Gemischte Rechtsformen: GmbH & Still, Betriebsaufspaltung
|
|
- Lena Hauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemischte Rechtsfrmen: GmbH & Still, Betriebsaufspaltung Düsseldrf, 21. Januar 2014 Prf. Dr. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner Seite 1
2 Die GmbH & Still I. Grundlagen 1. Typische und atypische stille Gesellschaft 2. Steuerliche Anerkennung und Einkünftezurdnung II. Die Besteuerung der GmbH & typisch Still 1. Die Besteuerung der GmbH 2. Die Besteuerung des typisch stillen Gesellschafters III. Die Besteuerung der GmbH & atypisch Still Seite 2
3 I. Grundlagen typisch vs. atypisch stille Gesellschaft Typisch stille Gesellschaft ( 230 ff. HGB) Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters auf Innenverhältnis beschränkt Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft Keine Mitwirkungsbefugnis Atypisch stille Gesellschaft Mitunternehmerstellung des stillen Gesellschafters Mitunternehmerrisik und Mitunternehmerinitiative Seite 3
4 I. Grundlagen steuerliche Anerkennung und Einkünftezurdnung Steuerliche Anerkennung dem Grunde nach Zivilrechtlich wirksame, klare und im Vraus abgeschlssene Vereinbarung, die tatsächlich durchgeführt wird und hne Bedingungen ist, unter denen Dritte stille Einlage nicht geleistet hätten Gewinnanteil des Stillen muss eindeutig berechenbar und hne seine Einflussnahme ermittelbar sein Steuerliche Anerkennung der Höhe nach Anerkennung der Angemessenheit der Gewinnverteilung unter dem Gesichtspunkt einer möglichen verdeckten Gewinnausschüttung Obergrenze: Betrag, den Dritter für Kapitalüberlassung erhalten hätte Bewertungskriterien: erbrachte Kapitalleistung, eingegangene Risiken, Ertragsaussichten der Gesellschaft Seite 4
5 II. Die Besteuerung der GmbH & typisch Still Besteuerung der GmbH an Stillen zu zahlende Gewinnanteile als Betriebsausgaben abzugsfähig; berücksichtigungsfähig im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Entstehens bei Verlustbeteiligung: entsprechende Minderung des Unternehmensverlustes è Betriebseinnahme 25 % gewerbesteuerlich dem Gewinn hinzuzurechnen, ( 8 Nr. 1c GewStG); bei Verlustbeteiligung: Minderung des Gewerbeertrags um den 25 %-igen Verlustanteil bei Auszahlung vn Gewinnanteilen: Entstehung vn Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge an den Gläubiger Seite 5
6 II. Die Besteuerung der GmbH & typisch Still Besteuerung des stillen Gesellschafters Stille Beteiligung im Privatvermögen Gewinnanteile werden im Zuflusszeitpunkt als Einkünfte aus Kapitalvermögen (i.d.r. Abgeltungsteuer) besteuert ( 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) Laufende Verluste als negative Einkünfte berücksichtigungsfähig (BMF v , BStBl I 2012, 953, Rz. 4; Vraussetzung: Feststellung des Verlustes und Minderung der Einlage) Stille Beteiligung im Betriebsvermögen Phasengleiche Erfassung vn Gewinn- und Verlustanteilen nach wirtschaftlicher Verursachung Ggf. zusätzlich Teilwertabschreibung Seite 6
7 III. Die Besteuerung der GmbH & atypisch Still GmbH & atypisch Still = Mitunternehmerschaft Inhaber des Gewerbebetriebs und Stiller als Mitunternehmer Anzahl der Mitunternehmerschaften Mehrere stille Beteiligungen am selben Geschäftsbetrieb è eine Mitunternehmerschaft Mehrere stille Beteiligungen an verschiedenen Geschäftsbetrieben è mehrere Mitunternehmerschaften Im Grundsatz wie GmbH & C. KG Seite 7
8 Betriebsaufspaltung I. Begriff und Erscheinungsfrmen II. Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung III. Besteuerung des Aufspaltungsvrgangs IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Seite 8
9 I. Begriff und Erscheinungsfrmen - Überblick Betriebsaufspaltung = Aufteilung eines bisher unter einer Firma geführten Unternehmens in mindestens zwei Unternehmen (Dppelgesellschaft) Aufteilung der bisherigen Funktinen auf mind. zwei rechtliche selbständige Unternehmen, an denen i.d.r. dieselben Gesellschafter (direkt der indirekt) beteiligt sind Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine (strukturelle) Betriebsaufspaltung vr, wenn die vn einer Einzelpersn, einer Gemeinschaft der einer Persnengesellschaft betriebene Vermietung der Verpachtung (Besitzunternehmen) die Nutzungsüberlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Persnengesellschaft der Kapitalgesellschaft Betriebsgesellschaft zum Gegenstand hat (sachliche Verflechtung) und eine Persn der mehrere Persnen zusammen (Persnengruppe) swhl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (persnelle Verflechtung). Seite 9
