Studieren an der PH Ludwigsburg

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1 Studieren an der PH Ludwigsburg Informationen für das Studienjahr

2 0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 0 Inhaltsverzeichnis 2 1 Studienangebot (Lehramt, Bachelor, Erweiterung) Lehramtsstudiengänge: Bachelorstudiengänge: Erweiterungsstudium: 4 2 Termine und Fristen Semesterzeiten und Vorlesungszeiten Bewerbungsfristen Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport 5 3 Bewerbungsunterlagen 7 4 Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 8 5 Wichtige Hinweise Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen Studien- und Prüfungsordnungen Bachelorstudiengänge Studienfachliche Beratung Studienorientierungstests Immatrikulation Zweitstudium Parallelstudium Berufstätigkeit neben dem Studium Losverfahren Semesterbeitrag und Studiengebühren 11 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester Auswahlverfahren für Lehramtsstudiengänge Aufnahmeprüfung Europalehramt an Werkreal,- Haupt- u. Realschulen Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge * Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik Auswahlverfahren Zweitstudium 14 7 Bewerbung in ein höheres Fachsemester Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester Auswahlverfahren im höheren Fachsemester * Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Wichtige Hinweise für Studienbewerber/innen, die bereits studiert haben 16 8 Ausländische Bewerber/innen außerhalb der EU* Deutsche Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzungen Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen Anerkennung von Teilprüfungsleistungen (Lehramtsabschluss außerhalb der EU) Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung Finanzierung Ihres Studiums 18 2

3 0 Inhaltsverzeichnis Tabellen Studiengänge und Studienfächer Übersicht grundständige Studiengänge Studienfächer: Fächer im Lehramtsstudium Studienaufbau Lehramtsstudiengänge Lehramt an Grundschulen Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Lehramt Sonderpädagogik Lehramt Sonderpädagogik (Aufbaustudium) Ergänzungsstudium Lehramt Sonderpädagogik Studienaufbau Bachelorstudiengänge Frühkindliche Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts) Kultur- und Medienbildung (Bachelor of Arts) Bildungswissenschaft/Lebenslanges Lernen (Bachelor of Arts) Erweiterungsstudium Studienabteilung Schulpraxisamt Studienberatung Studien(gang)berater/innen Berater/innen der Fächer und Kompetenzbereiche Weitere Kontakte Ausbildungsförderung (BAföG) Studentenwohnheime FAQ Bewerbung / Studium / Studiengebühren Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium FAQ Studiengebühren und Semesterbeitrag 39 Die Informationsbroschüre und Informationen zu den Masterstudiengängen an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: 3

4 1 Studienangebot (Lehramt, Bachelor, Erweiterung) Studienangebot (Lehramt, Bachelor, Erweiterung) 1.1 Lehramtsstudiengänge: Lehramt an Grundschulen (8 Semester) Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (8 Semester) Europalehramt an Werkreal-, Haupt- u. Realschulen (8 Semester) Lehramt Sonderpädagogik (9 Semester) Lehramt Sonderpädagogik, Aufbau (4 Semester) Ergänzungsstudium Lehramt Sonderpädagogik (2 Semester) 1.2 Bachelorstudiengänge: (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich!) Bachelor Frühkindliche Bildung und Erziehung (6 Semester) Bachelor Kultur- und Medienbildung (6 Semester) Bachelor Bildungswissenschaft / Lebenslanges Lernen (6 Semester) 1.3 Erweiterungsstudium: Erweiterungsstudium Grundschullehramt Erweiterungsstudium Werk-, Haupt und Realschullehramt Erweiterungsstudium Lehramt Sonderpädagogik 4

5 2 Termine und Fristen Termine und Fristen 2.1 Semesterzeiten und Vorlesungszeiten Semesterzeiten: Wintersemester (WS) Sommersemester (SS) Vorlesungszeiten: ca. Mitte Oktober bis Mitte Februar ca. Mitte April bis Ende Juli! Der Antrag auf Zulassung muss innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sein.? Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrags bei der Hochschule, nicht das Postdatum! 2.2 Bewerbungsfristen Die Bewerbung um einen Studienplatz ist zu richten an die: Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Studienabteilung Postfach Ludwigsburg Fristen in zulassungsbeschränkten Studiengängen: Bewerbungsfrist Wintersemester: 15. Juli* Abiturient/inn/en aus früheren Jahrgängen bewerben sich bitte bis: 30. Juni des Bewerbungsjahres Bewerbungsfrist Sommersemester: 15. Januar * * Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Fehlerhafte und unvollständige Zulassungsanträge bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können nur bis 10 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist zur Korrektur zurückgesendet werden. Rücksendung fehlerhafter Unterlagen zur Korrektur, wenn eingegangen: für das Wintersemester: bis zum 05. Juli (nur Neuabiturient/inn/en) für das Sommersemester: bis zum 05. Januar Die Hochschule weist weiterhin darauf hin, dass Nachreichungen zu bereits gestellten Anträgen nur berücksichtigt werden können, wenn diese bis spätestens eine Woche vor Bewerbungsschluss bei der Hochschule eingegangen sind. Da der Sonderantrag ein zusätzlicher Antrag ist, der an einen zentralen Ausschuss zur Entscheidung weitergeleitet wird, können fehlerhafte und unvollständige Sonderanträge leider nicht zur Korrektur zurückgesandt werden. 2.3 Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport Bewerber/innen müssen für das Studium der Fächer Kunst, Musik oder Sport im Vorfeld der Bewerbung in der Regel eine Aufnahmeprüfung ablegen. Dies gilt nicht für das Studium der Kompetenzbereiche Kunst und Musik oder Sport und Gesundheit. Die Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie auf der Homepage unter oder beim Institut für Kunst, Musik und Sport: 5

