Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung
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- Daniel Lorentz
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10235 Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung Vorbemerkung der Fragesteller MitderUnternehmenssteuerreform2008wurdedieThesaurierungsoptionfür EinzelunternehmungenundPersonengesellschafteneingeführt.IhrZielwares, einbehaltenegewinnedieserrechtsformensteuerlichmitthesauriertengewinnenvonkapitalgesellschaftengleichzustellen.inderöffentlichendiskussion wird das Instrument oft als unattraktiv dargestellt. 1.WievieleSteuerpflichtigehabenindenJahrenseitderEinführungderThesaurierungsbegünstigungdiesejeweilsgenutzt,undwieverteilensichdie Nutzer auf verschiedene Rechtsformen? 2.InwievielenFällenwurdedabeiderGewinnbzw.Gewinnanteilvollständig, das heißt in maximal möglicher Höhe, thesauriert? 3.WelcheGrenzsteuersätzewiesendieNutzerderThesaurierungsbegünstigung im Durchschnitt auf? 4.WelchesVolumenanEinkünftenwurdeinsgesamtdemgünstigerenThesaurierungssatzunterworfen,undmitwelchenSteuermindereinnahmenrechnet diebundesregierungdabeiinsgesamt,undinwiefernwurdendieannahmen bezüglichdersteuermindereinnahmenbeidereinführungdesinstruments dabei bestätigt bzw. nicht bestätigt? DieFragen1bis4werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Datenhierzuliegennochnichtvor.DieRegelungzurThesaurierungsbegünstigungfürPersonenunternehmennach 34adesEinkommensteuergesetzes (EStG) wurdemitdemunternehmenssteuerreformgesetz2008vom6.juni2007eingeführtundwarerstmalsabdemveranlagungszeitraum2008 (VZ2008) anzuwenden.miterstendatenderamtlichensteuerstatistikfürdenvz2008ist frühestens Mitte 2013 zu rechnen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom17.Juli2012übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.WiebewertetdieBundesregierungdieInanspruchnahmedesInstruments, undwelcheursachensiehtsiefüreineinanspruchnahme,diehinterdenursprünglichen Erwartungen zurückbleibt? ErwägtdieBundesregierungderzeitÄnderungenanderThesaurierungsbegünstigung vorzunehmen? InfolgederfehlendenDatenlässtsichdietatsächlicheInanspruchnahmeder RegelungundgegebenenfallsdarausresultierenderÄnderungsbedarfnichtbeurteilen. 6.LiegenderBundesregierungwissenschaftlicheErkenntnissedarübervor, inwieweitdiethesaurierungsbegünstigungzurheuteinsgesamtstärkeren Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes beigetragen hat? DerBundesregierungliegenhierzukeineempirischenwissenschaftlichen Erkenntnissevor.InderStudie NeutralitätsverletzungenimSteuerrechtund derenwachstumswirkungen vonprof.thiessbüttner (UniversitätErlangen- Nürnberg)ausdemJahr2011wirdfürdieThesaurierungsbegünstigungunter modelltheoretischenannahmeneinrückgangderverschuldungsquotebeipersonenunternehmensimuliert.diesetheoretischenerkenntnissesindjedoch nicht mit steuerstatistischen Daten validiert worden. 7.BeiwelchenKombinationenausRenditen,persönlichenSteuersätzenund MindestthesaurierungsdauerninJahrenlohntsichdasInstrumentderThesaurierungsbegünstigung derzeit? ZurBeurteilungderVorteilhaftigkeitderThesaurierungsbegünstigungnach 34aEStGistderVergleichzuziehenzwischenderSteuerbelastungbeieiner NormalbesteuerungdesgesamtenzuversteuerndenEinkommensmitdemprogressivenEinkommensteuertarifundderSteuerbelastungbeiThesaurierung. DiesesetztsichzusammenausderNormalbesteuerungdesEinkommensabzüglichdesthesauriertenGewinnsundderGesamtsteuerbelastungdesthesaurierten GewinnsbestehendausderThesaurierungsbelastungvon29,8Prozent (einschließlichsolidaritätszuschlag)undderresultierendenentnahmebelastungvon 18,5Prozent.DieEntnahmebelastungergibtsichausderAnwendungderNachversteuerungsbelastungvon26,375Prozent (einschließlichsolidaritätszuschlag)aufdenthesauriertengewinnabzüglichderthesaurierungsbelastung. DieGewerbesteuerkannalsnichtabziehbareBetriebsausgabenichtthesauriert werden.dieaufdengewinndespersonenunternehmersentfallendegewerbesteuerwirdnach 35EStGaufseineEinkommensteuerangerechnetundstellt somit keine wirtschaftliche Belastung eines Personenunternehmers dar. DadiemaximaleBelastungdesGewinnseinesPersonenunternehmersbei SofortentnahmeundBesteuerungnachdemEinkommensteuertarifmaximal 47,44Prozent (inklusivegewerbesteuermithebesatz400prozentundanrechnungnach 35EStG)beträgtunddieGesamtbelastungthesaurierterGewinne nachentnahmebeirund48,3prozentliegt,istdiethesaurierungsbegünstigung dannvorteilhaft,wenndiemitdersteuerersparnisimthesaurierungszeitpunkt erzielbarerenditesohochist,dassdieseersparniseinschließlichrenditedie MehrbelastungbeiEntnahmeausgleicht.DaheristdieVorteilhaftigkeitderRegelunginersterLinieabhängigvonderDauerdesVerbleibsdesthesaurierten GewinnsimUnternehmensbereichundderinternenRenditedesUnternehmens. ZudemhabenweitereindividuelleRandbedingungenEinflussaufdasErgebnis. FolgendeRandbedingungenwurdenfürdieBerechnungdernachstehendenBeispiele angenommen:
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10355 BeiNormalbesteuerungerfolgteineBelastungdesgesamtenGewinnsnachdem progressiven Einkommensteuertarif 2010 (Grundtabelle). NachZahlungderSteuernundDeckungdesLebensunterhaltssollannahmegemäßdieHälftedesGewinnsverbleiben,diebeiNormalversteuerungim Unternehmenreinvestiertwird.ImFalleeinerBesteuerungnach 34aEStG wirddiehälftedesgewinnsthesauriertundzusätzlichverbleibtdiesteuerersparnis im Unternehmen. DieRenditeausdenreinvestiertenGewinnenunterliegtindenfolgenden JahreneinemGrenzsteuersatzvon45Prozent (BeispielI)undvon42Prozent (Beispiel II). UnterdiesenVoraussetzungenergebensichrechnerischdiefolgendenAnlagedauern,diebeidemangegebenenGewinnundRenditenmindestenserreicht werdenmüssen,damitsicheinvorteilausderthesaurierungsbegünstigung ergibt. Beispiel Gewinn * Euro nachrichtlich: 1 thesaurierter Betrag Euro Steuerersparnis durch Anwendung 34a EStG 11 auf den thesaurierten Betrag 7233 Euro Rendite Mindestanlagedauer in Jahren 12 Prozent22,3 14 Prozent11,2 15 Prozent19,0 10 Prozent14,6 * Der Gesamtgewinn wurde vereinfachend mit dem zu versteuernden Einkommen gleichgesetzt. 8.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieThesaurierungsbegünstigunginihrerheutigenFormbeieinerErhöhungdesSpitzensteuersatzesder Einkommensteuerauf49ProzenteinewirkungsvolleAbschirmungdereinbehaltenenGewinnevonPersonenunternehmendarstellt,underwartetdie BundesregierungindiesemFalleinehöhereInanspruchnahmederThesaurierungsbegünstigung? DieThesaurierungsbegünstigungwirdgrundsätzlichfüreinsinnvollesInstrumentgehalten.EineErhöhungdesSpitzensteuersatzesauf49Prozentistnicht geplant.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WievieleUnternehmenwelcherUnternehmensgröße (nachbeschäftigtenzahl)wechseltennachkenntnisderbundesregierungindenvergangenen JahrenjeweilsihreRechtsformvoneinerPersonengesellschaft/Einzelunternehmung zu einer Kapitalgesellschaft und umgekehrt? WievieleNeugründungendieserRechtsformengabesnachKenntnisder Bundesregierung jeweils? HabensichinderTendenzseitEinführungderThesaurierungsbegünstigung hier Änderungen ergeben? DasStatistischeBundesamtführteineGewerbeanzeigenstatistik,inderu.a. auchdiegewerbeanmeldungenaufgrundvonumwandlungenundrechtsformwechselnenthaltensind.allerdingswirddieursprünglicherechtsformnichterhoben.damitkannkeineaussagegetroffenwerden,wievieleunternehmen ihrerechtsformvoneinempersonenunternehmenzueinerkapitalgesellschaft