10 I. Begriff und Erscheinungsfrmen Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung Betriebsaufspaltung Vraussetzungen sachliche und persnelle Verflechtung Vermieter muss das Unternehmen nicht selbst betrieben haben Rechtsflge: Besitzunternehmen erzielt gewerbliche Einkünfte, die der Gewerbesteuer unterliegen Betriebsverpachtung Vraussetzungen Überlassung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen Betriebsverpächter der dessen (unentgeltlicher) Rechtsnachflger muss verpachtetes Unternehmen selbst betrieben haben auch im Verhältnis zu fremden Dritten möglich Rechtsflge: Einkünfte werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt, unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer Seite 10
11 I. Begriff und Erscheinungsfrmen - Varianten Einfache Betriebsaufspaltung: Mieten aus der Nutzungsüberlassung vn Wirtschaftsgütern sind grds. vermögensverwaltende Einkünfte, die aufgrund der persnellen und sachlichen Verflechtung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden Überlagerte Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen erzielt hne gewerbliche Einkünfte (z. B. aus gewerblicher Tätigkeit der gewerblich geprägte Persnengesellschaft i.s.d. 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) Qualifizierte Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen überlässt Betriebsgesellschaft sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen (d. h. Vraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen sind erfüllt) Seite 11
12 I. Begriff und Erscheinungsfrmen - Entstehung Echte Betriebsaufspaltung: Aufspaltung eines bestehenden einheitlichen Unternehmens in zwei Unternehmen Unechte Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft vn vrnherein als zwei rechtliche selbständige Unternehmen errichtet und anschließend durch Überlassung vn Wirtschaftsgütern miteinander verbunden Seite 12
13 I. Begriff und Erscheinungsfrmen - Funktin Strukturelle Betriebsaufspaltung: Aufteilung in Besitzunternehmen (Verpachtung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) und Betriebsunternehmen (Zurdnung des Umlaufvermögens und Verantwrtung für das perative Geschäft) Funktinale Betriebsaufspaltung: Verlagerung vn Teilfunktinen auf das Betriebsunternehmen (z. B. Prduktins- und Vertriebsunternehmen) Seite 13
14 I. Begriff und Erscheinungsfrmen - Rechtsfrm Bezeichnung Besitzunternehmen Betriebsunternehmen Klassische Betriebsaufspaltung Umgekehrte Betriebsaufspaltung Kapitalistische Betriebsaufspaltung Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung Persnenunternehmen Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft Persnengesellschaft Kapitalgesellschaft Persnengesellschaft Kapitalgesellschaft Persnengesellschaft Seite 14
15 I. Begriff und Erscheinungsfrmen - Varianten Seite 15
16 II. Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung Wirtschaftsgüter, die der perativ tätigen Betriebs-GmbH überlassen wurden, stellen bei dieser eine wesentliche Betriebsgrundlage dar (sachliche Verflechtung) und hinten den beiden rechtlich selbständigen Unternehmen stehende Persnen entfalten einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen (persnelle Verflechtung) Seite 16
17 II. Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung sachliche Verflechtung Wesentliche Betriebsgrundlage Eher Ja Eher Nein Grundstücke Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens Bewegliche Anlagegüter (z. B. Maschinen), ausgenmmen z. B. kurzfristig wiederbeschaffbare Maschinen Lizenzen, Erfindungen, Patente, Marken PKW, Büreinrichtung Darlehen, stille Beteiligung, Dienstleistungen Seite 17
18 II. Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung Grundstücke als wesentliche Betriebsgrundlage Bür- und Verwaltungsgebäude Lagerhallen Fabrikatinsgrundstücke Geschäftslkale Erbbaurecht è Im Zweifel stellt jedes betrieblich genutzte Gebäude eine wesentliche Betriebsgrundlage dar Seite 18
19 II. Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung persnelle Verflechtung Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille der hinter den beiden rechtlich selbständigen Unternehmen stehenden Persnen Möglichkeiten der Willensdurchsetzung: Betriebsgesellschaft Betriebs-GmbH Betriebs-GmbH & C. KG Besitzunternehmen Gesetzliches Einstimmigkeitserfrdernis Gesellschaftsrechtliche Vereinbarung des (einfachen) Mehrheitsprinzips Stimmrechtsverbte Stimmrechtsvereinbarungen Seite 19
