Sozialplanung Teilhabe der Menschen mit geistiger, körperlicher und Mehrfachbehinderung im Landkreis Karlsruhe - Zwischenbericht

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1 Amt für Versorgung und Rehabilitation Az.: ; Sitzungsvorlage 26/2013 Sozialplanung Teilhabe der Menschen mit geistiger, körperlicher und Mehrfachbehinderung im Landkreis Karlsruhe - Zwischenbericht TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 1 Jugendhilfe- und Sozialausschuss öffentlich 1 Anlage Zwischenbericht des Runden Tisches der Behindertenhilfe vom 21. November 2013 Beschlussvorschlag 1. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt den Zwischenbericht vom 21. November 2013 über die Umsetzung der Sozialplanung Teilhabe der Menschen mit geistiger, körperlicher und Mehrfachbehinderung im Landkreis Karlsruhe zum 31. Dezember 2012 und die aufgezeigten Handlungsbedarfe zur Kenntnis. 2. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss beauftragt die Kreisverwaltung a) gemeinsam mit den Trägern sowie ggf. weiteren Verantwortlichen die Angebote und Strukturen konzeptionell weiterzuentwickeln sowie insbesondere die berufliche Teilhabe außerhalb von Werkstätten, ambulant betreute Wohnformen und inklusive Freizeitangebote auszubauen. b) die Sozialplanung 2015 fortzuschreiben, sobald Klarheit über die geplanten Gesetzesvorhaben auf Bundesebene (Bundesteilhabegeld, Einführung eines neuen Pflegebegriffs) und auf Landesebene (Wohn-Pflege-Teilhabe-Gesetz) besteht. I. Sachverhalt Der Landkreis Karlsruhe nimmt seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsstrukturreform zum die umfassende Finanz-, Planungs- und Leistungsverantwortung für die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Volljährige mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sowie Volljährige mit einer chronisch psychischen Erkrankung bzw. seelischen Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als kommunale Aufgabe (kommunale Haushaltsmittel) wahr.

2 Festzustellen ist, dass sowohl die Ausgaben als auch die Zahl der Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe seit 2005 kontinuierlich steigen: (Nov.) Leistungsempfänger (LE) ~ Netto-Ausgaben 28,6 Mio 34,8 Mio 40,1 Mio ~ 43 Mio * Quellen: Sozialberichte 2006, 2009 und 2012 und Statistik Amt für Versorgung und Rehabilitation Zielsetzung des Landkreises war es von Anfang an, Menschen mit Behinderung in ihrem Wunsch und ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen, ihnen notwendige Hilfen durch bedarfsgerechte (unterstützende) Maßnahmen der Eingliederungshilfe wohnortnah zu ermöglichen und sicherzustellen. Hierzu wurde gemeinsam mit den Trägern der Behindertenhilfe, Angehörigenvertretern und Vertretern der politischen Gemeinden - begleitet durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - die Sozialplanung Teilhabe der Menschen mit geistiger, körperlicher und Mehrfachbehinderung im Landkreis Karlsruhe entwickelt und vom Kreistag in seiner Sitzung am 24. Juli 2008 verabschiedet. Für Volljährige mit einer chronischen psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung erfolgt dies auf der Grundlage des Kooperationsvertrages des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Karlsruhe vom Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses hat sich der Runde Tisch der Behindertenhilfe auf Initiative des Dezernates Mensch und Gesellschaft als gemeinsame Plattform der Kreisverwaltung und der Träger der Behindertenhilfe eingerichtet - darauf verständigt, die Umsetzung der Sozialplanung 2015 zu begleiten und die Angebote und Strukturen weiterzuentwickeln. Er setzt sich aus Vertretern aller im Landkreis Karlsruhe tätigen Träger der Behindertenhilfe, der Angehörigen, der politischen Gemeinden und der Kreisverwaltung zusammen - unter dem Vorsitz des Sozialdezernenten. Auch wenn in den vergangenen Jahren eine verstärkte Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb von institutionellen Angeboten der Behindertenhilfe (Persönliches Budget; Budget für Arbeit; ambulante Wohnformen) zu verzeichnen ist (2012: 27 % außerhalb gegenüber 2006: 14,7 %), liegt der Schwerpunkt der Eingliederungshilfe - Zahl der Leistungsempfänger und Ausgaben - nach wie vor bei den pflegesatzfinanzierten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (tagesstrukturierende Maßnahmen in Förder- und Betreuungsgruppen bzw. Tagesförderstätten (FuB) sowie Tagesbetreuung für Senioren) und in vollstationären Wohnangeboten. Seite 2

