Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10235 Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung Vorbemerkung der Fragesteller MitderUnternehmenssteuerreform2008wurdedieThesaurierungsoptionfür EinzelunternehmungenundPersonengesellschafteneingeführt.IhrZielwares, einbehaltenegewinnedieserrechtsformensteuerlichmitthesauriertengewinnenvonkapitalgesellschaftengleichzustellen.inderöffentlichendiskussion wird das Instrument oft als unattraktiv dargestellt. 1.WievieleSteuerpflichtigehabenindenJahrenseitderEinführungderThesaurierungsbegünstigungdiesejeweilsgenutzt,undwieverteilensichdie Nutzer auf verschiedene Rechtsformen? 2.InwievielenFällenwurdedabeiderGewinnbzw.Gewinnanteilvollständig, das heißt in maximal möglicher Höhe, thesauriert? 3.WelcheGrenzsteuersätzewiesendieNutzerderThesaurierungsbegünstigung im Durchschnitt auf? 4.WelchesVolumenanEinkünftenwurdeinsgesamtdemgünstigerenThesaurierungssatzunterworfen,undmitwelchenSteuermindereinnahmenrechnet diebundesregierungdabeiinsgesamt,undinwiefernwurdendieannahmen bezüglichdersteuermindereinnahmenbeidereinführungdesinstruments dabei bestätigt bzw. nicht bestätigt? DieFragen1bis4werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Datenhierzuliegennochnichtvor.DieRegelungzurThesaurierungsbegünstigungfürPersonenunternehmennach 34adesEinkommensteuergesetzes (EStG) wurdemitdemunternehmenssteuerreformgesetz2008vom6.juni2007eingeführtundwarerstmalsabdemveranlagungszeitraum2008 (VZ2008) anzuwenden.miterstendatenderamtlichensteuerstatistikfürdenvz2008ist frühestens Mitte 2013 zu rechnen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom17.Juli2012übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.WiebewertetdieBundesregierungdieInanspruchnahmedesInstruments, undwelcheursachensiehtsiefüreineinanspruchnahme,diehinterdenursprünglichen Erwartungen zurückbleibt? ErwägtdieBundesregierungderzeitÄnderungenanderThesaurierungsbegünstigung vorzunehmen? InfolgederfehlendenDatenlässtsichdietatsächlicheInanspruchnahmeder RegelungundgegebenenfallsdarausresultierenderÄnderungsbedarfnichtbeurteilen. 6.LiegenderBundesregierungwissenschaftlicheErkenntnissedarübervor, inwieweitdiethesaurierungsbegünstigungzurheuteinsgesamtstärkeren Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes beigetragen hat? DerBundesregierungliegenhierzukeineempirischenwissenschaftlichen Erkenntnissevor.InderStudie NeutralitätsverletzungenimSteuerrechtund derenwachstumswirkungen vonprof.thiessbüttner (UniversitätErlangen- Nürnberg)ausdemJahr2011wirdfürdieThesaurierungsbegünstigungunter modelltheoretischenannahmeneinrückgangderverschuldungsquotebeipersonenunternehmensimuliert.diesetheoretischenerkenntnissesindjedoch nicht mit steuerstatistischen Daten validiert worden. 7.BeiwelchenKombinationenausRenditen,persönlichenSteuersätzenund MindestthesaurierungsdauerninJahrenlohntsichdasInstrumentderThesaurierungsbegünstigung derzeit? ZurBeurteilungderVorteilhaftigkeitderThesaurierungsbegünstigungnach 34aEStGistderVergleichzuziehenzwischenderSteuerbelastungbeieiner NormalbesteuerungdesgesamtenzuversteuerndenEinkommensmitdemprogressivenEinkommensteuertarifundderSteuerbelastungbeiThesaurierung. DiesesetztsichzusammenausderNormalbesteuerungdesEinkommensabzüglichdesthesauriertenGewinnsundderGesamtsteuerbelastungdesthesaurierten