Öffentliche Sozialleistungen
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- Axel Brandt
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1 Artikel-Nr Öffentliche Sozialleistungen K I 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2013 Vorbemerkungen Seit 1. Januar 2005 sind die Grundsicherungsleistungen in das Sozialgesetzbuch ( SGB ) XII integriert 1) ; das eigenständige Grundsicherungsgesetz wurde aufgehoben. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft sind 2), sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind zu berücksichtigen. Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern und Eltern des Anspruchsberechtigten dagegen bleiben weitgehend unberücksichtigt. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehen der Hilfe zum Lebensunterhalt vor. Die Erhebung über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum Stichtag 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres durchgeführt. Erläuterungen Der Nettobedarf der/des Leistungsberechtigten ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten (bereinigten) Einkommens. Zu den regelmäßigen Bedarfen zählen: Regelsatz ( 28 SGB XII i.v.m. 42 Nr. 1 SGB XII), Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ( 29 SGB XII i.v.m. 42 Nr. 2 SGB XII), Mehrbedarfe ( 30 SGB XII), übernommene Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ( 32 SGB XII), Beiträge für die Vorsorge ( 33 SGB XII). Die Beträge beziehen sich jeweils auf den vollen Berichtsmonat (Monat Dezember des jeweiligen Berichtsjahres). 1) Vom 27. Dezember 2003 (BGBI. I S. 3022), zuletzt geändert durch 2 der Verordnung vom 15. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3856). 2) Eine volle Erwerbstminderung ist dann gegeben, wenn die Betroffenen auf Dauer nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Herausgeber und Vertrieb: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Str. 68, Stuttgart, Telefon (0711) , Fax (0711) , poststelle@stala.bwl.de, Internet: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 1. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg nach Altersgruppen, Geschlecht und Ort der Leistungsgewährung Alter von bis unter Jahren darunter männlich Zusammen und älter Zusammen darunter Empfänger außerhalb von Einrichtungen Zusammen und älter Zusammen Zusammen und älter Zusammen
3 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach Altersgruppen, Geschlecht, Ort der Leistungsgewährung und Staatsangehörigkeit Nicht Deutsche Alter von bis unter Jahren Empfänger Deutsche zusammen EU-Ausländer davon Asylberechtigte, Bürgerkriegsflüchtlinge und sonstige Ausländer darunter männlich Zusammen und älter Zusammen darunter Empfänger außerhalb von Einrichtungen Zusammen und älter Zusammen Zusammen und älter Zusammen
4 3. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach regionaler Kreis Region Regierungsbezirk Land Empfänger männlich weiblich unter 65 Jahren 65 Jahre und älter männlich weiblich männlich weiblich Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 1) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe
5 Gliederung des Grundsicherungsträgers, Geschlecht, Empfängergruppe und Staatsangehörigkeit außerhalb von Einrichtungen unter 65 Jahren 65 Jahre und älter in Einrichtungen unter 65 Jahren 65 Jahre und älter Deutsche Nicht Deutsche Kreis Region Regierungsbezirk Land Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 1) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe 5
6 Noch: 3. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach regionaler Kreis Region Regierungsbezirk Land Empfänger männlich weiblich unter 65 Jahren 65 Jahre und älter männlich weiblich männlich weiblich Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 1) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg ) Soweit Land Baden-Württemberg. 6
7 Gliederung des Grundsicherungsträgers, Geschlecht, Empfängergruppe und Staatsangehörigkeit außerhalb von Einrichtungen unter 65 Jahren 65 Jahre und älter in Einrichtungen unter 65 Jahren 65 Jahre und älter Deutsche Nicht Deutsche Kreis Region Regierungsbezirk Land Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 1) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg 7
8 4. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach Nettobedarf, mit einem Nettobedarf im Lfd. Nr. Empfängergruppe/ Staatsangehörigkeit Epmfänger unter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Weiblich 10 Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter unter 65 Jahren Jahre und älter
9 Staatsangehörigkeit, Empfängergruppe und Geschlecht Berichtsmonat von bis unter EUR und mehr Durchschnittlicher Nettobedarf im Berichtsmonat in EUR Lfd. Nr Weiblich
10 5. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach Bruttobedarf, mit einem Bruttobedarf im Lfd. Nr. Empfängergruppe/ Staatsangehörigkeit Empfänger unter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Weiblich 10 Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter unter 65 Jahren Jahre und älter
11 Staatsangehörigkeit, Empfängergruppe und Geschlecht Berichtsmonat von bis unter EUR und mehr Durchschnittlicher Bruttobedarf im Berichtsmonat in EUR Lfd. Nr
12 6. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach Durchschnittsbeträgen für einzelne Bedarfe, angerechnetem Einkommen, Staatsangehörigkeit und Geschlecht Durchschnittlsbeträge im Berichtsmonat Empfängergruppe/ Staatsangehörigkeit Empfänger Bruttobedarf Regelsatz 1) Nettobedarf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 2)4) Aufwendungen für Unterkunft und Heizung 3)4) angerechnetes Einkommen 4) EUR Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Weiblich Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter unter 65 Jahren Jahre und älter ) 42 Nr. 1 SGB XII. 2) 32 SGB XII. 3) 35 SGB XII. 4) Die Durchschnittsbeträge beziehen sich nur auf die Empfänger der jeweiligen Leistung. 12
13 7. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach Ursache der Leistungsgewährung, Staatsangehörigkeit, Empfängergruppen und Geschlecht Und zwar nach Ursache der Leistungsgewährung 2) Empfängergruppe/ Staatsangehörigkeit Empfänger 1) Überleitung aus der Hilfe Wegfall von Wegfall von Wegfall/ zum Lebensunterhalt Unterhaltsleistungen Wegfall Erwerbseinkommenkung einer Einschrän- (3. Kapitel SGB XII) der Kinder anderer Lohnersatzleistungen Absicherung finanziellen ohne mit und/oder Einkommen 5) vorherigen vorherigen Eltern des des Antragsberechtigten durch den/die Unterhaltsrückgrifrückgriff 3) Partner(in) 4) Antrags- Unterhaltsberechtigten Erhöhter Ausgabenbedarf 6) Überleitung aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) keine der genannten Ursachen Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Weiblich Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter unter 65 Jahren Jahre und älter ) Ohne Mehrfachzählungen. 2) Je Person sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Überleitung aus der Hilfe zum Lebensunterhalt mit vorherigem Unterhaltsrückgriff gem. 94 SGB XII. 4) Z.B. durch Tod des/r Ehepartners(in) bzw. Partners(in) in einer eheähnlichen Gemeinschaft. 5) Z.B. Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. 6) Z.B. Unterkunfts-, Heizkosten, Gehbehinderung, GKV-Beitrage. 13
14 8. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg am nach bisheriger Dauer mit einer bisherigen Dauer der Leistungs- Lfd. Nr. Empfängergruppe/ Staatsangehörigkeit Empfänger Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Weiblich 10 Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Zusammen unter 65 Jahren Jahre und älter Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter Nicht Deutsche unter 65 Jahren Jahre und älter unter 65 Jahren Jahre und älter
15 der Leistungsgewährung, Staatsangehörigkeit, Empfängergruppen und Geschlecht gewährung von bis unter in Monaten und mehr Bisherige durchschnittliche Dauer in Monaten Lfd. Nr
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