Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
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- Siegfried Hausler
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1 !! Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse Zürich Tel Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland Richtplan Siedlung und Landschaft Hundeschule Unter-Aathal, Seegräben Richtplantext und Richtplankarte (Festsetzung) Erläuterungsbericht (Kenntnisnahme) Beschluss der Planungskommission RZO vom 23. November 2015 Von der Delegiertenversammlung RZO verabschiedet am... Vom Regierungsrat festgesetzt mit Beschluss Nr.: vom Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
2 Region Zürcher Oberland RZO Teilrevision Regionaler Richtplan Siedlung und Landschaft Hundeschule Unter-Aathal, Seegräben Antrag: Der regionale Richtplan Oberland (RRB 2257/1998) wird wie folgt geändert: Richtplantext 3 Landschaft 3.2 Erholungsgebiete Erholungsgebiete E (Hundeschulen) Seit dem 1. Januar 2010 besteht für Hundehaltende die Pflicht, Hundeausbildungskurse zu besuchen (Art. 68 Tierschutzverordnung). Auf kantonaler Ebene gelten zudem erhöhte Anforderungen für grosse oder massige Hunde (Hundegesetz und Hundeverordnung). Es besteht somit ein öffentliches Interesse an Hundeschulen. Hundeausbildungsplätze gelten gemäss Rechtssprechung ausserhalb Bauzonen nicht als negativ standortgebunden. Zur planungsrechtlichen Festlegung von Hundeausbildungsplätzen ausserhalb Bauzonen besteht gemäss kantonalem Richtplan (Kapitel 3.5.3) die Möglichkeit, im regionalen Richtplan Erholungsgebiete von regionaler Bedeutung zu bezeichnen. Solche Richtplaneinträge erfolgen einzelfallweise auf Antrag aufgrund eines entsprechenden Vorhabens. Der fragliche Standort wird dabei in einer regionalen Gesamtschau auf seine spezifische Eignung und des regionalen Bedarfs an Hundeausbildungsplätzen geprüft. Für die Standortbeurteilung von Hundeschulen gelten folgende Kriterien: - Bedürfnisnachweis im regionalen Einzugsbereich - Der Schonung von Natur und Landschaft ist besonderes Gewicht beizumessen. In Landschaftsschutzgebieten sind gemäss kantonalem Richtplan (Kapitel 3.5.3) Erholungsanlagen nur zulässig, wenn sie gemäss überkommunaler Schutzverordnung (Erholungszone VI) oder überkommunaler Richtplanung (Erholungsgebiet) ausdrücklich zulässig sind. - Siedlungsnahe Lage und/oder unempfindliche bzw. vorbelastete Standorte und Böden. - Bestehende, rechtmässige Infrastruktur (u. a. Trainingsplatz, Gebäude, Abstellplätze). - Synergie mit bestehenden Anlagen und landschaftliche Einordnung. - Erschliessung (Erreichbarkeit öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr und Parkierung). - Vereinbarkeit mit weiteren wichtigen Interessen wie z.b. Radrouten und Wanderwegen. Die Ausstattung einer Hundeschule wird im nachfolgenden kommunalen Nutzungsplanverfahren oder Baubewilligungserfahren festgelegt. Folgende Hundeausbildungsplätze werden als besondere Erholungsgebiete (E) von regionaler Bedeutung festgelegt: Nr. Gemeinde Standort Trägerschaft Koordinationshinweise 1 Dürnten Nauenstrasse 55, Tann 2 Bubikon Tannägertenstrasse Hundeschule Hunde 1x1 Hundeschule REWO Bestehend Ersatz provisorische Anlagen durch Container geplant (Baubewilligungsverfahren). Bestehend Kommunale Erholungszone bestehend 3 Seegräben Unter-Aathal Hundetherapie und Hundeschule Bodmer Geplant (Baubewilligungsverfahren). SBB-Doppelspurausbau (KRP Nr. 33), Revitalisierung Aabach und Veloschnellroute Uster Wetzikon haben Vorrang Der Richtplaneintrag bildet die Grundlage für die Bewilligung der Hundeschulen ausserhalb Bauzonen durch den Kanton. 23. November 2015 Seite 2
