LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher sowie zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen und ANTWORT der Landesregierung Die Anmeldefrist für die Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen endet nach Angaben der Landesregierung am 14. Juni 2017, obwohl die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung noch gar nicht vorhanden ist. 1. Womit begründet die Landesregierung den aus Sicht vieler Expertinnen und Experten übereilten Start der Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen, die um ein Jahr, auf den 1. August 2017, vorgezogen wurde? a) Inwieweit könnten rechtliche Bedenken (Einsprüche, Widersprüche oder Klagen) zum Tragen kommen, da die rechtliche Grundlage für diesen Ausbildungsgang zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorhanden ist? b) Nach welchen Kriterien werden die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, sofern es mehr Bewerbungen als Plätze gibt? c) Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung mit der Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen? Nummer 252 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg- Vorpommern für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern regelt: Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. August 2017 beantwortet.

2 Drucksache 7/721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Koalitionspartner werden einen nach dem Grundprinzip der dualen Ausbildung orientierten Ausbildungsgang mit Auszubildendenvergütung Kindheitspädagogik für 0- bis 10-Jährige spätestens zum Schuljahr 2018/2019 etablieren. Aus der Formulierung spätestens wird deutlich, dass die Landesregierung von vornherein auch einen Ausbildungsbeginn bereits zum Schuljahr 2017/2018 in Erwägung gezogen hat. Der Start der Ausbildung zum Schuljahr 2017/2018 entspricht dem von vielen Kindertageseinrichtungen geäußerten Wunsch, so schnell wie möglich die Ausbildung in dem neuen Beruf zu etablieren. Das Land hat den Bewerbungszeitraum, entgegen dem in der Fragestellung genannten Bewerbungszeitraum 14. Juni 2017, bis zum 1. Juli 2017 verlängert. Die Berufsbezeichnung soll nun Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige sowie Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige lauten. Zu a) Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige, welche auf dem Schulgesetz fußt. Nach 4 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ist der Antrag auf Zulassung zum Bildungsgang bis zum 1. Juli an die zuständige Schule zu richten. Die Ausbildungsverordnung ist vor diesem Termin in Kraft getreten. Zu b) Der 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige regelt Folgendes: (1) Kann eine Schule in den Bildungsgang nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen, findet für alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren statt. (2) Unter Verwendung des die Aufnahmevoraussetzungen nachweisenden Zeugnisses sind die Plätze nach der Reihenfolge der Durchschnittsnoten der in 3 Absatz 2 genannten Fächer zu vergeben. Die Durchschnittsnote ist mit zwei Stellen nach dem Komma zu bilden. Kann von Bewerberinnen und Bewerbern mit gleichen Durchschnittsnoten nur ein Teil aufgenommen werden, wird die Aufnahmeentscheidung aufgrund eines Aufnahmegesprächs getroffen, das die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft mit den Bewerberinnen und Bewerbern führt. Höhere Schulabschlüsse und Berufsabschlüsse können entsprechend berücksichtigt werden. Zu c) Ziel der Landesregierung ist es, die Ausbildung im frühkindlichen Bereich attraktiver zu gestalten und dem bestehenden Fachkräftebedarf Rechnung zu tragen. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ Wie viele Bewerbungen für die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher an öffentlichen oder privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gab bzw. gibt es für die Ausbildungsjahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 sowie für das Ausbildungsjahr 2017/2018 an den öffentlichen sowie privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern? Die Anzahl der Bewerbungen für den Bildungsgang Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher an den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind in folgender Übersicht dargestellt: Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2014/ / / /2018 Anzahl der Bewerbungen* *Quelle: SIP Monitoring Planung Angaben über Bewerberzahlen für die Bildungsgänge an Schulen in freier Trägerschaft liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung gab es für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an öffentlichen oder privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den Ausbildungsjahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 je Ausbildungsjahrgangsstufe? Hinsichtlich der Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/147 (Frage 6) verwiesen. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen gemäß amtlicher Schulstatistik folgende Daten vor: Schülerinnen und Schüler nahmen an einer Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern teil. Von diesen Schülerinnen und Schüler befanden sich 848 in der 1. Jahrgangsstufe, 714 in der 2. Jahrgangsstufe, 14 in der 3. Jahrgangsstufe und 22 in der 4. Jahrgangsstufe. 3

