Hinweise für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten
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- Jörg Auttenberg
- vor 6 Jahren
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1 Hinweise für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten Fakultät für Ingenieurwissenschaften Abteilung Bauwissenschaften Fachgebiet für Straßenbau
2 Allgemeine Hinweise Wissenschaftliche Arbeiten sind vom Studierenden eigenständig zu erbringende Leistungen. Der Studierende hat alle verwendeten Hilfsmittel (z.b. Literatur, Software) anzugeben. Die Verwendung nicht angegebener Hilfsmittel ist nicht zulässig. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit darf sich die Leistung des Studenten nicht auf das Wiederholen der Erkenntnisse Dritter (dass heißt unter anderem des Vorlesungsstoffes, der Fachliteratur oder anderer externer Quellen) beschränken. Die Arbeit muss zu erkennen geben, dass der Student den Sachverhalt verstanden hat und dass er in der Lage ist, seine eigenständig erarbeiteten Ergebnisse in einen Kontext zu bringen. Diese Hinweise stellen die Mindestanforderungen an wissenschaftliche Arbeiten dar. Der Studierende ist aufgefordert, die Vorlagen entsprechend seiner Aufgabenstellung anzupassen und ggf. zu erweitern. Sprache Die Arbeiten sind in einer klaren und verständlichen Ausdrucksweise zu formulieren. Insbesondere sind komplizierte und verschachtelte Satzkonstruktionen zu vermeiden, da diese die Verständlichkeit beeinträchtigen. Es gilt der Grundsatz, dass eine kurze und zutreffende (aber vollständige) Darstellung besser ist als lange, inhaltsarme Formulierungen. Inhaltsleere Phrasen sind zu vermeiden. Das Darstellen von Selbstverständlichkeiten sowie das Paraphrasieren oder wörtliches Zitieren von Büchern und Vorlesungsinhalten sind nicht erwünscht. Eine korrekte Rechtschreibung ist für die Verständlichkeit unerlässlich, daher kann eine Häufung von Rechtschreibfehlern zur Abwertung führen. Bestandteile der Arbeit 1. Deckblatt 2. Aufgabenstellung 3. Inhaltsverzeichnis 4. Abkürzungsverzeichnis (bei Verwendung nicht im Duden verzeichneter Abkürzungen) 5. Abbildungsverzeichnis 6. Bildverzeichnis 7. Tabellenverzeichnis 8. Symbolverzeichnis 9. Textteil a. Einleitung (kurze Einführung in das Thema, Problemstellung, weiteres Vorgehen) b. Hauptteil c. Schlussteil (Zusammenfassung / Fazit / Ausblick) 10. Literaturverzeichnis 11. ggf. Anhang incl. Verzeichnis 12. Erklärung / Eidesstattliche Erklärung 2
3 Formale Gestaltung Die Arbeit ist in gebundener Form im Format DIN A4 pünktlich zum Abgabetermin am Fachgebiet abzugeben. Die Arbeit ist mit einem Titelblatt zu versehen, auf dem der Titel der Arbeit, der Name des Studierenden, die Matrikelnummer, die -Adresse, der Institutsname und, sofern es sich nicht um die Endfassung handelt, den Status der Arbeit (z.b. Entwurf) und das Datum angegeben sind. Zusätzlich ist der Name des Betreuers anzugeben. Die einzelnen Seiten der Arbeit sind fortlaufend zu nummerieren und mit einer Kopf- und Fußzeile zu versehen. In der Kopfzeile sind der Name des Instituts sowie der Titel der Arbeit anzugeben. In der Fußzeile sind der Name des Studierenden sowie die Matrikelnummer und, die Seitenzahl anzugeben. Bei der Gestaltung hat der Student sich auf wenige Schrifttypen und Schriftgrößen zu beschränken. Für ein Textelement (z.b. die einzelnen Überschriften, die Beschriftungen von Tabellen und Abbildungen oder die Fußnoten) ist im gesamten Text eine einheitliche Schriftart beizubehalten. Gliederung Der Bericht ist zum leichteren Verständnis in Kapitel, Abschnitte etc. zu unterteilen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollen höchstens vier, besser nur drei Unterebenen dargestellt werden. Die Kapitel sind mit einer Überschrift zu versehen. Die Überschrift muss den Inhalt des nachfolgenden Kapitels widerspiegeln. Sämtliche Kapitelüberschriften sind mit Seitenzahlen in einem Inhaltsverzeichnis zusammenzufassen. Das Inhaltsverzeichnis befindet sich am Anfang der Arbeit. Tabellen, Abbildungen und Bilder Tabellen, Abbildungen und Bilder (Photographien) sind mit einer jeweils fortlaufenden Nummer sowie einem erläuternden Text (Beschriftung) zu versehen. Bei Tabellen handelt es sich dabei um eine Überschrift, bei Abbildungen und Bildern wird die Nummerierung und der erläuternde Text darunter geschrieben. Alle für das Verständnis wichtigen Zeichen und Farbdarstellungen sind in einer Legende zu erläutern. Abbildungen sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass sie auch bei einer Reproduktion in schwarz-weiß verständlich sind. Tabellen, Abbildungen und Bilder, die aus externen Quellen übernommen werden, sind mit einer Quellenangabe zu versehen. Sämtliche Tabellen, Abbildungen und Bilder sind mit Seitenzahl, Nummer und Beschriftung jeweils in einem getrennten Verzeichnis aufzuführen. Die Verzeichnisse befinden sich auf den dem Inhaltsverzeichnis folgenden Seiten. Planunterlagen Planunterlagen gehören grundsätzlich in den Anhang. Sie sind mit einem Plankopf, einer Legende und ggf. einem Nordpfeil zu versehen. In der Legende sind alle für das Verständnis wichtigen Zeichen und Farbdarstellungen zu erläutern. Im Plankopf sind Titel der Arbeit, ein erläuternder Text zur jeweiligen Planunterlage, der Name des Studierenden, die Matrikelnummer, die Anlagennummer, ggf. das Datum der Abgabe und ggf. der Maßstab zu vermerken. Planunterlagen, die größer als DIN A4 sind, sind nach Norm zu falten. 3