6 2 Termine und Fristen Institutssekretariat: Cäcilia Sittner, Raum 1.254, Tel / , Mo. Fr Uhr Bei Fragen zu Prüfungsbedingungen wenden Sie sich an die Prüfungskommissionen: für Sport: Anja Marquardt, Tel / , marquardt@ph-ludwigsburg.de für Kunst: Prof.in Dr. Miller, Tel / , miller@ph-ludwigsburg.de für Musik: Prof. Dr. Imort, Tel / , imort@ph-ludwigsburg.de! Die Bescheinigung über die bestandene Aufnahmeprüfung muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Die Bescheinigungen für Kunst und Musik sind für eine Studienaufnahme innerhalb von 2 Jahren gültig, bei Sport sogar für 3 Jahre. An der Aufnahmeprüfung kann teilnehmen, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab Antragstellung erwerben wird (siehe auch Punkt 4). Die Prüfungstermine werden Ihnen vom Institut für Kunst, Musik und Sport nach der Anmeldung mitgeteilt. Anmeldefristen für die Aufnahmeprüfung: zum Wintersemester (Ausschlussfrist) zum Sommersemester (Ausschlussfrist) Fach Kunst 01. Juni 01. November Fach Musik 01. Juni 01. November Fach Sport (nur einmal jährlich!) 15. Mai 15. Mai Über die Möglichkeit der Befreiung von der Prüfung entscheidet die jeweilige Prüfungskommission auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise. Das Nähere regelt jeweils eine Satzung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Aufnahmeprüfung im Fach Sport kann entfallen, wenn Bewerber/innen bereits eine gleichwertige Prüfung erfolgreich absolviert haben. Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer (PFS) werden aufgrund der Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen auf Antrag von der Aufnahmeprüfung in Sport befreit. Wer im Fach Kunst bereits ein künstlerisches/gestalterisches Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, kann gegen Vorlage des Abschlusszeugnisses von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Bei einem Hochschulwechsel sind nachgewiesene Studienleistungen aus dem Bereich Kunst und ein Prüfungsgespräch maßgeblich. Über eine Befreiungsmöglichkeit im Fach Musik entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag anhand der vorgelegten Abschlusszeugnisse bzw. der bisherigen Studienleistungen 6

7 3 Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung für ein Lehramts- oder Bachelorstudium umfasst folgende Unterlagen: Zulassungsantrag für den gewünschten Studiengang bzw. die Internetplattform mit der Onlinebewerbung Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur), amtlich beglaubigt Nachweis des Studienorientierungstests (Lehramtsstudiengänge: Bachelorstudiengänge: ) ggf. Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei den Fächern Kunst, Musik oder Sport ggf. Nachweis einer studienfachlichen Beratung bei Studiengangwechsel ab dem 3. Hochschulsemester Nachweis einer studienfachlichen Beratung beim Hochschulzugang für Berufstätige Nachweis der DSH-2- oder TestDaF-4-Prüfung bei ausländischer HZB Formular zum Auswahlverfahren /s. S.12) für den jeweiligen Studiengang ggf. Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten mit Relevanz für das Auswahlverfahren Nachweis des Vorpraktikums (bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung) Nachweis der speziellen Voraussetzungen für das Integrierten Studienmodell (bei Frühkindliche Bildung und Erziehung) Der Zulassungsantrag (Bewerbungsantrag) für das 1. Fachsemester wird online über das Hochschulportal der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ( eingegeben, danach ausgedruckt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen an die Hochschule geschickt. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen und den fristgerechten Eingang aller Unterlagen bei der Hochschule. Die bloße Online-Eingabe der Daten genügt ebenso wenig wie eine Antragstellung per Fax. 7