3 Region Zürcher Oberland RZO Teilrevision Regionaler Richtplan Siedlung und Landschaft Hundeschule Unter-Aathal, Seegräben Richtplankarte Geplante Festlegung: E Besonderes Erholungsgebiet (E) 23. November 2015 Seite 3
4 Region Zürcher Oberland RZO Teilrevision Regionaler Richtplan Siedlung und Landschaft Hundeschule Unter-Aathal, Seegräben Erläuterungen 1. Ausgangslage Situation Die Hundetherapie und -schule Bodmer führt seit über fünfzehn Jahren eine umfassende Hundeausbildung in Fehraltorf durch. Die Kurse der Hundeschule werden zurzeit noch auf einer Parzelle in der Industriezone in Fehraltorf durchgeführt. Der bestehende Pachtvertrag läuft Ende 2015 aus. Die Hundeschule ist deshalb auf einen neuen Standort angewiesen. Die Hundeschule hat in Unter-Aathal, Gemeinde Seegräben, ein geeignetes Areal gefunden. Es befindet sich ausserhalb des Siedlungsgebietes in der Landwirtschaftszone. Mit Schreiben vom 24. August 2015 stellt die Gemeinde Seegräben der Region Zürcher Oberland den Antrag, die Hundeschule in den regionalen Richtplan aufzunehmen. Rechtlicher Hintergrund Gemäss Rechtssprechung sind Hundeschulen nicht auf einen Standort ausserhalb des Siedlungsgebietes in Nichtbauzonen angewiesen. Sie sind somit nicht negativ standortgebunden (Urteil des Bundesgerichtes 1A.214/2002 vom 12. September 2003). Demnach sollten Plätze für Hundeschulen wenn möglich in der Bauzone geplant werden. Gleichzeitig besteht seit dem 1. Januar 2010 gemäss Hundegesetzgebung für Hundehalter die Pflicht, Hundeausbildungskurse zu besuchen (Art. 68 Tierschutzverordnung). Es besteht somit eine grosse Nachfrage nach Hundeschulen. Wie eine aktuelle Erhebung ergeben hat, existieren allein in der Region Oberland derzeit rund 30 Hundeschulen mit entsprechenden Plätzen. Rund die Hälfte davon befindet sich ausserhalb von Bauzonen. Um diesem Spannungsfeld zu begegnen hat der Kanton Zürich im neuen Richtplan eine Bestimmung aufgenommen, wonach in den regionalen Richtplänen zur planungsrechtlichen Festlegung von Hundeschulen Erholungsgebiete von regionaler Bedeutung bezeichnet werden sollen (Kapitel 3.5.3). 2. Vorgehen Mit dem Eintrag im regionalen Richtplan wird die Voraussetzung für die Erteilung der kantonalen Bewilligung für die notwendigen Bauten und Anlagen geschaffen. Das Areal der geplanten Hundeschule liegt in einem Bereich, welcher mittel- bis langfristig eventuell von übergeordneten Projekten (SBB-Doppelspurausbau, Revitalisierung Aabach und Veloschnellroute Uster Wetzikon) beansprucht wird. Mit dem Eintrag im Richtplan ist deshalb festzulegen, dass die übergeordneten Projekte Vorrang haben und die Hundeschule bei Beanspruchung des Areals weichen muss. Dies soll mit einer befristeten Baubewilligung sichergestellt werden. 3. Erwägungen Die RZO-Planungskommission hat eine Übersicht über die aktuell vorhandenen Hundeausbildungsplätze in der Region erstellt und deren Eignung nach räumlichen Kriterien beurteilt. In die Beurteilung eingeflossen sind etwa die vorhandene Erschliessung, die Erreichbarkeit, allfällige Lärmimmission oder Synergien mit anderen Nutzungen. Der Standort Unter-Aathal schneidet dabei gut ab. Der Bedürfnisnachweis ist aufgrund des bisherigen langjährigen Betriebs erbracht. Das Areal liegt zwischen dem Aabach im Norden und der SBB-Bahnlinie im Süden und grenzt im Osten unmittelbar an die ehemalige ARA Seegräben an. Auf dem Areal der ARA können die bestehenden Parkplätze benutzt werden. Zudem sollen hier ein mobiler Bauwagen für Besprechungen und Seminare sowie eine Toi-Toi- Toilette aufgestellt werden. Nebst den oben erwähnten provisorischen Bauten soll lediglich aus Sicherheitsgründen ein Zaun entlang der Bahnlinie erstellt werden. Die für die Kurse benutzten Utensilien (Hindernisse) sind mobil und können nach dem Training abgeräumt werden. 23. November 2015 Seite 4
