Informationen zum Schuljahresende 2013/2014

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1 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, Informationen zum Schuljahresende 2013/2014 in wenigen Wochen endet das erste Schuljahr am Gymnasium Ergolding, das insgesamt arbeitsintensiv, erfüllend und erfolgreich verlaufen ist. Zum Schuljahresende geben wir Ihnen insbesondere auch schulrechtlich bedeutsame Informationen. 1 Termine zum Schuljahresende Mittwoch, Stunde Projekte in Gruppen Donnerstag, Stunde Projekte in Gruppen 6. Stunde Kurzpräsentationen Freitag, Stunde Projekte in Gruppen 3. Stunde Einteilung für das Spielfest Stunde Spielfest Im Rahmen des um Uhr beginnenden Schulfests präsentieren verschiedene Gruppen ihre Projekte. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben des Elternbeirats. Es wird darauf hingewiesen, dass das Mitbringen alkoholischer Getränke nicht erlaubt und das Rauchen nicht erlaubt ist. Montag, Zweiter Wandertag Dienstag, Stunde Ökumenischer Abschlussgottesdienst 2. Stunde Würdigung besonderer Leistungen 3. Stunde Zeugnisausgabe Der Unterricht endet um Uhr. Der gesamte Nachmittagsunterricht findet bis einschließlich regulär statt. In der 30. Kalenderwoche endet der Unterricht jeweils um Uhr. Eine Betreuung der Ganztagschülerinnen/Ganztagsschüler wird auf Antrag bei Frau Nina Schmidt in der 30. Kalenderwoche sichergestellt. 2 Beratung im Falle des Nichtvorrückens Grundsätzlich kann durch Noten nicht die gesamte Persönlichkeit eines Menschen erfasst werden, zumal verschiedene Fähigkeiten und besondere Stärken junger Menschen im Rahmen der schulischen Ausbildung eventuell nicht zur Geltung kommen. Schon aus diesem Grund ist eine Beurteilung von Kindern allein auf der Basis erbrachter schulischer Leistungen fehl am Platz und insbesondere in schwierigen schulischen Situationen wie dem Nichtvorrücken brauchen Kinder und Jugendliche Verständnis und Unterstützung. Zugleich sollten jedoch auch die Gründe für nicht ausreichende Leistungen sachlich analysiert und nach Wegen gesucht werden, um das Arbeits- und Lernverhalten zu ändern. Unter Umständen ist sogar der Wechsel an eine andere Schulart in Erwägung zu ziehen, damit sich Begabungen besser entfalten und neue Erfolgserlebnisse einstellen können. Unsere Beratungslehrkraft, Frau OStRin Heike Leneis, steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite. Zu den folgenden Zeiten steht diese für Sie zu Gesprächen zur Verfügung: Dienstag, von Uhr, Mittwoch, von

2 Uhr, Donnerstag, von Uhr, Freitag, von Uhr und Dienstag, von Uhr. Wir bitten Sie allerdings, sich vorher unter bzw. Tel. 0871/ , gerne auch auf dem Anrufbeantworter, anzumelden. 3 Vorrücken auf Probe: Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Art. 53 (6) Satz 2 Schülerinnen und Schülern, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllen (z. B. wegen Krankheit), kann das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können und das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann. Seitens der Erziehungsberechtigten muss ein entsprechender Antrag ausführlich begründet sein und in der Regel auf einem (ärztlichen) Gutachten basieren. Die geltend gemachten Hinweise erheblicher Beeinträchtigungen sollten zeitgleich mit deren Eintreten bzw. Bekanntwerden erfolgen. Der Antrag muss der Schule schriftlich bis spätestens 5. August 2014, Uhr vorliegen. 4 Vorrücken auf Probe: Schulordnung für die Gymnasien (GSO) 63 Schüler(innen) der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Erziehungsberechtigte, deren Kind von der Regelung des Vorrückens auf Probe betroffen ist, werden durch die Schule nach der Lehrerkonferenz am schriftlich informiert. Die erforderliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss der Schule schriftlich bis spätestens 5. August 2014, Uhr vorliegen. 5 Nachprüfung: GSO 64 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 mit 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Male besuchen. Die Schüler(innen) haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als ausreichend waren. In Fächern mit Schulaufgaben wird die Nachprüfung in schriftlicher Form abgenommen; die Aufgaben haben etwa den Umfang einer Schulaufgabe. In anderen Fächern bleibt die Art der Durchführung der Prüfung der Schule überlassen. Den Prüfungen liegt der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde. Wurden in der Nachprüfung Noten erzielt, mit denen Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen, so ist die Nachprüfung bestanden und der Schüler kann vorrücken. Betroffenen Schülerinnen/Schülern bzw. deren Eltern wird empfohlen, Rücksprache mit den Lehrkräften der Fächer zu nehmen, in denen die nicht ausreichenden Leistungen vorliegen. Die Nachprüfungen finden am Gymnasium Ergolding vom 10. bis 12. September 2014 statt. Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der bis zum 5. August 2014, Uhr der Schule vorliegen muss. 6 Angaben zur Schullaufbahn Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, alle Änderungen bezüglich der Schullaufbahn ihres Kindes, z. B. Schulwechsel oder freiwilliges Wiederholen ebenfalls schriftlich bis spätestens 5. August 2014, Uhr der Schule zu melden. Bitte melden Sie Ihr Kind im Falle eines Schulwechsels rechtzeitig ab und geben entliehene Bücher, Schülerausweise oder Mensachips zurück. Bei einem beabsichtigten Wechsel der Schulart (z. B. Realschule, Wirtschaftsschule) kann eventuell ein