4 Drucksache 7/721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. Wie viele sogenannte Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger bzw. Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gab es an öffentlichen oder privaten Schulen in Mecklenburg- Vorpommern in den Ausbildungsjahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 je Ausbildungsjahrgangsstufe? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik liegen keine Daten über Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im Rahmen der dreijährigen Ausbildung, sondern nur über Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in der vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeit vor. Da es sich bei der dreijährigen Ausbildung von Seiteneinsteigern um eine kombinierte vollzeitschulische Ausbildung von zwei Bildungsgängen handelt (ein Jahr Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten und zwei Jahre Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher), sind die Zahlen der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in dreijähriger Ausbildung in der Statistik unter Erzieherinnen und Erzieher nur während des zweiten und dritten Ausbildungsjahres unter der ersten und zweiten Jahrgangsstufe der Vollzeiterzieherausbildung mit erfasst, werden dort aber nicht separat ausgewiesen. Das erste Ausbildungsjahr wird unter der zweiten Jahrgangsstufe Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit erfasst, jedoch nicht separat ausgewiesen. Der Landesregierung liegen daher keine entsprechenden Daten zur Beantwortung der Frage vor. 5. Welche Probleme ergaben sich in der Vergangenheit bei der Ausbildung von Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger bzw. Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger, insbesondere auch bei der Förderung nach Arbeitslosigkeit? Wie wurden diese Probleme aufgelöst? Die Aufnahme einer Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher war gerade für lebensältere Schülerinnen und Schüler, die im Regelfall bereits über eine Erstausbildung und gegebenenfalls über ein Einkommen verfügen, unattraktiv, da es bisher keine Möglichkeit zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung gegeben hat. Durch die Einführung der neuen Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0-bis 10-Jährige/ zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige wird das Hindernis der fehlenden Ausbildungsvergütung gerade für lebensältere Schülerinnen und Schüler beseitigt. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ Wie viele Absolventinnen und Absolventen in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an öffentlichen oder privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gab es in den Ausbildungsjahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017? Laut der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2014/2015 haben an den öffentlichen beruflichen Schulen 135 Schülerinnen und Schüler und an den privaten beruflichen Schulen 240 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher erfolgreich abgeschlossen. Laut der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 haben an den öffentlichen beruflichen Schulen 228 Schülerinnen und Schüler und an den privaten beruflichen Schulen 319 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher erfolgreich abgeschlossen. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen noch keine Zahlen der amtlichen Schulstatistik vor. 7. An welchen öffentlichen und privaten Schulen in Mecklenburg- Vorpommern sollen im Ausbildungsjahr 2017/2018 wie viele Plätze für die Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen bereitgestellt werden? a) Wie viele Anmeldungen für die Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen gab es bis zum Meldeschluss am 14. Juni 2017? b) In welcher Art und Weise und mit welchen Erkenntnissen wurde das Modellprojekt Duale Ausbildung der Diakonie Mecklenburg- Vorpommern, welches erfolgreich an einer privaten Schule durchgeführt wurde, durch die Landesregierung ausgewertet und bei dem Modellprojekt der Landesregierung berücksichtigt? c) Warum wurde die private Schule nicht als Träger im Rahmen des Modellprojektes der Landesregierung berücksichtigt? An allen fünf öffentlichen beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialwesen (Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen, Berufliche Schule Alexander Schmorell am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock, Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Rostock, Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Rügen in Stralsund, Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für Wirtschaft, Handwerk und Industrie in Neubrandenburg) stehen zum Schuljahr 2017/2018 jeweils 25 Schülerplätze zur Verfügung. Die Entscheidung, ob es zu einer Klassenbildung zum Schuljahr 2017/2018 kommt, trifft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anhand der Anmeldezahlen. Private berufliche Schulen bieten die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige beziehungsweise zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige zum Schuljahresbeginn 2017/2018 nicht an. 5