und umgekehrt gewechselt haben. IndernachfolgendenTabellesinddieinderStatistiküberGewerbeanmeldungen enthaltenen Neugründungen nach Rechtsformen dargestellt: RechtsformJahrNeugründungen Betriebsgründungsonstige zusammen Hauptniederlassung Zweigniederlassung (ohne unselbständige Zweigstellen) Neugründung Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften * * Einschließlich ausländische Rechtsformen von natürlichen oder juristischen Personen. WiedievorstehendeTabellezeigt,istderAnteilderKapitalgesellschaftenan den Neugründungen gestiegen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ MitSteuerausfälleninwelcherGrößenordnungwärezurechnen,wenndas Prinzipdes last-infirst-out aufgegebenwürdeunddamitaltgewinne zuerst,unddamitohnenachversteuerung,ausgeschüttetwerdenkönnten? WürdedasPrinzipdes last-infirst-out aufgegeben,dürftensteuermindereinnahmenineinergrößenordnungvon0,5mrd.euroimfinanzplanungszeitraum entstehen. 11.IstesausSichtderBundesregierungzwingend,dassnichtabzugsfähige Betriebsausgaben wie die Gewerbesteuer nicht begünstigungsfähig sind? NachderGrundkonzeptiondes 34aEStGsollnurderTeildesGewinnsmit einembegünstigtensteuersatzbelegtwerden,dernochimunternehmenverbleibtundreinvestiertoderzureigenkapitalstärkunggenutztwird.dadienicht abzugsfähigenbetriebsausgaben (z.b.gewerbesteuer)abertatsächlichverausgabtsind,bestehtkeinemöglichkeit,diesezubegünstigen,ohnedensinnund Zweckdesgesamten 34aEStGzukonterkarieren.DurchdentatsächlichenAbflussdieserAusgabenwürdeessichbeiAnwendungdes 34aEStGumeine fiktivethesaurierunghandeln,diekeineeigenkapitalstärkungdesunternehmensdarstellt.auchdersichdarausergebendewiderspruch,dassdergesetzgebereinabzugsverbotfürbestimmteaufwendungeneinführt,dieseaberdann auf Antrag begünstigt besteuert, wäre nicht zu erklären. 12.WiebewertetesdieBundesregierung,dassinFällenmitGewerbesteuerzahlungaufgrunddernichtthesaurierungsfähigenGewerbesteuerdie GesamtbelastungauchbeimaximalmöglicherThesaurierungnichtder ThesaurierungsbelastungvonKapitalgesellschaftenentspricht,sondern entsprechend höher ausfällt? ErwägtdieBundesregierunghierÄnderungenvorzunehmen,undfalls nein, warum nicht? BeiderGewerbesteuerhandeltessichumeinenichtabziehbareBetriebsausgabe,dievonPersonenunternehmeningleicherHöhe,abgesehenvomFreibetragfürPersonenunternehmenvon24500Euro,wievonKapitalgesellschaften zuzahlenist.allerdingskönnenpersonenunternehmerdieaufihrenihnenzuzurechnendengewinnentfallendegewerbesteuernach 35EStGaufdie persönlicheeinkommensteueranrechnenundwerdensomitinderregelvonder Gewerbesteuer nicht belastet. BeiGewerbesteuerpflichtisteineVollthesaurierungdessteuerlichenGewinns nichtmöglich,dadiegewerbesteuer (selbstwennsieausdemprivatvermögen entrichtetwird)alsnichtabziehbarebetriebsausgabedensteuerbilanzgewinn nach 4 Absatz 1 oder 5 EStG gemindert hat. DadieGewerbesteueralsnichtabziehbareBetriebsausgabedenderBesteuerungzugrundezulegendenGewinnzwarnichtberührt,aberdieliquidenMittel despersonenunternehmensmindert,istessachfremd,einethesaurierungfürdie Gewerbesteuerzahlungvorzusehen,dadieMitteltatsächlichnichtimUnternehmen verblieben sind. BezogenaufdendemGrundenachthesaurierbarenGewinndesPersonenunternehmensbleibtessomitbeieinerGrenzbelastung (einschließlichsolidaritätszuschlag) von 29,8 Prozent. DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,hierÄnderungenvorzunehmen. 34a EStGwurdeeingeführt,umdieSteuerbelastungvon (großen)personenunternehmenundkapitalgesellschaftenaneinanderanzugleichen.eslässtsichdabei jedochnichtvermeiden,dassesineinzelfällennichtzueinervollständigenan-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gleichungkommt.allerdingsmussberücksichtigtwerden,dasspersonenunternehmenimgegensatzzukapitalgesellschaftenihretariflicheeinkommensteuer nach 35EStGumdieGewerbesteuerzahlungenteilweiseinsgesamt (jenach Gewerbesteuerhebesatz) mindern können. 