20 II. Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung Besnderheiten bei nahen Angehörigen Zusammenrechnung vn Ehegattenanteilen Unzulässig, wenn nur aufgrund der bestehenden Ehe Zulässig, wenn Ehegatten an beiden Gesellschaften beteiligt sind und eine Gruppe bilden (persnelle Verflechtung) Zulässig, wenn zusätzlich zur ehelichen Lebensgemeinschaft Beweisanzeichen für eine enge Wirtschaftsgemeinschaft, d. h. eine gleiche Interessenlage, vrliegen Zusammenrechnung der Anteile vn Kindern mit denen ihrer Eltern Vlljährige Kinder: grundsätzlich keine Zusammenrechnung (Ausnahme: Annahme gleichgerichteter Interessen) Minderjährige Kinder: Annahme gleichgerichteter Interessen aufgrund Vermögenssrgerecht è Differenzierungen je nach persneller Verflechtung Seite 20
21 III. Besteuerung des Aufspaltungsvrgangs bei klassischer Betriebsaufspaltung Gewinnrealisierung bei den zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern: Aufdeckung der stillen Reserven, wenn keine Betriebsaufspaltung vrliegt Gewinnrealisierung bei den übertragenen Wirtschaftsgütern: Buchwertfrtführung nach 20 UmwStG ausgeschlssen, da nicht sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen übergehen Gewinnrealisierung bei Entstehung der Betriebsaufspaltung durch Umwandlung: Entstehung der Betriebsaufspaltung hne Übertragungsvrgang, z. B. wenn Gesellschafter einer Persnengesellschaft dieser eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (Snderbetriebsvermögen) und die Persnengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird Seite 21
22 III. Besteuerung des Aufspaltungsvrgangs bei umgekehrter Betriebsaufspaltung Aufspaltung der KapGes, s dass eine GmbH (zumindest) eine wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehält und übriges Vermögen auf eine Betriebspersnengesellschaft überträgt, an der Gesellschafter der GmbH beteiligt sind è verdeckte Gewinnausschüttung der Besitz-GmbH an Gesellschafter mit anschließender Einlage der übergehenden Wirtschaftsgüter in die Betriebs-PersGes Flge: stille Reserven in übergehenden Wirtschaftsgütern unterliegen bei GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer und werden beim Gesellschafter nach TEV besteuert Seite 22
23 III. Besteuerung des Aufspaltungsvrgangs bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung Aufspaltung der KapGes, s dass eine GmbH (zumindest) eine wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehält und übriges Vermögen auf eine Schwesterkapitalgesellschaft als neue Betriebs-GmbH überträgt Flge: verdeckte Gewinnausschüttung der übertragenden GmbH an Gesellschafter mit anschließender Einlage in das Vermögen der übernehmenden neuen Betriebs-GmbH Seite 23
24 III. Besteuerung des Aufspaltungsvrgangs bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung Aufspaltung der PersGes, s dass eine Persnengesellschaft (zumindest) eine wesentliche Betriebsgrundlage zurückbehält und übriges Vermögen auf eine Schwesterpersnengesellschaft (Betriebs-PersGes) überträgt Flge: erflgsrealisierende Entnahme der übergehenden Wirtschaftsgüter vn der übertragenden PersGes auf die Gesellschafter mit anschließender Einlage in die übernehmende PersGes Seite 24
25 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen Betriebsaufspaltung grundsätzlich hne Auswirkung auf Gewinnermittlung der Betriebs-GmbH (Besitz- und Betriebsgesellschaft rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen) Ausnahme: Substanzerhaltungs- und Erneuerungspflichten Sachdarlehen è krrespndierende Bilanzierung Seite 25
26 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen unprblematische Qualifikatin der Einkünfte, wenn Unternehmen nicht hnehin aufgrund Rechtsfrm der Tätigkeit gewerbliche Einkünfte erzielt prblematisch: einfache klassische Betriebsaufspaltung (Besitzunternehmen als Persnenunternehmen hne gewerbliche Tätigkeit) è nach der Rechtsprechung dennch Annahme gewerblicher Einkünfte, da Besitzunternehmen über Beteiligung gewerbliche Betätigung ausübt ist Besitzunternehmen eine PersGes, wirkt Qualifikatin als gewerbliche Einkünfte umfassend mit der Flge persönliche Einkünfteinfektin sachliche Einkünfteinfektin Seite 26
