Präventionsgesetz. - eine Chance für mehr Gesundheitsförderung und Prävention im Lebensverlauf?

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1 Präventionsgesetz - eine Chance für mehr Gesundheitsförderung und Prävention im Lebensverlauf? Olaf Liebig Leiter des Referats Rechtsfragen der primären Prävention und Gesundheitsförderung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Präventionsforschung

2 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention BGBl. I S.1368 PrävG vom 17. Juli 2015 In Kraft seit dem 25. Juli 2015 Sozialversicherungsrecht

3 Grenzen: Föderale Kompetenzordnung Bund: keine umfassende Kompetenzen zur Regelung von Gesundheitsförderung und Prävention Bund: Zuständig für Regelung der Sozialversicherung

4 Adressaten: Sozialversicherungsträger Krankenkassen Primärprävention Gesundheitsförderung Unfallversicherung Verhütung von Unfällen u. arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Gesundheitsförderung & Prävention Rentenversicherung Sicherung der Erwerbsfähigkeit Pflegeversicherung Primärprävention und Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen

5 Schwerpunkt: Lebenswelten 20a SGB V: für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung 20b SGB V: Gesundheitsförderung im Betrieb

6 Schwerpunkt: Lebenswelten Mehr Leistungen der Krankenkassen Kassenübergreifende Leistungen der Krankenkassen mit Hilfe der BZgA u.a. in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in den Lebenswelten älterer Menschen Verbesserung der Kooperation der Akteure und der Koordination der Leistungen

7 Mio. Euro Mehr Leistungen in nicht-betrieblichen Lebenswelten Ausgaben der Krankenkassen für nichtbetriebliche Settings

8 Mio. Euro Mehr Leistungen in betrieblichen Lebenswelten Ausgaben der Krankenkassen für Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

9 Leistungen in Lebenswelten 20a SGB V: Krankenkassen fördern mit ihren Leistungen den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten und arbeiten zusammen und erbringen Leistungen kassenübergreifend, werden von der BZgA unterstützt bei der Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, Evaluation.

10 Leistungen in Lebenswelten Evaluation Analyse 20a SGB V Umsetzung Planung der Maßnahmen Partizipation der Zielgruppen und der Stakeholder

11 Adressaten: Sozialversicherungsträger Krankenkassen Primärprävention Gesundheitsförderung Unfallversicherung Verhütung von Unfällen u. arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Gesundheitsförderung & Prävention Rentenversicherung Sicherung der Erwerbsfähigkeit Pflegeversicherung Primärprävention und Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen

12 Lebensphase Zielgruppe Lebenswelt Träger Organisationen u. Einrichtungen Kinder und Jugendliche Werdende, junge Familien, Alleinerziehende, Kinder in der Kita-Phase Kinder und Jugendliche Kommune (zb Stadtteiltreff) Kita Schule (auch Hochschulen) Freizeiteinrichtungen Krankenkassen Unfallversicherung Krankenkassen, Unfallversicherung Erwachsene Erwerbstätige Betrieb Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherung Ältere Menschen Arbeitslose Kommune Krankenkassen, Unfallversicherung Personen nach der Erwerbsphase Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Familienberatungsstellen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Kita-Träger, Jugendhilfe, (Sport)Vereine, Schulträger, Kommunen, Länder, Sportvereine Arbeitgeber, Betriebsräte, Betriebsärzte, Fachkräfte f. Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzbehörden Arbeitsagenturen, Jobcenter, Kommunen, Qualifizierungsträger Kommune Krankenkassen Seniorenzentren, Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbände, (Sport)Vereine Pflegeeinrichtung Pflegekassen, Unfallversicherung, Krankenkassen, Rentenversicherung Wohlfahrtsverbände, Kultur- Freizeitvereine

13 Kooperation & Koordination Gemeinsame nationale Präventionsstrategie beratende Mitglieder berät Nationale Präventionskonferenz unterstützt durch Geschäftstelle Mitglied verantwortlich für Mitglied Präventionsbericht Bund Länder BA Komm. SpitzenV Rahmenempfehlungen bis 31. Dezember 2015 (Basis für Landesrahmenvereinbarungen) Präventionsforum Sozialpartner Patienten

14 Unfallversicherung Rentenversicherung Pflegekassen Länder Rahmenvereinbarungen - regionale Erfordernisse Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit Arbeitsschutzbehörden Komm. Spitzenverbände Ziele & Handlungsfelder Kooperation mit Jugendhilfe Koordinierung Zuständigkeitsfragen Kooperation mit ÖGD Mitwirkung weiterer Organisationen

15 Stand des Verfahrens Konstituierung NPK am 26. Oktober 2015 Bundesrahmenempfehlung bis 31. Dezember 2015 Rahmenvereinbarungen in den Ländern Unterstützung BZgA ab 1. Januar 2016 Evaluation Analyse 20a SGB V Umsetzung Planung der Maßnahmen

16 Schwerpunkt: Früherkennungsuntersuchungen Primärpräventionsorientierte Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen: Erfassung von gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren Präventionsorientierte Beratung Bei den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen einschließlich Hinweis auf örtliche und regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote, z. B. Frühe Hilfen

17 Vielen Dank für Ihr Interesse! Olaf Liebig Leiter des Referats Rechtsfragen der primären Prävention und Gesundheitsförderung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Präventionsforschung

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