Konzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung

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1 Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Vortrag von Günther Mörtl am 22. März 2011 in einer Erfa-Gruppe (= Erfahrungsaustausch-Gruppe) unseres Kooperationspartners Klaus Braun Dorfstraße 4, Mammendorf, /

2 Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Formen der Unternehmensnachfolge Unternehmensveräußerung Unternehmensaufgabe Unternehmensverpachtung Erbfall Vorweggenommene Erbfolge Welche Rolle spielt die Rechtsform? Personengesellschaft Kapitalgesellschaft für übergebenden Unternehmer für Nachfolger 2

3 Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Verkauf von Einzelunternehmen Verkauf von Kapitalgesellschaften Gestaltung der Nachfolge durch Umwandlung des Unternehmens 3

4 Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Die wichtigsten Gestaltungsmodelle der Unternehmensnachfolge Familiengesellschaft Wiesbadener Modell Betriebsverpachtung Betriebsaufspaltung Betriebsübergabe durch Schenkung Betriebsübergabe gegen Rente Eigenes Modell der Unternehmensnachfolge 4

5 Vorbemerkung Betriebswirtschaftlich vorrangig + danach rechtlich u. steuerrechtlich optimieren Notfallplanung 5

6 Formen der Unternehmensnachfolge Unternehmensveräußerung = Grundmodell eines Unternehmensübergangs Unternehmensaufgabe Unternehmensverpachtung Erbfall Vorweggenommene Erbfolge 6

7 Welche Rolle spielt die Rechtsform? Personengesellschaft: GbR, ohg, KG, GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaft: GmbH, AG für übergebenden Unternehmer für Nachfolger 7

8 Entscheidende Kriterien der Rechtsform im Überleitungsprozess Haftung Steueroptimierung Finanzierung beim Kauf Eignung für eine schrittweise Nachfolge = die Wahl der Rechtsform ist somit sowohl für den übergebenden Unternehmer als auch für den Nachfolger von entscheidender Bedeutung 8

9 Verkauf von Einzelunternehmen Verkäufer: Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer - jedoch gewerbesteuerfrei 9

10 Ermittlung Veräußerungsgewinn Veräußerungserlös./. Veräußerungskosten./. Buchkapital = Veräußerungsgewinn 10

11 ESt-pflichtiger Veräußerungsgewinn: Freibetrag von , wenn über 55 Jahre + ermäßigt sich, wenn Veräußerungserlös übersteigt + ermäßigter Steuersatz: nur 56 % sind steuerpflichtig 11

12 Käufer Einzelunternehmen Kaufpreis wird aufgeteilt auf die einzelnen Wirtschaftsgüter + auf die Nutzungsdauer abgeschrieben + ein etwaiger Mehrkaufpreis entfällt auf Firmenwert = wird auf 15 Jahre abgeschrieben 12

13 Verkauf von Kapitalgesellschaften Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer 13

14 Ermittlung Veräußerungsgewinn Veräußerungserlös./. Veräußerungskosten./. Anschaffungskosten = Veräußerungsgewinn - Teileinkünfteverfahren: 60 % steuerpflichtig ev. Freibetrag von anteilig 14

15 Gestaltung der Nachfolge durch Umwandlung des Unternehmens Bestandsaufnahme und Abwägung der Interessen aller Beteiligten Rechtsformwechsel nach Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes möglich 15

16 Gestaltung der Nachfolge durch Umwandlung des Unternehmens Umwandlung von einer Rechtsform in eine andere Rechtsform ohne Aufdeckung der stillen Reserven zu Buchwerten möglich Wahlrecht auch zu Zwischen- oder Teilwerten möglich häufiges Beispiel: Einzelunternehmen wird in haftungsbegrenzte GmbH umgewandelt 16

17 Die wichtigsten Gestaltungsmodelle der Unternehmensnachfolge Familiengesellschaft Wiesbadener Modell Betriebsverpachtung Betriebsaufspaltung Betriebsübergabe durch Schenkung Betriebsübergabe gegen Rente 17

18 Familiengesellschaft wesentlicher Zweck: schrittweise Übertragung des Betriebsvermögens und der damit verbundenen Einkommensquellen auf die Familienmitglieder + Bindung an das Unternehmen schaffen + ev. Übertragung Geschäftsführung und Mitverantwortung auf Familienmitglieder schaffen 18

19 Steuerliche Vorteile der Familiengesellschaft Aufteilung Unternehmensgewinne auf mehrere Personen = - Minderung Progression + ev. Mehrfachnutzung Freibeträge (Tabellengrundbetrag, Sonderausgabenfreibeträge etc.) + Saldierung Gewinne mit Verlusten anderer Familienmitglieder + Vorteile bei Schenkung- und Erbschaftsteuer 19

