HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

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1 HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße Friedrichsdorf Tel Internet: Rundschreiben r. 81/ Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung der düngung nach der neuen Düngeverordnung Die seit dem 2. Juni 217 gültige neue Düngeverordnung muss bereits zur düngung 217 berücksichtigt werden. Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend noch einmal kurz zusammengefasst: eue perrfristen zur flüssigen Wirtschaftsdüngung und Festmist tickstoffhaltige Düngemittel mit einem wesentlichen -Gehalt (umme organischer und mineralischer tickstoff >1,5 Gesamtstickstoff der TM) unterliegen nach der neuen Düngeverordnung folgenden perrfristen: Ab der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland bis Ablauf des des Folgejahres Von bis Ablauf des des Folgejahres auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau (bis 15. Mai ät) Von bis des Folgejahres für Festmist von Huf- und Klauentieren, festen Gärresten und Kompost hne Berücksichtigung der Ausnahmen ist keine Düngung zur trohrotte erlaubt. Allgemein gilt zur düngung die Grenze zur Ausbringung von Gesamt-/ha und Ammonium-/ha. Ausnahmen vom Düngeverbot während der perrfristen Folgende Kulturen bilden die Ausnahme der perrfristregelung auf Ackerland: Wintergerste nach Getreidevorfrucht mit einer Aussaat bis zum 1. ktober. Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter mit einer Aussaat bis zum 15. eptember. Zu diesen Kulturen dürfen im Rahmen der Höchstwerte (s. oben) bis zum 1.ktober mit einer Anfertigung der Düngebedarfsermittlung alle mineralischen/alle organischen und alle organischmineralischen Düngemittel einetzt werden. Düngebedarfsermittlung Die Ermittlung des -Düngebedarfs zu den Ausnahmen ist für jeden chlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit vor der Düngung zu ermitteln und muss in schriftlicher Form vorliegen. Der ermittelte Düngebedarf sollte zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Zur Ermittlung des Düngebedarfs berücksichtigten Parametern zählen der festgelegte tandardertrag je Hauptkultur mit festem Düngebedarf, sowie Zu- und Abschläge. Dazu zählen Ertragsdifferenzen, die Berücksichtigung aus min-proben oder Richtwerten, Humusgehalt des Bodens (< 4), Anrechnung der org. Düngung aus dem Vorjahr oder durch Vorfrucht.

2 2 Links zur schriftlichen Dokumentation durch vereinfachte Tabellen zur Dokumentation sind unten aufgeführt. Alle zur Ermittlung des Düngebedarfs angegeben Parameter können auch als Richtwerte der Düngeverordnung entnommen werden. (Tab. 2,,6,7 DüV, siehe HBV-Rundschreiben r. 74 vom und Kein Düngebedarf besteht, mit Blick auf die Ausnahmekulturen der perrfrist, zu den Vorfrüchten Winterraps, Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Feldgemüse, Leguminosen, Leguminosengemenge (>5 Leguminosen amenanteil ). ach Winterraps als Vorfrucht ist eine Düngung nur dann zugelassen wenn es sich um kalte/tonige Böden handelt, wenn langjährig mit konservierender Bodenbearbeitung bestellt wurde oder wenn es sich um Rekultivierungsflächen nach Bergbauarbeiten handelt. Im Folgenden finden sie Links zur Ermittlung des Düngebedarfs als Hilfestellung: Der LLH stellt einen Düngebedarfsermittler zur Verfügung, welcher in den nächsten Wochen noch um die Ermittlung der Phosphatdüngung erweitert wird. Ebenfalls folgen wird eine schriftliche Ausführung zur Dokumentation. Verweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf den Bericht des LLH und RP Kassel im kommenden Landwirtschaftlichen Wochenblatt, welcher sich mit der düngung 217 befasst. Wir empfehlen diesen Beitrag zur Dokumentation aufzubewahren und haben die notwendigen Tabellen diesem Rundschreiben ebenfalls angehängt. Weiterhin verweisen zur Ermittlung und Dokumentation möchten wir auf: e/dbe-acker/index.htm und 59&Instanz=145&Datensatz=15&pecialTop=4 Dort können sie Unterlagen zur handschriftlichen Dokumentation der Düngebedarfsermittlung runterladen. Hessischer Bauernverband e. V. gez. Peter Voss-Fels Generalsekretär

