Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe
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- Kirsten Sachs
- vor 6 Jahren
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1 Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe Inkrafttreten der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) ab 01. August 2008 Änderung zur Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) ab 2012/2013 mit Gültigkeit für die Abiturstufe ab 2013/2014 Änderung zur Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) ab 2017/2018 mit Gültigkeit für die Abiturstufe ab 2017/2018 Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum 01. August 2017
2 Änderungen der SOGYA ab Schuljahr 2017/ auf einen Blick (vertiefte Ausbildung) 1. Wahl von Biologie als drittes Leistungskursfach 2. Wahl von zwei der drei Naturwissenschaften 3. Ermittlung der Gesamtqualifikation 3.1. Einbringung der Kurshalbjahresergebnisse in Block I 3.2. Regularien der Unterpunktung von Kursen
3 Unberührt von den Veränderungen bleiben zum Beispiel: Organisation der gymnasialen Oberstufe Regelungen zur Abiturprüfung Berechnung der Abiturprüfungsfächer im Block II Schüleranzahl pro Kurs: Leistungskurs: mindestens 10 Grundkurs: mindestens 12 Vertiefte Ausbildung: Berücksichtigung der Besonderheiten beim Wechsel an ein Regelgymnasium
4 Homepage: Hinweise für Schüler zur Sekundarstufe II (vertiefte Ausbildung) Auf einen Blick - Wichtiges kurz und knapp 1. Allgemeine Unterrichtsziele 2. Struktur und Organisation der gymnasialen Oberstufe 3. Leistungsermittlung und Leistungsbewertung 4. Komplexe Leistungen 5. Fachprüfungen im Fach Sport 6. Prüfungsfächer 7.1. Gesamtqualifikation - Block I 7.2. Gesamtqualifikation - Block II
5 1. Struktur und Organisation der gymnasialen Oberstufe Auflösung des Klassenverbandes Tutor übernimmt die Aufgaben des Klassenlehrers Unterricht in Kursgruppen, die fachabhängig unterschiedlich zusammengesetzt sein können Unterricht in Leistungs- und Grundkursen Belegung von Grundkursfächern aus Ergänzungsbereich Klausuren statt Klassenarbeiten
6 1. Struktur und Organisation der gymnasialen Oberstufe Gliederung der Jahrgangsstufen in 4 Kurshalbjahre: 11/I, 11/II und 12/I, 12/II Wertung jedes Kurshalbjahres für sich Zeugnis nach jedem Kurshalbjahr individueller Stundenplan für jeden Schüler Bewertung der Leistungen nach einem Punktsystem von 0 bis 15
7 1. Zusammenfassender Vergleich zur Struktur und Organisation Sekundarstufe I Klassenverband Klassenlehrer 1 Schuljahr Bewertung mit Notensystem Klassenarbeiten Sekundarstufe II Kurssystem Tutor 1 Kurshalbjahr Bewertung mit Punktsystem Klausuren Wahl von Leistungs- und Grundkursen
8 2. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Die Unterrichtsfächer werden 3 Aufgabenfeldern zugeordnet. Aufgabenfelder sind relevant für die Wahl der Prüfungsfächer. I. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch fortgeführte Fremdsprachen Kunst Musik
9 2. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft Geographie
10 2. Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer III. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik Alle anderen Fächer - Sport, Ethik, Religion - sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
11 3. Unterrichtsfächer 3.1. Leistungskurse (vertiefte Ausbildung) Leistungskurskombinationen 1. LK 2. LK 3. LK 1. Sport Deutsch Englisch 2. Sport Deutsch Geschichte 3. Sport Deutsch Physik (4. Sport Deutsch Chemie) (5. Sport Deutsch Biologie) Das 1. und 2. Leistungskursfach werden im Abitur als Leistungskurse geprüft. Das 3. Leistungskursfach wird im Abitur auf Grundkursniveau geprüft.
12 3. Unterrichtsfächer Leistungskurse (vertiefte Ausbildung) Leistungskurskombinationen 1. LK 2. LK 3. LK 1. Sport Mathematik Englisch 2. Sport Mathematik Geschichte 3. Sport Mathematik Physik (4. Sport Mathematik Chemie) (5. Sport Mathematik Biologie) Das 1. und 2. Leistungskursfach werden im Abitur als Leistungskurse geprüft. Das 3. Leistungskursfach wird im Abitur auf Grundkursniveau geprüft.