5 Region Zürcher Oberland RZO Teilrevision Regionaler Richtplan Siedlung und Landschaft Hundeschule Unter-Aathal, Seegräben Die Erschliessung erfolgt direkt ab der Zürichstrasse über die bestehende Zufahrt zur ARA. Parkplätze befinden sich auf dem Areal der ARA. Die Geh-Distanz zum Bahnhof Aathal beträgt rund 1 km. Die nächsten Hundesschulen, respektive Hundesportanlage liegen in Uster Riedikon in einer ÖBA-Zone und in Wetzikon Medikon in einer Erholungszone. Der Bedarf für die Hundetherapie und -schule Bodmer ist aufgrund des langjährigen Bestandes der Schule sowie der Zusammenarbeit (Hundetherapie) mit dem Verein Abri, welcher sich für Kinder und Jugendliche in Notsituationen einsetzt, gegeben. 4. Verfahren Die Planungskommission der RZO hat die Teilrevision am 23. November 2015 zur Vorprüfung, Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet. Die öffentliche Auflage von 60 Tagen findet vom 27. November 2015 bis 10. Februar 2016 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Zu den Einwendungen wird in einem separaten Bericht Stellung genommen. Es ist vorgesehen, die Teilrevision des Regionalen Richtplans der Delegiertenversammlung am 16. Juni 2016 zur Verabschiedung zuhanden der Festsetzung durch den Regierungsrat vorzulegen. Beilage: - Antrag Gemeinde Seegräben an RZO (Protokollauszug Gemeinderat vom 24. August 2015) - Antrag der Hundetherapie und -schule Bodmer an die Gemeinde Seegräben 23. November 2015 Seite 5
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7 Gemeinde'Seegräben' z.h.gemeindepräsidentherrpezzatti Rutschbergstrasse Seegräben Antrag'für'einen'Eintrag'im'regionalen'Richtplan'Zürcher'Oberland'für'Grundstück' Nr.3662,'Aathal:'Erholungszone'E,'Hundeschule' Antrag'für'Richtplaneintrag' Gemeinde' Gebiet' Fläche' Vorhaben' Beschreibung' Realisierungsstand' Seegräben geplant Aathal Perimeter' 4208m2 Eintragin ErholungszoneE, Hundeschule Betriebeiner Hundeschule; Durchführungvon Hundeseminaren, Hundetherapien sowiesämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Hundekursen ' 1
8 ' Ausgangslage' DieHundetherapieund schulebodmer(früherunterdemnamenhundundführerausbildung Bodmer)führtseitüber15JahrenHundekurseund seminare,hundetherapiensowiesämtliche gesetzlichvorgeschriebenenhundekursedurch.siearbeitetengmitdemvereinabrizusammen, VereinABRIbetreibtzurzeitunterAnderemauchdenMärliwaldaufdemSchönauarealinWetzikon. ImMomentwerdendieAktivitätenderHundeschulenochaufeinerIndustrieparzelleinFehraltorf durchgeführt.derpachtvertragläuftjedochende2015aus.diehundeschulesuchtdeshalbdringend einenneuenhundeplatz. Rechtliche'Vorgaben' DieAnforderungenanHundeschulenausserhalbderBauzonensindgenerellsehrhoch,da HundeschulenkeinelandwirtschaftlichzonenkonformeTätigkeitdarstellen.Somitfälltdie BewilligungnachArt.22Raumplanungsgesetz(RPG)ausserBetracht.Aucheine AusnahmebewilligungnachArt.24RPGkannnichterteiltwerden,daHundeschulengemäss Raumplanungsrechtnichtalsstandortsgebundengelten.DerAntragderGemeindeandiezuständige ZürcherPlanungsgruppe(RegionZürcherOberlandRZO),inwelchemeinEintrageinerHundeschule imregionalenrichtplangefordertwird,stelltsomitzurzeitwohldieeinzigemöglichkeitdar,eine Hundeschulezonenkonformzubetreiben. Öffentliches'Interesse'und'Standortgebundenheit' Seit2010bestehtfürHundehaltereinegesetzlichePflicht,Hundeausbildungskursezubesuchen.Die NachfragenachAusbildungsplätzenistdeshalbgross.Ca.dieHälftederHundeschuleninderRegion befindetsichausserhalbvonbauzonen.umdiesemspannungsfeldzubegegnen,hatderkanton ZürichimneuenRichtplaneineBestimmungaufgenommen,wonachindenregionalenRichtplänen