8 4 Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Generelle Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife wird durch das Bestehen der Reifeprüfung (Abiturzeugnis) eines staatlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes geführt. Bewerber/innen für ein Lehramtsstudium benötigen immer die allgemeine Hochschulreife. Ebenso benötigen Bewerber/innen für ein Bachelorstudium regelmäßgi eine allgemeine Hochschulreife. Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt in der Regel nicht zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule; nur beim Bachelorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung ist der Zugang aufgrund der Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg auch mit der Fachhochschulreife möglich. Hinweise: Durch ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschulschule wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, so dass anschließend ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule aufgenommen werden kann. Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung für Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer können sich zum Studium des Lehramts an Grundschulen sowie an Werkreal-, Haupt- und Realschulen an der Pädagogischen Hochschule bewerben. Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung für Fachlehrer/innen an Sonderschulen sowie Technische Lehrer/innen an Sonderschulen können sich für das Studium Lehramt Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule bewerben (. Beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische HZB, jedoch mit einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildungsprüfung sind berechtigt, sich nach einem Beratungsgespräch für jedes Studium an der Pädagogischen Hochschule zu bewerben. Als Qualifikation anerkannt ist eine Meisterprüfung oder eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach dem Schulgesetz, die grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut und deren Lehrgang mindestens 400 Stunden umfasst. Beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB können nach einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Berufsjahren an einer Eignungsprüfung für einen fachlich entsprechenden Studiengang teilnehmen. Weiterhin ist im Vorfeld einer Studienbewerbung ein Beratungsgespräch erfoderlich. Die Eignungsprüfung wird im jährlichen Wechsel jeweils im Frühjahr an einer Pädagogischen Hochschule durchgeführt (2015 Heidelberg, Angaben ohne Gewähr). Bewerbungsschluss ist der 01. Februar eines Jahres. Für ein fachlich entsprechendes Studium kann sich bewerben, wer ein Jahr erfolgreich in dem gleichen oder einem fachlich entsprechenden Studiengang an einer Hochschule derselben Hochschulart in einem anderen Bundesland studiert hat. 8

9 5 Wichtige Hinweise Wichtige Hinweise 5.1 Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen Neben dieser Broschüre finden Sie weitere wichtige Hinweise zu Studienvoraussetzungen in der gemeinsamen Informationsbroschüre aller Pädagogischen Hochschulen ( 5.2 Studien- und Prüfungsordnungen Die Studien- und Prüfungsordnungen in der jeweils aktuellen Version sind die Grundlage für das angestrebte Studium. Sie finden diese auf der PH-Homepage ( 5.3 Bachelorstudiengänge Bei den Bachelorstudiengängen ist nur ein Studienbeginn im Wintersemester möglich. Bei dem Bachelorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung, der von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg angeboten wird, sollten Sie sich im eigenen Interesse an beiden Hochschulen bewerben, um an beiden Auswahlverfahren teilzunehmen. 5.4 Studienfachliche Beratung Bewerber/innen, die einen Studiengang im dritten oder in einem höheren Hochschulsemester wechseln wollen, müssen gemäß 60 Abs. 2 LHG eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung durchführen. Die Beratung erfolgt in der Regel durch Selbstinformation, nur bei zusätzlichem Bedarf durch ein Gespräch mit den jeweiligen Studienberater/innen. Im Falle des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist eine persönliche studienfachliche Beratung sowohl in der Studienabteilung als auch bei dem/der Studienberater/in des jeweiligen Studiengangs erforderlich. Der Nachweis der studienfachlichen Beratung muss dem Zulassungsantrag beigefügt werden. 5.5 Studienorientierungstests Der Bewerbung muss der Nachweis eines Studienorientierungstests beigelegt werden. Dieser soll mögliche Stärken und Interessen verdeutlichen und dem Bewerber eine grobe Orientierung seines Profils geben. Die Tests sind auf folgenden Seiten zu finden: für Lehramtsstudiengänge für Bachelorstudiengänge 5.6 Immatrikulation Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens erfolgt für das Wintersemester Ende August und für das Sommersemester Ende Februar. Die Immatrikulation findet dann Ende August/Anfang September für das Wintersemester und Ende Februar/Anfang März für das Sommersemester statt. Die genaue, verbindliche Frist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. 9