27 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen Einzelunternehmen als Besitzunternehmen der Betriebs-Gesellschaft überlassene wesentliche Betriebsgrundlagen Anteile an der Betriebs-GmbH Darlehensfrderungen an die Betriebs-GmbH Bürgschaften Persnengesellschaft als Besitzunternehmen grds. alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gesamthänderisch gebundene Wirtschaftsgüter, die nicht an Betriebsgesellschaft, sndern an fremde Dritte zur Nutzung überlassen sind Psitive der negative Wirtschaftsgüter der Gesellschafter der Besitzgesellschaft (è Snderbetriebsvermögen I der II; insb. Anteile der Gesellschafter der Besitzgesellschaft an der Betriebsgesellschaft) Kapitalgesellschaft als Besitzunternehmen: Sämtliche der GmbH zuzurechnende Wirtschaftsgüter Seite 27
28 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Anteils- und Dividendenaktivierung Ansatz der Beteiligung an Betriebs-GmbH mit Anschaffungsksten Prüfung am Ende des Wirtschaftsjahres, b Vraussetzungen für Teilwertabschreibung bzw. Wertaufhlung vrliegen erstmalige Erfassung vn Dividendenansprüchen in der Bilanz, die auf Zeitpunkt der Gewinnausschüttung flgt phasengleiche Gewinnrealisierung unzulässig Krrespndierende Bilanzierung Seite 28
29 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen Nur kleine Gewerbesteuerbefreiung nach 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, keine grße Gewerbesteuerbefreiung nach 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Dividendenzahlungen der Betriebs-GmbH ( 9 Nr. 2a GewStG) Seite 29
30 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung Betriebsunternehmen Nach Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft Miet- bzw. Pachtzahlung durch Betriebsgesellschaft an Besitzunternehmen Gehaltszahlung an Gesellschafter-Geschäftsführer Prüfung, b Vergütungen als vga zu qualifizieren sind besndere Bedeutung: Miet- und Pachtzahlungen Pachtzins grds. frei vereinbar aufgrund persneller Verflechtung 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu beachten (vga dürfen Gewinn nicht mindern) Differenzierung zwischen frmellem und materiellem Fremdvergleich Seite 30
31 IV. Laufende Besteuerung der Betriebsaufspaltung übergreifende Themen Betriebsaufspaltung und Organschaft Ertragsteuerliche Organschaft Umsatzsteuerliche Organschaft Betriebsaufspaltung und Steuervergünstigungen Investitinszulagen Gewerbesteuerbefreiung Rückwirkende Annahme einer Betriebsaufspaltung Seite 31
Besteuerung von Personengesellschaften
Besteuerung vn Persnengesellschaften Düsseldrf, 21. Mai 2013 Prf. Dr. rer. pl. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
MehrUmwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrBetriebsprüfung: Gibt es eine zwangsweise Besteuerung des Firmenwertes bei der echten Betriebsaufspaltung
Betriebsprüfung: Gibt es eine zwangsweise Besteuerung des Firmenwertes bei der echten Betriebsaufspaltung von WP/StB Dipl.-Kfm. Martin Henkel, Paderborn Im Rahmen der Einrichtung einer echten Betriebaufspaltung
MehrDie steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften
Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften Sebastian Bergmann Wiener Bilanzrechtstage 2013 Rechtsgrundlage 23 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: 1.... 2. Gewinnanteile der Gesellschafter
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrDas Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bfd-online-seminar Dienstag, 11. März 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
MehrPraxisfälle zum Umwandlungssteuerrecht
Stand: Oktober 2013 Referent: Dr. Christian Levedag, LL.M. (London) Richter am BFH ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159 Münster
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14
MehrSkript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG
Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber
MehrBeispiel zu 2 Abs 8 EStG:
Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-
MehrPersonengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrDarlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier
Darlehen und Zinsen in der Betriebsprüfung Ulrich Breier 1 Darlehensabschreibung und Zinsen nach FG Münster, EFG 2014, 375 (abgewandelt) anhängig BFH I R 5/14 100 % T -GmbH 01 Darl.Ford EM 800.000 Ehefrau
MehrTeil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2014 Teil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrAnwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung ( 3 Nummer 40, 3c Absatz 2 EStG)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrBetreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e
Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte
MehrImmobilienbesteuerung
Immobilienbesteuerung Zweifelsfragen aus der Praxis Dr. Christian Huber Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner bei LeitnerLeitner JKU Linz Grundstücksübergabe von und Grundstücksübergabe von Anschaffung
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrVeräußerung von Anteilen an einer GmbH im Zusammenhang mit inkongruenter Gewinnausschüttung
20Nr. 1/2011 Jg. 2011 EStG Veräußerung von Anteilen an einer GmbH im Zusammenhang mit inkongruenter Gewinnausschüttung 16, 17, 20 EStG, 29, 46 GmbHG DStP EStG Jg. 2011 20 Nr. 1/2011 A. Grundsätzliche Anmerkungen
Mehr9. Münchner Unternehmenssteuerforum
9. Münchner Unternehmenssteuerforum Offene Streitpunkte des 8b KStG München, 24. Oktober 2012 Dr. Ingo Stangl Offene Streitpunkte des 8b KStG A. Hingabe von Kapitalgesellschaftsanteilen bei «Tauschvorgängen»
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrRenaissance der Personengesellschaft
Renaissance der Personengesellschaft Dr. Michael Kempermann Richter am BFH, München Alexandra Mack Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Köln Herbert Olgemöller Rechtsanwalt und Fachanwalt für
MehrErgebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement
Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg. Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Folgende Rechts-
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
Mehr5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten
28 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsar ten 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten Fall 20: Betriebsaufspaltung ( 3 Nr. 40, 12, 15, 18, 19 EStG) Der in Berlin ansässige Steuerberater
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage
XV Vorwort des Herausgebers zur. Auflage Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage Vorwort der Autoren zur 6. Auflage Inhaltsübersicht»Die Steuerberaterprüfung«Band - Abkürzungsverzeichnis VII IX XI XIV
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrLehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm
Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot
MehrI. Mitunternehmerstellung Mitunternehmerschaften
I. Mitunternehmerstellung Mitunternehmerschaften 1. Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines KG-Anteils auf einen Kommanditisten 2. Fehlgeschlagene Vor-GmbH - Mitunternehmerschaft 3. Gewerbliche
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.
MehrEStG 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 GewStG 2 Abs. 1, 3 Nrn. 6 und 20 AO 67 Abs. 1 und 2 GG Art. 3 Abs. 1
BUNDESFINANZHOF Betriebsaufspaltung - Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG - Merkmalsübertragung von einer nach 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG steuerbefreiten
MehrVersorgungszentren (MVZ) Steuern
Medizinisches Versorgungszentrum Medizinische(MVZ) Versorgungszentren (MVZ) & Steuern Diplomkaufmann Wilfried Bridts Wirtschaftsprüferfer Steuerberater Litz & Kollegen, Ottweiler MVZ: Zulässige Rechtsformen
MehrGewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008
Mercator Leasing Infobrief 2/2009 Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Die Unternehmensteuerreform 2008 wurde durchgeführt um Unternehmen zu entlasten. Die Körperschaftsteuer
MehrWTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen
WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen Agenda Gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen - Gewerbesteuersatz - Hinzurechnungstatbestände
MehrBuchführung und Bilanzwesen
Buchführung und Bilanzwesen Stand 15.02.2014 Themenübersicht 2 Kapitel A: Der Gewinnermittlungszeitraum, Kapitel B: Die Gewinnermittlungsmethoden, Kapitel C: Die handelsrechtliche Bilanzierung, Kapitel
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehr7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010
7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 - WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS - 17. bis 19. MÄRZ 2010 Aktuelle Rechtsprechungsübersicht 2. Teil: Steuerrecht Rechtsanwalt, Berlin Köln Berlin München Aktuelles
MehrDer GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Stand: 09/2014 Referent: Diplom-Finanzwirt Ferdinand Bücker ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrR.38 EStG 1975 4Entn.
