Inhalt. Senatsbeschluss im Genehmigungsverfahren

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1 Fachprüfungsordnung für das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Lehramtsstudiengang der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (FPO Psychologie) Vom TT. MM. JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern vom 29. März 1924 (BayRS K) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) folgende Prüfungsordnung: Inhalt I. Geltungsbereich und Prüfungsformen Geltungsbereich Prüfungsformen... 2 II. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium Allgemeine Regelung Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium... 3 III. Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiengangs Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Allgemeine Regelungen Praktika für den Lehramtsstudiengang Grund- und Mittelschule Praktika für den Lehramtsstudiengang Realschule und Gymnasium... 5 IV. Erziehungswissenschaften im Rahmen des Lehramtsstudiengangs Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Allgemeine Regelungen Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Grund- oder Mittelschule Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Realschule oder Gymnasium... 7 V. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als Erweiterungsfach bzw. als nachträgliche Erweiterung Allgemeine Regelungen Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium... 8 VI. Praktika im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als Erweiterungsfach bzw. als nachträgliche Erweiterung Allgemeine Regelungen Praktika für den Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule und Gymnasium VII. Schlussbestimmung Inkrafttreten, Übergangsregelung

2 I. GELTUNGSBEREICH UND PRÜFUNGSFORMEN 1 Geltungsbereich Die FPO gilt für das an der KU angebotene grundständige Studium, das nachträgliche Erweiterungsstudium des Fachs Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nach dem grundständigen Studium) in den Lehramtsstudiengängen Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium sowie für die Erweiterung (während des grundständigen Studiums) im Lehramt an Gymnasien; die FPO ergänzt die Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180; BayRS UK) in der jeweils gültigen Fassung. 2 Prüfungsformen (1) Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 26. November 2014 in der jeweils gültigen Fassung geregelten Prüfungsformen; Abweichungen in dieser FPO gehen den allgemeinen Regelungen vor. (2) Seitenangaben beziehen sich auf den reinen Textkorpus mit 1,5-fachem Zeilenabstand unter Verwendung der Schriftgröße zwölf einer Standardschriftart sowie Seitenrändern im Umfang von insgesamt 5 Zentimetern (links und rechts). (3) Der Umfang einer Hausarbeit beträgt fünf bis 25 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Ende der Vorlesungszeit maximal 6 Wochen. (4) Der Umfang eines Referats beträgt zehn bis 60 Minuten für den Präsentationsteil und fünf bis 30 Minuten für die Diskussion. (5) Der Umfang eines Portfolios beträgt fünf bis 30 Seiten. (6) Der Umfang einer Projektskizze beträgt drei bis 15 Seiten. (7) Der Umfang eines Praktikumsberichts beträgt fünf bis 25 Seiten. 2

3 II. PSYCHOLOGIE MIT SCHULPSYCHOLOGISCHEM SCHWERPUNKT IM LEHRAMTSSTUDIENGANG GRUND-, MITTEL-, REALSCHULE ODER GYMNASIUM 3 Allgemeine Regelung Im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium muss jede oder jeder Studierende 135 ECTS-Punkte im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nachweisen. 4 Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium Folgende Pflichtmodule sind erfolgreich zu absolvieren: 1. Quantitative Methoden I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung, 2. Quantitative Methoden II: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Quantitative Methoden I ; Modulprüfung: Klausur oder 3. Theoretische Grundlagen der empirischen Psychologie: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 4. Themenfelder und Arbeitstechniken: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 5. Entwicklungspsychologie I: Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 6. Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Entwicklungspsychologie I: Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne ; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung oder Portfolio, 7. Allgemeine Psychologie 1: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 8. Allgemeine Psychologie 2: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 9. Allgemeine Psychologie 3: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 10. Biologische Psychologie: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung, 11. Sozialpsychologie: Grundlagen: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 12. Empirisch-Experimentelles Praktikum I: Grundmodul: 4 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Theoretische Grundlagen der empirischen Psychologie und Quantitative Methoden I ; Modulprüfung: Klausur oder 13. Empirisch-Experimentelles Praktikum II: Aufbaumodul: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Empirisch- Experimentelles Praktikum I: Grundmodul und Quantitative Methoden II ; Teilnahme an psychologischen Experimenten im Umfang von 25 Stunden erforderlich; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit, 14. Einführung in die Persönlichkeitspsychologie: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 15. Grundlagen der psychologischen Diagnostik - Testtheorie und Testkonstruktion: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Quantitative Methoden I und Quantitative Methoden II und Einführung in die Persönlichkeitspsychologie ; Modulprüfung: Klausur oder 3