10 5 Wichtige Hinweise Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte den Webseiten der Hochschule ( 5.7 Zweitstudium Bewerber/innen, die bereits ein Studium an einer anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen haben (Zeugnis liegt vor), sind Zweitstudienbewerber/innen, für welche spezielle Zulassungsvoraussetzungen gelten (siehe 6.3.). Zweitstudienbewerber/innen dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben. 5.8 Parallelstudium Bei einem Parallelstudium muss auf Grund bisheriger Studienleistungen (bei PO 2003 Zeugnis der akademische Zwischenprüfung plus Nachweis der Modulprüfungen, bei PO 2011 Zeugnis der Vorprüfungen plus ggf. Aufnahmegespräch) nachgewiesen werden, dass die Parallelstudiengänge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich beendet werden können. Dieser Nachweis ist in der Regel dann erbracht, wenn die erworbenen Leistungsnachweise im Durchschnitt mindestens mit der Note»gut«bewertet wurden. Wenn Sie ein Parallelstudium planen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag mit den Beweggründen und fügen Nachweise über die bisherigen Studienleistungen bei. Wenn das Parallelstudium an verschiedenen Hochschulen stattfinden soll, erfragen Sie bitte weitere Bedingungen bei beiden beteiligten Hochschulen in den Studienabteilungen nach. 5.9 Berufstätigkeit neben dem Studium Wer in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht und die Tätigkeit während des Studiums beibehalten möchte, muss beachten, dass die Hochschule eine Berufstätigkeit bis höchstens zur halben wöchentlichen Arbeitszeit (20 Stunden) bzw. bis zu einem halben Lehrauftrag (14 Stunden) genehmigt. Als Nachweis ist eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages abzugeben, aus der die Arbeitszeit ersichtlich ist bzw. bei Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst eine Bescheinigung über die Höhe des Lehrauftrages Losverfahren Sollten in den zulassungsbeschränkten Studiengängen (alle Lehramts- und Bachelorstudiengänge) nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Die Teilnahme am Losverfahren ist unabhängig davon, ob Sie sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatten oder nicht. Für das Wintersemester ist der Antrag für das Losverfahren zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober einzureichen, für das Sommersemester zwischen dem 15. März und dem 15. April. Bitte fragen Sie zunächst bei der Studienabteilung nach, ob es noch freie Plätze gibt. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. 10

11 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester Semesterbeitrag und Studiengebühren Für grundständige und konsekutive Studiengänge sind keine Studiengebühren, sondern nur der Semesterbeitrag, bestehend aus Studentenwerksbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten. Studiengebühren in Höhe von 500 Euro fallen für das Aufbaustudium im Lehramt Sonderpädagogik an. Bei Studiengebührenpflicht kommen auf Antrag bestimmte gesetzliche Befreiungsmöglichkeiten in Betracht. Zur Klärung der Voraussetzungen für eine Befreiung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung ( Die zu entrichtenden Beiträge und Gebühren werden bei der Einschreibung bzw. bei jeder Rückmeldung fällig. 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester! In allen Lehramts- und Bachelorstudiengängen gelten Zulassungsbeschränkungen.? Beim Lehramt Sonderpädagogik gelten für die Erste sonderpädagogische Fachrichtung Zulassungsbeschränkungen. Die Zweite sonderpädagogische Fachrichtung ist nicht zulassungsbeschränkt.! Die Inhalte der wahrgenommenen Aufgaben sollten konkret beschrieben werden. In allen Lehramts- und Bachelorstudiengängen ist die Zahl der Studienplätze begrenzt, so dass 90 % der Studienplätze im ersten Fachsemester in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden, in welchem Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang anhand von schulischen Leistungen und sonstigen Leistungen bewertet werden. Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein: die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 15 Punkte) Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte): eine abgeschlossene Berufsausbildung für den jeweiligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (bei Grundschule und Werkreal-, Haupt- und Realschule zählt jede Ausbildung!) (max. 9 Punkte) praktische Tätigkeiten von mindestens 6-monatiger Dauer in für den jeweiligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 8 Punkte) ehrenamtliche Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer in für den jeweiligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 7 Punkte) oder besondere außerschulische Leistungen (max. 5 Punkte). Als praktische Tätigkeit mit pädagogischer Relevanz gilt bei den Lehramtsstudiengängen z. B. ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die mehrjährige Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Bei der Bewerbung für das Lehramt Sonderpädagogik sollte der sonderpädagogische Bezug deutlich werden. Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang sollte in den praktischen oder sonstigen Leistungen ein Bezug zu diesem Studiengang vorhanden sein. Bitte fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag auf jeden Fall folgende Unterlagen bei: das ausgefüllte Formblatt zum Auswahlverfahren (Anlage Auswahlverfahren); einen schriftlichen Bericht (1 DIN A4-Seite): beim Lehramtsstudium als tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen Werdegang, in dem auf die beigefügten Auswahlunterlagen inhaltich Bezug genommen wird; beim Bachelorstudium als Motivationsschreiben, in dem auf die beigefügten Unterlagen und das angestrebte Studium Bezug genommen wird; Nachweis des Studienorientierungstests; Zeugnisse und Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie, welche die sonstigen berufsorientierten Leistungen (Ausbildung, Praktika, Ehrenamt) belegen. 11