13 3.1. Unterrichtsfächer - Leistungskurse Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau vertiefte wissenschaftliche Ausbildung Erhöhung der Studierfähigkeit Wahl der Leistungskurse in Abhängigkeit der eigenen Interessen, Neigungen und Stärken, unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verpflichtende Prüfungsfächer ergeben sich aus der Wahl der Leistungskurse
14 3. Unterrichtsfächer Grundkurse (vertiefte Ausbildung) 1. Mathematik oder Deutsch 2. Kunst oder Musik 3. eine fortgeführte Fremdsprache (Englisch entfällt, sofern als Leistungskursfach gewählt) 4. Geschichte (entfällt, sofern als Leistungskursfach gewählt) 5. Gemeinschaftskunde oder Geographie 6. zwei der Fächer Physik, Biologie und Chemie (Physik entfällt, sofern als Leistungskursfach gewählt) 7. Evangelische/Katholische Religion oder Ethik
15 4. Wochenstunden Leistungskurse Für die Leistungskurse gilt folgende Festlegung: Unterricht mit 5 Wochenstunden Leistungskurs Sport: 2 Stunden Theorie sowie 2 Stunden 1. Sportart (Profilsportart), 1 Stunde 2. Sportart Leistungskurs kann nicht gleichzeitig Grundkurs sein Belegung in beiden Jahrgangsstufen notwendig keine Umwahl möglich
16 4. Wochenstunden Grundkurse Für die Grundkurse gilt folgende Festlegung: 4 Wochenstunden: - Deutsch - Mathematik 3 Wochenstunden: - fortgeführte Fremdsprache - die in der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache 2 Wochenstunden: - alle übrigen Fächer Kurse werden für beide Jahrgangsstufen durchgehend belegt.
17 5.1. Ersetzungsregelungen (vertiefte Ausbildung) Die unten benannten Grundkursfächer können durch das Grundkursfach Informatik aus dem schulspezifischen Ergänzungs- und Vertiefungsbereich ersetzt werden: 1. Gemeinschaftskunde 2. Geographie
18 5.2. Ergänzungsregelungen (vertiefte Ausbildung) Der Grundkurs Informatik könnte auch ergänzend mit zwei Wochenstunden belegt werden. Auch hier gilt: Die Mindestschüleranzahl von 12 muss erreicht werden. Die Wochenstundenzahl beträgt, in Abhängigkeit der gewählten Fächer und Kurse, zwischen 30 und 34 Stunden.
19 Wochenstunden auf einem Blick (vertiefte Ausbildung) Kurs/Fach Wochenstunden Bemerkung 1. LK Sport 5 2. LK Deutsch, Mathematik 5 3. LK Englisch, Geschichte, Physik 4/5 4 statt 5 Stunden möglich GK Mathematik bzw. Deutsch 4 GK Kunst oder Musik 2 GK eine fortgeführte Fremdsprache z.b. Englisch 3 entfällt bei LK-EN GK Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft 2 ersetzbar GK Biologie GK Chemie GK Physik GK Religion oder Ethik entfällt bei LK-BIO entfällt bei LK-CH entfällt bei LK-PH GK Geschichte 2 entfällt bei LK-GE eventuell Ergänzungsbereich 2 Summe der Wochenstunden 30-34
20 Beispiele für Belegpläne 1. Sport - Mathematik - Physik 2. Sport - Deutsch - Englisch 3. Sport - Deutsch - Geschichte
21 Beispiele für Stundenpläne 1. Sport - Mathematik - Physik 2. Sport - Deutsch - Englisch 3. Sport - Deutsch - Geschichte
22 Weitere Informationen zu: Abiturprüfung und Prüfungsfächer Leistungsbewertung Gesamtqualifikation
23 6. Abiturprüfung mit vertiefter sportlicher Ausbildung - Prüfungsfächer P1 Sport Sport Sport P2 Deutsch Deutsch Deutsch P3 Mathematik Mathematik Mathematik P4Englisch Geschichte Physik P5 Ge/Gk/Geo freie Wahl Ge/Gk/Geo Alternativ ist Mathematik Leistungskurs und Deutsch Grundkurs.
24 6. Vertiefte sportliche Ausbildung 1) P1: immer 1. LK Sport 2) P2: immer 2. LK Deutsch oder Mathematik d.h. Sport, Deutsch, Mathematik sind immer verpflichtende Prüfungsfächer Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach: I Sprachlich-literarisch-künstlerisch II Gesellschaftswissenschaftlich III Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch 3. Leistungskursfach: - immer Grundkursprüfung Geschichte: - P3 möglich (schriftlich, Grundkursniveau) Physik - P3 möglich (schriftlich, Grundkursniveau) Englisch: - nur P4 oder P5 - nur mündliches Prüfungsfach
25 6. Fachprüfungen im Fach Sport (vertiefte Ausbildung) Ist ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage den praktischen Teil zu absolvieren, wird stattdessen ein mündlicher Prüfungsteil durchgeführt.
26 7. Leistungsbewertung Leistungsbewertung mit Punkten von 0 bis 15, entspricht den Noten 6 bis 1+ differenziertere Leistungsbewertung möglich Klausuren anstelle von Klassenarbeiten (bis zu 90 Minuten; in Deutsch, Fremdsprachen, Kunst bis zu 180 Minuten) Mit 0 Punkten bewertete Kurse gelten als nicht belegt. Keine Zulassung zur Abiturprüfung möglich.