4 16. Methoden der Leistungsdiagnostik: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 17. Methoden der Persönlichkeitsdiagnostik: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 18. Schulpsychologische Begutachtung: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit, 19. Klinische Psychologie I: Grundlagen: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Biologische Psychologie und Einführung in die Persönlichkeitspsychologie ; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung, 20. Klinische Psychologie II-1: Ausgewählte Störungsbilder: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Klinische Psychologie I: Grundlagen ; Modulprüfung: Klausur am Ende des Moduls Klinische Psychologie II-2, 21. Klinische Psychologie II-2: Vertiefung: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Klinische Psychologie I: Grundlagen ; Modulprüfung: Klausur zu Inhalten aus den Modulen "Klinische Psychologie II-1 und II Pädagogische Psychologie I: Überblick über grundlegende Themenfelder 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie, Allgemeine Psychologie 1 und Allgemeine Psychologie 2 ; Modulprüfung: Klausur oder 23. Pädagogische Psychologie II: Kognitive Instruktionspsychologie: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie, Allgemeine Psychologie 1 und Allgemeine Psychologie 2 ; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung oder Portfolio, 24. Pädagogische Psychologie III: Lernstörungen im schulischen Kontext: 5 ECTS- Punkte; Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Pädagogische Psychologie II: Kognitive Instruktionspsychologie Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung oder Portfolio, 25. Organisationspsychologie I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 26. Organisationspsychologie II: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 27. Aktuelle Forschungsfragen: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: 65 ECTS- Punkte aus dem Bereich der Psychologie; Modulprüfung: Projektskizze, unbenotet (bestanden/nicht bestanden). 4

5 III. PRAKTIKA IM RAHMEN DES LEHRAMTSSTUDIENGANGS PSYCHOLOGIE MIT SCHULPSYCHOLOGISCHEM SCHWERPUNKT 5 Allgemeine Regelungen (1) Der oder die Studierende muss im Lehramtsstudiengang Grund- oder Mittelschule ein Betriebspraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum, ein Praktikum Plusstudienbegleitendes fachdidaktiksches Praktikum (=Unterrichtspraxis) und drei psychologische Praktika nachweisen. (2) Der oder die Studierende muss im Lehramtsstudium Realschule oder Gymnasium ein Betriebspraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (=Unterrichtspraxis A), ein Praktikum Plus studienbegleitendes fachdidaktiksches Praktikum (=Unterrichtspraxis B) und drei psychologische Praktika nachweisen. (3) Das Modul Unterrichtspraxis B kann auch projektorientiert an einer Schule im Ausland oder an anderen Einrichtungen absolviert werden. 6 Praktika für den Lehramtsstudiengang Grund- und Mittelschule Folgende Pflichtmodule sind im Umfang von 31 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Unterrichtspraxis (Schulpsychologie) Grundschule/Mittelschule: Pädagogischdidaktisches Schulpraktikum (ca. 15 Textseiten), zusätzlich studienbegleitendes Praktikum und Praktikum Plus studienbegleitendes fachdidaktiksches Praktikum: 13 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio (unbenotet), Anwesenheitspflicht, 2. Schulpsychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet), 3. Schulpsychologisches Fallpraktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht oder außerschulisches Praktikum 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet), 4. Außerschulisches psychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet). 7 Praktika für den Lehramtsstudiengang Realschule und Gymnasium Folgende Pflichtmodule sind im Umfang von 30 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Unterrichtspraxis A (Schulpsychologie) Realschule/Gymnasium: Pädagogischdidaktisches Schulpraktikum (ca.15 Textseiten) einschließlich didaktischer Aspekte: 8 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio (unbenotet), Anwesenheitspflicht, 5