12 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte: HZB 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Punkte 15 14, , , , ,5 HZB 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 Punkte 10 9,5 9 8,5 8 7,5 7 6,5 6 5,5 HZB 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 Punkte 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 6.1 Auswahlverfahren für Lehramtsstudiengänge? Beim Lehramt Sonderpädagogik gibt es bei der Ersten sonderpädagogische Fachrichtung 3 Zulassungsgruppen (Kohorten), für welche Zulassungszahlen festgelegt werden. Hierbei bilden Lernen und Emotionale u. soziale Entwicklung, Sprache und Körperliche u. motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung jeweils eine Kohorte. Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden die schulischen Leistungen dreifach gewichtet (max. 45 Punkte), die sonstigen Leistungen einfach (max. 15 Punkte). Außerdem muss der Bewerbung ein tabellarischer Lebenslauf beigelegt werden, welcher auf die sonstigen Leistungen Bezug nimmt. Die Auswahl für den jeweiligen Studiengang erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird. Die Auswahl für das Lehramt Sonderpädagogik erfolgt aufgrund von auf die Erste sonderpädagogische Fachrichtung bezogenen Ranglisten. Die Grenzwerte (NC) für das Auswahlverfahren der letzten beiden Semester zeigen, dass bei der Bewerbung bei einer weniger guten Abiturnote ein Maximum an sonstigen Leistungen entscheidend sein kann. Auf dem Formular zum Auswahlverfahren ist die Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte abgedruckt. Bei der Vergabe der Studienplätze bilden die Auswahlpunkte (Gesamtpunkte für Abitur und sonstige Leistungen) das maßgebliche Kriterium; Abiturnote und Dienst sind nur nachgeordnete Kriterien. Wintersemester 2014/2015 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege Grundschule 31,5 2,9 J Werkreal-, Haupt- und Realschule Sonderpädagogik (grdst.) mit 1. sopäd. Fachrichtung Lernen/ emotionale und soziale Entwicklung Sonderpädagogik (grdst.) mit 1. sopäd. Fachrichtung Sprache/ körperl. u. motorische Entwicklung Sonderpädagogik (grdst.) mit 1. sopäd. Fachrichtung Geistige Entwicklung alle Hauptanträge zugelassen 35,0 2,6 J 36,0 2,4 J 41,0 1,8 J Bachelor Kultur- und Medienbildung 30,0 1,9 N Bachelor Frühkindliche Bildung 21,0 3,1 J Bachelor Lebenslanges Lernen 20 3,4 N 12

13 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester Sommersemester 2014 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege Grundschule 30 2,8 N Werkreal-, Haupt- und Realschule 18 3,4 N Sonderpädagogik grundständig 36,5 2,5 N Beispiel 1: Bewerbung für Grundschullehramt im Winteremester 2014/2015: Abiturnote 1,9 (*3) ergibt 31,5 Punkte, keine sonstigen Leistungen: Bewerber/in erhält mit 31,5 Punkten einen Studienplatz. Beispiel 2: Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2014/2015: Abiturnote 2,5(*3) ergibt 22,5 Punkte, sonstige Leistungen 8 Punkte: Bewerber/in erhält mit 30,5 Punkten keinen Studienplatz, da die insgesamt erzielten Auswahlpunkte nicht ausreichen. Beispiel 3: Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2014/2015: Abiturnote 2,9 (*3)ergibt 16,5 Punkte, sonstige Leistungen 15 Punkte plus Dienst: Bewerber/in erhält mit 31,5 Punkten einen Studienplatz. Somit war im Verfahren zum Wintersemester 2014/2015 ohne sonstige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 1,9 für das Grundschullehramt erforderlich. Ohne sonstige Leistungen war für das Lehramt Sonderpädagogik mit der ersten Fachrichtung Lernen oder Emotionale Entwicklung ein Abiturnotenschnitt von 1,4 erforderlich. Für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen von konnten alle Hauptanträge zugelassen werden. Die Grenzwerte der Vorjahre können nur als grobe Anhaltspunkte dienen. 6.2 Aufnahmeprüfung Europalehramt an Werkreal,- Haupt- u. Realschulen Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich angelegten Sprachzertifikats erforderlich: TOEFL (Test of English as a Foreign Language), CAE (Certificate in Advanced English), CPE (Certificate of Proficency in English), IELTS (International English Langage Testing System), abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache, European Baccalaureate, mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache Bitte stellen Sie beim Hauptantrag für das Europalehramt immer gleichzeitig einen Hilfsantrag für das Werkreal-, Haupt- und Realschullehramt damit Ihr Antrag ggf. dort berücksichtigt werden kann. * Bei den Bachelorstudiengängen ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich! 6.3 Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge * Bei den Bachelorstudiengängen sollte der Bewerbung ein Lebenslauf oder ein Motivationsschreiben beigefügt werden. 13