3 Tabelle 1: ährstoffgehalt organischer Düngemittel zusammentellt von C. Bernhard aus dem Datenbestand des LHL Kassel-Harleshausen Datenbestand bis einschließlich 215, rechtlich begrenzende Ausbringmenge ist grau hinterlegt Güllen a). H4- b) (m ) H4_ Gesamt 5 6 Rindergülle 8,,7 2,2 1,6 16,2 1,6 4, 1,,4 Milchviehgülle 8,9,6 2, 15, 16,7 1,8 4,1,4 Jungvieh/Bullengülle 7,2,4 1,8 16,7 17,6 1,4,8 chweinegülle 4,1 4,4,5 8,6 1,6 2,2 2,7,9, auen/ferkelgülle 2,9 2,9 2,5 12, 2,7 1,6 1,9,2 Mischgülle 6,8,9 2,5 12, 15,4 1,9 4,,4 Biogasgülle 6,9 4,7,5 8,6 12,8 1,9 4,9,8,5 Biogasgülle, flüssig 4,9 6,7 4,6 6,5 9,,9,,4,4 Geflügelmiste a). H4- b) () H4_ Gesamt 5 d t 6 / / Geflügelmist <4 27, 1,6,2 15, 7,5 1,1 1,1,4,2 Geflügelmist >4 55, 2,7,5 6, 22,2 1,8 2,2,7, Biogasgülle, fest 22,9,8,1, 75,,7,,,2 Klärschlamm flüssig a). H4- b) (m ) H4_ 5

4 4 Gesamt 6 Klärschlamm, -5 2,8 1,,4 75, 46,2 1,,2,,2 Klärschlamm, 5-1 6,6 1,8,4 75,, 1,9,,7,5 Klärschlamm, ,9 7,5,7 42,9 8, 5,2,7 1,5 1,2 Klärschlamm fest a). H4- b) () H4_ Gesamt 5 d t 6 / / Klärschlamm, 2-24,5 1,,2 Klärschlamm, -4,9,8,1 Klärschlamm, ,4,8,1 15, 6, 1,6,1,,2, 75, 1,5,1,4,2, 75, 1,,1,4, Klärschlamm, > 8 95,9,6,6 5, 16,7 7,8,,9 1, Anmerkung: a) Mediane aus Analysenanzahl n>1 b) Werte bis 212

5 5 Tabelle 2: Empfehlung VLK zur düngung Kultur Vorfrucht langjährige organische Düngung Erntereste der Vorfrucht /ha Empfehlung Bemerkung ja - keine Düngung notwendig Winterraps abgefahren 4 verblieben 6 6 bei Mulch oder Direktsaat, unabhängig von Vorfrucht, org. Düngung oder Verbleib von Ernteresten ja keine Düngung notwendig Wintergerste Getreide abgefahren 2 verblieben 4 Wintergerste alle anderen Vorfrüchte keine Düngung notwendig Keine Düngung notwendig ja Bei Aussaat nach dem Ackergras 4-6 utzung im Anbaujahr: - Düngung nach Bedarf, Einschränkungen zur Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht gelten nicht utzung im Folgejahr: Aussaat bis utzung im Folgejahr: Aussaat nach15.9. Zwischenfrüchte 4-6

6 6 o. Leguminosen Zwischenfrüchte (1 Leguminosen) keine Düngung notwendig Tabelle : Maximal zulässige Mengen H 4 und Gesamt nach Ernte der letzten Hauptfrucht je Hektar ( 6 (9)) Kultur mineralischer Dünger tallmist vo Huf und Klauentiere rganischer Dünger Güllen Geflügel-m Komposte Klär-schlamm Gerste (Getreidevorfrucht) H4- H4- * Winterraps H4- H4- * mehrj. Feldfutterbau (Aussaat bis 15.5) * - Feldfutterbau (Aussaat zwischen und 15.9.) H4- H4- * - Zwischenfrucht H4- H4- * Grünland/ Dauergrünland 51* - * = 51 /ha = Gesamtmenge für drei Jahre - = keine Anwendung zulässig = Mengenbeschränkung durch ermittelten und aufgezeichneten Düngebedarf

7 7 Tabelle 4: Verbotszeiträume für die Aufbringung für ausgewählter -haltiger Düngemittel und Kulturen nach Ernte der Hauptfrucht ( 6 (8)) = keine Düngung zulässig Kultur mineralischer Dünger tallmist vo Huf und Kla en-tieren organisches Düngemittel Güllen Geflügel-mi Komposte Klär-schlamm Weizen Gerste (Getreidevorfrucht) Gerste sonstige Vorfrüchte Roggen Triticale Winterraps mehrj. Feldfutterbau (Aussaat bis 15.5) Feldfutterbau (Aussaat zwischen und 15.9.) Zwischenfrucht* Grünland/ Dauergrünland

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