonderpädagogischer Förderbedarf oder ein Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung festgestellt wurde. Die Verteilung auf die unterschiedlichen Förderbedarfe kann der Schuljahresstatistik 2016/2017 entnommen werden: data/ sonderpaed-foerderschwerpunkt.pdf. Das Merkmal Schwerbehinderung gemäß 2 SGB IX wird in der Schuljahresstatistik nicht erfasst. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist nicht vergleichbar mit der Anzahl der Menschen mit Behinderung, die in der Antwort zu 1. angegeben werden, siehe auch Vorbemerkung. b) Liegen dem Senat Studien vor oder hat er sich an Untersuchungen beteiligt, die offenbaren, wie viele Abgänger mit Förderbedarf aus inklusiven Klassen und wie viele Abgänger von Förderschulen jeweils einen Abschluss erreichen und im Anschluss eine duale Ausbildung machen? Wenn der Senat keine Erkenntnisse hierzu hat, warum findet diesbezüglich keine Evaluation statt? Ist diese geplant? Wenn nein, warum nicht? Studien zu den erfragten Daten liegen dem Senat nicht vor und die zuständige Behörde hat sich an keiner entsprechenden Untersuchung beteiligt. Erkenntnisse aus der Schuljahresstatistik sind nicht verfügbar. Die für Bildung zuständige Behörde prüft, zukünftig die Daten im Rahmen der Schuljahresstatistik zu erheben. c) Wie viele Menschen mit Behinderung haben im Jahr 2016 eine Ausbildung begonnen? Bitte nach Schulabschluss, Branche und Art der Ausbildung auflisten. Wie hoch war die Quote der Ausbildungsabbrüche (Stand Mai 2017)? Eine vollständige Übersicht aller Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger mit Behinderung liegt nicht vor, da das Merkmal Behinderung im berufsbildenden Bereich statistisch nicht erhoben wird. Im Schuljahr 2015/2016 befanden sich 162 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit einer bewilligten Förderung nach SGB IX zur beruflichen Erstrehabilitation im ersten Ausbildungsjahr an der Beruflichen Schule Eidelstedt (BS24). Die 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9329 BS24 ist die zuständige Berufsschule für junge Menschen in der beruflichen Erstrehabilitation, welche ihre Ausbildung am Berufsbildungswerk Hamburg absolvieren. Von diesen 162 Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern in der beruflichen Erstrehabilitation sind 89 SuS ohne Schulabschluss, 67 SuS haben einen ersten Schulabschluss, sechs SuS den mittleren Schulabschluss. Weitere acht Ausbildungsanfänger in der beruflichen Erstrehabilitation befinden sich im Projekt dual & inklusiv. Außerdem befinden sich acht Ausbildungsanfänger in der beruflichen Erstrehabilitation an weiteren berufsbildenden Schulen in Betreuung des Beratungs- und Unterstützungszentrums (BUZ) im Beratungs- und Unterstützungszentrum berufliche Schulen (BZBS). Ausbildung im Bereich Ausbildungsberuf Anzahl der Anfängerinnen und Anfänger mit Behinderung in der Ausbildung* Bau, Architektur, Vermes- Bauten- und Objektbe- 11 sung und Gebäudetechnik Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit Rohstoffgewinnung, Produktion, Ernährung und Fertigung Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus schichter Fachkraft Lagerlogistik / 29 Fachlagerist Fahrradmonteur 10 Fachpraktiker Bäcker 1 Fachpraktiker Holzverarbeitung 7 Fachpraktiker Metallbau, 11 Metallbauer Mechatroniker 1 Systeminformatiker 1 Garten- und Landschaftsbau, Friedhofsgärtnerei, 11 Werker im Gartenbau Fachkraft im Gastgewerbe 18 Kaufleute im Einzelhandel 3 Verkäufer 37 Servicefachkraft für Dialogmarketing 2 Kaufmann im Einzelhandel 1 Kauffrau im Gesundheitswesen 1 Kauffrau für Bürokommunikation 1 Gesundheit, Soziales, Lehre Gesundheits- und Pflegeassistenz 12 und Erziehung, Haus- wirtschaft Friseur 8 Fachpraktiker Hauswirtschaft 10 Optikerin 1 Zahnmedizinische 2 Fachangestellte Gesamt 178 Erfasst wurden Ausbildungsanfänger in der beruflichen Erstrehabilitation an der BS 24, im Projekt dual & inklusiv an der Staatlichen Gewerbeschule Werft und Hafen (G 07) sowie an weiteren berufsbildenden Schulen in Betreuung des Beratungs- und Unterstützungszentrums (BUZ) im Beratungs- und Unterstützungszentrum berufliche Schulen (BZBS). Unter den 178 Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern in der beruflichen Erstrehabilitation gab es bisher neun Ausbildungsabbrüche. Dies entspricht einer Quote von 5 Prozent. 4. Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) hat im Rahmen des Projekts dual & inklusiv: Berufliche Bildung in Hamburg drei Jahre lang 5