6 2. Unterrichtspraxis B (Schulpsychologie) Realschule/Gymnasium: Praktikum Plus studienbegleitendes fachdidaktiksches Praktikum: 4 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Portfolio (unbenotet), Anwesenheitspflicht, 3. Schulpsychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet), 4. Schulpsychologisches Fallpraktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht oder außerschulisches Praktikum 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet), 5. Außerschulisches psychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht (unbenotet). 6

7 IV. ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTEN IM RAHMEN DES LEHRAMTSSTUDIENGANGS PSYCHOLOGIE MIT SCHULPSYCHOLOGISCHEM SCHWERPUNKT 8 Allgemeine Regelungen (1) Im Lehramtsstudiengang Grund- oder Mittelschule muss jede/jeder Studierende 22 ECTS-Punkte im Bereich Erziehungswissenschaften erwerben. (2) Im Lehramtsstudiengang Realschule oder Gymnasium muss jede/jeder Studierende 15 ECTS-Punkte im Bereich Erziehungswissenschaften erfolgreich absolvieren. 9 Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Grund- oder Mittelschule (1) 1 Wenn Katholische Religion als Didaktikfach studiert wird, müssen folgende Module absolviert werden: 1. Religion, Kultur, Gesellschaft 1 Theologie/Philosophie: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Portfolio, 2. Religion, Kultur, Gesellschaft 2 (Politikwissenschaften, Soziologie, Volkskunde): 3 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Portfolio. 2 Wenn Katholische Religion nicht als Didaktikfach studiert wird, müssen abweichend von Nr. 1 folgende Module absolviert werden: 1. Religion, Kultur, Gesellschaft 1 Theologie/Philosophie: 3 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Referat, 2. Religion, Kultur, Gesellschaft 2 (Politikwissenschaften, Soziologie, Volkskunde): 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder Hausarbeit oder Portfolio. (2) Allgemeine Pädagogik: 8 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder Referat oder Portfolio. (3) Grundlinien der Schulpädagogik GS/MS: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur. 10 Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Realschule oder Gymnasium 1. Allgemeine Pädagogik: 8 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder Referat oder Portfolio, 2. Grundlinien der Schulpädagogik RS/GY: 7 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Referat oder Hausarbeit. 7

8 V. PSYCHOLOGIE MIT SCHULPSYCHOLOGISCHEM SCHWERPUNKT ALS ERWEITERUNGSFACH BZW. ALS NACHTRÄGLICHE ERWEITERUNG 11 Allgemeine Regelungen Im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel, Realschule und Gymnasium muss jede und jeder Studierende 105 ECTS-Punkte in Schulpsychologie als Erweiterungsfach bzw. nachträgliche Erweiterung erwerben. 12 Pflichtmodule im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium Folgende Pflichtmodule sind im Umfang von 105 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren: 1. Quantitative Methoden I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung, 2. Quantitative Methoden II: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Quantitative Methoden I ; Modulprüfung: Klausur oder 3. Theoretische Grundlagen der empirischen Psychologie: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 4. Themenfelder und Arbeitstechniken: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 5. Entwicklungspsychologie I: Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 6. Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Entwicklungspsychologie I: Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne ; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung oder Portfolio, 7. Allgemeine Psychologie 1: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 8. Allgemeine Psychologie 2: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 9. Sozialpsychologie: Grundlagen: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur, 10. Empirisch-Experimentelles Praktikum I: Grundmodul: 4 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Theoretische Grundlagen der empirischen Psychologie und Quantitative Methoden I ; Modulprüfung: Klausur oder 11. Empirisch-Experimentelles Praktikum II: Aufbaumodul: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Empirisch- Experimentelles Praktikum I: Grundmodul und Quantitative Methoden II ; Teilnahme an psychologischen Experimenten im Umfang von 25 Stunden erforderlich; Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit, 12. Einführung in die Persönlichkeitspsychologie: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 8