GewinnsbestehendausderThesaurierungsbelastungvon29,8Prozent (einschließlichsolidaritätszuschlag)undderresultierendenentnahmebelastungvon 18,5Prozent.DieEntnahmebelastungergibtsichausderAnwendungderNachversteuerungsbelastungvon26,375Prozent (einschließlichsolidaritätszuschlag)aufdenthesauriertengewinnabzüglichderthesaurierungsbelastung. DieGewerbesteuerkannalsnichtabziehbareBetriebsausgabenichtthesauriert werden.dieaufdengewinndespersonenunternehmersentfallendegewerbesteuerwirdnach 35EStGaufseineEinkommensteuerangerechnetundstellt somit keine wirtschaftliche Belastung eines Personenunternehmers dar. DadiemaximaleBelastungdesGewinnseinesPersonenunternehmersbei SofortentnahmeundBesteuerungnachdemEinkommensteuertarifmaximal 47,44Prozent (inklusivegewerbesteuermithebesatz400prozentundanrechnungnach 35EStG)beträgtunddieGesamtbelastungthesaurierterGewinne nachentnahmebeirund48,3prozentliegt,istdiethesaurierungsbegünstigung dannvorteilhaft,wenndiemitdersteuerersparnisimthesaurierungszeitpunkt erzielbarerenditesohochist,dassdieseersparniseinschließlichrenditedie MehrbelastungbeiEntnahmeausgleicht.DaheristdieVorteilhaftigkeitderRegelunginersterLinieabhängigvonderDauerdesVerbleibsdesthesaurierten GewinnsimUnternehmensbereichundderinternenRenditedesUnternehmens. ZudemhabenweitereindividuelleRandbedingungenEinflussaufdasErgebnis. FolgendeRandbedingungenwurdenfürdieBerechnungdernachstehendenBeispiele angenommen:

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10355 BeiNormalbesteuerungerfolgteineBelastungdesgesamtenGewinnsnachdem progressiven Einkommensteuertarif 2010 (Grundtabelle). NachZahlungderSteuernundDeckungdesLebensunterhaltssollannahmegemäßdieHälftedesGewinnsverbleiben,diebeiNormalversteuerungim Unternehmenreinvestiertwird.ImFalleeinerBesteuerungnach 34aEStG wirddiehälftedesgewinnsthesauriertundzusätzlichverbleibtdiesteuerersparnis im Unternehmen. DieRenditeausdenreinvestiertenGewinnenunterliegtindenfolgenden JahreneinemGrenzsteuersatzvon45Prozent (BeispielI)undvon42Prozent (Beispiel II). UnterdiesenVoraussetzungenergebensichrechnerischdiefolgendenAnlagedauern,diebeidemangegebenenGewinnundRenditenmindestenserreicht werdenmüssen,damitsicheinvorteilausderthesaurierungsbegünstigung ergibt. Beispiel Gewinn * Euro nachrichtlich: 1 thesaurierter Betrag Euro Steuerersparnis durch Anwendung 34a EStG 11 auf den thesaurierten Betrag 7233 Euro Rendite Mindestanlagedauer in Jahren 12 Prozent22,3 14 Prozent11,2 15 Prozent19,0 10 Prozent14,6 * Der Gesamtgewinn wurde vereinfachend mit dem zu versteuernden Einkommen gleichgesetzt. 8.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieThesaurierungsbegünstigunginihrerheutigenFormbeieinerErhöhungdesSpitzensteuersatzesder Einkommensteuerauf49ProzenteinewirkungsvolleAbschirmungdereinbehaltenenGewinnevonPersonenunternehmendarstellt,underwartetdie BundesregierungindiesemFalleinehöhereInanspruchnahmederThesaurierungsbegünstigung? DieThesaurierungsbegünstigungwirdgrundsätzlichfüreinsinnvollesInstrumentgehalten.EineErhöhungdesSpitzensteuersatzesauf49Prozentistnicht geplant.