14 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester ! Auswahlgespräche: Ende Juli / Anf. August Über die Bewertung der schulischen und sonstigen Leistungen hinaus finden für den Studiengang Kultur- und Medienbildung Auswahlgespräche statt (max. 15 Punkte). Der Antrag für Kultur- und Medienbildung muss wegen der Auswahlgespräche als Hauptantrag gestellt werden. Die Auswahlgespräche sind i.d.r. Ende Juli / Anfang August geplant, halten Sie sich bei Bewerbung für diesen Studiengang unbedingt das Zeitfenster frei! Die Teilnehmer/innen am Auswahlverfahren werden aufgrund einer Zwischenrangliste nach schulischen und sonstigen Leistungen ermittelt. Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden zunächst die schulischen Leistungen doppelt gewichtet (max. 30 Punkte). Bei Kultur- und Medienbildung werden dann die sonstigen Leistungen und das Auswahlgespräch jeweils einfach gewertet (je max. 15 Punkte). Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung und bei Bildungswissenschaft / Lebenslanges Lernen finden keine Auswahlgespräche statt; deshalb werden die sonstigen Leistungen doppelt gewichtet (max. 30 Punkte). Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung ist eine Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg oder an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg möglich. Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird. 6.4 Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik Bei Bewerber/innen für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik erfolgt die Auswahl anhand einer Messzahl (max. 10 Punkte), die sich zum einen an der Abschlussnote des vorausgegangenen Lehramtsstudiums bzw. dem Notendurchschnitt von 1. und 2. Staatsprüfung orientiert (max. 5 Punkte) und zum anderen nach den Dienstzeiten an einer Schule bzw. in einer sonderpädagogischen Einrichtung nach Studienabschluss bemisst (max. 5 Punkte). Berücksichtigt werden Dienstzeiten und Tätigkeiten mit einem Umfang von mindestens 50% mit einem halben Bewertungspunkt pro abgeschlossenem Halbjahr. Für die Abschlussnote wird folgende Punktzahl vergeben: 1,0 bis 1,3 = 5 Punkte 1,4 bis 1,7 = 4 Punkte 1,8 bis 2,1 = 3 Punkte 2,2 bis 2,5 = 2 Punkte 2,6 bis 3,0 = 1 Punkt unter 3,0 = 0 Punkte 6.5 Auswahlverfahren Zweitstudium Für Zweitstudienbewerber/innen stehen 2% der Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zur Verfügung. Die Auswahl für diese Plätze erfolgt anhand einer Messzahl, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Hinzu kommt ggf. ein Zuschlag für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase. 14

15 7 Bewerbung in ein höheres Fachsemester Bewerbung in ein höheres Fachsemester 7.1. Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester Mit dem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester sind folgende Unterlagen einzureichen: Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur), amtlich beglaubigt Nachweis des Studienorientierungstests Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters (mit Studiengang und Fächerkombination) bzw. die Exmatrikulationsbescheinigungen früherer Studiengänge der Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen mit entsprechenden Nachweisen (tabellarische Aufstellung, Scheine); dieser sollte aber in der Regel von Ihnen direkt an das akademische Prüfungsamt gesandt bzw. dort abgegeben werden und soweit zutreffend darüber hinaus Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei den Fächern Kunst, Musik oder Sport Nachweis studienfachliche Beratung (Studiengangwechsel ab dem 3. Hochschulsemester) Nachweis der DSH-2- oder TestDaF-4-Prüfung bei ausländischer HZB * Die Lehramts- und Bachelorstudiengänge sind in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.!hochschulortwechsler von anderen PHen können sich nur noch nach der PO 2011 bewerben Auswahlverfahren im höheren Fachsemester * Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Studienplätze wird eine auf den Studiengang bezogene Auswahl durchgeführt, wenn die Anzahl der Bewerber/innen die Anzahl der Studienplätze in dem betreffenden (höheren) Fachsemester übersteigt. Die verfügbaren Studienplätze werden für die einzelnen Fachsemester in folgender Rangfolge vergeben: Aufrücker (im 1. Fachsemester einen Studienplatz erhalten und angenommen), Hochschulortwechsler (Wechsler/innen von einer anderer PH oder einer anderen Hochschule im Bundesgebiet mit gleichem Studiengang und Fächerkombination), Quereinsteiger (Studiengangwechsler/innen, externe Bewerber/innen). Soweit erforderlich wird innerhalb dieser Gruppen eine Rangfolge aufgrund erbrachter Studienleistungen ermittelt. Als nachgeordnetes Kriterium bei der gleichen Anzahl erbrachter Leistungen wird die Abiturnote als Entscheidungskriterium herangezogen Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Fragen beantwortet das akademische Prüfungsamt. Zur Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen muss parallel zum Zulassungsantrag der»antrag auf Anrechnung von Studienleistungen«mit den erforderlichen Nachweisen (tabellarische Aufstellung und Scheine) fristgerecht beim akademischen Prüfungsamt eingereicht werden. Die Unterlagen für die Anrechnung finden Sie unter 15

