Jahrgangsstufenversammlung EF am
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- Alke Melsbach
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1 Abiturjahrgang 2019 Jahrgangsstufenversammlung EF am Thema: Versetzung am Ende der Einführungsphase, Abschlüsse, Termine, Verschiedenes
2 Gliederung: Folie Nr. 2 Versetzungsbedingungen EF Q1 Nachprüfung Wiederholung der EF Abschlüsse am Ende der EF: MSA / HSA10 Termine, Verschiedenes
3 Folie Nr. 3 Widukind Gymnasium Oberstufenkoordination oberstufe@widukindgymnasium.de Raum 209B/210 Versetzung am Ende der Einführungsphase Grundlage der Versetzungsentscheidung: 10 Fächer neun Pflichtfächer: Deutsch Mathematik die fortgeführte Fremdsprache Kunst oder Musik eine Gesellschaftswissenschaft eine echte Naturwissenschaft: (Biologie, Chemie oder Physik, nicht Informatik) Religionslehre (Ersatz: Philosophie) Sport Schwerpunktfach: eine weitere Fremdsprache oder eine weiteres mathematischnaturwissenschaftlich technisches Fach (einschließlich Informatik) ein Wahlfach: frei wählbares Fach (außer Vertiefungsfächer und AGs) bzw. eine zweite Fremdsprache für einsprachige Schülerinnen und Schüler (betrifft in der Regel Realschüler/innen)
4 Versetzung am Ende der Einführungsphase Die Versetzung in die Qualifikationsphase 1 erfolgt, wenn... Folie Nr in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden ( Überall mindestens 4 ),... oder in höchstens einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. ( Höchstens eine 5. ) Achtung: Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. ( Eine 5 im Hauptfach muss durch eine 3 im Hauptfach ausgeglichen werden. ) In allen anderen Fällen ist eine Versetzung (zunächst) nicht möglich!
5 Nachprüfung bei Nichtversetzung in die Q1 Folie Nr. 5 Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der nicht versetzt worden ist, kann zu Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Eine Zulassung zur Nachprüfung ist nur möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich, wenn die Einführungsphase bereits wiederholt wurde. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt. Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach mit Klausuren außerdem aus einer schriftlichen Prüfung.
6 Versetzung am Ende der Einführungsphase Übersicht Folie Nr. 6 Minderleistungen (Note 5 oder 6) D, M, fortgeführte FS 7 übrige Fächer Versetzung Nachprüfung keine keine ja keine 1 x 5 ja 1 x 5 aber 1 x 3 keine ja 1 x 5 keine nein ja keine 2 x 5 nein ja 1 x 5 aber 1 x 3 1 x 5 nein ja 1 x 5 1 x 5 nein ja (in D, M oder FS) 2 x 5 aber 1 x 3 keine nein ja 2 x 5 keine nein nein 3 x 5 nein nein 1 x 6 nein nein
7 Wiederholung der Einführungsphase Bei Nichtversetzung in die Qualifikationsphase 1 kann die Einführungsphase einmal wiederholt werden. Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase, die zweimal nicht versetzt wurden, verlassen die gymnasiale Oberstufe. Folie Nr. 7
8 Folie Nr. 8 Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA) Am Ende der Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe wird Schülerinnen und Schülern, die nicht über den entsprechenden Abschluss verfügen, der Mittlere Schulabschluss (MSA) zuerkannt, wenn... sie in die Qualifikationsphase versetzt sind (gilt nicht bei Versetzung aufgrund einer Prognoseentscheidung oder einer nicht gemahnten Minderleistung) oder die Versetzungsanforderungen der Realschule erfüllt sind. Ob bei Nichtversetzung in die Q1 der Mittlere Schulabschluss zuerkannt werden kann, muss im Einzelfall überprüft werden.
9 Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA) Übersicht Folie Nr. 9
10 Folie Nr. 10 Erwerb des Hauptschulabschlusses nach 10 (HSA10) Am Ende der Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe wird Schülerinnen und Schülern, die nicht über den entsprechenden Abschluss verfügen, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss (HSA 10) zuerkannt, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt sind. Ob der dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertige Abschluss zuerkannt werden kann, muss im Einzelfall überprüft werden.
11 1. Halbjahr Termine Folie Nr. 11 Mo, Beginn der Klausurphase Mo, Beweglicher Ferientag Di, Allerheiligen Mi, Pädagogischer Tag (unterrichtsfrei) Fr, Ende des 1. Quartals Di, Elternsprechtag Do, letzter Schultag vor den Weihnachtsferien Mo, bis Do, Sozialpraktikum Fr, Auswertungstag zum Sozialpraktikum Fr, Zeugnisausgabe, Ende des 1. Halbjahres
12 2. Halbjahr Termine ca. Februar 2017: Elterninfo zu den Wahlen für die Qualifikationsphase Folie Nr. 12 ca. April 2017: Wahlen für die Qualifikationsphase Fr, Mi, zentrale Klausur Deutsch zentrale Klausur Mathematik alle Termine auch auf unserer Homepage:
13 Ansprechpartner bei Fragen: Folie Nr. 13 Beratungslehrer (BL) des Jahrgangs: Herr Nauen Frau Steiner Raum 210 Oberstufenleitung: Herr Zapf (Oberstufenkoordinator) E Mail: zapf@widukindgymnasium.de Herr Macke (Stellvertreter) Raum 209B
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