3 In der Sozialplanung 2015 wurden die zwei Prognosezeiträume 2011 und 2015 zugrunde gelegt, sodass ein erster Zwischenbericht des Runden Tisches über die Entwicklungen zum 31. Dezember 2012 dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss vorgelegt wird (Anlage). Der Zwischenbericht zeigt gleichermaßen die Entwicklungen auf der Grundlage der Sozialplanung zum 31. Dezember 2012 auf (1 Jahr nach dem Prognosezeitraum bis 2011) und verweist auf die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen (insbesondere die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung). Die Sozialplanung 2015 erfolgte seinerzeit auf der Bestandsaufnahme zum und den zu erwartenden Zu- und Abgängen in tagesstrukturierenden Maßnahmen (Anlage; Seite 13-21) und in betreuten Wohnformen; für die Prognosen wurden jeweils eine untere und obere Variante (OV) angenommen. Nicht berücksichtigt wurden die bereits außerhalb des Landkreises Karlsruhe Betreuten, da entweder ein Rückkehrwunsch verneint wurde oder ein bedarfsgerechtes Angebot wohnortnah nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Anders als in der Sozialplanung 2015 wurde in den Zwischenbericht auch die tatsächliche Belegung differenziert nach den verschiedenen Leistungsträgern aufgenommen. Die wichtigsten Entwicklungen im Überblick: Verstärkte Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets (Geld- statt Sachleistung) Steigende Inanspruchnahme inklusiver Kita-Angebote / inklusiver Schulausbildung an allgemeinen Schulen Vermehrte Nachfrage nach betreuten Wohnformen außerhalb von Einrichtungen Konsequenz: Menschen mit Behinderung nehmen Leistungen der Eingliederungshilfe bereits zu einem früheren Lebenszeitpunkt in Anspruch. Neue Bausteine zur Förderung des Übergangs aus den Förder-/Sonderschulen in den Beruf (Vermeidung von WfbM) Alternativen zu einer Beschäftigung in einer WfbM (Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Integrationsfirmen - ggf. mit Eingliederungszuschüssen; Budget für Arbeit; gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung sowie betrieblich integrierte WfbM-Plätze) Ausbau der niederschwelligen familienentlastenden und -unterstützenden Angebote Konsequenz: Geringere Aufwendungen der individuellen Leistungen Seite 3

4 Vergleich Prognose bis 2011 und tatsächliche Entwicklung zum : Prognose 2011 OV Belegung Soll-Ist-Vergleich Plätze LE Plätze LE Plätze LE WfbM * FuB ** ** Tagesbetreuung *** für Senioren Wohnheim **** * davon 62 nicht aus Landkreis oder Stadt Karlsruhe ** davon 25 nicht aus Landkreis oder Stadt Karlsruhe *** davon 29 nicht aus Landkreis oder Stadt Karlsruhe **** davon 113 nicht aus Landkreis oder Stadt Karlsruhe Auch unter Berücksichtigung des überregionalen Versorgungsauftrages des HWBV in Oberhausen-Rheinhausen und der Einzugsgebiete der HWK und Lebenshilfe Bruchsal-Bretten für die WfbM und FUB (Kommunen in Nachbarkreisen) ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren verstärkt behinderte Menschen von außerhalb des Versorgungsgebietes in teil- und vollstationäre Angebote im Landkreis Karlsruhe aufgenommen wurden, da in ihrem Heimatkreis kein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stand. Nicht auszuschließen ist, dass durch diese Entwicklung für behinderte Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe bei Bedarf ein wohnortnahes Angebot nicht bzw. nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann, mit der Folge: entweder keine bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung oder Unterbringung außerhalb des Landkreises. Vor diesem Hintergrund haben sich die Träger der Behindertenhilfe und die Kreisverwaltung explizit auf die regionale Versorgungsverpflichtung verständigt. Sich verändernde Bedarfe: Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten Menschen mit geistiger Behinderung und zunehmender somatischer Pflegebedürftigkeit Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen In Kraft treten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung nach der vom Kreistag beschlossenen Sozialplanung 2015 Für eine gelingende gleichberechtigte Teilhabe sind in hohem Maße Faktoren und Rahmenbedingungen maßgebend, die nicht in der Verantwortung des Landkreises liegen und von ihm nicht bzw. nur ansatzweise beeinflusst werden können, z. B. barrierefreie Mobilität, barrierefreier (öffentlicher) Raum. Die sozialraumorientierte Ausrichtung der Behindertenhilfe - zunächst 2-jährige modellhafte Erprobung (Februar 2011 bis Januar 2013) und entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages Weiterführung in zwei weiteren Gemeinden - ist im Kontext mit der individuellen Hilfeplanung ein wesentlicher Anknüpfungspunkt, um auf die steigenden und zum Teil sich verändernden Bedarfe, die damit einhergehen- Seite 4

5 den steigenden Ausgaben und auf die vielfältigen Herausforderungen steuernd einwirken zu können. Für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe - insbesondere außerhalb von teilund vollstationären Angeboten - werden auf Bundesebene die angekündigte bundesgesetzliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegeld), die Einführung eines neuen Pflegebegriffs, die von der Bundesregierung für die nächste Legislaturperiode zugesagte finanzielle Beteiligung an der Eingliederungshilfe, auf Landesebene die Fassung des angekündigten neuen Wohn-Pflege-Teilhabe-Gesetzes die Änderung des Schulgesetzes sowie die demografische Entwicklung von entscheidender Bedeutung sein. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen keine III. Zuständigkeit Nach 4 Absatz 3 der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Jugendhilfe- und Sozialausschusses gegeben. Seite 5

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