16 7 Bewerbung in ein höheres Fachsemester * Unbenotete Scheine, Zwischenprüfungsklausuren oder Teilprüfungsleistungen werden mit der Note 4,0 bewertet, wenn die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung der PH Ludwigsburg eine Benotung erfordert. * Beim Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik ist der Abschluss des Erststudiums Zulassungsvoraussetzung und muss deshalb nicht angerechnet werden, so dass nur ein Antrag zu stellen ist! * Die Chancenverbesserung gilt nicht für Zweitstudienbewerber/innen, da diese Studienplätze über eine separate Quote vergeben werden. Sie können aber bei anrechenbaren Leistungen aus dem Erststudium zusätzlich den Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester stellen. Sie können nur dann in ein höheres Fachsemester zugelassen werden, wenn Sie vom akademischen Prüfungsamt in ein höheres Fachsemester eingestuft werden und in diesem Semester freie Studienplätze vorhanden sind. Bitte kreuzen Sie die hierfür vorgesehenen Felder im Zulassungsantrag an, da die Studienabteilung die Bewerbung nur dann bearbeiten kann, wenn der Antrag auf Anrechung auch gestellt wurde. Bewerber/innen, die bereits an der PH Ludwigsburg einen Lehramtsstudiengang (PO 2011) studieren, füllen nur den Antrag auf Anrechung aus und kreuzen die Fächer an, in denen akademische Prüfungen abgelegt wurden (Leistungen für die Zwischenprüfung und akademische Teilprüfung liegen dem Prüfungsamt bereits in elektronischer Form vor!). Dies gilt nicht für Hauptseminarscheine, die aufgelistet und nachgewiesen werden müssen, um angerechnet werden zu können. Vom Akademischen Prüfungsamt erhalten Sie einen Bescheid über die Anrechnung von Studienzeiten sowie die Anerkennung* von Studien- und Prüfungsleistungen. Dieser Bescheid gilt für das gesamte weitere Studium. Im Anrechnungsbescheid wird festgestellt, in welches Fachsemester Sie auf Grund Ihrer bisherigen Studienleistungen und/oder Studienzeiten eingestuft werden. Die Zulassung in ein höheres Fachsemester erfolgt bei verfügbaren Studienplätzen unter Beachtung des Numerus Clausus gemäß der Einstufung Wichtige Hinweise für Studienbewerber/innen, die bereits studiert haben Wer bereits studiert hat, muss in der Regel einen Zulassungsantrag für höhere Fachsemester stellen sowie einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten mit den entsprechenden Nachweisen beim akademischen Prüfungsamt!* Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie sowohl den Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester wie auch den Antrag auf Zulassung im 1. Fachsemester stellen, um Ihre Chancen auf Zulassung im höheren Fachsemester zu verbessern! Bei Zulassung im 1. Fachsemester werden Sie bei Vergabe der Studienplätze im höheren Fachsemester als Aufrücker/in zuerst berücksichtigt.* Wird nur der Antrag für das 1. Fachsemester eingereicht, geht die Hochschule davon aus, dass keine anrechenbaren Leistungen vorhanden sind. Eine Anrechnung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich! Hochschulortwechsler/innen von einer anderen Pädagogischen Hochschule können sich nur in das höhere Fachsemester und nicht gleichzeitig in das erste Fachsemester bewerben, da Sie im betreffenden Studiengang bereits immatrikuliert sind (dies gilt auch für Wechsler/innen mit der gleichen Studiengangs- und Fächerkombination aus einem anderen Bundesland)! Wer einen Studiengang ab dem 3. Hochschulsemester wechseln will, muss eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung nachweisen. Die "Beratung" bedeutet eigentlich eine "Selbstinformation" (wenn Sie sich über Internet informiert haben). Danach reichen Sie den unterschriebenen Nachweis, ein, ggf. nach einem Gespräch mit der/dem Studien gangberater/in. 16

17 8 Ausländische Bewerber/innen außerhalb der EU* Ausländische Bewerber/innen außerhalb der EU* * Ausländische Bewerber/ innen außerhalb der EU mit ausländischen Zeugnissen verwenden bitte das Bewerbungsformular für ausländische Studienbewerber/innen; die Online- Bewerbung ist nicht möglich. EU-Bürger/ innen sind rechtlich den deutschen Bewerber/ innen gleichgestellt und bewerben sich Online. 8.1 Deutsche Sprachkenntnisse Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule ist das mühelose Beherrschen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Bewerber/innen vor Studienbeginn mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder der TestDaF-Prüfung hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Teilnahme an der genannten Sprachprüfung ist auch verpflichtend für deutsche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Legen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung bitte eine Bescheinigung über die bestandene DSH- oder TestDaF-Prüfung (4 Punkte in jeder Kategorie) oder eine vergleichbare Prüfung bei (Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts, Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe, Zentrale Oberstufenprüfung). Außerdem ist der Nachweis des Studienorientierungstests erforderlich. Die Bewerbung zum Studium ist nur bei Vorlage eines der genannten Sprachzeugnisse möglich! 8.2 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zu einem Lehramts- oder Bachelorstudium ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule einschließenden fachgebundenen Hochschulreife. Nur für den Bachelorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung ist eine Bewerbung mit dem Fachhochschulreifezeugnis möglich. Ausländische Bildungsnachweise für den Hochschulzugang müssen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung den Anforderungen nach gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bei der Bewerbung gemäß den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz geprüft. 8.3 Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen Das Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerber/innen außerhalb der EU mit ausländischen Zeugnissen zum Tragen, wenn die Bewerberzahl in einem Studiengang die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerber/innen übersteigt (8% der Studienplätze in einem Studiengang stehen immer zur Verfügung)! Ist eine Auswahl zu treffen, wird zunächst die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Entscheidungskriterium herangezogen. 17

