TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
|
|
- Daniel Holst
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Nr. VE 16 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
2 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BAUGB) 9 Abs. 1 BauGB i.v.m. BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 Abs. 5 und 6 BauNVO Allgemeine Wohngebiete 4 BauNVO Zulässig sind die in 4 Abs. 2 BauNVO genannten Anlagen und Nutzungen: Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNVO 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen werden nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. 2. Maß der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 16-21a BauNVO Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzung der höchstzulässigen Grundflächenzahl (GRZ), der höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) - teilweise die Zahl zulässigen der Vollgeschosse die maximale Gebäudehöhe (Fh) teilweise (Höhe über Normalhöhennull NHN -) Die einzuhaltenden Werte ergeben sich aus den Nutzungsschablonen in der Planzeichnung. 3. Stellplätze und Garagen 12 BauNVO / 23 BauNVO Gemäß 12 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit 23 Abs. 5 BauNVO sind Stellplätze und Garagen allgemein zulässig soweit sie in den überbaubaren Grundstücksflächen liegen oder als Grenzgarage errichtet werden. Vor geschlossenen Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) ist ein Abstand von 1,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. 4. Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden in den Allgemeinen Wohngebieten 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB In den allgemeinen Wohngebieten sind, mit Ausnahme des Geländes des geplanten Alten- und Pflegeheimes, gemäß 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB je Wohngebäude nicht mehr als 2 Wohnungen zulässig.
3 5. Bauweise 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 22 und 23 BauNVO Für die allgemeinen Wohngebiete wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern ist der Nutzungsschablone zu entnehmen. 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 6.1 Maßnahme M 1 - Plangeltungsbereich B Innerhalb der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der Gemarkung Vettweiß, Flur 1, Flurstück 174 ist eine Streuobstwiese herzustellen. Je 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen. Bevorzugt sind alte regionale Obstsorten oder Wildobst (gemäß Empfehlung des Landschaftsplans Düren) zu verwenden. Die Hochstämme sind in Baumschulqualität (StU cm) mit Verbißschutz und Dreibock fachgerecht zu pflanzen. An den Obstbäumen ist nach einem Jahr ein Erziehungsschnitt und min. jedes fünfte Jahr ein Erhaltungsschnitt durchzuführen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. 6.2 Maßnahme M 2 - Plangeltungsbereich C Innerhalb der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Flurstück 160 ist eine Streuobstwiese herzustellen. Je 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen. Bevorzugt sind alte regionale Obstsorten oder Wildobst (gemäß Empfehlung des Landschaftsplans Düren) zu verwenden. Die Hochstämme sind in Baumschulqualität (StU cm) mit Verbißschutz und Dreibock fachgerecht zu pflanzen. An den Obstbäumen ist nach einem Jahr ein Erziehungsschnitt und min. jedes fünfte Jahr ein Erhaltungsschnitt durchzuführen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten.
4 6.2 Maßnahme M 3 - Plangeltungsbereich D Innerhalb der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Flurstück 116 ist eine Streuobstwiese herzustellen. Je 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen. Bevorzugt sind alte regionale Obstsorten oder Wildobst (gemäß Empfehlung des Landschaftsplans Düren) zu verwenden. Die Hochstämme sind in Baumschulqualität (StU cm) mit Verbißschutz und Dreibock fachgerecht zu pflanzen. An den Obstbäumen ist nach einem Jahr ein Erziehungsschnitt und min. jedes fünfte Jahr ein Erhaltungsschnitt durchzuführen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. B. Festsetzungen auf der Grundlage von 9 (4) BauGB und 86 (4) BauO NW 1.0 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Im gesamten Plangebiet sind für die Hauptgebäude als Dachform nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis max. 42 Grad zulässig. 1.2 Als Dacheindeckungen sind zulässig: Tondachziegel oder Betondachsteine in den RAL-Farbtönen: o RAL , 7024, 7036, 7043 (Grautöne) o RAL , (Brauntöne) o RAL 9004, 9005, 9011, 9017 (Schwarztöne) Außerdem sind Dacheindeckungen aus Zinkblech, Aluminium oder Kupfer sowie begrünte Dächer zulässig. 1.3 Die Dächer von aneinander gebauten Gebäuden (Doppel- oder Reihenhäuser) sind mit der gleichen Dachneigung und dem gleichen Dacheindeckungsmaterial nach Struktur und Farbton auszubilden. 1.4 Gauben und Dacheinschnitte sind zulässig, wenn ihre Länge nicht mehr als zwei Drittel der Länge der betroffenen Dachseite (Traufe) beträgt. Schleppgauben und Flachdachgauben dürfen nicht in das obere Viertel der Dachfläche reichen. 1.5 Garagen und überdachte Stellplätze sind: Als bekiestes oder begrüntes Flachdach mit umlaufendem horizontalen Dachabschluss auszubilden oder im Rahmen des zulässigen Dachneigungsspielraumes in gleicher Dacheindeckung wie das Hauptgebäude auszubilden.