3 Gutachten erforderlich werden. Bitte beantragen Sie dieses rechtzeitig bei der Klassenleitung. Zudem setzt eine Anmeldung an einer anderen Schule grundsätzlich die Vorlage der Abmeldebescheinigung der zuletzt besuchten Schule voraus. 7 Religionsunterricht und Ethikunterricht Der Besuch des Religionsunterrichts ist für bekenntnisangehörige Schülerinnen/Schüler ein Pflichtfach. Die Erziehungsberechtigten haben allerdings das Recht auf Abmeldung. Auf Antrag können Schülerinnen/Schüler, die zum Besuch des Ethikunterrichtes verpflichtet sind, ersatzweise am Religionsunterricht teilnehmen. Die Abmeldung muss in beiden Fällen schriftlich bis spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ( ) erfolgen. Genehmigte Änderungen gelten bis auf Widerruf über das Schuljahr hinaus. Kinder, die vom Religionsunterricht abgemeldet wurden, sind zum Besuch des Ethikunterrichts verpflichtet. Ebenfalls sind vom Ethikunterricht abgemeldete Schülerinnen/Schüler zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet. Beim Austritt aus dem Religionsunterricht während des Schuljahres ist eine Feststellungsprüfung im Fach Ethik abzulegen, die den bis zum Fachwechsel behandelten Lehrstoff umfasst. 8 Ferienausleihe Es besteht die Möglichkeit, Schulbücher gegen Leihschein am Donnerstag, von bis Uhr in der Bibliothek auszuleihen. Die Rückgabe entliehener Bücher erfolgt am Montag, von bis Uhr ebenfalls in der Bibliothek. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird ein Säumniszuschlag von 3 Euro erhoben. 9 Bücherrückgabe An folgenden Termin werden die Schulbücher klassenweise im Raum 236 eingesammelt: Montag, : Jgst. 5 und 6 Dienstag, Restabgaben Fehlende und beschädigte Bücher müssen bezahlt werden. 10 Bücherausgabe An folgenden Termin werden die Schulbücher klassenweise im Raum 236 ausgegeben: Mittwoch, Jgst. 7 Donnerstag, Jgst. 6 Freitag, Jgst Öffnungszeiten während der Sommerferien Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten ist vom bis und am , und und ab dem von bis Uhr geöffnet. Das Direktorat der Schule ist vom bis sowie ab dem regulär und am , und jeweils von bis Uhr besetzt. Das Sekretariat ist vom bis von bis Uhr und ab dem regulär geöffnet. 12 Fahrausweise Busausweise und Wertmarken für das neue Schuljahr können ab Montag, zu den regulären Öffnungszeiten des Sekretariats abgeholt werden. Für Schüler aus dem Landkreis Landshut erfolgt die Ausgabe nur gegen Unterschrift oder Vollmacht der Eltern. Es ist ein Passbild mitzubringen, das an der Schule eingeklebt und gestempelt wird. Die Wertmarken sind sorgfältig und nicht zusammen mit dem Ausweis zu verwahren. 13 Das neue Schuljahr Das Schuljahr 2014/2015 beginnt für die Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 6 und 7 am Dienstag , um Uhr. Die neu eingetretenen Kinder der Jahrgangsstufe 5 treffen sich hingegen um Uhr in der Aula. Die Listen mit den

4 Klasseneinteilungen hängen einige Tage vorher an den Fenstern der Musikräume aus. Über die vorgeschriebenen Wochenstundenzahlen sowie die geplante Umsetzung der Intensivierungsstunden gibt die folgende Tabelle Auskunft: Jgst. Wochenstunden Bemerkungen 5 30 einschließlich 2 verpflichtender Intensivierungsstunden (D und E) zusätzliche 6 32 einschließlich 2 verpflichtender Intensivierungsstunden (M und L/F) einschließlich 2 verpflichtender Intensivierungsstunden (entsprechend ministerieller Vorgabe E und L/F) freiwillige Stunden aus dem Förderund Wahlangebot Die Einrichtung aller Intensivierungsstunden sowie des Förder- und Wahlkursangebots erfolgt in Abhängigkeit von der Personalversorgung durch das Ministerium. Stundenplantechnisch wird seitens der Schule angestrebt, in den Jgst. 6 und 7 den verpflichtenden Unterricht jeweils auf einen Nachmittag zu legen. Die Belegung weiterer Förder- bzw. Wahlkurse können allerdings die Anwesenheit an einem zusätzlichen Nachmittag erforderlich machen. Im Rahmen der KMK-Vorgaben sind von jedem Schüler im Laufe seiner Gymnasialzeit individuell mindestens fünf weitere Stunden aus dem Förder- und Wahlangebot additiv zum Pflichtunterricht zu belegen. Diese Forderung muss bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe erfüllt sein. Abschließend bedanke ich mich im Namen der Schulleitung, der Lehrkräfte, des Betreuungspersonals sowie der Verwaltung bei allen Schülerinnen/Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten herzlich dafür, dass unsere schulischen Gremien und wir beim Aufbau unserer Schule von vielen tatkräftig unterstützt wurden. Wir wünschen Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, sowie Ihnen, sehr geehrte Eltern, erholsame Ferien und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im kommenden Schuljahr 2014/2015. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Klaus Wegmann gez. Dr. Ewald Bichler

5 Gymnasium Ergolding Jahrgangsstufe 5-6 Schuljahr 2013/2014

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