BREITBANDVERSORGUNG. Landkreis Holzminden. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden

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1 BREITBANDVERSORGUNG im Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung Michael Karwasz Bürgermeister-Schrader-Str. 24, Holzminden Tel , Fax breitband@landkreis-holzminden.de 1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden NGA-Breitbandinfrastruktur mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s symmetrisch beim Endkunden. Zielgebiete dieser Maßnahme sind folgende weiße NGA-Flecken in: Gewerbegebiete West, Gewerbegebiet Hohes Feld und Gewerbegebiet Am Steinbrink in der Stadt Bodenwerder, Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, Gewerbegebiet B3 im Flecken Delligsen, Ortsteil Delligsen Gewerbegebiet Lauenförde-Nord im Flecken Lauenförde, Samtgemeinde Boffzen. Eine Übersichtskarte (Anlage 1) und Detailkarten (Anlagen 2-4) liegen diesem Verfahren bei. Der, die betroffenen Flecken und die Stadt sind bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau der zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen (RL Breitbandförderung - Gewerbegebiete), Erl.d.MW v , Nds.MBl.Nr. 45/2015, S sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom (NGA-Rahmenregelung des Bundes) zu leisten.

2 2. Gegenstand der Zuwendung 2.1. Bezeichnung Der bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit NGA-Anschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten und als Infonnationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Der behält sich die Gewährung einer Zuwendung vor. Ergänzende Unterlagen zur Lage der unterversorgten Gebiete und der zu versorgenden Adressen sind als Anlagen beigefügt: Anlage 1: Übersichtskarte der Gewerbegebiete in weißen NGA-Flächen, Anlage 2: Karte der Gewerbegebiete Gewerbegebiet-West, Hohes Feld" und Am Steinbrink in der Münchhausenstadt Bodenwerder, Anlage 3: Karte des Gewerbegebietes Gewerbegebiet B3" im Flecken Delligsen, Anlage 4: Karte des Gewerbegebietes Gewerbegebiet Nord im Flecken Lauenförde, Anlage 5: Adressenlisten Anlage 6: Formular zu Angaben zur Wirtschaftlichkeitslücke. Nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund des durchgeführten Markterkundungs verfahrens ge. Nummer: 4.2 der RL Breitbandförderung - ländlicher Raum liegen die Bandbreiten im Zielgebiet unterhalb von 30 MBit/s und eine Erschließung durch den Markt ist in den kommenden 3 Jahren nicht zu erwarten. 2.2 Losbildung Für jede der betroffenen Gemeinden oder der Stadt wird ein einzelnes Los (insgesamt drei Lose) gebildet. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sind die geforderten Angaben je Los zu machen (Anlagen 5 und 6). Interessenbekundungen können jedoch auch für mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Folgende drei Lose werden gebildet: Los 1 für die Münchhausenstadt Bodenwerder: Gewerbegebiete West, Hohes Feld und Am Steinbrink, Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, (Karte 2) o Los 2 für den Flecken Delligsen: Gewerbegebiet B3, Ortsteil Delligsen (Karte 3) Seite 2 von 5

3 Interessenbekunclungsverfahren o Los 3 für den Flecken Lauenförde: Gewerbegebiet Lauenförde-Nord, Samtgemeinde Boffzen (Karte 4). Der behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens, getrennt nach Losen, vor. Ferner kann vorgesehen werden, den Loszuschnitt auf der Grundlage der eingereichten Interessenbekundungen im weiteren Verfahren abzuändern Kurze Beschreibung des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für gewerbliche Endkunden mit Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s symmetrisch in Gewerbe- oder Industriegebieten nach Ziffer. 2.2 der Richtlinie Breitbandförderung Gewerbegebiete. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Q alitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung detailliert darzustellen und gern. Ziffer der Richtlinie Breitbandförderung Gewerbegebiete i.v.m. 6 Abs. 2 der NGA-Rahmenregelung des Bundes Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen u. a. umfassende Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten und den erwarteten laufenden Einnahmen sowie eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten für die Mindestdauer des Betriebs von 7 Jahren. Es ist die Backbone-Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie die Anbindung der Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser anzugeben. Die Vorgaben der GIS-Nebenbestimmungen des Bundes nach Ziffern sind zu beachten. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt der, die betroffenen Flecken Delligsen und Lauenförde sowie die Stadt Bodenwerder eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Ziffern 2.1 und 5.4 der Richtlinie Breitbandförderung Gewerbegebiete in Aussicht. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Seite 3 von 5

4 Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. 7 Jahre zu gewähren. Der, die Flecken Delligsen und Lauenförde sowie die Stadt Bodenwerder behalten sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. 3. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung unter Beachtung der Ziffern der GIS-Nebenbestimmungen des Bundes. Karten der Zielgebiete sind diesem Verfahren beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. 4. Weiteres Verfahren 4.1. Auswahlverfahren Das Auswah(verfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenrichtlinie des Bundes vom durchgeführt werden. Danach ist der auszuwählende Bewerber gemäß Ziffer 6.4 der Richtlinie Breitbandförderung Gewerbegebiete i.v.m. 7 Abs. 2 der NGA-Rahmenregelung des Bundes unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten. Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentualen Gewichtung herangezogen: Seite 4 von 5

5 1. Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe 40 % 2. Anzahl der mit 50 MBit/s symmetrisch zu versorgenden Endkundenanschlüsse im Zielgebiet 25 % 3. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen 20 % 4. Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.s. zukünftiger Bandbreiten entwicklung 15 % 5. Höhe der Endkundenpreise 5% 6. Investitionskosten 5% Abschließend wird nochmals auf die Rechtsgrundlagen - der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen (RL Breitbandförderung Gewerbegebiete), Erl. d. MW v Nds. MBI. 45/2015 S und Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom (NGA-Rahmenregelung des Bundes)- verwiesen Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen , 10:00 Uhr Die Landrätin Im Auftrag Holzminden, den Anlagen Seite 5 von 5

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