5 1.6 Solar- und Photovoltaikanlagen sind allgemein zulässig. Sie dürfen jedoch den jeweiligen Dachfirst nicht überragen. Sie sind in der Farbgebung der jeweiligen Dachfläche im Rahmen der handelsüblichen Möglichkeiten anzugleichen. Sie müssen die gleiche Neigungsrichtung wie die entsprechende Dachfläche aufweisen. 2.0 Einfriedungen Bei der Errichtung von Gebäuden ist die Einfriedung von Vorgärten auf den Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Höhe von 1,0 m und zwar mit Hecken, Holzzäunen, Metall-Stab- oder Gitterkonstruktionen zulässig, bevorzugt ist der Einsatz von Hecken. C. Kennzeichnungen und Hinweise 1.0 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt / Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/ , unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR- Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2.0 Erdbebenzonen Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung. Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 3.0 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 4.0 Artenschutzrechtliche Maßnahmen Unter Einhaltung folgender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist das Eintreten von Verbotstatbeständen i. S. des 44 BNatSchG nicht zu erwarten: Gehölzfällung zwischen Oktober und Februar (Holunderbüsche) Anbringung eines Kunsthorstes für den Mäusebussard in max. 1 Kilometer Entfernung
6 5.0 Grundwasser Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Plangebietes flurnahe Grundwasserstände auftreten können. Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.b. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten. Dauerhafte Hausdrainagen sind nicht zulässig. 6.0 Flugplatz Nörvenich Die Wehrbereichsverwaltung West weist darauf hin, dass auf Grund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Nörvenich mit Lärm- und Abgas- Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen ist. Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr können nicht anerkannt werden. 7.0 Bergbau Das Bebauungsplangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld Eustachia, im Eigentum der Chemische Fabrik Kalk GmbH, Olpenerstr in Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrSchriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister zum Bebauungsplan im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahnweg Lage des
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrGEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
GEMEINDE SIMMERATH Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 23. April 2013 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.
MehrTextliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1/121 Flach-Fengler-Straße Nord Planungsstand 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB Erstellt durch die Stadt Wesseling, Fachbereich Stadtplanung Stand: Dezember
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrBebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -
Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrJAKOBY + SCHREINER J +
1. Planungsrechtliche Festsetzungen: Ortsgemeinde Hecken 2. Änderung Bebauungsplan Im obersten Kappesgarten Ergänzung der textliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB,
MehrPlanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB
A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen
MehrWohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau
Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:
MehrAuszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer
Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich
Mehr>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
MehrGemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen
Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Stand: Inhaltsverzeichnis A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gem. 9 BauGB i.v.m. 1-23 BauNVO... 2 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 BauGB)... 2 2 Maß der
MehrÖrtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3
Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an
MehrGEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
MehrTextliche Festsetzungen. Bebauungsplan HOE 9 Ramrath - Ost. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB
Textliche Festsetzungen Bebauungsplan HOE 9 Ramrath - Ost Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB 1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB 1.1 Dorfgebiet ( 5 BauNVO) Die Nutzungen nach 5 (2)
MehrBebauungsplan der Stadt Wolfsburg
Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich
MehrStadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrBürgerinformationsveranstaltung
Bürgerhaus Heeren, 25.10.2007 S T A D T K A M E N Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt Bürgerinformationsveranstaltung Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung sowie
MehrBebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften ( )
Bebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften (26.04.2004) TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.8.1997/ 23.7.2002 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.1.1990/ 22.4.1993
MehrStadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken
MehrBEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM
GEMEINDE KUSTERDINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) Stand: 14.03.2013 Planung:
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrMARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF-
MARKT WEIDENBACH LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF- FASSUNG VOM: 20.10.2014 Planungsbüro
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrTextliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 569: 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1.1 In den als Allgemeine Wohngebiete (WA1 WA21) festgesetzten Baugebieten sind nur Nutzungen gemäß
MehrLANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am
RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.
MehrVORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u
Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht
MehrBEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Stand: 09.04.2014.. Rechtskraft: 17.04.2014 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bebauungsplan "Im Lichtberg II" der Stadt Stockach - Stadtteil Winterspüren (Landkreis Konstanz) Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Gebiet
MehrDer Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth
Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in
MehrStand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrStadt Hessisch Oldendorf
Stadt Hessisch Oldendorf ST Hessisch Oldendorf Änderung der örtlichen über die Gestaltung Verfahren nach 13a BauGB über Gestaltung gem. 84 Abs. 3 NBauO i. V. m. 9 Abs. 4 BauGB A B S C H R I F T PETER DIPL.-ING.
MehrDie folgenden Seiten geben Antworten oder Hinweise auf Quellen, um diese Fragen zu beantworten.
5.2 Bauformen Problem Als zukünftiger Bauherr oder Käufer haben Sie Vorstellungen über die äußere Form Ihres Hauses. Es sind aber eine Vielzahl von Faktoren zu beachten, die Einfluss auf Ihr zukünftiges
Mehr2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 1. Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von
MehrTextliche Festsetzungen
GE Steinbuchse", Gemeinde Nittendorf Textliche Festsetzungen "Gewerbegebiet Steinbuchse" 1. Ä n d e r u n g Gemeinde Nittendorf Lkr. Regensburg Textliche Festsetzungen INHALT 1 Festsetzungen nach 9 Abs.1
MehrErgänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben
MehrTextliche Festsetzungen
BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.
MehrZeichenerklärung und textliche Festsetzungen
Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen A. Rechtsgrundlagen der Planung Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
MehrSatzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften
Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten
MehrErgänzend zum zeichnerischen Teil gilt der Textteil mit den folgenden planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen:
Bebauungsvorschriften Seite 1 von 6 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gilt der Textteil mit den folgenden planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen: I Planungsrechtliche
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine
MehrBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Braike"
Gemeinde Kusterdingen Ortsteil Mähringen Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Braike" Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf) Stand: 06.10.2014 Planung: STADTLANDPLAN Stefanie
MehrSollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,
Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes
MehrMarkt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung
Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting
MehrAuszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan
Markt Schwanstetten Landkreis Roth Auszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan Hinweis: Dies ist ein nicht rechtsverbindlicher Auszug aus dem Bebauungsplan
Mehr1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
MehrGestaltungssatzung. Präambel
Gestaltungssatzung der Stadt Meckenheim über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teilbereich des Bebauungsplans 118 Bahnhof - Nördliche Stadterweiterung I Präambel Die Erscheinungsform von Gebäuden
Mehr(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung
Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet
MehrFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE ZÖSCHINGEN B E B A U U N G S P L A N Bei den Flecken 5. Änderung Satzung: 10.08.2015 Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG INGENIEURE & PLANER Weigandweg 2 89407 Dillingen Telefon: 0 90 71 7 29
MehrVerkauf von Baugrundstücken
Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend den Festsetzungen des B-Planes,
MehrDie Bundesstadt Bonn verkauft. 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte
Exposé Die Bundesstadt Bonn verkauft 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte in Bonn-Bad Godesberg, - Ortsteil Heiderhof - Auskunft erteilt Gabriele Krisch Stabsstelle Liegenschaftsmanagement
MehrBEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"
GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE
MehrBebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde
Gemeinde Ahrensfelde Sitzungstermin 20.07.2015 Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage vom 21.04.2015 bis 21.05.2015 Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße
MehrBerechnung zum Maß der baulichen Nutzung
Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen
MehrSatzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)
Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen Stadt Lüchow (Wendland) Präambel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 58 des Niedersächsischen
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf
MehrSTADT BÜREN ORTSCHAFT AHDEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "WINKELFELD" 4. ÄNDERUNG - ENTWURF -
STADT BÜREN ORTSCHAFT AHDEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "WINKELFELD" 4. ÄNDERUNG - ENTWURF - BEGRÜNDUNG GEMÄß 9 (8) BAUGB - STAND: 22.09.2015 BEARBEITET DURCH: INGENIEURGESELLSCHAFT GIERSE - KLAUKE MBH EMHILDISSTRASSE
Mehr2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
MehrGemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese
Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.