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WievieleUnternehmenwelcherUnternehmensgröße (nachbeschäftigtenzahl)wechseltennachkenntnisderbundesregierungindenvergangenen JahrenjeweilsihreRechtsformvoneinerPersonengesellschaft/Einzelunternehmung zu einer Kapitalgesellschaft und umgekehrt? WievieleNeugründungendieserRechtsformengabesnachKenntnisder Bundesregierung jeweils? HabensichinderTendenzseitEinführungderThesaurierungsbegünstigung hier Änderungen ergeben? DasStatistischeBundesamtführteineGewerbeanzeigenstatistik,inderu.a. auchdiegewerbeanmeldungenaufgrundvonumwandlungenundrechtsformwechselnenthaltensind.allerdingswirddieursprünglicherechtsformnichterhoben.damitkannkeineaussagegetroffenwerden,wievieleunternehmen ihrerechtsformvoneinempersonenunternehmenzueinerkapitalgesellschaft und umgekehrt gewechselt haben. IndernachfolgendenTabellesinddieinderStatistiküberGewerbeanmeldungen enthaltenen Neugründungen nach Rechtsformen dargestellt: RechtsformJahrNeugründungen Betriebsgründungsonstige zusammen Hauptniederlassung Zweigniederlassung (ohne unselbständige Zweigstellen) Neugründung Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften * * Einschließlich ausländische Rechtsformen von natürlichen oder juristischen Personen. WiedievorstehendeTabellezeigt,istderAnteilderKapitalgesellschaftenan den Neugründungen gestiegen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ MitSteuerausfälleninwelcherGrößenordnungwärezurechnen,wenndas Prinzipdes last-infirst-out aufgegebenwürdeunddamitaltgewinne zuerst,unddamitohnenachversteuerung,ausgeschüttetwerdenkönnten? WürdedasPrinzipdes last-infirst-out aufgegeben,dürftensteuermindereinnahmenineinergrößenordnungvon0,5mrd.euroimfinanzplanungszeitraum entstehen. 11.IstesausSichtderBundesregierungzwingend,dassnichtabzugsfähige Betriebsausgaben wie die Gewerbesteuer nicht begünstigungsfähig sind? NachderGrundkonzeptiondes 34aEStGsollnurderTeildesGewinnsmit einembegünstigtensteuersatzbelegtwerden,dernochimunternehmenverbleibtundreinvestiertoderzureigenkapitalstärkunggenutztwird.dadienicht abzugsfähigenbetriebsausgaben (z.b.gewerbesteuer)abertatsächlichverausgabtsind,bestehtkeinemöglichkeit,diesezubegünstigen,ohnedensinnund Zweckdesgesamten 34aEStGzukonterkarieren.DurchdentatsächlichenAbflussdieserAusgabenwürdeessichbeiAnwendungdes 34aEStGumeine fiktivethesaurierunghandeln,diekeineeigenkapitalstärkungdesunternehmensdarstellt.auchdersichdarausergebendewiderspruch,dassdergesetzgebereinabzugsverbotfürbestimmteaufwendungeneinführt,dieseaberdann auf Antrag begünstigt besteuert, wäre nicht zu erklären. 12.WiebewertetesdieBundesregierung,dassinFällenmitGewerbesteuerzahlungaufgrunddernichtthesaurierungsfähigenGewerbesteuerdie GesamtbelastungauchbeimaximalmöglicherThesaurierungnichtder ThesaurierungsbelastungvonKapitalgesellschaftenentspricht,sondern entsprechend höher ausfällt? ErwägtdieBundesregierunghierÄnderungenvorzunehmen,undfalls nein, warum nicht? BeiderGewerbesteuerhandeltessichumeinenichtabziehbareBetriebsausgabe,dievonPersonenunternehmeningleicherHöhe,abgesehenvomFreibetragfürPersonenunternehmenvon24500Euro,wievonKapitalgesellschaften zuzahlenist.allerdingskönnenpersonenunternehmerdieaufihrenihnenzuzurechnendengewinnentfallendegewerbesteuernach 35EStGaufdie persönlicheeinkommensteueranrechnenundwerdensomitinderregelvonder Gewerbesteuer nicht belastet. BeiGewerbesteuerpflichtisteineVollthesaurierungdessteuerlichenGewinns