zurplanungsrechtlichenfestlegungvonhundeschulenerholungsgebietevonregionalerbedeutung bezeichnetwerdensollen.damitwirddiestandortgebundenheitvonhundeschulenaufdem Planungsweghergestellt. DassichimPrivateigentumbefindendeGrundstückmitderKatasternummer3662inAathal (Seegräben)erfülltdieVoraussetzungenfürdenBetriebeinerHundeschuleideal.Diesesliegt ausserhalbdesdorfzentrumsinunmittelbarernähezurzürichstrasseundistsowohlperbahn,als auchperautoguterreichbar.diemeistenteilnehmerderhundeseminareundlangjährigen HundeschülersindinderRegionwohnhaft.EsbestehtdahereinöffentlichesInteresseam WeiterbestehenderHundeschuleindieserRegion. InderweiterenRegionbestehenzwareinpaarandereHundeschulen,keinedavonverfolgtjedoch dengleichentrainingsansatzwiediehundetherapieund schulebodmer.dasgrundstückbefindet ArealinWetzikon.DieHundetherapieund schulebodmerarbeitetimtherapeutischenbereicheng mitdemvereinabrizusammenundführtzudiesemzweckauchgemeinsameseminareundanlässe durch.durchdieörtlichenähezummärliwaldwürdesomitauchdieallgemeinnützigetätigkeitdes VereinsABRIbegünstigt. 2
9 ' Umweltaspekte' UnmittelbaranliegendzumGrundstückbefindensichbereitsausreichendParkplätze,welchevonder GemeindeSeegräbendirektgemietetwerdenkönnen.DaszuverpachtendeGrundstückverfügtüber eineflächevon4208m2undistaufgrundseinerlagezwischendemflussunddenbahngeleisen bereitsnatürlichbegrenzt.nebstderangedachteneinzäunungdesgrundstücks(insbesondere entlangderbahngeleise)wärensomitkeinebaulichemassnahmenmehrerforderlich. AufgrundderLagedesGrundstücks(ausserhalbdesDorfkernsundunmittelbarnebendersowieso bereitsstarkbefahrenenzürichstrasse)würdedurchdenbetriebeinerhundeschuleauchkeine DasGrundstücksollvoraussichtlichjeweilsan2AbendenproWochevon17.00h 22.00hsowie NotfällenimZusammenhangmitdenTätigkeitendesVereinsABRI.DieeinzelnenHundekurse AufdemNachbarsgrundstückderGemeinde(Katasternr.3896)werdenmitderenBewilligungeine stattfindenkönnen.jenachhundekurswerdenvorübergehendkleinerehindernisseaufgestellt. DiesesindjedochnichtfixmitdemBodenverbundenundkönnenbeiBedarfnachdemTraining wiederabgeräumtwerden. ' ' ' ' 3
10 Hundetrainingsplatz' Parkplätze'direkt'neben'Hundetrainingsplatz' 4
11 Einverständnis'der'Grundeigentümer'und'der'Gemeinde DieZustimmungderGrundstückseigentümer,diesesStückLandfürdieAktivitätender Hundetherapieund schulebodmerzupachten,sowiediesesindenregionalenrichtplaneintragen zulassen,liegtvor.vorabklärungenmitdergemeindeseegräbenhabengezeigt,dasskeine KillerkriterienfüreinenAntragzumEintragimregionalenRichtplanbestehen.Auchdietemporäre VermietungvonParkfeldernaufderangrenzendengemeindeeigenenParzelleistdenkbar.Der GemeinderatentscheidetüberdasEinreichendesAntragesandieRegionZürcherOberlandanseiner Sitzungvom Weiteres'Vorgehen' Zielist,dassderRichtplaneintraganderDelegiertenversammlungvomMärz/April2016 verabschiedetwird.geplantsindzunächstdiefolgenden,weiterenverfahrensschritte: Oktober2015:PrüfungZürcherPlanungsgruppeRZOBedürfnisnachweis/Kriterienliste 29.Oktober2015:VerabschiedungPlanungskommission November/Dezember2015:öffentlicheAuflage;60Tage/Vorprüfung Januar2016:BerichtzudenEinwendungen Februar2016:VerabschiedungPlanungskommission Antrag' WirbeantragenderGemeindeSeegräben,ihrerseitsbeiderRegionZürcherOberlandRZOeinen Antragzustellen,dasGrundstückmitderKatasternummer3662imRegionalenRichtplanderneu geschaffenenerholungszonee(hundeschulen)zuzuweisen.damitwirddiegrundlageder Katasternummer3662imRegionalenRichtplanderneugeschaffenenErholungszoneE (Hundeschulen)geschaffen. Ansprechperson' FürFragenundAuskünftestehtMiriamHönigzurVerfügung. 5
Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
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