6 Drucksache 7/721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zu a) Die Anmeldefrist für die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige sowie zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige ist der 1. Juli Auf die Antwort zu Frage 1 wird insoweit verwiesen. Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen keine Anmeldezahlen zum Stichtag vor. Die Anmeldezahlen zum Stichtag lauten bezogen auf die jeweilige berufliche Schule wie folgt: - Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen: 14 Anmeldungen, davon drei Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsvertrag - Berufliche Schule Alexander Schmorell am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock: 22 Anmeldungen, davon sechs Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsvertrag - Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Rostock: 14 Anmeldungen - Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Rügen in Stralsund: 15 Anmeldungen - Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für Wirtschaft, Handwerk und Industrie in Neubrandenburg: 25 Anmeldungen Zu b) Das Modellprojekt Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern wurde bis zum Ende August 2016 von der Diakonischen BildungsZentrum Mecklenburg- Vorpommern ggmbh durchgeführt. Der Evaluationsbericht der Diakonischen Bildungs- Zentrums Mecklenburg-Vorpommern ggmbh liegt seit Mai 2017 vor. Die Landesregierung wertet diesen Bericht aus und wird die Ergebnisse bei der weiteren Gestaltung des Modellprojektes Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige berücksichtigen. Zu c) Die Ausbildung im Modellprojekt Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige findet zum Projektstart an den fünf öffentlichen beruflichen Schulen statt. Privatschulen nehmen zum Projektstart nicht an der Ausbildung teil. Die Schulen in freier Trägerschaft sowohl im allgemeinbildenden Bereich als auch im Bereich der beruflichen Bildung werden seitens der Landesregierung als eine wünschenswerte Ergänzung und Bereicherung des Schulsystems erachtet. Die Schulen in freier Trägerschaft sollen daher die Möglichkeit erhalten, Entwicklungen des staatlichen Schulsystems zu übernehmen. Unter Beachtung geltenden Rechts ist jedoch ein Schülerkostensatz zu errechnen und im Rahmen eines Gesetzentwurfes dem Landtag vorzulegen, damit die Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit erhalten, den neuen und praxisintegrierten Ausbildungsgang anzubieten und im Rahmen der Finanzhilfe abrechnen zu können. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ Wie will die Landesregierung auf mögliche Über- bzw. Unterbelegung in den Klassen bzw. an einzelnen Standorten reagieren? Liegen an einer Schule mehr als 25 Bewerbungen vor, so findet für alle dortigen Bewerberinnen und Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren statt. Auf die Antwort zu Frage 1 b) wird verwiesen. Die Landesregierung beabsichtigt, in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Schulträgern für die im Rahmen eines Auswahlverfahrens unberücksichtigt gebliebenen Schülerinnen und Schüler eine Beschulungsmöglichkeit an einer Schule, deren Schülerkapazitäten nicht ausgeschöpft sind, zu finden. Gleiches gilt für den Fall, dass an einer beruflichen Schule wegen zu geringer Anmeldezahlen keine Klasse gebildet werden kann. 9. Welchen inhaltlichen und zeitlichen Mentoring-Bedarf sieht die Landesregierung bei der dualen Ausbildung in den Kindertagesstätteneinrichtungen je Auszubildender/Auszubildendem? In welcher Art und Weise will die Landesregierung diesem Bedarf Rechnung tragen? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung wird eine Empfehlung zur kompetenzorientierten Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zu Mentorinnen und Mentoren in Kindertageseinrichtungen vorsehen. Der Mentoring-Bedarf ist abhängig von der Ausgestaltung der Ausbildungsverordnung und des Rahmenplanes. 10. Inwieweit bestätigt sich nunmehr der seit Jahren von der Fraktion DIE LINKE vorhergesagte quantitative Handlungsbedarf bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, um den vorhersehbaren Fachkräftebedarf aufgrund der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Fachkraft-Kind-Relation entsprechen zu können? Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/147 wird verwiesen. 7

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