BIM Building Information Modeling. Braucht digitales Planen und Bauen einen Gesetzgeber?
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- Teresa Auttenberg
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1 BIM Building Information Modeling Braucht digitales Planen und Bauen einen Gesetzgeber?
2 BIM = digitale Revolution des Bauens Mit ihr wird es zukünftig ein von allen Beteiligten genutztes dreidimensionales virtuelles Gebäudemodell geben, dem sich sämtliche Informationen über Quantitäten, Qualitäten und Kosten entnehmen lassen und anhand dessen alle am Bau Beteiligten nunmehr vollständig vernetzt Gebäude planen und errichten werden (Koenen IBR 2016, 1072) BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 2
3 BIM ist eine computergestützte Methode der vernetzten Datenmodellierung, aber kein verbindlich geklärter Begriff. Die mit BIM verbundene vorrangige Hoffnung ist, ein Werkzeug zu erwerben, mit dem man komplexe Projekte jederzeit verstehen, beherrschen und steuern kann BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 3
4 Erwartungen an BIM betreffend konkrete Verbesserungen: Qualitätssteigerung bei der Planung insbesondere im Hinblick auf die Kollisionsvermeidung Verstetigung der Terminplanung, Terminoptimierung Verstetigung der Kostenplanung, reduzierte Kosten für Planung und Ausführung, Erhöhung der Kostensicherheit und Transparenz Definition und Rationalisierung der Schnittstellen zwischen Objektplanern und Fachplanern Transparenz des Planungsprozesses einschließlich der Folgeneinschätzung von Änderungen Verbesserung der Kommunikation BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 4
5 BIM in anderen Ländern, vor allem in Großbritannien schon weit verbreitet. In Deutschland noch in den Kinderschuhen Woran liegt das? Und wie lässt sich das ändern? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 5
6 Die Besonderheiten des deutschen Rechtssystems haben erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung innovativer Methoden und Projekte. Sind innovative Methoden, denen ein enormer Vernetzungsgrad, das Arbeiten (aller Beteiligten) im Team und ein unbegrenzter Datenaustausch zugrunde liegt, mit dem geltenden Recht in den Griff zu bekommen? Benötigt BIM also den Gesetzgeber oder bekommt man die rechtlichen Probleme auch durch Vertragsgestaltung in den Griff? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 6
7 Das nationale Rechtssystem als Ursache für Umsetzungsschwierigkeiten Deutsches Rechtssystem: Systematisch aufgebaute Rechtsbücher (code law), d.h. enge verbundene (gesetzliche) Beschränkung der Dispositionsfreiheit der Vertragsparteien. Common Law: Präzedenz-, Fallrecht (case law) BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 7
8 Im kontinentaleuropäischen und damit auch deutschen Rechtssystem sind abstrakt formulierte Gesetze auf eine Vielzahl von Fällen anwendbar, die die gesamte Lebenswirklichkeit erfassen sollen. Bauvertragsparteien können das strenge Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen praktisch nicht umgehen. Bauvertragsparteien in Großbritannien können Verträge aus- und verhandeln, ohne dass die Justiz in der Lage wäre, die Gültigkeit oder Maßgeblichkeit dessen, was die Vertragsparteien vereinbart haben, zu beeinflussen BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 8
9 Was haben diese rechtstheoretischen Aspekte mit der unterschielichen Umsetzungsgeschwindigkeit von BIM zu tun? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 9
10 Jede Neuentwicklung ist mit Risiken verbunden. Schwierigkeiten, Risiken durch Vertrag auf Dritte, bzw. den jeweiligen Vertragspartner abzuwälzen (AGB Recht). Wie wird der gesetzliche Rahmen bei sich wandelnden Vertragskonstruktionen, insbesondere bei neuen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, ausgestaltet sein? Haben es die Parteien tatsächlich in der Hand, die Verträge frei zu gestalten? Rechtsnatur der BIM-Verträge? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 10
11 (P) der Definition der Leistungspflichten von Planern, Bauausführenden und BIM-Managern BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 11
12 Im Zusammenhang mit BIM stehende juristische Fragen: Soll der Gesetzgeber, etwa durch Fördermaßnahmen oder Vorgaben für die öffentlichen Bauverwaltung, stärker auf die schnellere Einführung von BIM hinwirken? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 12
13 Sollen Architekten verpflichtet werden, bei Vertragsgesprächen unaufgefordert über die neue Planungsmethode aufzuklären, da viele Auftraggeber die Vor- und Nachteile der neuen Plasnungsmethode noch gar nicht kennen? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 13
14 Verhältnis BIM zum stattliche Preisrecht der HOAI: die neue Planungsmethode orientiert sich nicht an den klassischen Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 14
15 Sind neue Haftungsstrukturen und insbesondere Versicherungslösungen vorzusehen, um den Planern vor dem Hintergrund erhöhter Haftungsrisiken aller am Bau Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Planungsmethode zu gewähren? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 15
16 BIM als Besondere Leistung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach 34 HOAI BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 16
17 Es gibt zu den im Zusammenhang mit BIM stehenden juristischen Fragen noch keine verbindliche Antwort, weder vom Gesetzgeber, noch von den Gerichten! BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 17
18 Wie gehen Juristen mit der Entwicklung von einer lockeren, nicht exakt definierten Zusammenarbeit einiger Einzelunternehmer hin zur technischen und rechtlich organisierten Teamarbeit um? BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 18
19 Die zunehmende Komplexität beim Bauen macht eine kooperative, vernetzte Planung unvermeidbar. Architekten und Fachingenieure sind angesichts der zunehmenden Komplexität selbst gar nicht mehr in der Lage, die vom Bauunternehmer zu erbringenden Leistungen abschließend zu planen und fachgerecht auszuschreiben. Hersteller und Lieferanten von Bauprodukten müssen in erheblichem Umfang Planungsleistungen erbringen. Die klassische Teilung zwischen Planung und Ausführung funktioniert nicht mehr! BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 19
20 Dass alle Planungsbeteiligten von Anfang an zusammenwirken ist das eigentlich Revolutionäre an der neuen Planungsmethode (FAZ) BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 20
21 Bisherige Struktur von Auftraggeber einerseits und Auftragnehmer andererseits ist zu einem Ende gekommen. Um BIM erfolgreich umsetzen zu können, müssen Planer- und Bauverträge künftig vernetzt werden, oder gar als Mehrparteienverträge ausgestaltet sein BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 21
22 Fraglich, ob es ausreicht, in die üblichen Zweiparteien-Verträge Besondere Vertragsbedingungen für BIM-Leistungen (BIM-BVB) und ein BIM-Pflichtenheft einzubeziehen? Auf der anderen Seite dürfte es schwierig werden, im Baugewerbe kurzfristig Mehrparteienverträge zu etablieren, die sich dadurch auszeichnen, dass es für ein Projekt nur noch einen Vertrag gibt, den alle Beteiligten unterzeichnen BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 22
23 Resümee BIM "Building Information Modeling" - RA Peter M. Astner, LL.M. 23
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