13.SiehtdieBundesregierungesalszwingendan,dassdiepersönlicheEinkommensteuer,soweitsieausdemUnternehmensgewinnbeglichenwerden muss, nicht begünstigungsfähig ist? NachderGrundkonzeptiondes 34aEStGsollnurderTeildesGewinnsmit einembegünstigtensteuersatzbelegtwerden,dernochimunternehmenverbleibtundreinvestiertoderzureigenkapitalstärkunggenutztwird.soweitdie EinkommensteuerausbetrieblichenMittelnbezahltwird,liegteineEntnahme i.s.v. 4Absatz1Satz2EStGvor.Entnahmenführenjedochinsoweitzueiner Nachversteuerung,alssienichtausdemlaufendenGewinndesWirtschaftsjahrs beglichenwerdenkönnen.aufdieverwendungderentnommenengelderkommt esdabei mitausnahmederverwendungzurbezahlungvonerbschaft-/schenkungsteuer nicht an. 14.WiebewertetesdieBundesregierung,dassinFällen,indenenderUnternehmensgewinnzurBegleichungderEinkommensteuerherangezogen werdenmuss,diegesamtbelastungauchbeimaximalmöglicherthesaurierungnichtderthesaurierungsbelastungvonkapitalgesellschaftenentspricht, sondern entsprechend höher ausfällt? ErwägtdieBundesregierunghierÄnderungenvorzunehmen,undfalls nein, warum nicht? DieThesaurierungsbegünstigunghatnebenderHerstellungderBelastungsneutralitätauchdenZweck,dieKapitalausstattungdesPersonenunternehmenszu stärken,indemdergewinnmittel-oderlängerfristigimunternehmenverbleibt. AllerdingsdürfteeinekompletteGewinnthesaurierungeinnichtrealitätsgerechterAusnahmefallsein.SoweiteinPersonenunternehmernurGewinneundkeine andereneinkommenhat,dürfteeinevollthesaurierungnichtinfragekommen, weilderpersonenunternehmerdenlebensunterhaltundseinesteuerlastaus demgewinndesunternehmensfinanzierenmuss.dieswirdbeieinerkapitalgesellschaftdurchdasalsbetriebsausgabeabziehbaregesellschafter-geschäftsführergehalterreicht,welchesdertariflicheneinkommensteuerdesgeschäftsführersunterliegt.beiderkapitalgesellschaftkannsomitauchnurdernach AbzugdesGeschäftsführergehaltsverbleibendeGewinnthesauriertwerden. SomitbestehteinefaktischewirtschaftlicheGleichbehandlungmiteinemPersonenunternehmer,derseinen Unternehmerlohn i.d.r.ausdemgewinndes Unternehmensentnehmenmussundsomitnurdentatsächlicheinbehaltenen Gewinnnach 34aEStGbegünstigtversteuernkann.AlsrealitätsgerechteAnnahmekanndahernurdavonausgegangenwerden,dasslediglicheinTeilbetrag thesauriertwirdunddieaufdenthesauriertengewinnentfallendensteuern außerhalbdiesesgewinnsentrichtetwerden.bezogenaufdiesenimunternehmenverbleibendenteilbetragentsprichtdiebelastungmitrund29,8prozent (ThesaurierungsbelastungzuzüglichSolidaritätszuschlag)derjenigenvon Kapitalgesellschaften. WieauchschonindenAntwortenzudenFragen12und13ausgeführt,verbleibt zudemderbetrag,derzurzahlungvonsteuerngenutztwird,nichtimunternehmen.eineanwendungderregelungenzurbegünstigungthesauriertergewinne kann daher mangels Verbleib des Gewinns im Unternehmen nicht erfolgen. Die Bundesregierung sieht aus diesem Grund keinen Änderungsbedarf.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebeurteiltdieBundesregierung,dassesbeieinerVollthesaurierungund späterernachversteuerungzueinerhöherengesamtsteuerbelastung kommt,alsbeiausschüttungeneinerkapitalgesellschaft,diederabgeltungsteuer unterliegen? WelcheAuswirkungenhatdiesaufdieAttraktivitätderThesaurierungsbegünstigung? Erwägt die Bundesregierung hier Änderungen, und falls ja, welche? DieerhöhteeffektiveThesaurierungsbelastung (GesamtbelastungaufUnternehmensebene)führtauchimSonderfalleinerVollthesaurierungimVergleichzur KapitalgesellschaftnichtzueinerhöherenGesamtbelastungnachEntnahme (rund48prozent),dasieinvollemumfangdurcheinegeringereentnahmebelastung (bezogenaufdenausgangsgewinn)ausgeglichenwird,undsomitder AnforderungdersteuerlichenGleichbelastungmiteinerentsprechendenKapitalgesellschaft gerecht wird. SowohlbeiTeilthesaurierungalsauchbeiVollthesaurierungergibtsicheine GesamtbelastungdesPersonenunternehmensingleicherGrößenordnungwie die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft. DieBundesregierungplantkeineÄnderungenimBereichderVersteuerungder nicht entnommenen Gewinne von Personenunternehmen nach 34a EStG. 16.WiebeurteiltdieBundesregierung,dasssicheineInanspruchnahmeder ThesaurierungsbegünstigungfürUnternehmermitniedrigenSteuersätzen regelmäßignichtlohnt,weildurchdienachversteuerungeinedanninsgesamtsehrvielhöheresteuerbelastungalsbeieinersofortigentransparenten Besteuerung auftritt? Erwägt die Bundesregierung hier Änderungen, und falls ja, welche? DieBesteuerungderUnternehmenmitniedrigenGewinnendurchdenprogressivenEinkommensteuertarifentsprichtdemPrinzipderBesteuerungnachder wirtschaftlichenleistungsfähigkeit.beiniedrigengewinnenentstehteineentsprechendgeringeregesamtsteuerbelastung insbesonderegegenübereiner Kapitalgesellschaft, wenn die Ausschüttungsbelastung einbezogen wird. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderungen in diesem Bereich. 17.WassprichtausSichtderBundesregierunggegeneineRegelung,diedie NachversteuerungandenindividuellenSteuersatzdesUnternehmers koppelt,ähnlichdemteileinkünfteverfahrenbeidividendenimfallvon wesentlichen Eigentümern einer Kapitalgesellschaft? WäreeinesolcheVorgehensweisegeeignet,dieThesaurierungsbegünstigungauchfürUnternehmermitniedrigerenpersönlichenSteuersätzen attraktiv zu machen? Welche Steuerausfälle wären von einer solchen Regelung zu erwarten? 34aEStGistinsbesonderefür (große)internationaletätigepersonengesellschafteneingeführtworden.ihrekonkurrenzfähigkeitimvergleichzuinternationaltätigenkapitalgesellschaftensolldurchdieniedrigeresteuerbelastung gestärktwerden.fürkleinereundmittlereunternehmenwurdeimrahmender Unternehmensteuerreform2008mitderEinführungdesInvestitionsabzugsbetragsnach 7gEStGeineentsprechendeBegünstigunggeschaffen.Esistdaher nichterforderlich,dienachversteuerungandenpersönlichensteuersatzdes Steuerpflichtigenzukoppeln.EinesolcheRegelungwäreauchausadministrati-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode versichtnichtumsetzbar.siewürdevoraussichtlichauchzuerheblichensteuerausfällen führen. 18.WassprichtausSichtderBundesregierungdagegen,imFallederNachversteuerung,denkomplettenGewinneinervollenBesteuerungzuunterwerfenunddiezuvorgezahlteThesaurierungsbelastungbeidersichergebenden Einkommensteuerbelastung anzurechnen? Welche Steuerausfälle wären von einer solchen Regelung zu erwarten? DieseRegelungwürdederperiodengerechtenBerücksichtigungvonGewinnen indemveranlagungszeitraum,indemsieerzieltwerden,unddamitdergrundsystematikdeseinkommensteuergesetzeswidersprechen. 34aEStGwurdebewusstalsTarifvorschriftausgestaltetundsollnichtindieGrundsystematikdes Einkommensteuergesetzes eingreifen. DieseAlternativewürdewegenderhöherenInanspruchnahmezuanfänglichen Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. 19.BefürchtetdieBundesregierungbeieinerNachversteuerung,diesichzumindestteilweiseamindividuellenSteuersatzdesUnternehmersorientiert, SteuergestaltungeninderForm,dassEntnahmenbewusstinJahremit geringenodernegativenandereneinkünftenverlagertwerden,umsoeine möglichst geringe Nachversteuerung zu erreichen? Wie hoch schätzt sie das diesbezügliche Steuerausfallrisiko ein? DieseMöglichkeitbesteht.EswirddiesbezüglichaufdieAntwortenzuden Fragen 16 und 18 verwiesen. 