Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Jugendamtsleitertagung (Gültstein) Forum Frühe Hilfen

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1 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Jugendamtsleitertagung (Gültstein) Forum Frühe Hilfen Input: Frau Bernad

2 Forum Frühe Hilfen 1. Frühe Hilfen 2. Entstehung und Umsetzung der Bundesinitiative in Baden-Württemberg Förderungswürdigkeit Mittelverteilung Projekt- und Zeitplan Veranstaltungen für Netzwerkkoordinatoren 3. Nationales Zentrum Frühe Hilfen

3 Frühe Hilfen Maßnahmen lokal und regional koordinierte Hilfsangebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag Förderung von Beziehungs- und Erziehungskompetenzen Wahrnehmung und Reduzierung von Risiken universelle/primäre Prävention Zielgruppe alle (werdende) Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren

4 Frühe Hilfen in Baden-Württemberg Landesprogramm Familienhebammen STÄRKE I und II Initiative wellcome Familienbesucher E-Learning-Kurs Projekt Netzwerk I und II (abgeschlossen) Familienpaten Gesund aufwachsen Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen

5 Forum Frühe Hilfen 1. Frühe Hilfen 2. Entstehung und Umsetzung der Bundesinitiative in Baden-Württemberg Förderungswürdigkeit Mittelverteilung Projekt- und Zeitplan Veranstaltungen für Netzwerkkoordinatoren 3. Nationales Zentrum Frühe Hilfen

6 Entstehung der Bundesinitiative a SGB VIII Art. 1 BKiSchG KKG 3 (4) Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder Landeskonzept Baden-Württemberg inkl. Fördergrundsätze Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (SM und KVJS-LJA) Förderzeitraum Förderzeitraum ab 2016 Fonds

7 Umsetzung der Bundesinitiative in Baden-Württemberg Bund (BMFSFJ) Koordinierungsstelle Bund (NZFH) Wissenschaftliche Begleitung Öffentlichkeitsarbeit Koordination der Länder Land (SM) Koordinierungsstelle Land (KVJS-Landesjugendamt) Bewilligungsbehörde Koordination auf Landesebene Kommunen Koordinierungsstelle Kommune (Jugend- und Landratsämter) Freie Träger/ Wohlfahrtsverbände Koordination auf lokaler Ebene Datenerhebung Qualitätssicherung Umsetzung von Projekten und Maßnahmen ÖA

8 Was kann gefördert werden? Förderbereich I Aus- und Aufbau, sowie Weiterentwicklung von Netzwerken Förderbereich II Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext frühe Hilfen Förderbereich III Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche Förderbereich IV Sonstige Maßnahmen

9 Mittelverschiebbarkeit Haushaltsjahr 2013, 2014 und 2015 Mittelverschiebung ist innerhalb der Förderbereiche für alle beantragten Maßnahmen möglich. Mittelverschiebbarkeit förderbereichsübergreifend ist bis zu 20 Prozent der Ihnen zugewiesenen Gesamtzuwendung möglich. Nur für beantragte Projekte und Maßnahmen

10 Haushaltsjahr 2013 Bund (BMFSFJ) zzgl. Vorwegabzug Verteilerschlüssel BW: 11,34 % NZFH Land/ KVJS-LJA Koordinationsmittel 5% Überörtliche Projekte 46 Jugendämter Nicht verausgabte Mittel Restmittel (Nachverteilung) 95% Verteilerschlüssel Restmittel (Nachverteilung)

11 Tatsächliche Mittelverausgabung im Haushaltsjahr 2012 Nicht-verausgabte Mittel Euro Landeskoordinierungsstelle Euro 10,99% der verfügbaren Mittel 10,99 % Insgesamt standen Euro im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung Projekte und Maßnahmen Inanspruchnahme Euro 92,65 85,11 % Inanspruchnahme Euro 92,65%

12 Voraussichtliche Mittelverausgabung Haushaltsjahr 2013 Überörtliche Projekte Euro Landeskoordinierung Euro 27,73 % der verfügbaren Mittel 65,96 % der verfügbaren Mittel Insgesamt stehen Euro im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung. Örtliche Projekte und Maßnahmen Euro 100 % der verfügbaren Mittel sind beantragt worden.

13 Zeitplan für die Haushaltsjahre 2014 und Frist für den Förderantrag 2. Halbjahr Verwendungsnachweis / /14 Zwei Zuwendungsbescheide Auszahlung der Gesamtzuwendung Frist für den Förderantrag Frist für den Verwendungsnachweis / /15 Zwei Zuwendungsbescheide Auszahlung der Gesamtzuwendung Zwischen-Verwendungsnachweis Gesamtverwendungsnachweis

14 Nach dem Jahr (4) KKG [ ] Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen [ ] einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium [ ] im Einvernehmen [ ] mit den Ländern schließt.

15 Nach dem Jahr 2015 im Einvernehmen [ ] mit den Ländern Bund-Länder-Gespräche Erstes Treffen war am (Teilnahme Sozialministerium) weiteres Treffen in 2014 ist in Planung Treffen der Landesjugendämter am (Teilnahme KVJS) KVJS und das Sozialministerium setzt sich ein für die Flexibilisierung des Einsatzes der Bundesmittel Vereinfachung der verwaltungsrechtlichen Umsetzung Teilweise bereits gelungen z.b. durch 20% Regelung, nur ein Gesamt-VN

16 Veranstaltungen für Netzwerkkoordinatoren x Regionale Treffen der Netzwerkkoordinatoren 3x Thementage 2x Treffen aller Netzwerkkoordinatoren x Regionale Treffen der Netzwerkkoordinatoren 2x Thementage 1x Treffen aller Netzwerkkoordinatoren 1x Abschlussveranstaltung der Bundesinitiative (2 Tage)

17 Forum Frühe Hilfen 1. Frühe Hilfen 2. Entstehung und Umsetzung der Bundesinitiative in Baden-Württemberg Förderungswürdigkeit Mittelverteilung Projekt- und Zeitplan Veranstaltungen für Netzwerkkoordinatoren 3. Nationales Zentrum Frühe Hilfen

18 Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Wissenschaftliche Begleitung Kommunale Austauschplattform Veranstaltungen Arbeitsgremien (Fach-) Publikationen Kompetenzprofile Module Curriculum - Familienhebammen (verbindlich) - Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger - Netzwerkkoordinatoren

19 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Mehr Informationen. Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

20 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Mehr Informationen. zur Bundesinitiative Zur Landeskoordinierungsstelle Baden-Württemberg Zum Thema Frühe Hilfen

21 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Kontakt KVJS-Landesjugendamt Referat 43 Mirjam Bernad Telefon:

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