18 6 Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester Anerkennung von Teilprüfungsleistungen (Lehramtsabschluss außerhalb der EU) Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Teilprüfungsleistungen beim: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9 Postfach 2666, Tübingen. (Hausanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 40, Tübingen) Tel / (Fax 07071/ Dort wird geprüft, inwieweit (Teil-)Prüfungen des im Heimatland absolvierten Studienganges für das jetzt angestrebte Studium anerkannt werden können. Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen können Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Hochschule zusammen mit einem Antrag auf Anrechung von Studienleistungen einreichen. Bitte klären Sie das Vorgehen im Vorfeld der Bewerbung mit der Studienabteilung ab. 8.5 Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung Falls Ihre Originalzeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Diese Übersetzungen müssen in Ihrem Heimatland von diplomatischen und konsularischen Vertretungen der BRD erstellt werden. Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon in Deutschland befinden, müssen die Übersetzungen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt sein. In Ihrem Heimatland können Sie amtliche Beglaubigungen bei den deutschen Botschaften bzw. Konsulaten anfertigen lassen. In Deutschland kann jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Nachweise sind auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Beglaubigungsvermerk zur Übereinstimmung der Kopie mit dem Original die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels (DS). Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. 8.6 Finanzierung Ihres Studiums Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen müssen, dass Sie die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts finanzieren können (Finanzierungsnachweis), sonst erhalten Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Für ein bescheidenes Leben in der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie monatlich etwa 700 Euro. 18

19 9 Tabellen Studiengänge und Studienfächer Tabellen Studiengänge und Studienfächer 9.1 Übersicht grundständige Studiengänge In der tabellarischen Übersicht finden Sie eine Auflistung der grundständigen Studiengänge, die an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg studiert werden können. Tabelle 1: Studiengänge * Für das Europalehramt muss Englisch bis zum Abitur belegt worden sein. Der Notendurchschnitt der Oberstufenkurse muss mind. 10 Punkte betragen. Studiengänge 61 Grundschule (GPO 2011) 71 Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO 2011) 75 Europalehramt an Werkreal-, Haupt und Realschule (WHRPO 2011)* 81 Sonderpädagogik (grundständig) (SPO 2011) 82 Sonderpädagogik (Ergänzungsstudium) (SPO 2011) 83 Sonderpädagogik (Aufbau) (SPO 2011) 4A Bachelor in Kultur- und Medienbildung 4B Bachelor in Frühkindliche Bildung und Erziehung 4C Bachelor Bildungswissenschaft / Lebenslanges Lernen 4D Bachelor in Frühkindliche Bildung und Erziehung (integr.modell) 64 Erweiterungsstudium für das Lehramt an Grundschulen (GPO 2011) 74 Erweiterungsstudium für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO 2011) 84 Erweiterungsstudium für das Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) 82 Ergänzungsstudium (PO 2011) 9.2 Studienfächer: Fächer im Lehramtsstudium In Tabelle 2 finden Sie die wählbaren Studienfächer im Lehramtsstudium. Erläuterungen zur Tabelle: 1) Bei den Fächern Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung im Vorfeld des Studiums erforderlich. Dies gilt nicht für den Kompetenzbereich Kunst u. Musik bzw. Sport u. Gesundheit (= Studium ohne Vertiefungsfach). 2) Evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden, die der entsprechenden Konfession angehören. 3) Diese Fächer können nur als erste oder zweite sonderpädagogische Fachrichtung studiert werden. 4) Das Studium der Fächer Englisch bzw. Französisch erfordert Abiturniveau B1. 19

20 9 Tabellen Studiengänge und Studienfächer Tabelle 2: Hauptfächer / Nebenfächer / Vertiefungsfächer / Fachrichtungen Fächer Studienfach Grundschule (GS) Realschule (WHRS) Europa LA (WHRS) Sonderpäd. (SoS) Sonderpäd. Aufb. Erweiterung GS Erweiterung WHRS Erweiterung SoPäd 026 Biologie 032 Chemie 067 Deutsch 008 Englisch Ethik 059 Französisch Geographie 068 Geschichte 077 Informatik 091 Kunst Mathematik 113 Musik Physik 129 Politikwissenschaft 098 Sport Technik 053 Theologie/Religionspäd., ev Theologie/Religionspäd., kath Wirtschaft 271 Emotionale u.soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperl. u.motorische Entwicklung Lernen Sprache 3 20

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