20.AuswelchemGrundwurdenbeiEinführungderThesaurierungsbegünstigungUnternehmer,dieihrenGewinnnach 4Absatz3desEinkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln, vollständig ausgeschlossen? WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,dieThesaurierungsbegünstigungauchaufdieseUnternehmerauszuweiten,bzw.welchesMissbrauchspotential fürchtet sie? DerVereinfachungszweckderEinnahmenüberschussrechnungnach 4Absatz3 EStGlässteszu,dassSteuerpflichtige,dieihrenGewinnnach 4Absatz3EStG ermitteln,nichtverpflichtetsind,ihreentnahmenaufzuzeichnen.diesesindzur Berechnung der Thesaurierungsbegünstigung jedoch maßgeblich. 21.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdenVorschlägenzurEinführungeinesvirtuellenTrennungsprinzips (vgl.z.b.schneiderundwesselbaum-neugebauer,2010:wiekanndiethesaurierungsbegünstigungeineannäherndbelastungsneutralebesteuerungvonpersonen-undkapitalgesellschaftengewährleisten?),undwelcheprobleme sieht sie bei der praktischen Umsetzung solcher Vorschläge? DieBundesregierunghatkeineexternenAufträgezurEntwicklungeinesvirtuellenTrennungsprinzipsvergebenundnimmtzuAufsätzenexternerAutoren grundsätzlichkeinestellung.allgemeinwirdfolgendesangemerkt:systemwechsel z.b.beiderbesteuerungvonpersonenunternehmen führenzueiner VielzahlFolgefragenund-problemenundzueinererheblichenVerunsicherung beidensteuerpflichtigen,sodass ohnezwingendenot vonsystemwechseln grundsätzlich abzuraten ist.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungrechtlicheMöglichkeiten,dieInanspruchnahme derthesaurierungsbegünstigungodereinesvirtuellentrennungsprinzips nichtmehrindaswahlrechtdeseinzelnenunternehmerszustellen,sondern imfallevonpersonengesellschafteneinegemeinsameentscheidungder GesellschafterfüreineanKapitalgesellschaftenangelehnteBesteuerung zur Voraussetzung zu machen? SiehtsiehierbeidieMöglichkeit,denWechseldesBesteuerungsregimes, wieetwabeiderorganschaft,füreinemindestdauervonxjahrenzuverlangen? DieThesaurierungsbegünstigungistbeiMitunternehmernvonPersonengesellschaftenvomjeweiligenMitunternehmerimRahmenseinerEinkommensteuererklärungzubeantragen.Eswäresystemwidrig,dasWahlrechtfürdieAnwendungdes 34aEStGdergemeinsamenEntscheidungallerGesellschafter zuzuweisen,denndurch 34aEStGsolldiepersönlicheEinkommensteuerbelastungdeseinzelnenGesellschaftersvermindertwerden.JederMitunternehmer mussdaherunterberücksichtigungseinerübrigeneinkommensverhältnisse abwägen, ob sich die Anwendung von 34a EStG für ihn lohnt oder nicht. EinWahlrechtzurBesteuerungvonPersonengesellschaftennachdemBesteuerungsregimefürKapitalgesellschaftenkannnichtbefürwortetwerden,dahiermiteineReihevonFolgeproblemen (z.b.bei 15aEStGundderTonnagesteuer nach 5aEStG)entstehenwürden,diezueinerVerunsicherungbeidenSteuerpflichtigenundimBereichderVerlustverrechnungzueinersteuerlichen Schlechterbehandlungführenwürde.AuchwürdedurcheinsolchesWahlrecht dasdeutschesteuerrechtdeutlichverkompliziert,dafürpersonengesellschaften zweibesteuerungsregimenebeneinanderzuranwendungkommenwürden. Diesgiltumsomehr,wennPersonengesellschaftenimRahmeneinesWahlrechts zwischen den verschiedenen Regimen wechseln können. 23.LiegenderBundesregierungErkenntnisseüberausihrerSichtmissbräuchlicheInanspruchnahmenbzw.SteuergestaltungenmitHilfederThesaurierungsbegünstigung vor? Falls ja, um welche Gestaltungen handelt es sich dabei? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseübermissbräuchlicheInanspruchnahmenoderSteuergestaltungenimBereichderThesaurierungsbegünstigung vor. 24.SiehtdieBundesregierungdieGefahreinessteuerlichmotiviertenLockin-Effekts aufgrund der Thesaurierungsbegünstigung? WiebewertetsiedieunterbleibendeNachversteuerungimFallderZahlung vonerbschaft-bzw.schenkungsteueralsmöglichkeitzursteuervermeidung? ZielderThesaurierungsbegünstigungistdieVerbesserungderEigenkapitalausstattungvonUnternehmen,sodassderLock-in-EffektnichtalsGefahr,sondern als gewollter Effekt zur Eigenkapitalverbesserung zu bewerten ist. AufeineNachversteuerungimFallderZahlungvonErbschaft-oderSchenkungsteuerausbetrieblichenMittelnfürunentgeltlicherworbenesBetriebsvermögenwirdbewusstverzichtet,umdenwirtschaftlichenFortbestanddesUnternehmenszugewährleisten.EineNachversteuerungwürdeimEinzelfalldazu führen,dassdererbeausdembetriebzurbegleichungdesnachversteuerungsbetragsweitereliquidemittelentnehmenmuss,sodassdiegefahreinesliqui-
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ditätsengpassesdrohenkönnte.dieregelungdientdaherdererleichterungder Unternehmensnachfolge.EineSteuervermeidungsstrategiesiehtdieBundesregierungbeimErwerbvonTodewegenoderdervorweggenommenenErbfolge nicht.
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VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
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MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrZahlreicheAusnahmenbeiderBesteuerungvonStromundanderenEnergieträgernimproduzierendenGewerbefindensichim23.Subventionsbericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10420 17. Wahlperiode 01. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer,
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrZahngesundheit von älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6563 17. Wahlperiode 11. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrDas Ensemble der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte und die Unternehmenspraxis der TLG IMMOBILIEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4134 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Agnes Krumwiede, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
MehrReform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3352 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehreinernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860 17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12330 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14475 17. Wahlperiode 01. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrRückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1866 17. Wahlperiode 27. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrBeitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrSchutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8691 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrNeuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
MehrInternetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrDeutsche Altkleiderexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8690 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
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MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
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MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3375 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Olaf Scholz, weiterer
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Mehr2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten
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Mehrmöglichstgeringgehaltenwerdenund,soweitesmöglichist,durchalternativmethodenersetztwerden.alsbesondersdringendangesehenwirddiezügige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9020 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer
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