20 Wiesbadener Modell = Kombination Vorteile aus Haftungsfreistellung der wertvollen Grundstücke + keine Gewerbesteuer + kein stpfl. Veräußerungsgewinn bei Besitzgesellschaft 20

21 Wiesbadener Modell - Grundmodell ein Ehegatte beherrscht die Besitzgesellschaft + der andere Ehegatte beherrscht die Betriebsgesellschaft + Verfeinerung mit Beteiligung der Kinder möglich 21

22 Betriebsverpachtung Unternehmer verpachtet das Unternehmen an den Nachfolger (= Pächter) steuerliche Besonderheit: keine Betriebsaufgabe, weil Unternehmer Betrieb wieder aufnehmen kann 22

23 Steuerliche Vorteile der Betriebsverpachtung keine steuerliche Betriebsaufgabe + keine Aufdeckung der stillen Reserven Pachteinnahmen = Einkünfte aus Gewerbebetrieb Pachteinnahmen = gewerbesteuerfrei 23

24 Betriebsaufspaltung wesentlicher Vorteil: Haftungsbegrenzung wertvolles Grundstück ist im Besitzunternehmen = Einzelunternehmen + Grundstück wird vermietet an Betriebs-Kapitalgesellschaft 24

25 Steuerliche Vorteile der Betriebsaufspaltung Vorteile der Personengesellschaft + Vorteile der Kapitalgesellschaft kombiniert z.b. unmittelbare Verlustzuweisungen an Gesellschafter möglich Achtung: bei Übertragung muss Nachfolger gleichmäßig sowohl an Besitz- Personengesellschaft als auch an Betriebs-Kapitalgesellschaft beteiligt werden 25

26 Betriebsübergabe durch Schenkung = seltener Sonderfall voll unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung 26

27 Betriebsübergabe durch Schenkung Unentgeltliche Übertragung Erwerber tritt in Fußstapfen des Schenkers = führt Buchwerte fort Schenker = keine ESt-Belastung Vorgang schenkungs- und erbschaftsteuerpflichtig Teilentgeltliche Übertragung anteilige Regelungen für Veräußerung + unentgeltliche Übertragung 27

28 Betriebsübergabe gegen Rente Drei Alternativen: 1. Entgeltlich 2. Teilentgeltlich 3. Unentgeltlich 28

29 Vier Fälle sind zu unterscheiden 1. Alternative Rentenbarwert = Unternehmenswert entgeltliche Betriebsveräußerung 2. Alternative Rentenbarwert liegt unter dem Unternehmenswert = teilentgeltliche Betriebsveräußerung 3. Alternative A Rentenbarwert liegt über dem Unternehmenswert = Die Mehrrente ist eine nichtabzugsfähige Unterhaltsrente B Rentenbarwert übersteigt den doppelten Unternehmenswert = Die ganze Rente ist eine nichtabzugsfähige Unterhaltsrente 29

30 Betriebsübergabe gegen Versorgungsrente = unentgeltlich Erwerber führt Buchwerte fort Erwerber zieht Versorgungsrente in voller Höhe als Sonderausgabe ab Schenker versteuert Versorgungsrente in voller Höhe als wiederkehrende Bezüge 30

31 Betriebsübergabe gegen betriebliche Veräußerungsrente Veräußerer hat Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und nachträglichen Einkünften aus Gewerbebetrieb Erwerber aktiviert den Betrieb mit seinen Anschaffungskosten in Höhe des Rentenbarwerts und passiviert die Rentenschuld mit dem Rentenbarwert 31

32 Empfehlung Betriebsübergabe gegen entgeltliche oder teilentgeltliche betriebliche Veräußerungsrente ist die bessere Gestaltung Veräußerer kann bei Sofortversteuerung den Veräußerungsgewinn mit seinen Verlustvorträgen verrechnen + braucht Leibrente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern Erwerber stockt Buchwerte des Einzelunternehmens auf den Rentenbarwert auf + kann in einkommenslosen Jahren die Rentenzahlungen als Betriebsausgaben abziehen 32

33 Eigenes Modell der Unternehmensnachfolge 33

34 Schlussbemerkung Je früher Beschäftigung mit Übergabe, desto mehr Planungs- und Gestaltungsspielraum jede Nachfolgeregelung verlangt eine individuelle Lösung 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dorfstraße 4, Mammendorf, /

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