R.38 EStG 1975 4Entn. 38. a) Nutzungsentnahmen sind nicht mit dem Teilwert, sondern mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (Anschluß an Beschl. des Großen Senats GrS 2/86
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge. Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik
Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik Möglichkeiten der Betriebsübergabe Unentgeltliche Übergabe (Schenkung) Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf)
MehrIHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer
IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...
MehrSteuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis
Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
MehrSeite - 40 - StB Dipl.-Kfm. M. Ermers
Lösungsvorschläge zu den Übungsaufgaben 1. Aufgabe Es kommt eine Hinzurechnung gem. 8 Nr. 1 in Betracht: Hierzu gehören (vgl. auch A. 45, 46 GewStR): Zinsen: 22.500,00 Damnum: 50.000,- : 5 J. x ½ J. 5.000,00
MehrÜbertragung stiller Reserven
1 Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven 2 Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrBilanzierung des Eigenkapitals
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen
MehrKonzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung
Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Vortrag von Günther Mörtl am 22. März 2011 in einer Erfa-Gruppe (= Erfahrungsaustausch-Gruppe) unseres Kooperationspartners Klaus Braun Dorfstraße
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
MehrDie Aufnahme des Partners als Anwendungsfall von 24 UmwStG
4 1 Die Aufnahme des Partners als Anwendungsfall von 24 UmwStG 1.1 Die Partneraufnahme als begünstigter Einbringungsvorgang (1) Der Tatbestand des 24 UmwStG ist erfüllt, wenn ein Betrieb oder Teilbetrieb
MehrSTEUERGESTALTUNG 2013
Fax-Anmeldung FAX 07221/ 260256 SONDERSEMINAR STEUERGESTALTUNG 2013 Klaus Koch www.steuer-rechtsprechung.de Mit Gestaltungsempfehlungen für den Jahreswechsel 2013/2014 München Bayerischer Hof Donnerstag,
Mehrwie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.
Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die
MehrDas Gesellschafter- Geschäftsführergehalt
KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrAnleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG)
Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) 2014 Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500, wird es nicht beanstandet,
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrBBP / Sonderbilanz 1. Sonderbilanz. Abgrenzung zur Gesamthands-Bilanz und Ergänzungsbilanz
BBP / Sonderbilanz 1 Sonderbilanz A Abgrenzung zur Gesamthands-Bilanz und Ergänzungsbilanz 2A01 2A02 2A03 2A04 In der Handelsbilanz und über den Grundsatz der Maßgeblichkeit ebenso in der steuerlichen
MehrMerkblatt. GmbH & Co. KG. Inhalt
GmbH & Co. KG Inhalt 1 Zivilrechtliche Einordnung 1.1 Allgemeines 1.2 Geschäftsführung 1.3 Vertretung 1.4 Haftung 1.5 Tod des Kommanditisten 2 Steuerrecht 2.1 Allgemeines 2.2 Vorliegen von Mitunternehmern
MehrImmobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrUnternehmensnießbrauch Zivil-, gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung bei Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
Unternehmensnießbrauch Zivil-, gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung bei Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften Von Dr. Dirk Janßen Rechtsanwalt und Steuerberater, Köln und Dr.
Mehr7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrSKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG
16/10/03 www.tmmy-tdeskante.cm Page 1 f 5 SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundsätze rdnungsgemäßer Buchführung... S.2 5 1.1 Allgemeines... S.1 1.2 Grundsatz der Bilanzklarheit
MehrSichere Rechte und Strukturen
Sichere Rechte und Strukturen Workshop Krisensicheres Handeln und Gestalten 23. Januar 2003 Berlin Inhalt 1. Rechte 2. Strukturen Folie: 2 Rechte an Software - Übersicht Urheberrecht Patentrecht Eigentum
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrZweifelsfragen zur Überführung und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach 6 Absatz 5 EStG. Entwurf Verbandsanhörung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Anlage POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON REFERAT/PROJEKT
MehrZahlungsmodalitäten. Patrick Pfister. Institut für Recht der Wirtschaft Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Zahlungsmdalitäten Patrick Pfister Institut für Recht der Wirtschaft Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Übersicht Zahlungsart Tauschknstellatinen Kreditkartengeschäft Zahlungszeitpunkt eigenfinanzierte
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
Mehr