nichtmöglich,dadiegewerbesteuer (selbstwennsieausdemprivatvermögen entrichtetwird)alsnichtabziehbarebetriebsausgabedensteuerbilanzgewinn nach 4 Absatz 1 oder 5 EStG gemindert hat. DadieGewerbesteueralsnichtabziehbareBetriebsausgabedenderBesteuerungzugrundezulegendenGewinnzwarnichtberührt,aberdieliquidenMittel despersonenunternehmensmindert,istessachfremd,einethesaurierungfürdie Gewerbesteuerzahlungvorzusehen,dadieMitteltatsächlichnichtimUnternehmen verblieben sind. BezogenaufdendemGrundenachthesaurierbarenGewinndesPersonenunternehmensbleibtessomitbeieinerGrenzbelastung (einschließlichsolidaritätszuschlag) von 29,8 Prozent. DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,hierÄnderungenvorzunehmen. 34a EStGwurdeeingeführt,umdieSteuerbelastungvon (großen)personenunternehmenundkapitalgesellschaftenaneinanderanzugleichen.eslässtsichdabei jedochnichtvermeiden,dassesineinzelfällennichtzueinervollständigenan-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gleichungkommt.allerdingsmussberücksichtigtwerden,dasspersonenunternehmenimgegensatzzukapitalgesellschaftenihretariflicheeinkommensteuer nach 35EStGumdieGewerbesteuerzahlungenteilweiseinsgesamt (jenach Gewerbesteuerhebesatz) mindern können. 13.SiehtdieBundesregierungesalszwingendan,dassdiepersönlicheEinkommensteuer,soweitsieausdemUnternehmensgewinnbeglichenwerden muss, nicht begünstigungsfähig ist? NachderGrundkonzeptiondes 34aEStGsollnurderTeildesGewinnsmit einembegünstigtensteuersatzbelegtwerden,dernochimunternehmenverbleibtundreinvestiertoderzureigenkapitalstärkunggenutztwird.soweitdie EinkommensteuerausbetrieblichenMittelnbezahltwird,liegteineEntnahme i.s.v. 4Absatz1Satz2EStGvor.Entnahmenführenjedochinsoweitzueiner Nachversteuerung,alssienichtausdemlaufendenGewinndesWirtschaftsjahrs beglichenwerdenkönnen.aufdieverwendungderentnommenengelderkommt esdabei mitausnahmederverwendungzurbezahlungvonerbschaft-/schenkungsteuer nicht an. 14.WiebewertetesdieBundesregierung,dassinFällen,indenenderUnternehmensgewinnzurBegleichungderEinkommensteuerherangezogen werdenmuss,diegesamtbelastungauchbeimaximalmöglicherthesaurierungnichtderthesaurierungsbelastungvonkapitalgesellschaftenentspricht, sondern entsprechend höher ausfällt? ErwägtdieBundesregierunghierÄnderungenvorzunehmen,undfalls nein, warum nicht? DieThesaurierungsbegünstigunghatnebenderHerstellungderBelastungsneutralitätauchdenZweck,dieKapitalausstattungdesPersonenunternehmenszu stärken,indemdergewinnmittel-oderlängerfristigimunternehmenverbleibt. AllerdingsdürfteeinekompletteGewinnthesaurierungeinnichtrealitätsgerechterAusnahmefallsein.SoweiteinPersonenunternehmernurGewinneundkeine andereneinkommenhat,dürfteeinevollthesaurierungnichtinfragekommen, weilderpersonenunternehmerdenlebensunterhaltundseinesteuerlastaus demgewinndesunternehmensfinanzierenmuss.dieswirdbeieinerkapitalgesellschaftdurchdasalsbetriebsausgabeabziehbaregesellschafter-geschäftsführergehalterreicht,welchesdertariflicheneinkommensteuerdesgeschäftsführersunterliegt.beiderkapitalgesellschaftkannsomitauchnurdernach AbzugdesGeschäftsführergehaltsverbleibendeGewinnthesauriertwerden. SomitbestehteinefaktischewirtschaftlicheGleichbehandlungmiteinemPersonenunternehmer,derseinen Unternehmerlohn i.d.r.ausdemgewinndes