Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden
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- Kristin Buchholz
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1 Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden
2 Informationsveranstaltung für Eltern nach 36 Schulgesetz NRW Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten werden. 2
3 Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. 3
4 Schulgesetz NRW 1 Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen. 4
5 Inhalte und Ziele Information über Bildungsförderung in Kindertageseinrichtungen Sprachstandfeststellung und Sprachförderung Zusammenarbeit der beteiligten Partner Start in die Grundschulen Einladung zur Kooperation 5
6 Das Kind im Mittelpunkt Bildung beginnt vom ersten Lebenstag an. Bildung ist mehr als Schule. Das Kind soll die Befähigung erlangen, sein Leben selbstständig zu gestalten und zu bewältigen. Das Kind ist der Akteur seiner Entwicklung und erschließt sich die Umwelt. Kinder sollten zunehmend stärker in die Planung und Gestaltung ihrer Bildungsprozesse eingebunden werden. Die individuelle Förderung ist der Weg. 6
7 Kompetenz Kinder sind von Anfang an mit Kompetenzen ausgestattet, die es ihnen ermöglichen, sich zunehmend in der Welt zurechtzufinden. Im Laufe der weiteren Entwicklung haben sie das Bedürfnis, sich kompetent zu erleben. Kinder sind schon früh zu kognitiven Leistungen und Einsichten in der Lage. Sie entdecken und lernen aktiv. Sie können neue Erfahrungen auf der Grundlage bisheriger Erlebnisse einordnen und deuten. 7
8 Bildung Bildung ist Selbstbildung. Bildung ist aktive Auseinandersetzung. Bildung ist nicht Übernahme fertigen Wissens und Könnens. 8
9 Das Kind im Mittelpunkt Inhalt und Qualität der Bildungs- und Erziehungsleistungen sollen von Kontinuität und Konsistenz geprägt sein. Die partnerschaftliche Kooperation aller am Prozess beteiligter Akteure, insbesondere der Eltern, ist unverzichtbar. Erwachsene unterstützen das Kind, die Welt zu verstehen. 9
10 10
11 Leben und Lernen in Kindertageseinrichtungen Offene Lernformen Differenziertes, individualisiertes Lernmaterial Angebote mit verschiedenen Anforderungsniveaus Selbstgesteuertes und angeleitetes Lernen im Wechsel Erlernen von Lernstrategien Kinder als Selbstlerner einbeziehen Fundierte Förderung Einbezug von Eltern in die Entwicklung von Fördermaßnahmen Information über die Ergebnisse der Bildungsförderung 11
12 Zehn Bildungsbereiche für Kindertageseinrichtungen und Grundschule 1. Bewegung 2. Körper, Gesundheit und Ernährung 3. Sprache und Kommunikation 4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung 5. Musisch-ästhetische Bildung 6. Religiöse und ethische Bildung 7. Mathematische Bildung 8. Naturwissenschaftliche und technische Bildung 9. Ökologische Bildung 10. Medien 12
13 Sprachliche Bildung Keine grundsätzliche Überprüfung aller Vierjährigen Jedes Kind wird in der Kindertageseinrichtung von Anfang an kontinuierlich und unter Verwendung geeigneter Verfahren von ihm vertrauten pädagogischen Kräften beobachtet und in seiner sprachlichen Entwicklung alltagsintegriert gefördert. 13
14 Sprachliche Bildung Sprachfördermaßnahmen Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden dort während des normalen Tagesablaufes beobachtet und ggf. zu einer Sprachfördermaßnahme gemeldet. Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen getestet. Die Meldung erfolgt durch die Stadt Siegen. 14
15 Zusätzlicher Sprachförderbedarf Für die Kinder, die eine besondere Unterstützung in der deutschen Sprache benötigen, wird eine gezielte Sprachförderung nach dem individuellen Bedarf gewährleistet. 15
16 Beginn der Schulpflicht 16
17 Der Weg in die Grundschule 17
18 Anmeldeverfahren Die Erziehungsberechtigten der Schulneulinge werden frühzeitig (im September des Vorjahres) durch den Schulträger schriftlich über die bevorstehende Einschulung informiert. Die Anmeldetermine sind in der Regel nach den Herbstferien. Die Anmeldung erfolgt zu diesen Terminen (spätestens zum 15. November) zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule. Die Eltern können die Grundschule frei wählen, ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten. 18
19 Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. 19
20 Sprachförderung Einschulung Bei der Anmeldung zur Grundschule stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Die Schule soll Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch einer vorschulischen Sprachförderung verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden. 20
21 21
22 Inklusion Wertschätzung von Vielfalt in der Bildung und Erziehung Heterogenität ist Normalität Schaffung von Einrichtungen, welche die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen befriedigen Individuelle Förderung 22
23 Inklusion 23
24 Orientierungsziele gemäß Richtlinien NRW 24
25 Grundschule Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen 25
26 Grundschule Voraussetzungen für eine erfolgreiches Lernen 26
27 Vorbereiten und Stärken Sprache Sprechanlässe schaffen und zum Sprechen ermutigen Mit Kindern in ganzen Sätzen sprechen Kinder ausreden lassen und ihnen gut zuhören Lesen und Vorlesen (Gute-Nacht-Geschichte ) Freude an Reimen, Gedichten und Liedtexten wecken 27
28 Vorbereiten und Stärken Von den Eltern getrennt sein Eltern gehen nicht mit in den Klassenraum. Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes. Lassen Sie Ihr Kind... allein im Garten oder im Zimmer spielen mit Babysitter oder anderen Betreuungspersonen allein bei anderen Kindern spielen zu einer Musik- oder Sportgruppe gehen 28
29 Vorbereiten und Stärken Mit unbekannten Menschen umgehen Die Schule ist zunächst voller unbekannter Menschen. Ihr Kind sollte fremde Menschen ansprechen und um Hilfe bitten, aber auch tolerieren können. Lassen Sie Ihr Kind... auf einem öffentlichen Spielplatz zusammen mit anderen Kindern spielen Musik- und Sportgruppen besuchen beim Bäcker selbstständig einkaufen 29
30 Vorbereiten und Stärken In der Menge bestehen Auf dem Schulhof sind viele Kinder, die toben und Lärm machen. Das kann zunächst Furcht einflößen. Gehen Sie mit ihrem Kind... ins Schwimmbad zu öffentlichen Spielplätzen, die gut besucht sind an laute und überfüllte Orte, wie z.b. Bahnhöfe, Einkaufszentren, Markt nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel 30
31 Vorbereiten und Stärken 31
32 Vorbereiten und Stärken 32
33 Weitere Informationen 33
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 34
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