9 13. Grundlagen der psychologischen Diagnostik - Testtheorie und Testkonstruktion: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Quantitative Methoden I und Quantitative Methoden II und Einführung in die Persönlichkeitspsychologie ; Modulprüfung: Klausur oder 14. Methoden der Persönlichkeitsdiagnostik: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur oder 15. Schulpsychologische Begutachtung: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit, 16. Klinische Psychologie I: Grundlagen: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Einführung in die Persönlichkeitspsychologie ; Modulprüfung: Klausur oder 17. Klinische Psychologie II-1: Ausgewählte Störungsbilder: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Klinische Psychologie I: Grundlagen ; Modulprüfung: Klausur am Ende des Moduls Klinische Psychologie II-2, 18. Klinische Psychologie II-2: Vertiefung: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung des Moduls Klinische Psychologie I: Grundlagen ; Modulprüfung: Klausur zu Inhalten aus den Modulen "Klinische Psychologie II-1 und II-2, 19. Pädagogische Psychologie I: Überblick über grundlegende Themenfelder 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie, Allgemeine Psychologie 1 und Allgemeine Psychologie 2 ; Modulprüfung: Klausur oder 20. Pädagogische Psychologie II: Kognitive Instruktionspsychologie: 5 ECTS-Punkte, Teilnahmevoraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der Module Entwicklungspsychologie II: Kognitive Entwicklungspsychologie, Allgemeine Psychologie 1 und Allgemeine Psychologie 2 ; Modulprüfung: Klausur oder mündliche Prüfung oder Portfolio, 21. Organisationspsychologie I: 5 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Klausur. 9

10 VI. PRAKTIKA IM FACH PSYCHOLOGIE MIT SCHULPSYCHOLOGISCHEM SCHWERPUNKT ALS ERWEITERUNGSFACH BZW. ALS NACHTRÄGLICHE ERWEITERUNG 13 Allgemeine Regelungen (1) Der oder die Studierende muss im Erweiterungsstudium Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Lehramtsstudiengang Gymnasium psychologische Praktika im Umfang von 18 ECTS-Punkten nachweisen. (2) Der oder die Studierende muss bei der nachträglichen Erweiterung mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule oder Gymnasium psychologische Praktika im Umfang von 12 ECTS- Punkten nachweisen. 14 Praktika für den Lehramtsstudiengang Grund-, Mittel-, Realschule und Gymnasium (1) Folgende Pflichtmodule sind im Umfang von 18 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren, wenn das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als Erweiterungsfach im Lehramt an Gymnasien studiert wird: 1. Schulpsychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht, 2. Schulpsychologisches Fallpraktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht oder außerschulisches psychologisches Praktikum I: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht, 3. Außerschulisches psychologisches Praktikum II: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht. (2) Zwei der folgenden Wahlpflichtmodule sind im Umfang von 12 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren, wenn das Fach Psychologie als nachträgliche Erweiterung im Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen oder Gymnasien studiert wird: 1. Schulpsychologisches Praktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht, 2. Schulpsychologisches Fallpraktikum: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht oder außerschulisches psychologisches Praktikum I: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht, 3. Außerschulisches psychologisches Praktikum II: 6 ECTS-Punkte, Modulprüfung: Praktikumsbericht. (3) Sonderregelung gem. 110 Abs. 5 Nr. 2 LPO I für Studierende der nachträglichen Erweiterung: Im Fall der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG können Studierende, die als Lehrkräfte im Schuldienst stehen, die praktisch-psychologische Tätigkeit nach Abs. 10

11 2 Nr. 2 Buchst. a an ihrer Schule unter Betreuung durch einen Schulpsychologen ableisten; die einzubeziehende Zeit wird im Einzelfall bestimmt. Die praktischpsychologische Tätigkeit nach Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ist an nur einer der unter Doppelbuchst. bb (außerschulische Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche und Einrichtungen der Heimerziehung) oder cc (Erziehungsberatungsstellen und weitere Beratungsstellen für Jugendliche) genannten Einrichtungen mit einem 6 Leistungspunkten entsprechenden Umfang abzuleisten. 11

12 VII. SCHLUSSBESTIMMUNG 15 Inkrafttreten, Übergangsregelung (1) 1 Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum 1. Oktober 2016 aufgenommen haben. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2016 aufgenommen haben, können auf Antrag in den Geltungsbereich dieser Ordnung wechseln. (3) Ab 1. Oktober 2020 gilt diese Ordnung für alle Studierenden. 12

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