MehrBebauungsplan Nr. 638 'Südlich Schmiedegasse' TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Verfahrensstand: Planoffenlage gemäß 3 (2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 638 'Südlich Schmiedegasse' TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Verfahrensstand: Planoffenlage gemäß 3 (2) BauGB 1 I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB i.v.m. BauNVO) A Maß der baulichen
MehrTextliche Festsetzungen 151/8 151/7 151/6 6,5 244/ /2. Scheunenstraße 244/17. Immobilien in Weimar und Umgebung
Textliche Festsetzungen für das Baugebiet Auf dem Keßlinge in Ettersburg. Bebauungsplan für das Wohngebiet Auf dem Keßlinge in Ettersburg 1. Änderung (gemäß 13 BauGB) 151/8 151/9 180/2 Für den Geltungsbereich
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrBebauungsplan Rödelseer Straße in Mainbernheim Stand: 1. Änderung und Neufassung
Bebauungsplan Teil A: Festsetzungen durch Planzeichen Grenze des Geltungsbereiches Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung und Bauweise Allgemeines Wohngebiet Strassenbegrenzungslinie Wohnstrasse: 1 Fahrbahn
MehrFAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
MehrFAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM
MARKT ARBERG LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 18 OBERSCHÖNAU NORD - ENTWURF - 22.04.2016 Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrBebauungsplan Nr. 37 Schwaig - Süd. 9. vereinfachte Teiländerung Am Rackermoos. Begründung. Rosenheim, den Lage des Plangebiets
Rosenheim, den 15.10.2010 Bebauungsplan Nr. 37 Schwaig - Süd 9. vereinfachte Teiländerung Am Rackermoos Begründung 1. Lage des Plangebiets Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 Schwaig-Süd befindet
MehrSatzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
MehrGEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
Mehr6. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. 9 (1) Nr. 25 a BauGB
S. 1 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB 1.1 Gliederung gem. 1 (4) BauNVO i. V. m. 1 (8) BauNVO nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen
MehrG E M E I N D E G I L C H I N G
G E M E I N D E G I L C H I N G Landkreis Starnberg Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Gilching Sitzungstermin: Montag, den 18. Mai 2015 Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende:
MehrExposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen
Exposé zum Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet Hm01 Dechant-Blum-Straße / Am Aegidiushäuschen Stand 16.07.2010 (01/2008) Seite 1 von 5 Lage Die Baugrundstücke liegen in einer ruhigen Wohngegend
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrEntwurf der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung gem. 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Entwurf der zur frühzeitigen Beteiligung gem. 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/36 Seniorenheim Wiedenhof" Vorhabenträger: Torsten Löhr Ringelswiese
MehrBeitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr1.2 Nebenanlagen ( 14 BauNVO) sind auch außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen gemäß den Vorschriften der BayBO zulässig.
Textteil zur 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Erlach" in Buttenheim, Markt Buttenheim, Landkreis Bamberg. Grundlage der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss
MehrSTADT WIPPERFÜRTH. Begründung. zur. 6. Änderung des Bebauungsplanes. Nr. 34. Kreuzberg - Lehmkuhlen TEIL 1 ALLGEMEINER TEIL. Stand:
STADT WIPPERFÜRTH Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 Kreuzberg - Lehmkuhlen TEIL 1 ALLGEMEINER TEIL Stand: 08.06.2011 Bearbeitung: hellmann + kunze siegen städtebau & landschaftsplanung
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrBegründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr "Hauptstraße/Alte Straße"
Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73.1 "Hauptstraße/Alte Straße" 1. Allgemeine Vorbemerkungen / Anlass und Ziel der Planung 2. Übergeordnete
MehrStadt Mainz. Begründung
Stadt Mainz Begründung Bebauungsplanentwurf "Backhaushohl / Römersteine (O 67)" Stand Planstufe I Begründung zum Bebauungsplanentwurf "Backhaushohl / Römersteine (O 68)" 1. Räumlicher Geltungsbereich...3
MehrStadt Bad Kreuznach. Bebauungsplan Nr. 5/15 Zwischen Weyroth und Humperdinckstraße. Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 5/15 Zwischen Weyroth und Humperdinckstraße Textliche Festsetzungen Entwurf zur Offenlage und Behördenbeteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Bearbeitungsstand: 03.11.2016 Deutsche
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung Begründung Datum: Oktober 2013 Planungsstand: Satzungsbeschluss gemäß 9 Abs. 8 BauGB Art des Verfahrens:
MehrGewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart
MehrStadt Landau in der Pfalz BEBAUUNGSPLAN C 33 AM BÜRGERGRABEN 1. ÄNDERUNG. mit integrierten gestalterischen Festsetzungen gemäß 88 LBauO
Stadt Landau in der Pfalz BEBAUUNGSPLAN C 33 AM BÜRGERGRABEN 1. ÄNDERUNG mit integrierten gestalterischen Festsetzungen gemäß 88 LBauO Gebiet südöstlich des Forts Landau, südwestlich der Forststraße, nordwestlich
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
Mehr