Qualitätsmanagement. Richtlinien- Modell Compliance für Beratungsunternehmen im Bereich Public Affairs. Januar 2014

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1 Qualitätsmanagement Richtlinien- Modell Compliance für Beratungsunternehmen im Bereich Public Affairs Januar 2014

2 Die Richtlinie dient dem Schutz unserer Geschä4spartner, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unseres Unternehmens und soll der Vertretung poli>scher Interessen nutzen.

3 der Schutz demokra>scher Prinzipien, die Gewährleistung der unseren Geschä4spartnern garan>erten Vertraulichkeit, die Einhaltung der Bes>mmungen betreffend Datenschutz, Warum? Transparenz, Registrierungspflichten, der Schutz von Insider- Informa>onen sowie die Verhinderung von Korrup>on und Bestechung.

4 Lobbying findet nicht im gesetzfreien Raum stah Österreichische Bundesgesetze (nicht abschließend) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Strafgesetzbuch (StGB) Bundesgesetz gegen den Unlauteren WeVbewerb (UWG) Datenschutzgesetz (DSG) Börsegesetz (BörseG) und EmiVenten- Compliance- Verordnung (ECV) Mediengesetz (MedienG) Medientransparenzgesetz (BVG MedKF- T) Lobbying- und Interessenvertretungs- Transparenz- Gesetz (LobbyG) Parteiengesetz (PartG) Parteien- Förderungsgesetz (PartFörG) Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz (Unv- Transparenz- G) EU- Normen Transparenzregister und Verhaltenskodex zum Transparenzregister Ausländisches Recht (sofern Au4raggeber informiert haben, dass sie diesen Regelungen unterliegen) US Foreign Corrupt Prac>ces Act (FCPA) UK Bribery Act (BA) Freiwillige Vereinbarungen Verhaltenskodex Austrian Lobbying & Public Affairs Council ÖNORM EN Unternehmensberatungsdienstleistungen: Bekenntnis zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit ON- Regel über Compliance Management Systeme

5 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil Vertraulichkeit und Umgang mit InformaOonen Schutz von Geschä4s- und Betriebsgeheimnissen Transparenz und Registrierungspflichten Datenschutz und Datensicherheit Verhinderung des Missbrauchs von Insider- InformaOonen Verhinderung von KorrupOon

6 Allgemeiner Teil: Wer? Wie? Geltungsbereich Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Subau4ragnehmer Gesetzliche Normen und freiwillige Verhaltensregeln Für die Beratungstä>gkeit in Österreich In anderen Staaten sind die na>onalen Vorschri4en zu erheben Persönliche und fachliche Qualifika>on Verantwortung Whiselblower- Regelung Geschä4sführung prü4 rechtliche und ethische Aspekte Zuständigkeit der Geschä4sführung Verbindliche Arbeitsrichtlinie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen Training Bei EintriV ins Unternehmen, wiederkehrend und bei Änderungen Dokumenta>on

7 Vertraulichkeit und Umgang mit InformaOonen Schutz von Geschä4s- und Betriebsgeheimnissen Vertraulichkeitserklärungen sind zu dokumen>eren Interne Informa>on Transparenz und Registrierungspflichten Keine falschen Angaben Keine verdeckte PR Datenschutz und Datensicherheit Klärung der Zulässigkeit vor Verwendung personenbezogenen Daten Weitergabe nur folgender allgemein verfügbarer Daten: Namen, geschä4liche Funk>onen, geschä4liche, Telefon- und Faxnummern, E- Mail- Adressen Sicherungsmaßnahmen für Daten und IT

8 Kein Nutzung oder Weitergabe von InsiderinformaOonen und Verhinderung von MarktmanipulaOon Sämtliche Dokumente, die Insider- Informa>onen enthalten, sind vertraulich zu behandeln. Die Geschä4sführung kann für Mitarbeiter ein Handelsverbot für Ak>en aussprechen.

9 Verhinderung von KorrupOon: Lobbying = 0 EUR Verboten sind: Vorteile anzubieten oder zu gewähren im zeitlichen Zusammenhang mit einer konkreten poli>schen oder rechtlichen Entscheidung, mit Bezugnahme oder im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Entscheidung. Alle Zuwendungen sind untersagt, um eine Person zu einer illegalen, pflichtwidrigen, nicht ordnungsgemäßen oder auch ordnungsgemäßen Handlung oder zu einem illoyalen Verhalten zu mo>vieren. Begrenzt wird: Zulässig sind geringfügige und ortsübliche Zuwendungen (max. 100,- pro Anlassfall). Zuwendungen an Mitarbeiter von poli>schen Parteien werden mit 100,- begrenzt. Besser, wenn es sich vermeiden lässt: Zuwendungen an Personen im In- und Ausland in der Gesetzgebung, Verwaltung und Jus>z, bei den Sozialpartnern, in öffentlichen Unternehmen und an Schiedsrichter.

10 Kontakt ALPAC Austrian Lobbying & Public Affairs Council Dorotheergasse 7/7, 1010 Wien T: +43 (1) F: +43 (1)

11 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!

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