Unternehmensentnehmenmussundsomitnurdentatsächlicheinbehaltenen Gewinnnach 34aEStGbegünstigtversteuernkann.AlsrealitätsgerechteAnnahmekanndahernurdavonausgegangenwerden,dasslediglicheinTeilbetrag thesauriertwirdunddieaufdenthesauriertengewinnentfallendensteuern außerhalbdiesesgewinnsentrichtetwerden.bezogenaufdiesenimunternehmenverbleibendenteilbetragentsprichtdiebelastungmitrund29,8prozent (ThesaurierungsbelastungzuzüglichSolidaritätszuschlag)derjenigenvon Kapitalgesellschaften. WieauchschonindenAntwortenzudenFragen12und13ausgeführt,verbleibt zudemderbetrag,derzurzahlungvonsteuerngenutztwird,nichtimunternehmen.eineanwendungderregelungenzurbegünstigungthesauriertergewinne kann daher mangels Verbleib des Gewinns im Unternehmen nicht erfolgen. Die Bundesregierung sieht aus diesem Grund keinen Änderungsbedarf.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebeurteiltdieBundesregierung,dassesbeieinerVollthesaurierungund späterernachversteuerungzueinerhöherengesamtsteuerbelastung kommt,alsbeiausschüttungeneinerkapitalgesellschaft,diederabgeltungsteuer unterliegen? WelcheAuswirkungenhatdiesaufdieAttraktivitätderThesaurierungsbegünstigung? Erwägt die Bundesregierung hier Änderungen, und falls ja, welche? DieerhöhteeffektiveThesaurierungsbelastung (GesamtbelastungaufUnternehmensebene)führtauchimSonderfalleinerVollthesaurierungimVergleichzur KapitalgesellschaftnichtzueinerhöherenGesamtbelastungnachEntnahme (rund48prozent),dasieinvollemumfangdurcheinegeringereentnahmebelastung (bezogenaufdenausgangsgewinn)ausgeglichenwird,undsomitder AnforderungdersteuerlichenGleichbelastungmiteinerentsprechendenKapitalgesellschaft gerecht wird. SowohlbeiTeilthesaurierungalsauchbeiVollthesaurierungergibtsicheine GesamtbelastungdesPersonenunternehmensingleicherGrößenordnungwie die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft. DieBundesregierungplantkeineÄnderungenimBereichderVersteuerungder nicht entnommenen Gewinne von Personenunternehmen nach 34a EStG. 16.WiebeurteiltdieBundesregierung,dasssicheineInanspruchnahmeder ThesaurierungsbegünstigungfürUnternehmermitniedrigenSteuersätzen regelmäßignichtlohnt,weildurchdienachversteuerungeinedanninsgesamtsehrvielhöheresteuerbelastungalsbeieinersofortigentransparenten Besteuerung auftritt? Erwägt die Bundesregierung hier Änderungen, und falls ja, welche? DieBesteuerungderUnternehmenmitniedrigenGewinnendurchdenprogressivenEinkommensteuertarifentsprichtdemPrinzipderBesteuerungnachder wirtschaftlichenleistungsfähigkeit.beiniedrigengewinnenentstehteineentsprechendgeringeregesamtsteuerbelastung insbesonderegegenübereiner Kapitalgesellschaft, wenn die Ausschüttungsbelastung einbezogen wird. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderungen in diesem Bereich. 17.WassprichtausSichtderBundesregierunggegeneineRegelung,diedie NachversteuerungandenindividuellenSteuersatzdesUnternehmers koppelt,ähnlichdemteileinkünfteverfahrenbeidividendenimfallvon wesentlichen Eigentümern einer Kapitalgesellschaft? WäreeinesolcheVorgehensweisegeeignet,dieThesaurierungsbegünstigungauchfürUnternehmermitniedrigerenpersönlichenSteuersätzen attraktiv zu machen? Welche Steuerausfälle wären von einer solchen Regelung zu erwarten? 