4 Anhänge Grundsätzlich sollen alle Tabellen, Abbildungen und Bilder, die zum Verständnis der Arbeit gehören oder zum Beweis von Aussagen dienen, in den Textteil mit eingebaut werden. Längere Dokumentationen, die den Textfluss erheblich behindern oder den Rahmen sprengen, sind der Arbeit als Anhänge beizufügen. Die Anhänge sind zur vereinfachten Bezugname eindeutig zu nummerieren und mit Seitenzahlen zu versehen. Ein Inhaltsverzeichnis am Anfang der Anhänge ist für die Übersicht hilfreich. Definitionen und Abkürzungen Ungewöhnliche oder besondere Begriffe sollten bei ihrer ersten Verwendung definiert werden. Die Neubildung von Begriffen ist im Rahmen von studentischen Arbeiten für gewöhnlich nicht erforderlich. Sachverhalte sollten immer mit den konkreten Fachbegriffen beschrieben werden. Maßgebend für die Begriffsdefinitionen sind unter anderem die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die Regelwerke der FGSV oder der Deutschen Bahn AG. Eine Verwendung von bereits in Regelwerken oder Gesetzen definierten Begriffen ist nur im Rahmen der dort vorgenommenen Begriffsbestimmungen zulässig. Abkürzungen sind spätestens bei ihrer ersten Verwendung zu erläutern. Bei Formeln sind alle Variablen nach jeder Formel einschließlich der Einheiten zu erläutern. Alternativ kann auch im vorderen Teil des Berichtes oder im Anhang ein Verzeichnis aller verwendeten Variablen eingefügt werden. Literatur Sämtliche verwendete Literatur ist anzugeben und an der entsprechenden Stelle im Text zu kennzeichnen. Zitate sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen. Längere wörtliche Zitate sind bei ingenieurwissenschaftlichen Arbeiten gewöhnlich nicht erforderlich und daher zu vermeiden. Die Kennzeichnung der Literaturhinweise im Text erfolgt folgendermaßen: Jedem Literaturhinweis im Text wird eine Zahl zugewiesen. Die Zahl verweist auf eine Quelle, die im Literaturverzeichnis unter dieser Nummer genannt ist. Im Literaturverzeichnis sind alle verwendeten Quellen hinter der entsprechenden Nummer aufgeführt. Die Nummern werden in der Reihenfolge des ersten Auftretens der Quellen im Text vergeben. Bücher [Nr.] Nachname, Vorname (Jahr): Titel, Auflage (falls nicht erste Auflage), Verlagsort: Verlag [1] Straube, E.; Krass, K. (1982): Straßenbau und Straßenerhaltung, 9. Auflage, Berlin: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. Regelwerke [Nr.] Titel, Herausgeber, Ausgabe (falls nicht erste Auflage), Verlagsort: Verlag [1] Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2006, Köln: FGSV Verlag. Zeitschriftenartikel [Nr.] Nachname, Vorname (Jahr): Titel. In: Zeitschrift, Nummer des Jahrgangs (Heftnummer): Seitenzahlen. 4
5 [1] Meseberg, Hans-Hubert (2008): Reflexfolien für Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik, 3: Internetquellen [Nr.] Nachname/Internetanbieter, Vorname (Jahr): Titel. URL:, Abruf am Datum. [1] Fachgebiet Straßenbau (2009): Klausurergebnisse Verkehrswesen _verkehr.pdf, Abruf am Erklärung Wissenschaftliche Arbeiten müssen eine unterschriebene Erklärung enthalten, dass die Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe und nur mit den genannten Quellen und Hilfsmitteln erstellt wurde. Für Hausübungen reicht eine einfache Erklärung, die wie folgt aussehen kann: Erklärung Hiermit erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst habe, Zitate kenntlich gemacht und ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Essen, den Unterschrift: Die eidesstattliche Erklärung für Bachelor- und Masterarbeiten kann folgendermaßen aussehen: Eidesstattliche Erklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die am heutigen Tag eingereichte Bachelorarbeit (bzw. Masterarbeit) selbstständig verfasst, Zitate kenntlich gemacht und ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Essen, den Unterschrift: Nutzungsrecht Das Fachgebiet Verkehrswesen und Verkehrsbau hat ein Nutzungsrecht an allen Ergebnissen von u- und Diplomarbeiten. Der Studierende erklärt sich damit einverstanden, dass die Ergebnisse der Studien- und Diplomarbeit veröffentlicht werden. Dabei wird eine Nennung der Quelle zugesichert. Das Urheberrecht liegt selbstverständlich beim Verfasser der Arbeit. Essen, den
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