6 Drucksache 21/9329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode inklusive Angebote am Übergang zwischen Schule und Beruf erprobt. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt ist in die drei Bereiche Berufsorientierung, Ausbildungsvorbereitung und Duale Ausbildung unterteilt und endet zum 31. Juli a) Wie viele Jugendliche mit Behinderung haben an dem Projekt teilgenommen? Bitte nach Jahren auflisten. Das ESF-Projekt dual & inklusiv hat Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Teilprojekten A (Stadtteilschulen), B (Ausbildungsvorbereitung) und C (Duale Ausbildung) gefördert. Die Teilnehmerzahlen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Teilprojekt A: Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer an Stadtteilschulen mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf: gesamt davon Kl. 8 davon Kl. 9 davon Kl / / / Teilprojekt B: Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Ausbildungsvorbereitung (AV-Dual und Produktionsschulen) davon gesamt davon AV-Dual gesamt* Produktionsschule gesamt* 2014/ / / Summe * inklusive zweites Jahr beziehungsweise zweites Ausbildungsjahr Teilprojekt C. Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer in der dualen Ausbildung gesamt davon Verkäufer davon Fachlageristen 2014/ / / Summe b) Wie viele Plätze gab es in der dualisierten Ausbildungsvorbereitung für Menschen mit Behinderung? Bitte nach Jahren auflisten. In der dualen Ausbildungsvorbereitung für Menschen mit Behinderung stehen für alle Interessenten ausreichend Plätze zur Verfügung. Diese wurden wie folgt besetzt: Schuljahr 2014/2015: 68 Personen Schuljahr 2015/2016: 80 Personen Schuljahr 2016/2017: 80 Personen c) In einer kurzen Zwischenbilanz 2 heißt es, 194 Jugendliche mit Behinderung hätten sich für den Besuch einer dualisierten Ausbildungsvorbereitung entschieden. Wie viele von ihnen konnten anschließend in eine Ausbildung vermittelt werden? Im Anschluss an die dualisierte Ausbildungsvorbereitung haben nach dem Schuljahr 2014/2015 vier Jugendliche und nach dem Schuljahr 2015/2016 fünfzehn Jugendliche 2 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9329 eine Ausbildung begonnen. Jugendliche, die nach einem Jahr noch nicht betriebsoder ausbildungsfähig sind, haben nach der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung das Anrecht auf ein zwölftes Schulbesuchsjahr und können dies in AvDual absolvieren. Abgängerinnen und Abgänger aus der Ausbildungsvorbereitung erhalten im Rahmen des Übergangsmanagement durch die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Angebote für weitere berufsvorbereitende Maßnahmen, die in der Regel nach SGB IX gefördert werden. d) Darüber hinaus heißt es, dass 33 Jugendliche mit Behinderung zu Verkäuferinnen beziehungsweise Verkäufern und zu Fachlageristinnen beziehungsweise Fachlageristen ausgebildet werden konnten. Wie viele von ihnen konnten anschließend in Betriebe vermittelt werden? Sechs Jugendliche haben inzwischen die zweijährige Verkäuferausbildung erfolgreich abgeschlossen. Drei von ihnen haben einen Arbeitsvertrag im erlernten Beruf abgeschlossen, eine Jugendliche setzt ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau fort. 7