34aEStGistinsbesonderefür (große)internationaletätigepersonengesellschafteneingeführtworden.ihrekonkurrenzfähigkeitimvergleichzuinternationaltätigenkapitalgesellschaftensolldurchdieniedrigeresteuerbelastung gestärktwerden.fürkleinereundmittlereunternehmenwurdeimrahmender Unternehmensteuerreform2008mitderEinführungdesInvestitionsabzugsbetragsnach 7gEStGeineentsprechendeBegünstigunggeschaffen.Esistdaher nichterforderlich,dienachversteuerungandenpersönlichensteuersatzdes Steuerpflichtigenzukoppeln.EinesolcheRegelungwäreauchausadministrati-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode versichtnichtumsetzbar.siewürdevoraussichtlichauchzuerheblichensteuerausfällen führen. 18.WassprichtausSichtderBundesregierungdagegen,imFallederNachversteuerung,denkomplettenGewinneinervollenBesteuerungzuunterwerfenunddiezuvorgezahlteThesaurierungsbelastungbeidersichergebenden Einkommensteuerbelastung anzurechnen? Welche Steuerausfälle wären von einer solchen Regelung zu erwarten? DieseRegelungwürdederperiodengerechtenBerücksichtigungvonGewinnen indemveranlagungszeitraum,indemsieerzieltwerden,unddamitdergrundsystematikdeseinkommensteuergesetzeswidersprechen. 34aEStGwurdebewusstalsTarifvorschriftausgestaltetundsollnichtindieGrundsystematikdes Einkommensteuergesetzes eingreifen. DieseAlternativewürdewegenderhöherenInanspruchnahmezuanfänglichen Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. 19.BefürchtetdieBundesregierungbeieinerNachversteuerung,diesichzumindestteilweiseamindividuellenSteuersatzdesUnternehmersorientiert, SteuergestaltungeninderForm,dassEntnahmenbewusstinJahremit geringenodernegativenandereneinkünftenverlagertwerden,umsoeine möglichst geringe Nachversteuerung zu erreichen? Wie hoch schätzt sie das diesbezügliche Steuerausfallrisiko ein? DieseMöglichkeitbesteht.EswirddiesbezüglichaufdieAntwortenzuden Fragen 16 und 18 verwiesen. 20.AuswelchemGrundwurdenbeiEinführungderThesaurierungsbegünstigungUnternehmer,dieihrenGewinnnach 4Absatz3desEinkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln, vollständig ausgeschlossen? WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,dieThesaurierungsbegünstigungauchaufdieseUnternehmerauszuweiten,bzw.welchesMissbrauchspotential fürchtet sie? DerVereinfachungszweckderEinnahmenüberschussrechnungnach 4Absatz3 EStGlässteszu,dassSteuerpflichtige,dieihrenGewinnnach 4Absatz3EStG ermitteln,nichtverpflichtetsind,ihreentnahmenaufzuzeichnen.diesesindzur Berechnung der Thesaurierungsbegünstigung jedoch maßgeblich. 21.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdenVorschlägenzurEinführungeinesvirtuellenTrennungsprinzips (vgl.z.b.schneiderundwesselbaum-neugebauer,2010:wiekanndiethesaurierungsbegünstigungeineannäherndbelastungsneutralebesteuerungvonpersonen-undkapitalgesellschaftengewährleisten?),undwelcheprobleme sieht sie bei der praktischen Umsetzung solcher Vorschläge? DieBundesregierunghatkeineexternenAufträgezurEntwicklungeinesvirtuellenTrennungsprinzipsvergebenundnimmtzuAufsätzenexternerAutoren grundsätzlichkeinestellung.allgemeinwirdfolgendesangemerkt:systemwechsel z.b.beiderbesteuerungvonpersonenunternehmen führenzueiner VielzahlFolgefragenund-problemenundzueinererheblichenVerunsicherung beidensteuerpflichtigen,sodass ohnezwingendenot vonsystemwechseln grundsätzlich abzuraten ist.