27 8. Bewertungssystem in der Sekundarstufe II Notenstufe Notendifferenzierung Notenpunkte sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 6 0
28 9.1. Gesamtqualifikation Einbringung in Block I Die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahresergebnisse werden wie folgt eingebracht: 1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern 2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische/Katholische Religion oder Ethik
29 9.1. Gesamtqualifikation Einbringung in Block I Insgesamt müssen genau 40 Kurshalbjahre eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt der Schüler nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
30 9.1. Gesamtqualifikation Berechnung in Block I Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt: Summe aller Kurshalbjahresergebnisse 40 Anzahlder Kurshalbjahresergebnisse Leistungskursfächer werden doppelt berücksichtigt, das bedeutet: Summe der Kurshalbjahre geht doppelt ein Anzahl der Kurshalbjahre geht doppelt ein Grundkursfächer gehen einfach ein
31 9.1. Gesamtqualifikation Berechnung in Block I Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis darf 0 Punkten betragen. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen. Davon dürfen maximal 4 aus Leistungskursen sein.
32 9.2. Gesamtqualifikation - Block II Abiturprüfung - fünf Abiturprüfungsfächer jedes Ergebnis wird vierfach gewertet mindestens 100 Punkte notwendig maximal 300 Punkte erreichbar
33 Berechnung auf einen Blick Block I Leistungskurse doppelte Wertung Grundkurse einfache Wertung Abiturprüfung Block II fünf Prüfungsfächer vierfache Wertung
34 10. Wiederholung Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe von 2 Jahren Verlängerung bei freiwilliger Wiederholung um ein Jahr möglich (z.b. Nichterfüllung der Zulassungsbestimmungen zum Abitur) Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 nach Nichtbestehen des Abiturs möglich Schulleiter entscheidet über Genehmigung aller Anträge seitens der Eltern bzw. des volljährigen Schülers
35 11. Abschließende Hinweise 1. Alle nach Klasse 10 abgeschlossenen Fächer erscheinen auf dem Abiturzeugnis. 2. Schüler entscheidet über die Ausweisung der Noten. 3. Abgangszeugnis nach Nichtbestehen des Abiturs 4. Muster der Zeugnisse im Anhang der Broschüre 5. Abgabe des vollständig ausgefüllten Belegplanes bis zum 03. Februar 2017 bei Frau Schubert
36 12. Flexibilisierung (Schulzeitdehnung) der Sekundarstufe II Schulzeitdehnung ist nicht für alle Schüler möglich immer Einzelfallentscheidung Schulzeitdehnung muss notwendiger Bestandteil der leistungssportlichen Entwicklung sein angestrebte Ziele: - Bundeskaderentwicklung (A-Kader) - Beteiligung an internationalen Meisterschaften wie JEM, JWM, EM, WM
37 12.1. Voraussetzungen 1. Antragstellung durch den Sportler und seine Eltern 2. Antrag erhält der Schüler vom Trainer 3. Initiative zur Schulzeitdehnung geht vom Trainer aus 4. Antrag nur für Sportler eines bestimmten Kaderkreises 5. Formulierung einer perspektivisch- sportlichen Zielstellung und sportfachlichen Begründung durch den jeweiligen Stützpunkttrainer
38 12.2. Bestätigung und Genehmigung 1. Bestätigung durch den jeweiligen Landesfachverband 2. Bestätigung durch den Olympiastützpunkt (OSP) 3. Bestätigung durch die Schule, in Abhängigkeit der in Klasse 10 (Halbjahr) erbrachten schulischen Leistungen 4. Genehmigung durch die Sächsische Bildungsagentur Chemnitz (SBA-C)
39 12.3. Anlagen 1. Aktuelles Halbjahreszeugnis der Klasse 10 (Kopie) 2. Vorgesehene Kursbelegung/Belegplan (Kopie) 3. Standardwochentrainingsplan
40 12.4. Zeitliche Orientierung Information zur geplanten Schulzeitdehnung durch den Trainer an die Schule Information und 1. Beratung zur Flexibilisierung am 09. Dezember 2016 Abgabe Belegplan (Original) bis zum 03. Februar 2017 bei Frau Schubert (Schüler sollte sich eine Kopie anfertigen ) Antragstellung und Antragabgabe bis 10. März 2017 im OSP Klassenkonferenz zur Beratung über die Bewilligung der Flexibilisierungsmaßnahme aus schulischer Sicht am 22. März Beratung (nach Bedarf) nach Sichtung der Anträge
41 Homepage: Hinweise für Schüler zur Sekundarstufe II (vertiefte Ausbildung) Auf einen Blick - Wichtiges kurz und knapp 1. Allgemeine Unterrichtsziele 2. Struktur und Organisation der gymnasialen Oberstufe 3. Leistungsermittlung und Leistungsbewertung 4. Komplexe Leistungen 5. Fachprüfungen im Fach Sport 6. Prüfungsfächer 7.1. Gesamtqualifikation - Block I 7.2. Gesamtqualifikation - Block II
In folgenden Fächern sind Grundkurse zu belegen: Deutsch Mathematik Kunst oder Musik
Erläuterung zu den Information für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 zu den geplanten Änderungen der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) ab dem Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang
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