Stirbt eine Peson Zuhause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung

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1 TODESFALL Der Gedanke an den Tod, so traurig dieses Thema auch ist, gehört zu unserem Leben. Oft ist man ratlos, wie man in dieser Situation vorgehen muss. In diesem Merkblatt finden Sie wichtige Hinweise und Informationen. VORGEHEN BEI EINEM TODESFALL Todesfall im Spital Todesfall Zuhause Ist der Tod im Spital, in der Seniorenresidenz, im Altersheim, etc. eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung. Stirbt eine Peson Zuhause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivlistandsamtes. Erfolgt der Tod Zuhause, melden die Angehörigen den Todesfall innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt. Folgende Dokumente mitnehmen: Todesbescheinigung des Arztes oder Spitals Familienbüchlein oder Familienausweis (für verheiratete Personen) Niederlassungsausweis Pass, Ausländerausweis und Geburtsschein (für ausländische Personen) Beim Tod von ausländischen Staatsangehörigen ist der Todesfall zusätzlich dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft zu melden. Zur Anmeldung sind verpflichtet: der Ehegatte bzw. die Ehegattin, die Kinder und deren Ehegatten, sodann der Reihe nach, die dem/der Verstorbenen nächstverwandte anwesende Person, der Vorstand des Haushalts bzw. des Heims, in dem der Tod erfolgt ist oder wo die Leiche gefunden wurde, und schliesslich jede Person, die beim Tod anwesend war oder die Leiche gefunden hat. Andere Personen, insbesondere auch Vertreter von Bestattungsinstituten, können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod anmelden.

2 Gewaltsamer Tod Beerdigung Bei jedem gewaltsamen Tod (z. B. Unfall oder Suizid) ist die Polizei beizuziehen. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Todesbescheinigung für das Zivilstandsamt zu verlangen. Für die Organisation der Beerdigung ist der Friedhofgärtner die erste Anlaufstelle. Er koordiniert zusammen mit den Angehörigen oder dem Bestattungsinstitut die Beerdigung. Bestattungsbewilligung Gestützt auf die Todesbescheinigung erstellt der Totengräber (Friedhofgärtner) die Bestattungsbewilligung. Sie ist für die Pfarrerin oder den Pfarrer verbindlich. Folgende Punkte werden festgelegt: Ort und Zeit der Bestattung oder Abdankung Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) Art des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab) Siegelung Der/die Siegelungsbeamte/in der Gemeinde nimmt mit den Angehörigen Kontakt auf, um das Siegelungsprotokoll auszufüllen. Die Siegelung des Nachlasses ist als Vorbereitungsstufe der Inventarisation und gleichzeitig als Sicherstellungsmassnahme zu betrachten. Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit: Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse evtl. letzte Steuererklärung evtl. Ehe- oder Erbvertrag evtl. Lebensversicherungspolice allfälliges Testament Adressen und Geburtsdatum der vermutlichen Erben Falls das Vermögen CHF 100' übersteigt, ist ein Notar zu bestimmen (Anordnung Steuerinventar durch das Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.e.). ADRESSEN Bestattungsinstitute Ursula Meinen-Wagner Natel Alchenstorfstrasse 4 info@begleiten-bestatten.ch Ernst Kiener Tel G Bahnhofstrasse 37 Natel Utzenstorf FAX

3 Abbetti & Kiener Bestattungen GmbH Hauptstrasse 9 Tel Kirchberg Bildhauer Markus Locher Regenhaldenstrasse 59 C Tel Grasswil Philipp Odermatt Tel Furtrain 18 a 3423 Ersigen Blumengeschäfte Blumen Baumberger Friedhofweg 6 Tel Blueme Stübli Utzenstorfstrasse 4 Tel Blumeninsel Oeschberg Bern-Zürich-Strasse Tel Druckerei DSK Druckerei Schär Hofmattstrasse 3 Tel FAX Singer + Co. Gotthelfstrasse 4 Tel Utzenstorf FAX Friedhofgärtner Beat Baumberger Tel (Totengräber) Friedhofweg 6 Friedhofkommission Gemeindeverwaltungen Präsident Beat Mischler Tel Bern-Zürichstrasse 16 N.: Alchenstorf, Koppigen und Willadingen Utzenstorfstrasse 3 Tel Postfach 169 FAX Mail kanzlei@koppigen.ch Hellsau und Höchstetten Steingasse 2 Tel Höchstetten Fax Mail info@hellsau.ch oder info@hoechstetten.ch

4 Kantonspolizei Solothurnstrasse 2 Tel Kirchberg Fax Pfarrämter REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KOPPIGEN Pfarrerin Sabine Kuhn Künzi Kirchgasse 2 Tel Mail sabinekuhn@gmx.ch Pfarrer Ronny Künzi Kirchgasse 2 Tel Mail ronnykuenzi@gmx.ch Pfarrerin Mélanie Kern Hauptstrasse 7 (Büro) Tel Mail mel.kern@gmx.ch Pfarrer Martin Walser Oeschbergstrasse 16 Tel Mail martin_walser@bluewin.ch RÖMISCH-KATHOLISCHES PFARRAMT UTZENSTORF Landshutstrasse 41 Tel Utzenstorf SPITEX AemmePlus Stützpunkt Utzenstorf Koppigenstrasse 14 Tel Utzenstorf FAX Zivilstandskreis Marktstrasse 7 Tel Emmental 3550 Langnau i. E. Fax HINWEISE Auskünfte über Erbrecht Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB (Art. 457 bis 640) geregelt. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei einem Notar oder der Gemeindeverwaltung. Benachrichtigungen - Arbeitgeber - Wohnungsvermieter - AHV-Zweigstelle - Krankenkasse - Lebensversicherung - Banken - Vereine - Post - Telefon - Elektra/BKW - Zeitungen/Zeitschriften - Militär/Sektionschef - Zivilschutz Blumengeschäft Je nach Wunsch, Blumengebinde, Sargschmuck, Kränze, Grabwurfblumen, etc. in Auftrag geben.

5 Danksagung Danksagungskarten werden ca. 2 bis 3 Wochen nach der Beerdigung verschickt. Teilweise wird auch ein Inserat in den Zeitungen publiziert. Grabpflege Normalerweise übernehmen die Angehörigen den Grabunterhalt. Wer ein Grab nicht selber pflegen kann oder will, kann mit der Friedhofkommission einen Vertrag abschliessen. Der Vertrag beinhaltet eine Intensivpflege während 25 Jahren. Auskunft erteilt der Präsident der Friedhofkommission. Grabschmuck Grabmale/Grabsteine Leidzirkulare Zeitungen Auf Wunsch der Angehörigen wird der Grabschmuck durch den Friedhofgärtner organisiert. Für das Aufstellen von Grabmalen und Grabsteinen ist eine Bewilligung der Friedhofkommission erforderlich. Die aufgesetzte Todesanzeige kann einer Druckerei zum Drucken der Leidzirkulare übergeben werden (Anzahl festlegen, Kuverts können sofort zum Beschriften bezogen werden). Die aufgesetzte Todesanzeige kann einer oder mehreren Zeitungen zur Publikation zugestellt werden.

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