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungrechtlicheMöglichkeiten,dieInanspruchnahme derthesaurierungsbegünstigungodereinesvirtuellentrennungsprinzips nichtmehrindaswahlrechtdeseinzelnenunternehmerszustellen,sondern imfallevonpersonengesellschafteneinegemeinsameentscheidungder GesellschafterfüreineanKapitalgesellschaftenangelehnteBesteuerung zur Voraussetzung zu machen? SiehtsiehierbeidieMöglichkeit,denWechseldesBesteuerungsregimes, wieetwabeiderorganschaft,füreinemindestdauervonxjahrenzuverlangen? DieThesaurierungsbegünstigungistbeiMitunternehmernvonPersonengesellschaftenvomjeweiligenMitunternehmerimRahmenseinerEinkommensteuererklärungzubeantragen.Eswäresystemwidrig,dasWahlrechtfürdieAnwendungdes 34aEStGdergemeinsamenEntscheidungallerGesellschafter zuzuweisen,denndurch 34aEStGsolldiepersönlicheEinkommensteuerbelastungdeseinzelnenGesellschaftersvermindertwerden.JederMitunternehmer mussdaherunterberücksichtigungseinerübrigeneinkommensverhältnisse abwägen, ob sich die Anwendung von 34a EStG für ihn lohnt oder nicht. EinWahlrechtzurBesteuerungvonPersonengesellschaftennachdemBesteuerungsregimefürKapitalgesellschaftenkannnichtbefürwortetwerden,dahiermiteineReihevonFolgeproblemen (z.b.bei 15aEStGundderTonnagesteuer nach 5aEStG)entstehenwürden,diezueinerVerunsicherungbeidenSteuerpflichtigenundimBereichderVerlustverrechnungzueinersteuerlichen Schlechterbehandlungführenwürde.AuchwürdedurcheinsolchesWahlrecht dasdeutschesteuerrechtdeutlichverkompliziert,dafürpersonengesellschaften zweibesteuerungsregimenebeneinanderzuranwendungkommenwürden. Diesgiltumsomehr,wennPersonengesellschaftenimRahmeneinesWahlrechts zwischen den verschiedenen Regimen wechseln können. 23.LiegenderBundesregierungErkenntnisseüberausihrerSichtmissbräuchlicheInanspruchnahmenbzw.SteuergestaltungenmitHilfederThesaurierungsbegünstigung vor? Falls ja, um welche Gestaltungen handelt es sich dabei? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseübermissbräuchlicheInanspruchnahmenoderSteuergestaltungenimBereichderThesaurierungsbegünstigung vor. 24.SiehtdieBundesregierungdieGefahreinessteuerlichmotiviertenLockin-Effekts aufgrund der Thesaurierungsbegünstigung? WiebewertetsiedieunterbleibendeNachversteuerungimFallderZahlung vonerbschaft-bzw.schenkungsteueralsmöglichkeitzursteuervermeidung? ZielderThesaurierungsbegünstigungistdieVerbesserungderEigenkapitalausstattungvonUnternehmen,sodassderLock-in-EffektnichtalsGefahr,sondern als gewollter Effekt zur Eigenkapitalverbesserung zu bewerten ist. AufeineNachversteuerungimFallderZahlungvonErbschaft-oderSchenkungsteuerausbetrieblichenMittelnfürunentgeltlicherworbenesBetriebsvermögenwirdbewusstverzichtet,umdenwirtschaftlichenFortbestanddesUnternehmenszugewährleisten.EineNachversteuerungwürdeimEinzelfalldazu führen,dassdererbeausdembetriebzurbegleichungdesnachversteuerungsbetragsweitereliquidemittelentnehmenmuss,sodassdiegefahreinesliqui-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ditätsengpassesdrohenkönnte.dieregelungdientdaherdererleichterungder Unternehmensnachfolge.EineSteuervermeidungsstrategiesiehtdieBundesregierungbeimErwerbvonTodewegenoderdervorweggenommenenErbfolge nicht.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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