8 Drucksache 21/9329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) 6. Beschäftigte schwerbehinderte Menschen (einschließlich gleichgestellter und sonstiger anrechnungsfähiger Personen) zurück zum Inhalt Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß 80 Abs. 2 SGB IX - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen (Gebietsstand März 2017) Jahresdurchschnittswert 2015 Auflistung nach Geschlecht, Alter und Personengruppe Insgesamt Männer Frauen Insgesamt dav. nach dem Alter dav. nach der Personengruppe unter 15 Jahre bis unter 20 Jahre bis unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 45 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 55 Jahre bis unter 60 Jahre Jahre und älter keine Zuordnung möglich Auszubildende * * * schwerbehinderte Menschen gleichgestellte Menschen sonstige Personen * * * keine Zuordnung möglich Auflistung nach Anrechnung Anzahl Anrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz Anrechnung Auszubildender auf zwei Pflichtarbeitsplätze Mehrfachanrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze Mehrfachanrechnung auf drei Pflichtarbeitsplätze Mehrfachanrechnung Auszubildender auf drei Pflichtarbeitsplätze Mehrfachanrechnung auf vier Pflichtarbeitsplätze Mehrfachanrechnung auf fünf Pflichtarbeitsplätze keine Zuordnung möglich Insgesamt * * Auflistung nach Personengruppe (Feingliederung) Anzahl schwerbehinderte Menschen in regulärer Beschäftigung schwerbehinderte Menschen in Ausbildung schwerbehinderte WfbM-Beschäftigte gleichgestellte behinderte Menschen in regulärer Beschäftigung gleichgestellte behinderte Auszubildende mehrfach angerechnete schwerbehinderte Menschen in regulärer Besch. mehrfach angerechnete gleichgestellte Menschen in regulärer Besch. mehrfach angerechnete gleichgestellte Auszubildende mehrfach angerechnete schwerbehinderte Auszubildende Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen schwerbehinderte Arbeitgeber Keine Zuordnung möglich Insgesamt * * * * *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall). Bei Auswertungen nach dem Beschäftigungsbetrieb gilt dies analog für die Zahl der ansässigen Betriebe und deren Beschäftigtenzahl. 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9329 Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten März 2015 Februar 2015 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Januar 2014 Februar 2014 März 2014 April 2014 Mai 2014 Juni 2014 Juli 2014 August 2014 September 2014 Oktober 2014 November 2014 Dezember 2014 Januar Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung * * dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen * * Arbeitshilfen für behinderte Menschen Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher Berufswahl und Berufsausbildung ⁵), darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung * * * * - - * * * * * Ausbildungsbegleitende Hilfen * * * * * * * * * * * Außerbetriebliche Berufsausbildung * * * * * * * Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung * dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter * 3 3 * 3 3 * ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) * - - * Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss * Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit * * * * Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) * * 16 * Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 3 3 * * Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss 8 9 * * besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung * * besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung * * Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) Einmalleistungen ¹) Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) Anlage 2 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuellsten Gebietsstand (Gebietsstandsmonat: Mai 2017); der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Dezember 2016 (Datenstand März 2017) nur ca. 75 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Informationen zur Plausibilität der enthaltenen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger sind im Internetangebot der BA zu finden unter: 9

10 Drucksache 21/9329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher Berufswahl und Berufsausbildung ⁵), darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) Einmalleistungen ¹) Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuells 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Dezember 2016 (Datenstand März 2017) n 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den meth Informationen zur Plausibilität der enthaltenen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger sind im Internetangebot der April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 September 2015 Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * - * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 4 3 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * - - * * * * * * *

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9329 Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher Berufswahl und Berufsausbildung ⁵), darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) Einmalleistungen ¹) Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuells 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Dezember 2016 (Datenstand März 2017) n 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den meth Informationen zur Plausibilität der enthaltenen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger sind im Internetangebot der Förderstatistik Juli 2016 August 2016 September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016 Januar 2017 Februar * * * * * * * * * * * * * * * * * - * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Statistik der Bundesagentur für Arbeit 11

12 Drucksache 21/9329 Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB III März 2015 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Januar 2014 Februar 2014 März 2014 April 2014 Mai 2014 Juni 2014 Juli 2014 August 2014 September 2014 Oktober 2014 November 2014 Dezember 2014 Januar 2015 Februar Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung * * dar. bei einem Arbeitgeber * Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen * * Arbeitshilfen für behinderte Menschen Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher Berufswahl und Berufsausbildung ⁵), darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung * * * * * * * * * * * * Ausbildungsbegleitende Hilfen * 3 * * * * * * * * Außerbetriebliche Berufsausbildung * * * * * 3 * * * * * * * * * Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung * dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter * 3 3 * 3 3 * ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) * - - * Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung * * Eignungsabklärung/Berufsfindung * * besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) Einmalleistungen ¹) Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) Anlage 3 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuellsten Gebietsstand (Gebietsstandsmonat: Mai 2017); der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Dezember 2016 (Datenstand März 2017) nur ca. 75 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9329 Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit Koste Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher Berufswahl und Berufsausbildung ⁵), darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) Einmalleistungen ¹) Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuells 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Dezember 2016 (Datenstand März 2017) n 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den meth April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 September 2015 Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 3 3 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 4 3 * * * *

14 Drucksache 21/9329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit Koste Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher Berufswahl und Berufsausbildung ⁵), darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) Einmalleistungen ¹) Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuells 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Dezember 2016 (Datenstand März 2017) n 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den meth Förderstatistik Juli 2016 August 2016 September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016 Januar 2017 Februar * - * * * * - * * * * * - - * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Statistik der Bundesagentur für Arbeit 14

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